Kurz & knapp: Schülerlotse
Wollen Jugendliche für jüngere Mitschüler den Schulweg sicherer gestalten, können diese eine Ausbildung zum Schülerlotsen absolvieren. Welche Voraussetzungen dabei gelten, können Sie hier nachlesen.
Ein Verkehrshelfer hat gemäß StVO keine Befugnisse, um in den fließenden Verkehr einzugreifen und muss wie jeder andere Fußgänger darauf warten, dass sich eine Lücke zum Überqueren der Straße bildet. Ebenso kann ein Schülerlotse auch keine Verkehrsverstöße sanktionieren.
Den Einsatzort der Schülerlotsen kündigt ein Verkehrsschild an. Autofahrer müssen daher damit rechnen, dass Schüler die Straße überqueren und sollten daher das Tempo reduzieren sowie besonders aufmerksam sein. Darüber hinaus kann aber auch auf andere Verkehrshelfer mit diesem Schild hingewiesen werden.
Schülerlotsen übernehmen Aufgaben für die Gemeinde, aus diesem Grund muss auch die Gemeinde haften, wenn bei der Arbeit als Lotse Dritte zu Schaden kommen. Dies gilt allerdings nur, solange kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Ist der Schülerlotse in einen Unfall verwickelt, springt üblicherweise die gesetzliche Unfallversicherung ein.
Wenn Losten den Schulweg sichern
Inhaltsverzeichnis
Mithilfe der Verkehrserziehung lernen Kinder sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. An vielbefahrenen Straßen oder sonstigen Gefahrenstellen können sie auf dem Schulweg aber mitunter etwas Unterstützung gebrauchen. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, erleichtern vielerorts etwa Schülerlotsen das Überqueren der Fahrbahn.
Doch welche Befugnisse hat ein Schülerlotse? Darf dieser den Verkehr regeln? Wer darf Schülerlotse sein? Ist dafür etwa eine bestimmte Ausbildung zu absolvieren? Welche Bedeutung hat das Schülerlotsen-Schild? Und wer haftet, wenn es bei der Ausübung der Tätigkeit zu einem Unfall kommt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Was sind Verkehrshelfer?
Die Bezeichnung „Verkehrshelfer“ ist ein Sammelbegriff für Bürger, die ehrenamtlich Verkehrsteilnehmern bei der Bewältigung des Straßenverkehrs unterstützen. Die bekanntesten Vertreter sind dabei die Schülerlotsen, die vor Schulbeginn und nach Schulschluss jüngere Schüler über die Straße führen.
Schülerlotse, Schulweghelfer und sonstige Verkehrshelfer eint, dass sie keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen dürfen. Somit ist ein Eingriff in den fließenden Verkehr nicht gestattet. Damit ein Schülerlotse den Schülern das sichere Überqueren der Fahrbahn ermöglichen kann, muss dieser daher auf eine Lücke zwischen den vorbeifahrenden Autos warten.
Darüber hinaus fehlt den Schülerlotsen die Rechtsgrundlage um Verkehrsverstöße zu ahnden. Es handelt sich bei diesen schließlich nicht um eine Art Aushilfspolizei, auch wenn ein Schülerlotse mit Kelle sowie Weste und Kappe in neongelb mitunter eine gewisse Ähnlichkeit zu den Beamten aufweist.
Wo Schülerlotsen zum Einsatz kommen, bestimmen Schule, Polizei oder Kommune. Die Standorte der Verkehrshelfer werden dabei durch ein Verkehrsschild markiert. Der Schülerlotse wartet an diesem Lotsenpunkt, um jüngere Schüler in Gruppen über die Straße zu führen. Wie dieses Verkehrszeichen aussieht, zeigt die nachfolgenden Grafik:
Wichtig! Kraftfahrzeugführer, die sich einem Lotsenpunkt nähern, müssen damit rechnen, dass Kinder häufig die Straße überqueren. Daher sollten diese besonders wachsam sein und die Geschwindigkeit reduzieren.
Wer darf Schülerlotse sein?
Wer als Schülerlotse die Schulwegsicherheit verbessern möchte, muss dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen die Jugendlichen in den meisten Bundesländern mindestens 13 Jahre alt sein und die 7. Klasse besuchen. In Brandenburg ist die liegt das Mindestalter hingegen bei 11 Jahren und Berlin setzt den Besuch der 5. Klasse voraus.
Darüber hinaus müssen die Jugendlichen eine Schülerlotsenausbildung absolvieren. Die zwischen sechs und zwölf Stunden dauernde Ausbildung wird in der Regel von Polizeibeamten durchgeführt und beinhaltet sowohl Theorie als auch praktische Übungen im Straßenverkehr.
Allerdings muss nicht zwangsläufig ein Schüler ehrenamtlich als Schülerlotse tätig werden. So besteht auch die Möglichkeit, dass Eltern oder Senioren diese Funktion übernehmen. In diesem Fall ist allerdings nur eine Einführung in die Arbeit vorgesehen.
Bekommt man als Schülerlotse ein Gehalt?
Die Tätigkeit als Loste erfolgt in Deutschland grundsätzlich freiwillig und ehrenamtlich. Ein Gehalt wird daher nicht gezahlt.
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