Rechnen Sie hier Bußgeld, Punkte und Fahrverbot aus!
In Zusammenarbeit mit dem Bußgeldrechner von bussgeldrechner.org.
Kurz & knapp: Bußgeldrechner
Mit unserem Bußgeldrechner können Sie sich nach einem Verstoß im Straßenverkehr über die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog informieren, noch bevor der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft.
Der Rechner ist stets auf dem neusten Stand, leicht zu bedienen sowie kostenlos. Sie können damit unter anderem herausfinden, welche Konsequenzen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße auf der Autobahn, Rotlichtverstöße oder Alkohol am Steuer nach sich ziehen. Klicken Sie hier, um direkt zum Bußgeldrechner zu gelangen.
Neben dem möglichen Bußgeld können Sie mit dem Rechner außerdem in Erfahrung bringen, wie viele Punkte in Flensburg fällig werden und ob Sie sogar mit einem Fahrverbot rechnen müssen.
Aktueller Bußgeldrechner 2024: Online Sanktionen ermitteln
Inhaltsverzeichnis
Im Straßenverkehr gibt es viele Verstöße, für die Autofahrer zur Verantwortung gezogen werden – sei es eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn oder ein nicht eingehaltener Abstand zum Vordermann. Wird man dann geblitzt oder angehalten, kreisen die Gedanken um das bevorstehende Strafmaß. Welches Bußgeld wird fällig? Folgen dem Bußgeld zusätzlich Punkte in Flensburg oder womöglich ein Fahrverbot?
In solchen Fällen bietet sich der Bußgeldrechner als Hilfe an. Dieser wurde für unterschiedliche Verstöße konzipiert und errechnet die jeweilige Strafe, mit der Sie zu rechnen haben. Dazu müssen Sie im Bußgeldrechner das entsprechende Thema auswählen und sich durch die jeweiligen Punkte durchklicken. Am Ende erhalten Sie einen genauen Überblick über die zu erwartende Strafe laut Bußgeldkatalog vom Rechner – vollkommen kostenlos.
Der Bußgeldrechner errechnet Ihnen die gewünschten Informationen auf der Basis des aktuellen Bußgeldkatalogs. Dabei ermittelt er jedoch nicht nur das mögliche Bußgeld, sondern ebenfalls die Anzahl der fällig werdenden Punkte in Flensburg. Sollte ein Fahrverbot auf den von Ihnen begangenen Verstoß folgen, verrät er Ihnen auch das – inklusive der jeweiligen Dauer, für die Sie Ihren Führerschein abgeben müssen.
Bußgeldrechner: Aktuell können Sie aus diesen Rechnern wählen
Der Bußgeldrechner 2024 versorgt Sie schnell und einfach mit Informationen zu bevorstehenden Bußgeldern, Punkten oder einem Fahrverbot (und seiner Dauer). Dabei ist er stets auf dem aktuellen Stand und bezieht alle Neuregelungen und Veränderungen mit ein. Aktuell bieten wir bei folgenden Themen die Berechnung von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot kostenlos an:
- Bußgeldrechner Geschwindigkeit
- Bußgeldrechner Abbiegen
- Bußgeldrechner Abstand
- Bußgeldrechner Alkohol
- Bußgeldrechner Autobahn
- Bußgeldrechner Autorennen
- Bußgeldrechner Beleuchtung
- Bußgeldrechner Blaulicht
- Bußgeldrechner Handy
- Bußgeldrechner Fahrzeug
- Bußgeldrechner Halten und Parken
- Bußgeldrechner Lenk- und Ruhezeiten
- Bußgeldrechner Personenbeförderung
- Bußgeldrechner Polizeikontrolle
- Bußgeldrechner Rote Ampel
- Bußgeldrechner Sicherung
- Bußgeldrechner Hauptuntersuchung
- Bußgeldrechner Tuning
- Bußgeldrechner Überladung
- Bußgeldrechner Überholvorgang
- Bußgeldrechner Unfall
- Bußgeldrechner Vorfahrt
Sinnvoll ist der Bußgeldrechner vor allem dann, wenn Sie einen schweren Verstoß begangen haben und mit einem erhöhten Bußgeld rechnen oder gar ein Fahrverbot fürchten. Hier ist es sinnvoll, im Vorfeld die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu berechnen, um rechtzeitig planen zu können.
Fahrverbot, Punkte und Bußgeld ausrechnen: Wie funktioniert das?
Beispiel Nr. 1: „Bußgeldrechner Geschwindigkeit“
Gerade auf Autobahnen passiert es schnell, dass man schneller fährt als es die Höchstgeschwindigkeit erlaubt. Insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften werden Verkehrsverstöße hart sanktioniert, weil hier eine größere Gefährdung der Verkehrsteilnehmer angenommen wird.
