Bußgeldtabelle: Was droht einem Mittelspurschleicher?
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Ohne Grund so langsam gefahren, dass der übrige Verkehr behindert wurde | 20 € | |
Gegen das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn verstoßen und dabei andere Fahrer behindert | 80 € | 1 |
Gegen das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn verstoßen und dabei einen Unfall herbeigeführt | 100 € | 1 |
Kurz & knapp: Mittelspurschleicher
Der umgangssprachliche Ausdruck „Mittelspurschleicher“ beschreibt einen Fahrer, der unentwegt in einem sehr langsamen Tempo auf der mittleren Spur auf der Autobahn unterwegs ist, obwohl auf der rechten Spur alles frei ist.
Kraftfahrer, die ohne Grund so langsam fahren, dass der übrige Verkehr behindert wird, erwartet ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Da Mittelspurschleicher gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, handeln sie sich außerdem ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg ein, wenn sie dabei andere Fahrer behindern. Verursachen sie dabei sogar einen Unfall, drohen ihnen 100 Euro und ein Punkt.
Stoßen Sie auf der Autobahn auf einen Mittelspurschleicher, sollten Sie vor allem gelassen bleiben und ihn anschließend links überholen. Keinesfalls sollten Sie sich durch sein Fehlverhalten dazu hinreißen lassen, ihn rechts zu überholen, hinter ihm zu drängeln oder die Lichthupe zu benutzen, um ihn dazu zu bewegen, die Spur freizumachen. In diesen Fällen müssten Sie sich schließlich selbst auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen.
Video: Welche Strafe erwartet Mittelspurschleicher?
Mittelspurschleicher gefährden die Verkehrssicherheit
Inhaltsverzeichnis
Es gibt einige Gefahren, die auf deutschen Autobahnen lauern: Manche Fahrer blinken zu spät oder gar nicht, bevor sie zum Spurwechsel ansetzen, andere halten sich nicht an Geschwindigkeitsbeschränkungen und wieder andere sind konstant auf der mittleren Spur im Schneckentempo unterwegs, obwohl rechts alles frei ist. Letztere werden umgangssprachlich als „Mittelspurschleicher“ bezeichnet.
Durch das unentwegte Blockieren der Mittelspur zwingen sie Kraftfahrer auf der rechten Spur quasi dazu, zwei Spuren zum Überholen zu benutzen, wodurch die Verkehrssicherheit gefährdet wird. Welche Sanktionen laut Bußgeldkatalog auf Mittelspurschleicher zukommen können, verraten wir in diesem Ratgeber.
Mit welchen Konsequenzen Mittelspurschleicher rechnen müssen
Im deutschen Straßenverkehr gilt § 2 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge ein Rechtsfahrgebot. Wer mit einem Kfz unterwegs ist, muss demzufolge stets möglichst weit rechts fahren. Da Mittelspurschleicher beharrlich die mittlere Spur blockieren, obwohl die rechte Spur vollkommen frei ist, missachten sie dadurch logischerweise das Rechtsfahrgebot.
Dem Bußgeldkatalog zufolge können in einem solchen Fall ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig werden, wenn es dabei zu einer Behinderung des übrigen Verkehrs kam. Ereignete sich sogar ein Verkehrsunfall, steigt der Betrag von 80 auf 100 Euro an. Auch hier droht ein Punkt.
Müssen Mittelspurschleicher immer eine Strafe befürchten?
Nicht immer ereilt Mittelspurschleicher ein Bußgeld. Da mehrere Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot existieren, können sie unter Umständen auch straffrei aus der Sache herausgehen. § 7 Absatz 3c StVO besagt beispielsweise Folgendes:
Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. […]“
Daraus ergibt sich, dass es in bestimmten Situationen durchaus erlaubt ist, für längere Zeit auf der mittleren Spur zu fahren. Diese Regelung hat vor allem den Hintergrund, dass jeder Spurwechsel ein gewisses Risiko darstellt, welches dadurch minimiert werden soll. Wer allerdings ohne Grund so langsam unterwegs ist, dass der Verkehrsfluss dadurch behindert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Dies gilt sowohl für Mittelspurschleicher als auch für alle anderen Kraftfahrer.
Empfohlene Verhaltensweise bei einem Mittelspurschleicher
Früher oder später wird wohl jeder Kraftfahrer einmal auf einen Mittelspurschleicher auf der Autobahn treffen. In einem solchen Fall sollten Sie sich die folgenden Tipps zu Herzen nehmen:
- Bleiben Sie ruhig, auch wenn Sie sich über den Mittelspurschleicher ärgern.
- Überholen Sie ihn ausschließlich von links. Wenn Sie einen Mittelspurschleicher von rechts überholen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von mindestens 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich zieht.
- Verzichten Sie darauf, hinter dem Mittelspurschleicher zu drängeln oder die Lichthupe einzusetzen, um ihn dazu zu bewegen, die Spur freizumachen. Dieses Verhalten kann Ihnen schlimmstenfalls als Nötigung ausgelegt werden, worauf gemäß § 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren folgen kann.
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