Kurz & knapp: Fahrverbot vs. Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot wird in der Regel nur für ein bis drei Monate verhängt. Nach Ablauf dieser Zeit erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch wieder zurück.
Bei einem Führerscheinentzug geben Sie nicht nur Ihren Führerschein ab, sondern verlieren generell Ihre Fahrerlaubnis, die Sie durch eine Fahrprüfung erworben haben. Demzufolge bekommen Sie diese nicht nach einer gewissen Zeit wieder, sondern nur durch einen Antrag auf Neuerteilung.
Während das Fahrverbot maximal drei Monate beträgt, können Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Führerscheinentzug frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen. Die Sperrfrist dauert zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Video: Wann erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis?
Fahrverbot und Führerscheinentzug – Die grundlegenden Fakten
Inhaltsverzeichnis
Zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug bestehen mehrere Unterschiede. Ein Fahrverbot wird in Deutschland nur für eine begrenzte Zeit verhängt (z. B. bei mehr als 0,5 Promille), normalerweise für mindestens einen und maximal drei Monate.
Der Führerscheinentzug dauert mindestens sechs Monate, kann jedoch auch für mehrere Jahre oder eine unbegrenzte Zeit verhängt werden. Inwiefern sich Fahrverbot und Führerscheinentzug außerdem unterscheiden und womit Sie bei welcher Regelmissachtung rechnen müssen, erklären wir im folgenden Ratgeber.
Wofür gibt es einen Führerscheinentzug bzw. ein Fahrverbot?
Bereits eine bestimmte Ordnungswidrigkeit reicht aus, um ein Fahrverbot zu kassieren. Dazu gehören beispielsweise:
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts
- Fahren unter Einfluss von Alkohol (mehr als 0,5 Promille)
- Verstoß, für den es 2 Punkte in Flensburg gibt
Hingegen erfolgt der Entzug des Führerscheins erst nach einer schweren Straftat oder anderen gewichtigen Gründen, wie z. B.
- Fahrerflucht
- 8 Punkte in Flensburg
- Alkohol am Steuer (ab 1,1 Promille)
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Der Führerschein muss im Fall eines Fahrverbots in amtliche Verwahrung gegeben werden. Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist von ein bis drei Monaten bekommt der betroffene Fahrer den Führerschein jedoch automatisch zurück und darf dann auch wieder Auto fahren.
Bei einem Führerscheinentzug wird demjenigen das Dokument entzogen oder mit einem speziellen Vermerk gekennzeichnet. In beiden Fällen ist der Führerschein damit für ungültig erklärt. Daher muss der Fahrer einen neuen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, um nach Ablauf der Sperrfrist (also möglicherweise erst nach Jahren) wieder die Fahrerlaubnis zu erlangen und Auto fahren zu können.
Es ist möglich, dass die Behörde Bedingungen stellt, bevor dies geschieht. Eine davon ist die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Erst wenn diese bestanden wurde, erhält der Fahrer einen neuen Führerschein.
Was gilt bei Fahrverbot und Führerscheinentzug gleichzeitig?
Führerscheinentzug und Fahrverbot werden wohl eher selten gleichzeitig ausgesprochen. Doch theoretisch kann sich beides überschneiden. In diesem Fall sind die zuständigen Stellen zu informieren, dass entweder zusätzlich noch ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug vorliegt. Die eine Strafe beeinflusst die andere. Ein neuer Führerschein darf beispielsweise nach einem Führerscheinentzug erst ausgegeben werden, wenn das Fahrverbot abgelaufen ist.
Betroffene, die während des Fahrverbots oder nach dem Führerscheinentzug dennoch mit einem Kfz fahren, begehen eine Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann laut § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden!
Alexa meint
8. August 2022 at 0:49
Hallo ,
Ich habe bereits eine führerscheinverlängerung und wurde jetzt 2 mal mit am Ende 21 km/h zu viel geblitzt.
Wird mir der Führerschein entzogen oder bekomm ich lediglich ein Fahrverbot ?
Liebe Grüße
Christopher meint
2. Dezember 2020 at 9:45
Hallo zusammen,
ich bin bereits in der verlängerten Probezeit also 4 Jahre, aufgrund einer roten Ampel.
Am Wochenende hatte ich einen verkehrsunfall zum Glück nur Sachschaden an meinem Auto. Leider habe ich beim Pusten 0,8 Prommile gehabt.
Laut dem Anwalt 0,8 da dies wohl dem Blutergebnis erreicht.
Droht mir der Führerscheinentzug?
Ich bin auf diesen Führerschein angewiesen, da ich in der Automobilbranche arbeite. (Ausbildung)
Ich danke euch im Voraus
Stassi l. meint
13. Oktober 2020 at 21:26
Guten Abend ich habe in Jahre 2016 wegen 1,6 Promille meine Führerschein abgegeben besteht die Möglichkeit wieder zu bekommen ohne MPU test.mit freundlichen Grüßen Stassi L.
Anne meint
6. Juni 2020 at 11:58
Hallo,
habe meinen Führerschein mit 2,15 Promille abgenommen bekommen .Kann ich einen Anwalt nehmen
und auf unzurechnungsfähig machen. Würde das einen Sinn haben? Ich hatte einen totalen Blacout. Und weiß von nichts mehr bevor ich auf der Polizeiwache zu mir kam.
Nicky meint
12. Juli 2020 at 17:41
Hey darf ich fragen, wie lange sie dir den Führerschein weggenommen haben?
Kai r. meint
25. Mai 2020 at 17:50
Hallo, ich bin mit dem e-Scooter unter 1,63 Promille unterwegs gewesen. Der Führerschein wurde entzogen. Muss ich auch ein Abstinenznachweis zusätzlich zu MPU erbringen.
Lai meint
8. Mai 2020 at 23:18
Hallo ich habe inner 1 jahr von polizei für zweite mal ohne gültige führerschein (auslandische führerschein)angehalten erste mal von jungendgericht keine geldstrafe und sperre genomen sie haben mir geholfen was passiert jetzt kommt sperre oder strafe und habe ich in august 2019 deutsche führerschein angemeldet zu machen oder muss nehmen eine gute anwalt? V dank alles gute.
Kim meint
16. Oktober 2019 at 6:21
Hallo,
Ich habe Ende 2017 meinen Führerschein wegen eines verpassten Aufbauseminar entzogen bekommen jetzt ist meine Frage wie ich ihn wieder bekomme ?
Vielen Dank im Vorraus
Kim