Kurz & knapp: Ausnahmen vom Fahrverbot
Bei bestimmten Arten von Kraftfahrzeugen kann das zuständige Gericht bei einem Fahrverbot Ausnahmen machen. Sitzen Sie also beispielsweise als Autofahrer ein Fahrverbot ab, müssen Sie zwar den Pkw stehenlassen, dafür kann es Ihnen während dieser Zeit jedoch gestattet sein, etwa forst- oder landwirtschaftliche Zugmaschinen zu führen. Dabei handelt es sich jedoch stets um eine Einzelfallentscheidung.
Sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen, weil Ihre berufliche Existenz ohne ihn auf dem Spiel stehen würde, kann ein sogenannter Härtefall vorliegen. In einer solchen Situation ist es möglich, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln. Dabei kommt es allerdings immer auf den Einzelfall an.
Möchten Sie ein Fahrverbot umgehen, sollten Sie unbedingt innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Darüber hinaus sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren, der Ihnen dabei hilft, in der darauffolgenden Gerichtsverhandlung zu argumentieren, weshalb ein Fahrverbot in Ihrem Fall unzumutbar hart wäre.
Bei einem Fahrverbot sind Ausnahmen eher selten
Inhaltsverzeichnis
Kraftfahrer, die besonders schwer gegen die Verkehrsregeln auf öffentlichen Straßen verstoßen haben, werden häufig nicht nur mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg konfrontiert, sondern obendrein mit einem Fahrverbot. Ein solches kann für eine Dauer zwischen einem und drei Monaten verhängt werden. Während dieser Zeit dürfen Sie grundsätzlich keine Fahrten im Straßenverkehr unternehmen.
Vor allem für Berufskraftfahrer, die auf ihren Führerschein angewiesen sind, kann dies sehr bitter sein. Daher fragen sie sich nicht selten, ob unter Umständen bei einem Fahrverbot gewisse Ausnahmen gemacht werden können. Darüber informiert Sie der folgende Ratgeber.
Doch kein Fahrverbot? Mögliche Ausnahmen
Wann von einem Fahrverbot Ausnahmen gemacht werden können, lässt sich nicht pauschal sagen. Vielmehr kommt es stets auf den jeweiligen Einzelfall und die dazugehörigen Umstände an, die von einem Gericht individuell geprüft werden müssen. In der Regel muss sich bei dieser Überprüfung herauskristallisieren, dass ein Fahrverbot eine unzumutbare Härte für den betroffenen Fahrer bedeuten würde.
Im Gegenzug muss dieser dann mit einem erhöhten Bußgeld vorliebnehmen. Wann bei einem Fahrverbot gegebenenfalls Ausnahmen möglich sind, zeigt Ihnen diese Übersicht:
- Kann vor Gericht nachgewiesen werden, dass die berufliche Existenz durch das Verbot gefährdet ist, weil der Betroffene dadurch etwa seinen Job verlieren würde, kann davon abgesehen werden.
- Sie erreichen bei einem drohenden Fahrverbot allerdings keine Ausnahme, wenn der Arbeitsweg dadurch nicht mehr zurückgelegt werden kann.
- In diesem Fall können schließlich Alternativen ergriffen werden, wie z. B. das Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel oder die Inanspruchnahme von Urlaubstagen für die Dauer des Fahrverbots.
Interessant: Das zuständige Gericht kann bei einem Fahrverbot ebenfalls Ausnahmen machen und das Verbot lediglich auf bestimmte Kraftfahrzeuge beschränken. Es ist zum Beispiel möglich, als Pkw-Fahrer das Auto für die Dauer des Verbots stehenzulassen, dafür aber forst- oder landwirtschaftliche Zugmaschinen führen zu dürfen. Es handelt sich jedoch stets um eine Einzelfallentscheidung, ob Ihnen das Gericht in puncto Fahrverbot eine Ausnahmegenehmigung erteilt oder nicht.
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