Kurz & knapp: Begleitetes Fahren mit Punkten
Laut § 48a Absatz 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist die Teilnahme als Begleitperson am Modell „Begleitetes Fahren“ mit maximal einem Punkt möglich. Zur Überprüfung hat die Fahrerlaubnisbehörde das Recht, eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) der betroffenen Person einzuholen.
Werden Ihnen beim Modell „Begleitetes Fahren“ als Begleitperson Punkte nachträglich eingetragen, sprich nach der Antragsstellung, müssen Sie sich in der Regel keine Gedanken machen. Ihr Punktekonto in Flensburg wird nach der Eintragung als Begleitperson normalerweise nicht noch einmal überprüft. Problematisch wird es erst, wenn Ihnen beispielsweise aufgrund zu vieler Punkte der Führerscheinentzug droht: Ohne Fahrerlaubnis dürfen Sie keine Begleitperson beim Führerschein mit 17 mehr sein.
Haben Sie für das Modell „Begleitetes Fahren“ zu viele Punkte, um als Begleitperson eingetragen zu werden, können Sie möglicherweise einen Punkt abbauen, indem Sie ein Fahreignungsseminar (FES) besuchen. Gegebenenfalls verfallen einige Ihrer Punkte auch in naher Zukunft, sodass Sie den Antrag nachträglich stellen und doch noch als Begleitperson agieren können.
Nicht jeder darf beim Führerschein mit 17 Begleitperson sein
Inhaltsverzeichnis
Wer einen Autoführerschein der Klasse B erwerben möchte, muss in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben. Beim Modell „Begleitetes Fahren“ (BF17) haben angehende Autofahrer jedoch die Möglichkeit, den Führerschein bereits mit 17 Jahren zu machen.
Dazu muss allerdings eine Begleitperson eingetragen werden, die dem Fahranfänger während jeder Fahrt vom Beifahrersitz aus beratend zur Seite steht.
Um beim BF17 als Begleitperson agieren zu dürfen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Laut § 48a Absatz 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gehören unter anderem ein Mindestalter von 30 Jahren sowie der mindestens fünfjährige Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B dazu. Darüber hinaus ist ebenfalls von Bedeutung beim Modell „Begleitetes Fahren“, wie viele Punkte sich auf dem Konto der künftigen Begleitperson befinden.
Begleitendes Fahren: Wie viele Punkte die Begleitperson haben darf
Haben Sie bei der Antragsstellung beim Modell „Begleitetes Fahren“ als Begleitperson zwei Punkte in Flensburg oder mehr, macht Ihnen dies automatisch einen Strich durch die Rechnung. Schließlich heißt es in § 48a Absatz 5 FeV:
Die begleitende Person […] darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein. […]“
Demzufolge darf sich maximal ein Punkt auf Ihrem Flensburger Konto befinden, wenn Sie als Begleitperson am Modell „Begleitetes Fahren“ teilnehmen möchten. Stellt sich nach der Antragsstellung bei der Überprüfung Ihres Fahreignungsregisters (FAER) durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde heraus, dass Sie mehr Punkte haben, lehnt die Behörde Sie entsprechend als begleitende Person ab.
Dies ist darin begründet, dass Sie in dieser Position als Vorbild für den jungen Fahrer fungieren und diesen beraten sollen. Haben Sie allerdings schon selbst mehrmals gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen, sieht der Gesetzgeber Sie nicht als geeignet für diese Aufgabe an. Der betroffene Fahranfänger könnte sich schließlich unter Umständen einige Ihrer „schlechten Gewohnheiten“ abgucken.
Gut zu wissen: Erhalten Sie beim Modell „Begleitetes Fahren“ nachträglich Punkte in Flensburg, also nach dem Antrag, und haben anschließend zu viele, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Sind Sie einmal als Begleitperson eingetragen, wird Ihr Punktekonto nicht abermals überprüft. Brenzlig wird es erst, wenn Sie aufgrund zu vieler Regelmissachtungen mit der Entziehung der Fahrerlaubnis konfrontiert werden. In diesem Fall dürfen Sie keine Begleitperson mehr beim Führerschein mit 17 sein.
Zu viele Punkte für begleitendes Fahren? Diese Optionen gibt es
Befinden sich beim Modell „Begleitetes Fahren“ als Beifahrer zu viele Punkte auf Ihrem Konto, muss dies nicht unbedingt bedeuten, dass sich die Situation nicht doch noch zum Guten wenden kann. Schließlich haben Sie in einem solchen Fall zwei Möglichkeiten, die es Ihnen unter Umständen ermöglichen, dennoch als Begleitperson fungieren zu können. Wie diese genau aussehen, erläutern wir Ihnen im Folgenden.
Erste Möglichkeit: Sie warten auf die Verjährung der Punkte
Auch wenn Sie für das Modell „Begleitetes Fahren“ zu viele Punkte haben, dauert dieser Zustand nicht ewig an. Nach dem Ablauf bestimmter Tilgungsfristen verfallen die Punkte und werden daraufhin von Ihrem Konto gelöscht:
- Ein Punkt verjährt nach zweieinhalb Jahren.
- Zwei Punkte verfallen nach fünf Jahren.
- Bei drei Punkten kommt es nach zehn Jahren zur Verjährung.
Verjähren Ihre Punkte beispielsweise kurz nach der Antragsstellung auf den Führerschein mit 17, können Sie sich nachträglich immer noch als Begleitperson eintragen lassen. Wann Ihre Punkte verjähren, können Sie durch eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister herausfinden. Dies funktioniert entweder vor Ort am „Auskunftspavillon“ des KBA in Flensburg, per Post oder online.
Zweite Möglichkeit: Sie besuchen ein Seminar zum Punkteabbau
Haben Sie zum Beispiel beim Modell „Begleitendes Fahren“ als Begleitperson zwei Punkte und scheiden deshalb aus, können Sie ein sogenanntes Fahreignungsseminar (FES) absolvieren und so einen Punkt abbauen. Dies funktioniert allerdings nur, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Sie haben nicht mehr als fünf Punkte in Flensburg.
- Sie haben in den letzten fünf Jahren an keinem Seminar dieser Art teilgenommen.
Somit bestünde ebenfalls die Möglichkeit der Teilnahme als Begleitperson beim Modell „Begleitetes Fahren“, wenn diese Punkte auf Sie zutreffen. Gerade bei einem Stand von zwei Punkten können Sie durch diese Maßnahme die Voraussetzungen beim BF17 nachträglich noch erfüllen und sich zu einem späteren Zeitpunkt als begleitende Person eintragen lassen.
Grundsätzlich gilt: Die Anzahl der Begleitpersonen beim Führerschein mit 17 ist nicht begrenzt, sodass sich junge Fahrer so viele Personen eintragen lassen können wie es ihnen beliebt. Möchten Sie gerne dazugehören, ist es ratsam, durch eine Punkteabfrage früh genug in Erfahrung zu bringen, ob Sie für das Modell „Begleitetes Fahren“ zu viele Punkte haben und was Sie gegebenenfalls tun können, um Ihren Punktestand zu reduzieren.
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