Bußgeldtabelle: Verstöße beim Modell „Begleitetes Fahren“
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Prüfbescheinigung beim Modell „Begleitetes Fahren“ nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt | 10 € | |
Fahrten ohne Begleitperson beim Modell „Begleitetes Fahren“ | 70 € | 1 |
Kurz & knapp: Begleitetes Fahren
Um beim Modell „Begleitetes Fahren“ als Beifahrer jungen Menschen beratend zur Seite stehen zu dürfen, müssen Sie seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Zudem ist beim Modell „Begleitetes Fahren“ für die Begleitperson ein Alter von mindestens 30 Jahren vorgeschrieben. Wie viele Punkte in Flensburg Sie als Begleitperson maximal haben dürfen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum begleiteten Fahren mit Punkten.
Die Begleitperson beim Führerschein ab 17 darf jeden beliebigen Sitz im Kfz wählen. Wichtig ist nur, dass sie sich nicht aktiv in das Fahrgeschehen einmischt, sondern lediglich eine beratende Funktion einnimmt.
Wer beim BF17 als Begleitperson fungiert, muss sich an die übliche Promillegrenze für Autofahrer in Deutschland halten. Diese liegt bei 0,5 Promille. Bei einem höheren Promillewert darf der Betroffene den Fahranfänger nicht mehr begleiten.
Begleitetes Fahren: Mit 17 Jahren schon Auto fahren
Inhaltsverzeichnis
Das Mindestalter für einen Autoführerschein liegt bekannterweise bei 18 Jahren. Beim Modell „Begleitetes Fahren“ haben junge Menschen jedoch die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren Auto zu fahren, sofern eine im Vorfeld eingetragene Begleitperson dabei ist. Dadurch gewinnen sie nach der erfolgreich gemeisterten Führerscheinprüfung mehr an Routine und sind sicherer allein unterwegs, sobald sie das 18. Lebensjahr vollenden.
Das Modell BF17 gibt es in Niedersachsen bereits seit dem 30. April 2004, in ganz Deutschland seit Januar 2011. In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, wie Sie den Antrag auf den Führerschein mit 17 stellen, welche Voraussetzungen die gewünschte Begleitperson erfüllen muss und mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn Sie beim BF17 ohne Begleitperson erwischt werden.
Begleitet fahren: So stellen Sie den Antrag
Allgemein beträgt das Mindestalter für begleitetes Fahren 17 Jahre. Mit 16 ½ Jahren können Sie sich jedoch bereits in der Fahrschule anmelden und den Antrag stellen. Die notwendigen Formulare (Antragsformular + Angaben zu gewünschten Begleitpersonen) erhalten Sie in der Regel von Ihrem Fahrlehrer, der sich häufig auch um die Antragsstellung an sich kümmert.
Für den Antrag auf den Führerschein beim Modell „Begleitetes Fahren“ benötigen Sie außerdem die folgenden Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passbild
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis der Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
- Kopien der Personalausweise sowie Führerscheine der gewünschten Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite)
Wie viel kostet begleitetes Fahren?
Beim Modell „Begleitetes Fahren“ sind die Kosten logischerweise etwas höher, da bei jeder angegebenen Begleitperson zunächst einmal überprüft werden muss, ob sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Pro Person sollten Sie zwischen fünf und acht Euro einkalkulieren. Die allgemeinen Kosten für den Antrag auf den Führerschein bleiben jedoch gleich und steigen durch BF17 nicht an.
Wie geht es nach dem Antrag auf begleitetes Fahren weiter?
Nachdem Sie den Führerschein mit 17 beantragt haben, nehmen Sie regulär am Fahrschulunterricht teil und eignen sich das nötige Wissen für eine Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE an. Frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag können Sie die theoretische Prüfung absolvieren, an der praktischen Prüfung hingegen dürfen Sie frühestens einen Monat vorher teilnehmen.
Haben Sie diese erfolgreich hinter sich gebracht, erhalten Sie noch keinen Führerschein im Kartenformat, sondern zunächst einmal eine Prüfbescheinigung, die Sie bei jeder Fahrt dabeihaben müssen. Da sie kein Foto aufweist, müssen Sie beim Modell „Begleitetes Fahren“ zusätzlich auch Ihren Personalausweis mitführen. Außerdem beginnt am Tag der bestandenen Prüfung die zweijährige Probezeit, die jeder Fahranfänger nach dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis durchlaufen muss.
Während dieser Zeit können Verkehrsverstöße strenger geahndet werden, weshalb Sie gerade in den ersten Jahren besonders vorsichtig fahren sollten. Sobald Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Sie schließlich allein fahren und sich den „richtigen“ Führerschein abholen. Die Prüfbescheinigung verliert in der Regel drei Monate nach Ihrem 18. Geburtstag ihre Gültigkeit.
Begleitetes Fahren: Wer darf überhaupt begleiten?
Wie bereits eingangs erwähnt, werden beim Modell „Begleitetes Fahren“ gewisse Voraussetzungen an die Begleitperson gestellt. Wie diese genau aussehen, regelt § 48a Absatz 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Demzufolge dürfen ausschließlich Personen beim Modell „Begleitetes Fahren“ als Begleitperson agieren, die
- mindestens 30 Jahre alt sind,
- seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind und
- zum Zeitpunkt der Antragsstellung maximal einen Punkt in Flensburg auf dem Konto haben.
Haben Betroffene für das Modell „Begleitetes Fahren“ zu viele Punkte, dürfen sie entsprechend nicht als Begleitperson daran teilnehmen. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt, zu dem der Antrag gestellt wird. Werden Ihnen beim Modell „Begleitetes Fahren“ als Begleitperson nachträglich Punkte in Flensburg aufgebrummt, hat dies normalerweise keine Auswirkungen.
Die Anzahl der Begleitpersonen ist im Übrigen nicht begrenzt und auch nachträgliche Eintragungen sind möglich. Achtung: Eine weitere Voraussetzung für begleitetes Fahren ist das Einhalten der jeweils geltenden Promillegrenze. Für den Fahranfänger ist der Konsum von Alkohol vor der Fahrt grundsätzlich tabu, für die Begleitperson gilt eine Promillegrenze von 0,5. Auch berauschende Substanzen dürfen Sie als Begleitperson im Vorfeld nicht zu sich genommen haben.
Ansonsten kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu, als hätten Sie selbst betrunken oder berauscht hinterm Steuer gesessen. Für den jungen Fahrer ist das Ganze besonders bitter: Agieren Sie beim Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ als Begleitperson und sind betrunken, wird dies so gewertet, als hätte er sich von vornherein allein hinter das Steuer des Kfz gesetzt. Dies hat schwerwiegende Folgen, die wir im nächsten Abschnitt genauer beleuchten.
Wie wird begleitetes Fahren ohne Begleitperson geahndet?
Wer beim Modell „Begleitetes Fahren“ ohne Beifahrer unterwegs ist, handelt sich enorme Konsequenzen ein: Neben einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg wird außerdem die Fahrerlaubnis widerrufen. Dies besagt § 6e Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG):
Eine […] Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber […] ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person führt. […]“
Erst wenn Sie ein Aufbauseminar absolviert haben, erhalten Sie Ihren Führerschein beim Modell „Begleitetes Fahren“ wieder zurück. Bedenken Sie jedoch, dass es sich beim Fahren ohne Begleitperson in der Probezeit um einen A-Verstoß handelt. Auf einen solchen folgt ohnehin die Anordnung eines Aufbauseminars. Zusätzlich kommt es zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre.
Kommentar hinterlassen