Kurz & knapp: fair parken GmbH
Ja. Es handelt sich bei Parkflächen vor Supermärkten um Privatparkplätze. Daher kann der Betreiber auch frei entscheiden, welche Regeln dort bezüglich des Parkens gelten. Das bedeutet auch, dass er eine Firma beauftragen kann, welche die Einhaltung dieser kontrolliert und Verstöße ggf. sanktioniert.
Sie haben die Möglichkeit, gegen eine Vertragsstrafe durch die fair parken GmbH einen Widerspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich bei der Firma eingehen. Besitzen Sie zum Beispiel einen Kassenbon, welcher beweist, dass die Strafe gegen Sie zu Unrecht ausgesprochen wurde, so können Sie diesen auf der Internetseite der fair parken GmbH hochladen.
Nein. Da die fair parken GmbH ausschließlich Privatparkplätze kontrolliert, kann diese weder Bußgelder noch Punkte oder gar Fahrverbote aussprechen. Das ist nur auf öffentlichen Straßen durch Mitarbeiter von Ordnungsamt und Polizei möglich.
Sofern die fair parken GmbH darüber aufklärt, welche Strafen für falsches oder zu langes Parken drohen, handelt die Firma rechtskonform. Ohne entsprechenden Hinweis ist eine Vertragsstrafe oft nicht zulässig. Zudem darf der geforderte Betrag auch nicht unverhältnismäßig hoch sein.
Im ersten Schritt erhalten Sie eine Mahnung inklusive einer weiteren Zahlungsaufforderung. Die Mahngebühr beträgt in aller Regel zehn Euro.
Wann und wie die fair parken GmbH einen Strafzettel erstellt
Inhaltsverzeichnis
Bei der fair parken GmbH handelt es sich um eine Firma, welche im Bereich der Parkraumbewirtschaftung im privaten Bereich tätig ist. Das Unternehmen bietet unterschiedliche Parkraumkonzepte für Geschäftskunden an.
Dabei kann die fair parken GmbH sowohl Zonen für gebührenpflichtiges Parken errichten und diese mittels Parkscheinautomaten überwachen als auch die Höchstparkdauer kontrollieren. Letzteres ist vor allem bei Supermärkten beleibt.
Diese nehmen von Ihren Kunden in aller Regel keine Parkgebühr. Allerdings gibt es häufig Höchstparkzeiten von 90 Minuten oder zwei Stunden um zu verhindern, dass auch Verkehrsteilnehmer die keine Kunden sind, dort ihr Fahrzeug abstellen.
Klassisch wird die Einhaltung der Höchstparkdauer mittels Parkscheibe kontrolliert. Immer mehr Kunden der fair parken GmbH setzen aber mittlerweile auf eine kamerabasierte Kontrolle der Höchstparkdauer. Dazu schreibt das Unternehmen auf seiner Internetseite:
Die kamerabasierte Überwachung der Höchstparkdauer mit digitaler Kennzeichenerkennung hat sich als zuverlässige Technologie etablieren können. Ihre Kundinnen und Kunden müssen nicht mehr an die Auslage der Parkscheibe denken. Bei dieser Bewirtschaftungsform werden mittels Kameras die Kennzeichen der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge erfasst und der Parkvorgang digitalisiert. So können sich Ihre Kundinnen und Kunden gänzlich auf ihren Einkauf konzentrieren, während Sie von den Vorteilen neuester Technologien profitieren und Fremdparken verhindert wird.
Stellt das System nun fest, dass die Höchstparkdauer überschritten wurde, so muss der Fahrzeughalter mit einer Vertragsstrafe rechnen. Deren Höhe muss auf dem jeweiligen Parkplatz ausgewiesen sein.
Wichtig: Es handelt sich hierbei nicht um eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert wird. Bußgelder, Punkte und Fahrverbote können in aller Regel nur bei Verstößen auf öffentlichen Straßen ausgesprochen werden.
fair parken GmbH: Ist ein Widerspruch mit Kassenbon möglich?
Wenn Sie eine Vertragsstrafe erhalten, diese aber als nicht gerechtfertigt ansehen, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen. Diesen sollten Sie schriftlich Verfassen und an die fair parken GmbH postalisch übersenden.
Es gibt einige Fälle, in denen ein Widerspruch gegen die Vertragsstrafe eine Aussicht auf Erfolg hat. Diese wollen wir Ihnen nachfolgend zusammenfassen:
- Die fair parken GmbH muss ihre AGB gut lesbar am Eingangsbereich des Parkplatzes aufstellen. Ist das nicht der Fall, so ist in aller Regel davon auszugehen, dass zwischen dem Pkw-Nutzer und der fair parken GmbH kein Vertrag zustande gekommen ist. Folglich kann auch keine Vertragsstrafe ausgesprochen werden.
- Die von der fair parken GmbH ausgesprochene Vertragsstrafe ist unverhältnismäßig hoch.
- Sie haben einen Kassenbon, mit welchem Sie belegen können, dass Sie tatsächlich Kunde des Supermarktes waren. Diesen können Sie auch auf der Internetseite des Unternehmens unter Angabe des Aktenzeichens bzw. der Vorgangsnummer hochladen.
basta meint
15. Dezember 2023 at 3:35
Richtig!
