Kurz & knapp: TraffiStar S350 fehlerhaft?
Beim Messgerät TraffiStar S350 handelt es sich um einen Laser-Blitzer. Mittels ausgesandter und von Fahrzeugen auf der Messstrecke reflektierten Lichtimpulsen kann das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit ermitteln. Bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung löst eine gekoppelte aus. Näheres dazu lesen Sie hier.
In der Vergangenheit war vor allem das Fehlen der Rohmessdaten problematisch. Das machte eine plausible Nachvollziehbarkeit der Messung so gut wie unmöglich. Mittlerweile können die Werte erhoben werden. Die Herausgabe der Informationen wurde zudem durch ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht mittlerweile erleichtert (mehr zu den Urteilen der Vergangenheit lesen Sie hier). So können mögliche Messfehler durch Akteneinsicht leichter zutage treten.
Sind Sie zu schnell gefahren und vom Blitzer TraffiStar S350 dabei ertappt worden, kann Ihnen ein Bußgeld zwischen 10 und 680 Euro drohen. Ab 21 km/h zu viel sind auch Punkte, ab 26 km/h zu schnell sogar schon Fahrverbote denkbar. Einen detaillierten Überblick zu den möglichen Sanktionen finden Sie in diesen Tabellen. Alternativ können Sie mithilfe dieses Rechners auch eine schnelle unkomplizierte Abfrage für Ihren Einzelfall vornehmen.
Bußgeldtabelle: Vom TraffiStar S350 erwischt worden?
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit Pkw, Motorrad & Co
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit Pkw, Motorrad & Co
Weiterführende Infos zur Geschwindigkeitsüberschreitung mit anderen Fahrzeugen:
- Geschwindigkeitsüberschreitung mit Lkw (bzw. Kfz über 3,5 t zGG)
- Geschwindigkeitsüberschreitung mit Fahrzeuggespannen
Bußgeldrechner: Welche Sanktionen können nach einer TraffiStar-S350-Messung drohen?
TraffiStar S350 mobil, stationär, Semistation: Vielseitiger Einsatz bei der Geschwindigkeitsmessung
Inhaltsverzeichnis
Zunächst zur Funktionsweise vom TraffiStar-S350-Laser, der bei der Geschwindigkeitsmessung zum Einsatz kommen kann. Das Laser-Messgerät TraffiStar S350 ist vielseitig einsetzbar. Sowohl mobile als auch stationäre Messstellen können mit seiner Hilfe eingerichtet werden. Es ist sogar möglich, den TraffiStar S350 in einem Anhänger zu installieren, wodurch er sowohl zeitweise als auch dauerhaft stationär eingesetzt werden kann. Doch in den vergangenen Jahren hat sich das Messgerät nicht als so zuverlässig erwiesen, wie es sein sollte. Aber wie genau funktioniert der Laser-Blitzer eigentlich? Und woher rühren die möglichen Fehler?
Beim TraffiStar S350 handelt es sich um ein Lasermessgerät, das bei der Geschwindigkeitserfassung zum Einsatz kommt. Es wirft einen Laserteppich über eine zuvor festgelegte Messstrecke aus. Die Laserstrahlen werden von passierenden Fahrzeugen zurückgeworfen. Über die Zeit, die die Laserstrahlen benötigen, um an das Gerät zurückgesendet zu werden, lässt sich schließlich die gefahrene Geschwindigkeit der Fahrzeuge berechnen. Das Messgerät kann dabei sogar zwischen unterschiedlichen Fahrzeugklassen (Pkw/Lkw) unterscheiden. Sind diese schneller als in dem jeweiligen Abschnitt erlaubt, löst ein gekoppelter Blitzer aus. Er schießt ein Bild von dem Fahrzeug, mit dem die Geschwindigkeit überschritten wurde und dem zu beschuldigendem Fahrer.
Dieses Blitzerfoto kann anschließend in einem Bußgeldverfahren als Beweismittel herangezogen werden. Doch hat sich der letzten Zeit etwas Unruhe bei der Belastbarkeit dieser Beweismittel eingeschlichen. Denn: Oftmals war es Betroffenen nicht möglich, das TraffiStar-S350-Messprotokoll einzusehen. Besonders bemängelt wurde lange Zeit, dass die beim Einsatz vom TraffiStar S350 anfallenden Rohmessdaten nicht zugänglich waren.
Laser-Blitzer TraffiStar S350: Mögliche Fehlerquellen
Mit dem Messgerät TraffiStar S350 mussten sich Gerichte in der Vergangenheit häufiger auseinandersetzen. Stein des Anstoßes war vor allem die fehlende Einsicht in die Rohmessdaten bzw. die ungenügende Speicherung solcher Informationen. Das erschwerte eine Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung.
Dennoch ändert das nichts daran, dass die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 nach wie vor durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) als standardisiertes Messverfahren zugelassen ist. Beim TraffiStar S350 sind Messfehler zwar dennoch im Einzelfall möglich, die meisten Einsprüche aber beziehen sich gerade auf die Schwierigkeit, die Genauigkeit der Messung nachzuvollziehen, nicht auf eine fehlerhafte Messung selbst.
Zweifel an Verwertbarkeit der Messungen mit dem TraffiStar S350: Wichtige Urteile
Das größte Aufsehen erregte im Jahr 2019 ein Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes (Urteil vom 05.07.2019, Aktenzeichen Lv 7/17): Dieser bemängelte, dass durch die fehlende Speicherung von Rohmessdaten eine plausible Nachverfolgung der Messergebnisse nicht möglich sei. Im Zweifel seien die Messdaten mithin nicht verwertbar, da eine angemessene Verteidigung im Einspruchsverfahren so nicht möglich sei.
Mittlerweile hat der Entwickler des TraffiStar S350, die Firma Jenoptik, aber die Software des Gerätes verbessert. Durch entsprechende Nachrüstungen können nunmehr auch die Rohmesswerte gespeichert werden. Allerdings war es weiterhin oftmals schwer, Einsicht in diese Messwerte zu erhalten, um die Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessung zu prüfen. Begründet wurde dies vonseiten der Bußgeldbehörden meist damit, dass diese Werte selbst nicht Teil der Ermittlungsakte und damit vom Antrag auf Akteneinsicht nicht abgedeckt seien.
Die Einsicht in die Rohmessdaten beim TraffiStar S350 erleichterte aber zuletzt ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.11.2020 (Aktenzeichen 2 BvR 1616/18). Dieses entschied, dass Betroffenen die Einsicht auch in die Rohmessdaten gewährt werden müsse, selbst wenn diese selbst nicht zu den Akten genommen wurde. Nur so könne es ihnen möglich sein, ein faires Verfahren zu bekommen.
Wollen Sie gegen die Messung mit dem TraffiStar-S350-Laser Einspruch erheben: Kostenloses Muster zum Download
Ob nun spezifische Messfehler, Fehler im oder eine mögliche Verjährung des Bußgeldbescheids: Wollen Sie Einspruch gegen die TraffiStar-S350-Messung erheben, kann Ihnen das folgende Muster als Orientierung dienen. Es erhebt jedoch keinerlei Ansprüche auf Wirksamkeit oder Vollständigkeit.
Spätestens wenn es um eine angemessene Begründung für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid geht, ist der Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht zu empfehlen. Dieser kann über umfassende Akteneinsicht prüfen, welche Angriffspunkte im Einzelfall im Einspruchsverfahren vorgebracht werden können – und einschätzen, wie hoch die Chancen eines erfolgreichen Einspruchs sind.
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