Bußgeldkatalog: Kfz-Werkstatt
Ordnungswidrigkeit | Geldbuße | Punkte |
---|---|---|
Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen | 20 € | |
Kraftfahrzeug oder Anhänger betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen | 20 € | |
Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben | 20 € | |
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug mit Anhänger in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte | 90 € | 1 |
...als Halter des PKW den Betrieb angeordnet oder zugelassen | 135 € | 1 |
Als Halter eines PKW oder Kraftrades Fahrzeug nicht fristgerecht zur Hauptuntersuchung vorgeführt | ||
von 2 bis zu 4 Monaten | 25 € | |
von 4 bis zu 8 Monaten | 60 € | 1 |
über 8 Monate | 75 € | 1 |
Kurz & knapp: Kfz-Werkstatt
Um zu überprüfen, ob ein Kfz noch den Anforderungen der Verkehrssicherheit entspricht, muss dieser in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung. Wann die unterschiedlichen Fahrzeugarten verpflichtend in die Werkstatt zum TÜV müssen, können Sie hier nachlesen.
Es gibt grundsätzlich zwei unterschiedene Formen der Kfz-Werkstatt: Zum einen handelt es sich dabei um private Anbieter, welche autonom ihre Leistungen anbieten und zum anderen um Vertragswerkstätten, die direkt von einem Autohaus bzw. einem Hersteller betrieben werden. Hier lesen Sie mehr dazu.
Eine Kfz-Werkstatt bietet ein breites Spektrum an Leistungen. Sie können bei dieser zum Beispiel die Hauptuntersuchung durchführen lassen. Dazu gibt es einen umfassenden Autoservice mit diversen Pflegeleistungen. Zum Kerngeschäft gehören selbstverständlich auch Autoreparaturen, wie beispielsweise der Austausch defekter Teile oder eine Lackaufbereitung.
Weist Ihr Fahrzeug einen wesentlichen Mangel auf, welcher die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, sind Sie verpflichtet, diesen zu beseitigen bzw. in einer Werkstatt beseitigen zu lassen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, drohen Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Welche weiteren Sanktionen auf Sie zukommen können, wenn Sie das Auto nicht zur Werkstatt bringen, obwohl das nötig wäre, können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Übersicht zu speziellen Themen rund um die Werkstatt
Sie können aus unterschiedlichen Werkstätten wählen
Inhaltsverzeichnis
Zwar versprechen viele Hersteller, dass die produzierten Fahrzeuge einwandfrei laufen, dennoch kommt es immer wieder vor, dass bei gewissen Teilen ein Verschleiß einsetzt und diese ausgetauscht bzw. repariert werden müssen.
Auch nach einem Unfall oder im Rahmen der Hauptuntersuchung ist ein Gang zur Werkstatt meist unumgänglich. Grundsätzlich haben Fahrzeughalter dann zwei Optionen, zwischen denen sie wählen können:
- Vertragswerkstatt: Eine Vertragswerkstatt arbeitet in aller Regel mit einem Autohersteller bzw. einer Marke zusammen und ist daher auf diese Fahrzeuge spezialisiert. Diese sollte auch die erste Anlaufstelle sein, wenn Sie eine Reparatur durchführen lassen wollen, bei welcher die Herstellergarantie greift. Diese Werkstätten verfügen auch über markenspezifische Diagnosegeräte, durch welche sich die Ursache für das vorliegende Problem meist schnell finden lässt.
- Freie Werkstatt: Eine freie Werkstatt untersteht keinem Autohaus oder Hersteller und nimmt somit in aller Regel Reparaturen an sämtlichen Kfz vor. Diese privaten Anbieter sind ggf. günstiger, da diese als Ersatzteile häufig nicht auf die Originale von jeweiligen Fahrzeughersteller setzen, sondern sich vielmehr aus dem freien Telehandel bedienen. Allerdings sollten Sie hierbei bedenken, dass diese keine Garantieleistungen erbringen. Handelt es sich bei Ihrem Kfz um einen Neuwagen, empfiehlt sich in jedem Fall der Gang zu einer Werkstatt des jeweiligen Herstellers.
Die Autoreparatur in einer Werkstatt durchführen lassen: Kosten
Der Gang zu einer Werkstatt und der damit verbundene Service am Auto sind natürlich mit Kosten verbunden. Handelt es sich nicht um eine Leistung, welche im Rahmen der Herstellergarantie abgedeckt ist, müssen Sie die anfallenden Reparaturen aus eigener Tasche bezahlen.
Daher empfiehlt es sich, stets einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt einzuholen. So können Sie ggf. mehrere Angebote miteinander vergleichen und das für Sie günstigste aussuchen.
Gut zu wissen: Es gibt auch die Möglichkeit, eine Selbsthilfewerkstatt aufzusuchen. Diese stellt Ihnen gegen eine Gebühr die benötigten Werkzeuge und eine Fläche zum Arbeiten zur Verfügung. Allerdings ist dies nur eine Option für Kfz-Halter, welche sich mit der Materie auskennen und gerne selber schrauben.
Ratgeber rund um Bremsen, Reifen, Scheiben und Motoren
Können Sie die HU in einer Auto-Werkstatt durchführen lassen?
§ 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt vor, dass Kraftfahrzeuge und Anhänger in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden müssen. Durch diese soll überprüft werden, ob der Wagen den Anforderungen im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltschutz entspricht.
Nicht selten ist es möglich, dass Sie die HU direkt in der Werkstatt als Leistung dazu buchen. Das bietet den Vorteil, dass etwaige Mängel, welche im Rahmen der Untersuchung festgestellt werden, direkt beseitigt werden können.
Der nachfolgenden Auflistung können Sie entnehmen, in welchen Abständen die jeweiligen Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung müssen:
- Pkw: 36 Monate nach der Erstzulassung, danach alle 24 Monate
- Krafträder: alle 24 Monate
- Wohnmobile bis 3,5t: 36 Monate nach der Erstzulassung, danach alle 24 Monate
Lassen Sie diese Frist verstreichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Sind Sie zwei bis vier Monate zu spät, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 25 Euro rechnen. Bei einem Zeitraum von vier bis acht Monaten droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Zudem wird ein Punkt in Flensburg vermerkt.
Paul B meint
14. Juni 2022 at 17:03
Sehr geehrte Damen u. Herren,
ich besitze einen Mercedes C-Klasse, 17 Jahre alt, 99000 km gefahren.Habe über die ganzen Jahre zu den Inspektionen regelmäßig eine Vertragswerkstatt besucht. Nun habe ich seit einiger Zeit häufiger den Fall, dass der Motor nicht startet , sodass ich auch häufiger, wenn möglich, auf Fremdstarthilfe angewiesen war. In zwei Fällen hat mir eine Mercedes-Vertragswerkstatt die Hilfe verweigert zum Ort des Geschehens zu kommen, mit den fadenscheinigsten Argumenten. In einem Fall habe ich den Mercedes-Service gerufen, der mir riet, lieber den ADAC zu rufen. Darauf hin habe ich mich zu einer „freien Werkstatt“ schleppen lassen, die die Reparatur nach Vorgabe des Herstellers und unter Verwendung von Original-Ersatzteilen durchführte.
Meine Frage nun: Verliere ich nun durch diese Einmalige Ausnahme den Anspruch auf Mobilitätsgarantie des Herstellers, was natürlich die Meinung meiner Vertragswerkstatt ist?
Mit freundlichen Grüßen
Paul B