Kurz & knapp: Sind falsche Angaben im Anhörungsbogen strafbar?
Ja, dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Diese wird mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet.
Hierbei handelt es sich um eine falsche Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB). Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Sie sind dazu verpflichtet, die Angaben zu Ihrer Person zu vervollständigen bzw. zu korrigieren, wenn Daten fehlen oder falsch sind. Sie müssen sich jedoch nicht zur Sache äußern. Sind alle Angaben korrekt und vollständig, müssen Sie den Anhörungsbogen nicht zwingend an die Bußgeldstelle zurücksenden.
Der Anhörungsbogen gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zum Vorwurf zu äußern
Inhaltsverzeichnis
Wurden Sie beispielsweise geblitzt, weil sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben, dann eröffnet die zuständige Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren. In vielen Fällen erhalten Fahrer zunächst einen sogenannten Anhörungsbogen, bevor der eigentliche Bußgeldbescheid bei ihnen eingeht.
Der Anhörungsbogen gibt einer Person, der ein Verstoß im Straßenverkehr vorgeworfen wird, die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
So mancher Empfänger eines solchen Schriftstücks stellt sich vielleicht die Frage, ob er durch das Weiterleiten falscher Informationen dem Bußgeldbescheid und den damit einhergehenden Sanktionen – dazu gehören Bußgeld, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot – entgehen kann. Doch sind falsche Angaben im Anhörungsbogen eigentlich strafbar?
Video zum Anhörungsbogen
Angaben zu Ihrer Person: Was müssen Sie der Behörde mitteilen?
Laut § 111 OWiG müssen Sie im Anhörungsbogen die folgenden Angaben machen:
- Vor-, Familien- bzw. Geburtsname
- Geburtstag und -ort
- Familienstand
- Beruf
- Adresse
- Staatsangehörigkeit
Wurden diese Daten nicht vollständig oder falsch im Anhörungsbogen angegeben, so sind Sie dazu verpflichtet, diese zu verbessern bzw. nachzutragen und das Dokument sodann an die zuständige Bußgeldstelle zurückzusenden.
Was geschieht nun aber, wenn Sie absichtlich Fehler einbauen? Sind falsche Angaben im Anhörungsbogen strafbar? Geben Sie Daten zu Ihrer eigenen Person weiter, die nicht korrekt sind, so kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Achtung: Falsche Verdächtigung ist strafbar!
So mancher Fahrer mag sich Hoffnungen machen, dem Bußgeldbescheid zu entgehen, indem er eine andere Person angibt, die den ihm vorgeworfenen Verstoß begangen haben soll. Das ist jedoch kein ratsames Vorgehen.
Derartige falsche Angaben im Anhörungsbogen sind strafbar. Hierbei handelt es sich nämlich um falsche Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB. Dieser besagt Folgendes:
Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
Hanamony meint
20. November 2022 at 15:19
was passiert wenn ich eingebe das ich (Halter) gefahren bin und geblitzt wurde. obwohl mein Sohn gefahr ist