Kurz & knapp: Fahrrad betrunken schieben
Es ist grundsätzlich erlaubt, betrunken das Fahrrad zu schieben, sofern Sie sich dabei keinen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht leisten. Missachten Sie die Promillegrenze für Fahrrad-Fahrer, kann eine MPU angeordnet werden.
Sind Sie so stark alkoholisiert, dass Sie sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden, während Sie betrunken Ihr Fahrrad schieben, kann das Ganze schlimmstenfalls als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr angesehen werden. § 315b des Strafgesetzbuchs (StGB) zufolge kann dafür eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren fällig werden.
Zweifelt die zuständige Behörde aufgrund Ihres Fehlverhaltens an Ihrer Fahreignung, kann Sie eine MPU von Ihnen verlangen. Wenn Sie diese nicht bestehen oder die Teilnahme verweigern, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden.
Wenn Radfahrer zu tief ins Glas geschaut haben
Inhaltsverzeichnis
Vor allem im Sommer unternehmen viele Fahrradfahrer ausgiebige Radtouren, um sowohl das sonnige Wetter als auch die blühende Natur zu genießen. Anschließend ist es bei einigen fast schon Tradition, den schönen Tag mit einem kühlen Bier oder einem spritzigen Weißwein ausklingen zu lassen. Wenn allerdings doch mehr Alkohol geflossen ist als geplant, beschließt der eine oder andere Radfahrer, den Heimweg mit dem Rad lieber zu Fuß anzutreten.
Ab diesem Moment gilt dieser nicht mehr als Fahrradfahrer, sondern als Fußgänger, für die es bekanntlich keine Promillegrenze gibt. Daher ist es grundsätzlich auch nicht verboten, betrunken das Fahrrad zu schieben. Wann das Ganze dennoch Folgen haben kann, verrät Ihnen dieser Ratgeber.
Unter dem Einfluss von Alkohol das Fahrrad schieben: Die Menge macht’s
Beschließen Sie als Radfahrer, betrunken das Fahrrad zu schieben, anstatt auf wackeligen Beinen damit nach Hause zu radeln, haben Sie gleich zwei gute Entscheidungen getroffen: Zum einen bringen Sie so in der Regel niemanden in Gefahr und zum anderen riskieren Sie keine Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, weil Sie gegen die Promillegrenze fürs Fahrrad verstoßen haben. Letztere liegt bei 1,6 Promille.
Bevor Sie unter dem Einfluss von Alkohol Ihr Fahrrad nach Hause schieben, sollten Sie jedoch abwägen, ob Sie dazu tatsächlich noch in der Lage sind:
- Haben Sie so viel getrunken, dass Sie kaum noch stehen, geschweige denn das Fahrrad festhalten können, sollten Sie lieber darauf verzichten.
- Schließlich kann es in einem solchen Fall leicht passieren, dass Sie auf der Fahrbahn stürzen, während Sie betrunken Ihr Fahrrad schieben. Dadurch bringen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.
- Unter Umständen kann ein solches Verhalten zudem als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b des Strafgesetzbuchs (StGB) angesehen werden. Die Konsequenz wäre dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Daher gilt: Betrunken das Fahrrad zu schieben, ist generell erlaubt, sofern Sie dabei nicht gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen. Sind Sie allerdings so alkoholisiert, dass ein sicherer Heimweg mit dem Rad zu Fuß kaum möglich erscheint, sollten Sie es lieber stehenlassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi ausweichen.
Fahrrad schieben mit Alkohol im Blut: Wann eine MPU drohen kann
Wenn Sie betrunken Ihr Fahrrad schieben und sich dabei derart daneben benehmen oder sogar andere Personen gefährden, steht relativ schnell der Verdacht einer Alkoholabhängigkeit im Raum.
Zweifelt die zuständige Behörde daraufhin an Ihrer Fahreignung, kann sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.
Bestehen Sie diese nicht oder weigern sich von vornherein, daran teilzunehmen, droht Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wichtig: Bei all den gerade beschriebenen Maßnahmen handelt es sich lediglich um Möglichkeiten. Es kommt demzufolge nicht gleich eine Geldstrafe oder eine MPU auf Sie zu, wenn Sie betrunken Ihr Fahrrad schieben. Dennoch sollten Sie diese Konsequenzen im Hinterkopf behalten.
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