Mit welchem Bußgeld müssen Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen? Drohen Punkte oder womöglich ein Fahrverbot? Wurden Sie aufgrund eines Tempoverstoßes geblitzt, kann der Rechner Abhilfe schaffen. Bei „Bußgeldrechner auswählen“ klicken Sie auf das zutreffende Thema. In diesem Fall ist es die „Geschwindigkeit“.
Danach erscheinen weitere Unterpunkte, die das Vergehen weiter spezifizieren und womit der Rechner die Sanktionen in Ihrem Fall berechnen kann. Beim „Bußgeldrechner Geschwindigkeit“ müssen Sie nun die „Gefahrene Geschwindigkeit“ und die „Zugelassene Geschwindigkeit“ eingeben. Geben Sie hierbei nur die Zahl ein, bei der Sie erwischt wurden.
Wenn Sie die genaue Geschwindigkeit nicht mehr genau kennen, dann berechnen Sie die Strafe für verschiedene Geschwindigkeiten, die etwa im Bereich Ihrer Überschreitung liegen. So erhalten Sie eine ungefähre Vorstellung über die bevorstehende Bußgeldforderung. Als Nächstes wird nach dem Ort des Verstoßes gefragt, da, wie bereits erwähnt, eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts härter sanktioniert wird als außerorts. Beachten Sie dabei, dass die gewählte Option diejenige ist, die rot unterlegt ist.
Wählen Sie zuletzt den Fahrzeugtyp aus, mit dem Sie gefahren sind – Die Sanktionen für Pkw- und Lkw-Verstöße unterscheiden sich. Wenn Sie die Informationen eingegeben haben, klicken Sie am Ende auf „Ausrechnen“ und für Ihren eigegebenen Fall erhalten Sie schnell und einfach vom Bußgeldrechner die Sanktion, auf die Sie sich einstellen müssen.
Beispiel Nr. 2: „Bußgeldrechner Alkohol“
Der „Bußgeldrechner Alkohol“ erfragt die Promille, die bei Ihnen während der Kontrolle nachgewiesen wurden. Im Rechner brauchen Sie nur die Promillezahl angeben – ohne das Einheitszeichen. Der „Bußgeldrechner Alkohol“ fügt dieses von alleine hinzu. Relevant ist auch, ob Sie sich in der Probezeit befanden, denn hier gilt ein absolutes Alkoholverbot. Relevant ist auch, ob Sie ein sogenannter Wiederholungstäter sind und bereits mehrfach mit Alkohol am Steuer erwischt wurden.
Für das Strafmaß macht es einen erheblichen Unterschied, ob Sie einmal oder bereits mehrmals erwischt wurden. Bei einem zweiten Alkoholdelikt im Straßenverkehr verdoppelt sich zum Beispiel nicht nur das Bußgeld von 500 Euro auf 1000 Euro, sondern auch die Dauer des Fahrverbots verdoppelt sich von einem auf zwei Monate. Die zwei Punkte in Flensburg gibt es in jedem Fall. Weiterhin droht Wiederholungstätern unter Umständen schon ab 0,5 Promille die Anordnung, an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilzunehmen.
Zuletzt werden Sie im „Bußgeldrechner Alkohol“ nach der „Straßengefährdung“ gefragt. Gemeint ist hier, ob bei Ihnen sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen erkennbar waren und Sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Wenn Sie alle Informationen eingegeben haben, klicken Sie auf „Ausrechnen“. Sie erhalten daraufhin umgehend die gewünschte Information.
Hinweis: Zwar berücksichtigt der Bußgeldrechner 2024 alle wichtigen Informationen, anhand derer er das zu erwartende Strafmaß ermittelt. Nichtsdestotrotz können in verschiedenen Fällen spezifische Umstände zu einem veränderten Maßstab führen. Bei einem Verstoß, der Punkte oder ein Fahrverbot mit sich bringt, kann es daher durchaus sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten und die jeweils begangene Zuwiderhandlung zu besprechen.
Welche Vorteile bietet der Bußgeldrechner?
Sie können online mit dem Bußgeldrechner durch nur wenige Klicks an die gewünschte Information gelangen. Er bietet folgende Vorteile:
- Sie ersparen sich das Durchsuchen der Bußgeldkataloge und eine falsche oder veraltete Informationsbeschaffung von Freunden oder Bekannten.
- Sie erhalten auf einen Blick Informationen zu Bußgeldern und Punkten und ob Sie ein Fahrverbot erwartet (inklusive Dauer des Fahrverbots). Wenn Sie noch Fahranfänger sind, bezieht der Bußgeldrechner auch die Probezeit mit ein.
- Zudem unterscheidet der Bußgeldrechner Geschwindigkeit zwischen Lkw und Pkw.
- Der Bußgeldrechner ist stets auf dem neuesten Stand und berücksichtig alle Neuregelungen und alle kurzfristigen Veränderungen. Sie werden daher nach aktuellem Recht informiert.
