Bußgeldtabelle: Verstöße rund um den geschlossenen Verband
Verstoß | Verwarnungsgeld |
---|---|
Als Verantwortlicher nicht angeordnet, dass ein Verband den Gehweg benutzt | 10 € |
Geschlossenen Verband in der Bewegung unterbrochen | 5 € |
… mit Unfallfolge | 20 € |
Als Verantwortlicher nicht dafür gesorgt, dass die Vorschriften für geschlossene Verbände eingehalten wurden | 10 € |
An einem nicht genehmigten geschlossenen Verband teilgenommen | 25 € |
Kurz & knapp: Geschlossener Verband
Als geschlossener Verband wird eine Gruppe von Fußgängern, Radfahrern oder Kraftfahrzeugen bezeichnet, die zusammengehörig im Straßenverkehr unterwegs ist. Welche Vorschriften dabei Beachtung finden müssen, regelt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Paragraph 27.
Informationen zur Kennzeichnung eines geschlossenen Verbands finden Sie an dieser Stelle.
Hält sich ein geschlossener Verband nicht an die entsprechenden Vorschriften, kann ein Verwarnungsgeld zwischen 5 und 25 Euro fällig werden. Wie welcher Verstoß geahndet wird, verrät Ihnen diese Tabelle.
Beim Fahren im geschlossenen Verband ist einiges zu beachten
Inhaltsverzeichnis
Als geschlossener Verband wird allgemein eine Gruppe von Fußgängern, Radfahrern oder Kraftfahrzeugen angesehen, die zusammengehörig im Straßenverkehr unterwegs ist. Außenstehende Verkehrsteilnehmer müssen die Zugehörigkeit dieser Gruppe unmittelbar erkennen können.
Auf der einen Seite gibt es spezielle Vorschriften, die ein geschlossener Verband befolgen muss, auf der anderen Seite kommen ihm jedoch auch gewisse Sonderrechte zu.
Was Teilnehmer einer solchen Kolonne im Straßenverkehr beachten müssen, wie sich außenstehende Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, wenn sie auf einen geschlossenen Verband treffen und wie Verstöße geahndet werden können, erklären wir in diesem Ratgeber.
Geschlossener Verband: Was die StVO dazu besagt
Die Vorschriften, die ein geschlossener Verband im Verkehr zu befolgen hat, sind in Paragraph 27 StVO festgehalten. Zunächst einmal finden die gleichen Verkehrsregeln Anwendung, die auch für den regulären Fahrverkehr gelten. Welche Vorgaben geschlossene Verbände darüber hinaus gemäß StVO beachten müssen, haben wir Ihnen anschließend zusammengefasst:
- Soll ein geschlossener Verband mit dem Fahrrad gebildet werden, braucht es mehr als 15 Radfahrer. In diesem Fall ist es ihnen erlaubt, zu zweit nebeneinander auf der Straße zu fahren.
- Besteht der geschlossene Verband aus Kinder- und Jugendgruppen, die zu Fuß unterwegs sind, sind diese dazu verpflichtet, den Gehweg zu benutzen, soweit ihnen dies möglich ist.
- Sofern die Länge der Kolonne dies erfordert, müssen Zwischenräume in angemessenen Abständen für den regulären Verkehr vorhanden sein. An anderen Stellen darf sich Letzterer nicht einordnen.
- Dafür zu sorgen, dass ein geschlossener Verband die jeweils geltenden Vorschriften einhält, ist Aufgabe des Anführers.
Welche Kennzeichnung sollte ein geschlossener Verband aufweisen?
Weiterhin äußert sich § 27 StVO dazu, wie ein geschlossener Verband gekennzeichnet sein sollte. In Absatz 3 des genannten Paragraphen heißt es beispielsweise:
Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.“
Unter anderem kann ein geschlossener Verband durch Flaggen gekennzeichnet sein und so seine Zugehörigkeit darstellen. Besteht die Kolonne aus Kfz, muss jedes Fahrzeug eine Kennzeichnung aufweisen. Nicht notwendig ist dies hingegen, wenn ein geschlossener Verband aus Feuerwehr- oder Polizeiautos besteht, da diese bereits von Haus aus entsprechend gekennzeichnet sind. In diesem Fall kann die Ankündigung eines geschlossenen Verbandes durch Blaulicht erfolgen.
Entsteht aus Fußgängern oder Reitern ein geschlossener Verband, reicht die Beflaggung gemäß § 27 Absatz 4 StVO bei schlechten Sichtverhältnissen oder Dunkelheit nicht aus: Die seitliche Begrenzung muss dann durch ein nicht blendendes weißes Licht nach vorne und durch Leuchten mit gelbem Blinklicht oder rotem Licht nach hinten kenntlich gemacht werden.
Tipps für außenstehende Verkehrsteilnehmer
Kündigt sich ein geschlossener Verband durch Blaulicht an, besteht dieser im Regelfall aus Fahrzeugen der Polizei oder der Feuerwehr. Als Außenstehender sollten Sie eine solche Kolonne in jedem Fall vorbeilassen und wenn nötig Platz machen. Überholen sollten Sie einen geschlossenen Verband nur dann, wenn Sie dabei an der gesamten Kolonne vorbeifahren können.
Schließlich dürfen Sie sich nicht in den Verband einordnen, da dieser als einzelnes Fahrzeug gilt. Dieser Aspekt ist vor allem dann von Bedeutung, wenn der Anführer der Kolonne noch bei Grün über eine Ampel fährt, diese allerdings nach einer gewissen Zeit auf Rot umspringt. In diesem Fall darf ein geschlossener Verband eine rote Ampel legal überfahren, wenn noch nicht alle Teilnehmer die Lichtzeichenanlage bei Grün passiert haben.
WalnussPower meint
7. April 2024 at 15:54
Da ja auch Fußgänger einen Verband bilden können und sich nicht kennzeichnen müssen, habe ich folgende Frage:
Wenn an einer Fußgänger-Ampel so viele Fußgänger gleichzeitig bzw. in gleichmäßigem Tempo nacheinander queren, dass die Ampel wieder auf Rot wechselt, bevor alle Fußgänger, die zu dieser Gruppe gehören, die Fahrbahn queren können, gelten diese Fußgänger dann als Verband, sodass die restlichen Fußgänger auch noch mit gleichmäßigem Tempo queren dürfen?