Kurz & knapp: Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Im Betäubungsmittelgesetz ist der generelle Umgang mit Betäubungsmitteln in Deutschland geregelt. Das BtMG definiert zudem Strafen für den Besitz und Handel von und mit illegalen Substanzen.
In Anlage 1 des BtMG sind alle Stoffe aufgeführt, mit denen der Handel und die Abgabe verboten sind. Dazu gehören beispielsweise LSD, Heroin und Ecstasy. Nehmen Sie diese Substanzen und werden mit den Drogen am Steuer erwischt, drohen harte Strafen.
Mittel, die in Anlage 3 BtMG aufgeführt sind, können von Ärzten zum Zweck der Schmerzbehandlung verschrieben werden und sind in der Apotheke mit einem speziellen Schmerzmittelrezept erhältlich. Es kann sich zum Beispiel um Morphin oder Fentanyl handeln.
BtMG: Ein Gesetz für den Umgang mit Betäubungsmitteln
Inhaltsverzeichnis
Im Jahr 2019 sind in Deutschland 1.398 Menschen an illegalen Drogen gestorben. Das entspricht einem Anstieg von fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Um die Menschen vor illegalen Drogen zu schützen, gibt es in Deutschland das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Es definiert unter anderem, welche Stoffe und Substanzen verboten sind, da sie zu einer physischen und psychischen Abhängigkeit führen können. Auch der Handel mit den entsprechenden Stoffen wird durch das BtMG unter Strafe gestellt.
Doch was sieht das Betäubungsmittelgesetz als konkrete Strafen vor? Welche Stoffe sind im BtMG überhaupt als Betäubungsmittel aufgeführt? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Betäubungsmittelgesetz: Definition verbotener Substanzen
Im BtMG finden sich eine Reihe an Stoffen und Substanzen, die zur Schmerztherapie eingesetzt werden können. Allerdings gibt es auch viele Stoffgruppen, die zu einer Abhängigkeit führen können und daher verboten sind.
Eine Definition für Stoffe, die in das BtMG aufgenommen werden, liefert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Internetseite:
Betäubungsmittel (BtM) im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind die in den Anlagen I bis III zum BtMG aufgeführten Stoffe sowie Stoffgruppen und Zubereitungen. Ein Stoff oder eine Zubereitung wird in die Anlagen aufgenommen, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise vor allem im Hinblick auf das Hervorrufen einer Abhängigkeit erforderlich ist. Auch das Ausmaß der missbräuchlichen Verwendung, die unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit oder die Möglichkeit, daraus BtM herzustellen, kann zur Aufnahme eines Stoffes in die Anlagen führen. Stoffe und Zubereitungen werden auch dem BtMG unterstellt, wenn dieses auf Grund von Änderungen der Anhänge zu dem Einheits-Übereinkommen von 1961 oder dem Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe erforderlich ist.
Interessant: Schon seit dem 1. Januar 1930 ist der Umgang mit Betäubungsmitteln im BtMG geregelt. Das Gesetz wird ständig erneuert und kann somit um neue Stoffe bzw. Substanzen ergänzt werden.
Die einzelnen Anlagen des BtMG
Das BtMG verfügt über drei unterschiedliche Anlagen, in denen jeweils eine Reihe von Stoffen aufgeführt sind. Diese werden unterteilt in den internationalen Freinamen, andere nicht geschützte Trivialnamen und den chemischen Namen.
Je nachdem, in welcher Anlage ein Betäubungsmittel eingeordnet ist, gelten unterschiedliche Vorschriften bezüglich der Verschreibung oder des Handels. Nachfolgend erklären wir Ihnen genauer, was die einzelnen Anlagen bedeuten:
- Anlage 1 BtMG: In Anlage 1 BtMG sind nicht verkehrsfähige BtM erfasst. Das bedeutet, dass sowohl Handel und Abgabe mit diesen verboten sind. Es handelt sich dabei beispielsweise um LSD, Heroin und Ecstasy.
- Anlage 2 BtMG: In dieser Anlage werden alle verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel aufgelistet. Der Handel ist also erlaubt, die Abgabe allerdings verboten. Es handelt sich dabei meist um sogenannte Ausgangsstoffe, wie zum Beispiel Cocablätter.
- Anlage 3 BtMG: Die letzte Anlage des BtMG umfasst alle verschreibungs- und verkehrsfähigen Betäubungsmittel. Diese können zur Schmerztherapie bei Patienten mit chronischen Leiden eingesetzt werden, wie beispielsweise Morphin und Fentanyl.
Wichtig: Da einige Stoffe aus der Anlage 1 des BtMG für Forschungszwecke von Bedeutung sind, ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte befugt, entsprechende Ausnahmegenehmigungen an die Forschergruppen zu erteilen. Dabei gelten strenge Vorgaben.
BtMG: Strafenkatalog bei Verstößen
Das Betäubungsmittelgesetz definiert eine Reihe von Tatbeständen, welche mit dem Besitz oder der Einnahme illegaler Substanzen in Verbindung stehen. Eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe droht gemäß § 29 Absatz 1 BtMG beispielsweise einer Person, die:
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft […]
Dürfen Sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilnehmen?
Wer unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln wie Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnimmt, stellt ein erhebliches Risiko dar. Durch die veränderte Wahrnehmung und die steigende Risikobereitschaft können die Betroffenen Gefahren häufig weder richtig erkennen noch angemessen darauf reagieren.
Daher sieht der Bußgeldkatalog drastische Sanktionen vor, wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt werden. Ersttäter müssen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro zahlen. Zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg vermerkt und ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen.
Wiederholungstäter werden entsprechend härter sanktioniert. Gefährden Sie im Rahmen einer Fahrt auf Drogen andere Verkehrsteilnehmer, handelt es sich um eine Straftat. Sie müssen dann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Zusätzlich erhalten Sie drei Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis wird in aller Regel entzogen.
Wichtig: Verschreibt Ihnen Ihr behandelnder Arzt Betäubungsmittel, sollten Sie mit diesem absprechen, ob nach der Einnahme eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist.
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