- Sie können selbst auswählen, ob bei Infos zum Bußgeldkatalog Geschwindigkeit vom Rechner 3 Prozent bzw. 3 km/h Toleranz abgezogen werden sollen.
- Sie können sich im Vorfeld über die verschiedene Strafmaße der unterschiedlichen Delikte informieren, um so besser „gewappnet“ zu sein.
- Der Rechner ist kostenlos, leicht und schnell zu bedienen.
- Sie erhalten zu jedem Bußgeldkatalog einen spezifischen Rechner.
Der Bußgeldrechner erfragt alle Daten, die für den jeweiligen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht relevant sind und ermittelt so das zu erwartende Strafmaß für Sie. Daher nutzen vor allem viele Kraftfahrer den Bußgeldrechner, nachdem ein Blitzer Sie bei einem Abstands-, Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoß abgelichtet hat.
Jens meint
13. Dezember 2020 at 21:16
Hallo,
Ich wurde auf der Autobahn A5 bei Karlsruhe mit Abstandsmessung auf 3/10 gemessen aber bei erlaubten 100
2 Monate später wurde ich mit 27 bei 100 außerorts geblitzt
Das letzte mal sind ca 3 Jahre her
Was kommt jetzt auf mich hinzu ?
1 Monat Fahrverbot für die Abstandsmessung ?
Cindy meint
22. September 2020 at 12:16
Guten Tag,
Ich musste heute notgedrungen auf einem Behindertenparkplatz halten da mein Kind eingepullert hatte und ich so mit meinem Kind nicht weiter fahren konnte/wollte. Ich hatte meinem Kind nur fix die Hose gewechselt als ich in der Polizei „angehalten“ wurde und nun ein Zettel mit einer Ordnungswidrigkeit bekommen habe.Ich stande keine 15min da.
Mit welchen Konsequenzen muss ich nun rechnen?
Lg
bussgeldkatalog.de meint
22. September 2020 at 16:24
Hallo Cindy,
laut altem Bußgeldkatalog, der aktuell wieder gültig ist, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 35€ zzgl. Verwaltungsgebühren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Jonas meint
13. Januar 2022 at 21:07
Hallo.
Ich wurde diese Woche ausserorts mit ca.90kmh bei erlaubten 70 kmh geblitzt. Ist dies laut dem aktuellen Bußgeldkatalog schon ein Punkt?
Angel R. B. meint
19. Februar 2020 at 17:37
Moin, wurde heute morgen auf der B75 in Harburg bei 80 mit 120 geblitzt.
Was kommt da auf mich zu ?
Dankeschön im Voraus.
Margarita H. meint
11. Januar 2020 at 18:01
Der Ampel hat gelb geblinkt.
Ich habe angehalten ung
wollte links abbiegen.
Habe geguckt, das Auto von rechts habe ich aber nicht gesehen, weil ich von meinen Mann irritiert wurde…
Hab los gefahren und andere Auto in die linke Seite rein gefahren…
Beide Autos sind beschedigt.
Bei mir Stossstange vorne rechts,
bei anderes Auto hintere Tür links und d. Flügel hinten links.
Die Menschen sind, Got sei Dank, nicht verletzt.
Was für die Strafe kriege ich für so was blödes?…
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2020 at 13:15
Hallo Margarita,
das können und dürfen wir nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Daniela Z. meint
9. Juni 2019 at 22:28
Ich bin mit 44km/h zu schnell, auf der Autobahn geblitzt worden. Laut Rechner droht mir nun 1 Monat und 160€ Fahrverbot. Da ich beruflich auf den Führerschein angewiesen bin, frage ich mich nun, ob es eine Alternative gibt? Habe keine Punkte und schon zwanzig Jahre den Führerschein. Gibt es alternativ Strafen? Früher konnte man doch gegen höheres Bußgeld, die Fahrerlaubnis behalten. Gibt es das noch?
bussgeldkatalog.de meint
21. Juni 2019 at 8:59
Hallo Daniela,
die Möglichkeit, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln, ist prinzipiell immer noch möglich. Allerdings muss ein Richter dem zustimmen, was in der Regel sehr selten geschieht. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Ratgeber: https://www.bussgeldkatalog.de/fahrverbot/umwandeln/
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Richter, Bernd meint
25. Oktober 2018 at 17:36
Hallo, ich habe auf einem breiten Gehweg neben einer Litfasssäule geparkt, gleich in einer Reihe von korrekt geparkten Autos. Keinerlei Behinderung. Leider konnte ich den Wagen für 4 Tage nicht abholen. Jetzt erhalte ich für jeden Tag einen Bußgeldbescheid, mal 30 Euro, mal 20 Euro. Ist das korrekt?
bussgeldkatalog.de meint
26. Oktober 2018 at 8:27
Hallo Bernd R.
Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben. Wenn Sie Zweifel an dem Bußgeldbescheid haben können Sie einen Anwalt mit den Details Ihres Falls beauftragen.
– Die Redaktion