Abgefahrene Reifen: Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Fahrten mit einem Kfz oder Anhänger, obwohl die Reifen abgefahren sind (als Fahrer) | 60 € | 1 |
… mit Gefährdung | 75 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 90 € | 1 |
Anordnung der Inbetriebnahme eines Kfz als Halter trotz abgefahrener Reifen | 75 € | 1 |
Fahrten mit einem Kfz oder Anhänger, obwohl die Reifen abgefahren sind (als Halter) | 75 € | 1 |
… mit Gefährdung | 90 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 110 € | 1 |
Abgefahrene Reifen: Strafe mit dem Bußgeldrechner ermitteln
Kurz & knapp: Abgefahrene Reifen
Dass die Reifen abgefahren sind, erkennen Sie teilweise schon mit bloßem Auge, wenn kaum noch Profilrillen sichtbar sind. Ansonsten können Sie mit einer 1-Euro-Münze testen, ob Sie die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern noch erfüllen. Wie das geht, erklären wir hier.
In puncto abgefahrene Reifen wird das Bußgeld nicht pro Reifen festgesetzt, sondern droht unabhängig davon, wie viele Räder betroffen sind. Mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg sieht der Bußgeldkatalog bei Fahrten mit abgenutzter Bereifung vor. Genaueres verrät Ihnen diese Tabelle.
Sind die Reifen abgefahren, drohen Punkte und Bußgeld sowohl dem Fahrer als auch dem Halter. Ist Letzterer mit dem Kfz unterwegs, fällt das Bußgeld jedoch etwas höher aus. Er kann jedoch auch allein für die Anordnung der Inbetriebnahme des Fahrzeugs belangt werden. In diesem Fall muss er sich auf 75 Euro und einen Punkt einstellen.
Wie gefährlich sind abgefahrene Reifen?
Inhaltsverzeichnis
Neureifen weisen durchschnittlich eine Profiltiefe zwischen 7 und 9 Millimetern auf. Je mehr Fahrten damit unternommen werden, desto mehr nutzt sich die Gummimischung der Pneus ab und das Profil verringert sich. Sind die Reifen erstmal abgefahren, wirkt sich dies unweigerlich auf das Fahrverhalten des Kfz aus.
Der Bremsweg verlängert sich, die Lenkung lässt sich schlechter bedienen und die Räder greifen nicht mehr richtig. Abgefahrene Reifen können demzufolge lebensgefährlich sein. Daher gilt eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Sobald dieser Wert unterschritten wird, gilt die Bereifung als abgenutzt und muss erneuert werden. Woran Sie erkennen, dass Ihre Reifen abgefahren sind, welche Strafe der Bußgeldkatalog für Fahrten mit abgenutzten Pneus vorsieht und ob der Fahrer oder der Halter dafür zur Rechenschaft gezogen wird, lesen Sie hier.
Woran können Sie abgefahrene Reifen erkennen?
Zum Teil lassen sich abgefahrene Reifen bereits mit bloßem Auge erkennen. Sind gar keine oder kaum noch Profilrillen sichtbar, sondern die Oberfläche ist quasi glatt, muss unbedingt ein Reifenwechsel her. Auch wenn die Räder in irgendeiner Art und Weise stark beschädigt sind, sollten sie erneuert werden. Sieht alles auf den ersten Blick noch in Ordnung aus, Sie sind sich allerdings dennoch unsicher, ob die Mindestprofiltiefe noch eingehalten wird, können Sie einen simplen Test durchführen:
Dazu stecken Sie eine 1-Euro-Münze in das Reifenprofil. Der goldene Messingrand dieser Münze beträgt ca. 3 Millimeter. Ist er nicht zu sehen, wenn Sie die Münze in das Profil halten, erfüllen die Reifen die gesetzlichen Vorgaben zur Profiltiefe. Ist der Rand zu sehen, handelt es sich um abgefahrene Reifen und Sie sollten sich in naher Zukunft einen neuen Satz zulegen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Spielt es eine Rolle, an welcher Stelle die Reifen abgefahren sind?
An und für sich nutzen sich Reifen mit der Zeit einigermaßen gleichmäßig ab. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass sich entweder nur außen oder nur innen eine stärkere Abnutzung feststellen lässt. Sind die Reifen beispielsweise nur mittig abgefahren, ist die Ursache dafür meist ein zu hoher Luftdruck. Die Pneus beulen daraufhin aus und liegen nicht mehr richtig auf der Fahrbahn auf.
Ist der Luftdruck zu gering, kann dies ebenfalls der Grund für unregelmäßig abgefahrene Reifen sein. Dies betrifft in dem Fall sowohl die Innen- als auch die Außenseiten und lässt obendrein den Kraftstoffverbrauch ansteigen. Doch sind Reifen, die nur außen abgefahren sind, noch fahrbar oder müssen auch sie erneuert werden? Die Antwort darauf findet sich in § 36 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dort heißt es:
[…] Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. […]“
Daraus ergibt sich: Sobald an einer Stelle des Hauptprofils (also sozusagen in der Mitte des Reifens) 1,6 Millimeter unterschritten sind, sind die Räder nicht mehr akzeptabel und es müssen neue her. Sind die Reifen nur weit außen abgefahren, kann das zulässig sein. Dennoch sollten Sie sich stets auf die Suche nach der Ursache machen, wenn Ihre Reifen einseitig stark abgefahren sind. Beim TÜV erfahren Sie spätestens, ob die Pneus noch in Ordnung sind oder getauscht werden müssen. Denn werden bei der Hauptuntersuchung (HU) abgefahrene Reifen festgestellt, erhalten Sie erst dann eine TÜV-Plakette, wenn dies behoben wurde.
Ziehen abgefahrene Reifen nur ein Bußgeld nach sich?
Sind die Reifen abgefahren, droht ein Bußgeld von 60 Euro, wenn Sie erwischt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass es in diesem Zuge weder zu einer Gefährdung noch zu einem Unfall kam. In diesen Fällen steigt das Bußgeld auf 75 bzw. 90 Euro an.
In allen drei Fällen wird außerdem ein Punkt in Flensburg fällig. Doch Achtung: Diese Bußgelder für abgefahrene Reifen richten sich lediglich an den Fahrer des Kfz. Sind Sie als Halter damit unterwegs, werden Ihnen direkt 75 Euro aufgebrummt. Dies gilt auch, wenn Sie die Inbetriebnahme des Fahrzeugs lediglich angeordnet haben.
Wer als Fahrzeughalter mit abgenutzter Bereifung fährt und dabei andere gefährdet oder sogar einen Unfall verursacht, muss mit 90 bzw. 110 Euro rechnen. Auch hier erwartet Sie in allen drei bzw. vier Fällen ein Punkt in Flensburg.
Abgefahrene Reifen in der Probezeit: Welche Folgen hat das?
Allgemein ziehen abgefahrene Reifen keine zusätzliche Strafe in der Probezeit nach sich. Fahrten mit abgenutzten Pneus gelten als B-Verstoß. Daher müssen Sie als Fahranfänger „lediglich“ die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf sich nehmen. Anders verhält es sich nur dann, wenn es sich dabei bereits um Ihren zweiten B-Verstoß in der Probezeit handelt. In diesem Fall kommt eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre auf Sie zu. Außerdem wird ein Aufbauseminar angeordnet.
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