Ich war 10 Min. im Penny um Eier zu kaufen. Die Schlange vor der Kasse ging tatsächlich bis über die Hälfte der Ladenlänge hinaus. Aber der brave Bürger sagt kein Ton… bis ich von ganz hinten brüllen musste.
Draußen dann das 30-Euro-Ticket. Habe die Schilder tatsächlich nicht gesehen. Inzwischen werden die Parkplätze bei Penny, Lidl, Aldi und Co schon nicht mehr beleuchtet… Teure Eier!
Jedenfalls ‚habe ich fertig‘ mit Penny & Co. Nie wieder- da bin ich konsequent!
Thomas meint
3. Oktober 2023 at 7:04
Wie ist es denn die AGB nicht vor dem befahrenen lesbar ist ?
Und später postbekommt mit dem Vorwurf keine parkscheibe ausgelegt zu haben
Ob wohl eine von außen gutsichtbare parkscheibe auf der Fahrer Seite im Dreieckfenster auslag
Bei Fair Parken heißt es in den AGB
3. Pflichten des Nutzers:
3.1 Der Nutzer verpflichtet sich gemäß den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen,
3.1.1 vor Verlassen des Fahrzeugs seine Ankunftszeit auf einer handelsüblichen Parkscheibe einzustellen und diese Parkscheibe gut sichtbar im Frontbereich des Fahrzeugs hinter der Windschutzscheibe auszulegen oder
Super meint
19. August 2023 at 2:56
UNBEDINGT diese Läden boykottieren. Und zwar ALLE! Nie wieder ALDI, LIDL, die alleine von unserem Geld abhängen! Dann sind sie pleite und haben dann aber den ganzen Parkplatz für sich alleine, wie sie es wünschten. Konsumverzicht ist auch der einzig mögliche Umweltschutz! Es spart zudem CO2 (wie es heute ja so modern ist).
Dr. Kinderarzt meint
24. Oktober 2023 at 11:45
Ich hab bei Aldi in Hilden 70 Minuten geparkt , mit korrekter Parkscheibe , Wocheneinkauf 140€ und ich redete mit einer Bekannten…hatte nichts unter dem Scheibenwischer und mußte statt 24,50€ , gestern 23.10.23 -42,58€ bezahlen. Mahnkosten ohne Rechnung , und die Kosten in kleine Stücke geteilt , Feststellung Halter 6,10€, allgemeine Kosten, 5,80 etc. auf meine Mail bekam ich eine freche Antwort… so wie friss oder stirb oder Inkasso. Seit gut 58 Jahren kaufe ich bei Aldi , meine ganze Familie, aber so eine ekelhafte Abzocke hätte ich einem angesehenen deutschen Familienunternehmen nicht zugedacht. Aldi hat an uns sicherlich schon 80.000€ eingenommen oder mehr und fällt den Kunden so ekelhaft in den Rücken…. die Parkplätze waren noch nie voll, dass man warten musste…. ich hoffe, dass Juristen sich damit beschäftigen und das prüfen und besonders das TV.
Marie meint
24. November 2023 at 18:19
Ich finde es eher unfair, dass Nichtkunden die Parkplätze belegen und ich als Kundin keinen bekomme. Und wenn ich mal vergesse die Parkscheibe reinzulegen und tatsächlich eine Zahlungsaufforderung erhalte, dann ist es völlig unkompliziert über die Homepage die Vertragsstrafe storniert zu bekommen. Hat nur ein paar Stunden gedauert, bis ich die Stornierung vorliegen hatte.
Also wo ist das Problem? Es sei denn man gehört zu den „Falschparkern“. Dann hat man das Ticket auch vollkommen zu recht bekommen. Wenn jemand auf meinem Privatparkplatz steht, kann ich ihn sogar abschleppen lassen.
Antonia meint
13. Januar 2024 at 19:25
Das stimmt nicht. Es ist nicht einfach sein Geld wieder zu bekommen. Ich hatte damals kurz (es war dunkel und regnerisch) auf einem Penny Parkplatz geparkt. Ich hatte nach dem Elterabend nur kurz dort geparkt um 1 Liter Milch zu kaufen (Das dauerte nur 5 min.). Als ich zum Auto kam war das Ticket am Scheibenwischer. Die Schilder von Fair Parken waren neu dort aufgestellt. Ich habe 2 Emails an Fair Parken geschickt mit meinen Bon. Die erste Antwort war nett. Die zweite dann unverschämt frech und ich habe die 25 Euro nie wieder bekommen. Vor allem wenn man Stammkunde eines Geschäftes ist, ist es die größte Frechheit und Unverschämtheit so hohe Strafen fürs parken ohne Parkscheibe zu verlangen. Heute habe ich gesehen wie auf dem Parkplatz mehrere Fotos von Autos ohne Parkscheibe gemacht wurden. Das ist einfach nur skrupellose Abzocke!
Th. N. meint
4. Februar 2024 at 18:21
Das Problem ist, dass hier ein pfiffiges Geschäftsmodell erfunden wurde, aus einem Versäumnis der Kunden Kapital zu schlagen, und zwar ein unverhältnismäßig, hohes Kapital.
Das fühlt sich gar nicht gut an. Ganz bestimmt werde ich nie wieder auf einem solchen Parkplatz stehen, ob mit oder ohne Parkscheibe. Eigentlich schade für diese Einkaufsmärkte. Das Geld, dass ich für diese Ordnungswidrigkeit bezahle, war ehrlich verdient…