Bußgeldtabelle: Rote Ampel überfahren
Bußgeldrechner: Bei Rot über die Ampel gefahren
Kurz & knapp: Bei einem Rotlichtverstoß nicht angehalten worden
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für das Überfahren einer roten Ampel vorsieht, verrät Ihnen diese Tabelle. Alternativ können Sie auch unseren kostenlosen Bußgeldrechner verwenden. Diesen finden Sie hier.
Nicht unbedingt. Selbst wenn Sie nach einem Rotlichtverstoß nicht angehalten worden sind, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie straffrei davonkommen. Schließlich sind mittlerweile einige Lichtzeichenanlagen mit speziellen Ampelblitzern ausgestattet, die Rotlichtverstöße dokumentieren, sodass es häufig gar nicht mehr notwendig ist, den betroffenen Fahrer anzuhalten.
Natürlich. Sie können innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch gegen jeden Bußgeldbescheid einlegen. Ihre Erfolgschancen sollten Sie jedoch im Vorfeld mit einem Anwalt abklären.
Rotlichtverstöße gefährden die Verkehrssicherheit enorm
Inhaltsverzeichnis
Wer bei Rot über die Ampel fährt, setzt nicht nur sich selbst, sondern auch alle übrigen Verkehrsteilnehmer einem hohen Risiko aus. Schließlich kann sich leicht ein Unfall ereignen, wenn ein Kraftfahrer unerwartet über die Kreuzung rauscht, obwohl er eigentlich hätte warten müssen. Kein Wunder also, dass der Bußgeldkatalog strenge Sanktionen für das Überfahren einer roten Ampel vorsieht.
Aber wie verhält sich das Ganze eigentlich, wenn Sie nach einem Rotlichtverstoß nicht angehalten worden sind? Bedeutet dies möglicherweise, dass Sie nochmal Glück hatten und keine Ahndungen befürchten müssen?
Rote Ampel überfahren und nicht angehalten worden: Glück im Unglück?
Mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn Sie einen Rotlichtverstoß begehen, richtet sich allgemein danach, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte, als sie überfahren wurde. Dabei sind zwei Szenarien möglich:
- Die Ampel war erst seit weniger als einer Sekunde rot (Einfacher Rotlichtverstoß)
- Die Ampel stand schon seit mehreren Sekunden auf Rot (Qualifizierter Rotlichtverstoß)
Da das Unfallrisiko weitaus höher ist, wenn Sie eine Ampel überfahren, die bereits seit mehreren Sekunden rot war, wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß strenger geahndet als ein einfacher. Doch müssen Sie sich darüber überhaupt Gedanken machen, wenn Sie nach einem Rotlichtverstoß nicht angehalten worden sind? Schließlich hat dann auch niemand mitbekommen, dass Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind, oder?
Dem muss nicht unbedingt so sein. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Sie keinen Bußgeldbescheid erhalten, weil keiner beobachtet hat, wie Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Es ist jedoch ebenfalls möglich, dass Sie von einem Ampelblitzer dabei abgelichtet wurden. In dem Fall spielt es keine Rolle, dass Sie nach dem Rotlichtverstoß nicht angehalten worden sind, da der Blitzer Ihre Zuwiderhandlung ohnehin dokumentiert hat.
Bedenken Sie: Nicht jede Lichtzeichenanlage ist mit einem Ampelblitzer ausgestattet. Daher kann es durchaus sein, dass Sie noch einmal glimpflich davongekommen sind, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben und keiner Sie aus dem Verkehr gewunken hat. Da es heutzutage allerdings auch Blitzer an Ampeln gibt, bei denen der eigentliche Blitz für den betroffenen Fahrer gar nicht sichtbar ist, sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass keine Konsequenzen auf Sie zukommen, nur weil Sie nach einem Rotlichtverstoß nicht angehalten worden sind.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß
Sie sind der Meinung, dass Sie nach einem Rotlichtverstoß nicht angehalten worden sind, weil Sie die rote Ampel gar nicht überfahren haben, sondern lediglich die Haltelinie? In diesem Fall sollten Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Erwägung ziehen. Dazu haben Sie zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids Zeit. Ein Anwalt kann Sie entsprechend beraten.
Kommentar hinterlassen