Kurz & knapp: Verkehrszeichen 136 – Kinder
In der Anlage 1 zur StVO ist das Verkehrszeichen 136 mit „Kinder“ bezeichnet. Das Zeichen ist ein Gefahrenzeichen gemäß § 40 StVO und warnt Verkehrsteilnehmer davor, dass mit Kindern zu rechnen ist und daher besondere Vorsicht angesagt ist. Oftmals ist das Verkehrsschild 136 vor Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen zu finden.
Ja. Es gibt es das Verkehrszeichen 239. Es weist einen Gehweg aus und stellt eine Mutter mit Kind auf dem Verkehrsschild dar.
Zudem gibt es das Verkehrszeichen 325.1, welches einen verkehrsberuhigten Bereich ausweist und ebenfalls ein spielendes Kind darstellt. Umgangssprachlich wird hier oft von einer Spielstraße gesprochen. In diesem Bereich gibt es bestimmte Vorgaben zur erlaubten Geschwindigkeit. Mehr dazu lesen Sie hier.
Außerdem gibt es das Verkehrsschild 356, welches ein Piktogramm eines Verkehrshelfers und im Hintergrund spielende Kinder zeigt. Dieses Schild weißt darauf hin, dass an diesen Stellen der Verkehr häufig von Verkehrshelfern angehalten wird, damit Kinder sicher über die Straße gehen können.
Sind Kinder im Straßenverkehr unterwegs, sollten sie ab einem bestimmten Alter die wichtigsten Verkehrszeichen kennen und wissen was bei diesen zu tun ist. Dazu gehören unter anderem Zeichen, die einen Geh- und/oder Radweg ausweisen, die zu einem Fußgängerüberweg führen oder auf Gefahrenstellen (wie Baustellen auf dem Gehweg) hinweisen.
Spielende Kinder auf Verkehrszeichen: Welche Schilder gibt es und was bedeuten sie?
Inhaltsverzeichnis
Es gibt einige wichtige Verkehrsschilder, die Kinder in den Mittelpunkt stellen. Bei diesen kann es sich zum Beispiel um Warnungen vor bestimmten Verkehrssituationen handeln oder um Zeichen, die auf spezielle Verkehrsbereiche hinweisen. In jedem Fall sollten Verkehrsteilnehmer Verkehrszeichen, auf denen spielende Kinder zu sehen sind, ernst nehmen. Insbesondere wenn es Vorschrifts- oder Gefahrenzeichen handelt.
Um Letzteres handelt sich gemäß Anlage 1 zur Straßenverkehrsordnung (StVO) beim Verkehrsschild 136 „Vorsicht, Kinder!“ oder auch „Achtung, Kinder!“. Aufgestellt werden diese Verkehrsschilder dort, wo Kinder unvermittelt im Straßenverkehr auftauchen können. Das Zeichen warnt also und fordert Verkehrsteilnehmer auf, in diesem Bereich besonders aufmerksam unterwegs zu sein.
Denn gemäß § 40 StVO gelten bei Gefahrenzeichen folgende Verhaltensregeln:
Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation (§ 3 Absatz 1).
Verkehrsschild „Achtung Kinder“ – So sieht es aus
Wie die meisten Gefahrenzeichen ist das „Achtung, Kinder!“-Verkehrsschild ein Dreieck mit weißem Hintergrund und rotem Rand. Auf dem Hintergrund ist ein schwarzes Piktogramm zu sehen, welches rennende Kinder symbolisiert. Das Verkehrsschild kann durch entsprechende Zusatzzeichen erweitert oder beschränkt sein. So ist es vor Schulen üblich, den Zeitraum der Gültigkeit auf den Schultag zu beschränken oder die Strecke, auf der Kinder unterwegs sein können, anzugeben.
Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Verkehrsschilder für „Achtung, Kinder!“ und den möglichen Zusätzen.
Weitere Verkehrszeichen, auf denen Kinder spielen
Vekehrszeichen 325.1 – Verkehrsberuhigter Bereich
Neben dem oben beschriebenen Gefahrenzeichen gibt es auch weitere Verkehrsschilder, die Kinder im Fokus haben. So zum Beispiel das Zeichen 325.1 zum verkehrsberuhigten Bereich.
Hierbei handelt es sich um ein rechteckiges blaues Schild, auf dem ein weißes Piktogramm eine erwachsene Person und ein Kind beim Spielen mit einem Ball zeigen. Zudem sind symbolisch ein Haus, ein Bordstein und ein PKW abgebildet.
Gemäß Anlage 3 zur StVO zählt dieses Schild zu den Richtzeichen. Laut den Erläuterungen in der Anlage sind folgenden Ge- und Verbot zu befolgen:
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Der Fahrzeugverkehr muss in diesem Bereich zurückstecken und Fußgängern sowie spielenden Kindern Vorrang gewähren bzw. mit äußerster Vorsicht unterwegs sein. Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder behindern noch gefährden. Verkehrsschilder, auf denen Kinder abgebildet sind, sollten grundsätzlich dazu führen, dass vorausschauend agiert wird, denn Kinder können unverhofft reagieren und somit eine gefährliche Situation erzeugen.
Verkehrszeichen 239 – Gehweg
Ein weiteres Schild, auf dem ein Kind zu sehen ist, weist einen Bereich als reinen Gehweg aus. Das Zeichen 239 ist ein blauer Kreis mit einem weißen Piktogramm auf diesem. Das Verkehrsschild stellt eine Mutter mit Kind an der Hand dar. Nach Anlage 2 StVO gelten bei diesem Vorschriftszeichen folgenden Bestimmungen:
- Auf dem ausgewiesenen Gehweg ist nur Fußgängerverkehr erlaubt
- Zusatzzeichen können die Nutzung für andere Verkehrsarten erlauben. Die Nutzung darf nur so erfolgen, dass der Fußgängerverkehr weder behindert noch gefährdet wird.
Der Gehweg ist also in der Regel für alle anderen Verkehrsteilnehmer tabu. Radfahren dürfen hier nur Kinder bis zum zehnten Lebensjahr sowie Erwachsene, die Kinder begleiten. In diesem Sinne sind diese Verkehrsschilder auch für Kinder wichtig und sie sollten wissen, bis wann sie auf dem Gehweg fahren dürfen.
Ähnliche Regeln gelten auch für folgende Verkehrsschilder mit Kindern:
Verkehrszeichen 356 – Verkehrshelfer
Das Verkehrsschild 356 gehört zu den Richtzeichen und weißt auf Verkehrshelfer hin, die für Kinder den Straßenverkehr absichern. Das Schild steht häufig an Stellen, an denen Schülerlotsen regelmäßig den Verkehr anhalten, um (Schul-)Kindern eine sichere Überquerung der Straße zu ermöglichen.
Auf Straßenabschnitten mit diesem Verkehrszeichen müssen Sie also häufig mit Kindern rechnen und sollten dementsprechend aufmerksam sein.
Martin L meint
6. Januar 2024 at 7:32
Habe eine Frage ,als ich meinen Führerschein machte 1976 Kleinkraftrad 1978 Auto u Motorrad
lernten wir das das rot/weiße Schild mit Kinder VZ 136-10 auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung 40KM/h ist!
ist das korrekt ?