Kurz & Knapp: Abstandsmessung
Eine Abstandsmessung findet häufig auf einer Autobahn statt. Dies kann durch eine Messung von einer Brücke (Videostoppuhr), per Videofahrzeug oder auch komplett ohne technische Geräte geschehen.
Ein Messfehler bei der Bestimmung des Sicherheitsabstandes kann unter anderen bei einer mangelnden Eichung des Messgerätes oder einem Bedienungsfehler vorliegen. Ob in Ihren Fall eine Fehlmessung vorliegt, können Sie ggf. durch einen Anwalt für Verkehrsrecht begutachten lassen.
Wer konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung hat, kann Einspruch einlegen. Förderlich ist es immer, Akteneinsicht zu beantragen, um das Messverfahren (bspw. das Videomaterial) zu sichten.
Unzureichender Sicherheitsabstand ist eine der häufigsten Ursachen für Unfälle in Deutschland. Bekannte Faustformeln sind die „Abstand = halber Tacho“-Regel sowie die Ein-Sekunden-Regel (innerorts) und die Zwei-Sekunden-Regel (außerorts).
Bußgelder bei einem Abstandverstoß
Bußgeldrechner zum Abstand
Abstandsmessungen zur Ahndung von Abstandsverstößen
Inhaltsverzeichnis
Die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug zählt laut Angaben des Statistischen Bundesamtes jedes Jahr aufs Neue zu den häufigsten Unfallursachen. Bei geringeren Geschwindigkeiten geht ein Auffahrunfall häufig noch verhältnismäßig glimpflich aus, sodass nur Blechschäden zu beklagen sind. Die hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn können hingegen deutlich schwerwiegendere Folgen haben.
Um die Verkehrsteilnehmer für die Gefahren von Abstandsverstößen zu sensibilisieren und Verkehrssünder zu ahnden, kommen technisch ausgeklügelte Verfahren zur Messung von Geschwindigkeit und Abstand zum Einsatz. Die Polizei setzt dazu verschiedene Abstandsmesser ein. Welche Geräte es zur Abstandsmessung gibt und wann sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bei einer Abstandsmessung lohnt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Welche Geräte und Methoden zur Abstandsmessung gibt es?
Um einen Abstandsverstoß gemäß Bußgeldkatalog ahnden zu können, benötigen die Behörden entsprechende Beweise für die Ordnungswidrigkeit. Zu diesem Zweck finden vor allem auf der Autobahn die Abstandsmessung statt. Denn diese zeichnen sich üblicherweise durch eine gerade Streckenführung und eine gute Einsehbarkeit aus. Zum Einsatz kommen verschiedene Verfahren und technische Geräte. Jedes davon hat seine Besonderheiten und eine andere Funktionsweise.
Folgende Verfahren werden für Abstandsmessungen genutzt (Auswahl):
- Abstandsmessung von einer Brücke (Videostoppuhr z. B. Vidit VKS 3.0)
- Abstandsmessung per Videofahrzeug (z. B. ProViDa-System)
- Abstandsmessung ohne technische Geräte
Abstandsmessung auf der Autobahn: Vorsicht Brücke!
Am bekanntesten ist vermutlich die Abstandsmessung von Autobahnbrücken herab. Dabei kommen in der Regel Videokameras zum Einsatz, welche allerdings nur Standbilder aufzeichnen.
An bestimmten Markierungen vor der Brücke (vier sogenannte Passpunkte plus zwei Kontrollpunkte) wird dann die Geschwindigkeit in km/h abgelesen. Der Abstand auf der Autobahn zwischen den Markierungen ist für die Abstandsmessung bekannt.
Per Software und anhand der Marker wird von den unter der Brücke durchfahrenden Fahrzeugen die Geschwindigkeit und der Abstand zum Vordermann ermittelt. Wird vom System bei der Abstandsmessung ein Verstoß registriert, wird eine weitere Kamera hinzugeschaltet, welche das Kennzeichen und den Fahrer aufzeichnet. Diese Kamera wird bei ausschließlicher LKW-Beobachtung auf der Brücke montiert oder bei der Kontrolle von PKW in Bodennähe.
Der Abstand kann per Videomessverfahren festgestellt werden
Mit dem ProViDa-System (Proof Video Data), welches auch Police-Pilot-System (PPS) bekannt ist, lässt sich neben einem Geschwindigkeits- auch ein Abstandsverstoß registrieren. Das Videonachfahrsystem ist in der Regel in zivilen Polizeifahrzeugen verbaut und zeichnet bei einer Messung ein Video auf. Auf diesen werden dann die geeichte Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs, Datum, Uhrzeit und andere relevanten Daten vermerkt.
In diesem Fall erfolgt allerdings keine technische Messung des Abstands. Erst im Nachhinein bei der Auswertung des Videobandes lässt sich dieser anhand von Fixpunkten errechnen.
Abstandsmessung ohne technische Geräte
Diese Abstandsmessung erfolgt ohne Sensor oder Video sondern per Nachfahren und Schätzung durch erfahrene Messbeamte. Die Beobachtungsstrecke muss dabei entsprechend länger sein. Bei Einer Abstandsmessung von einem anderen Fahrstreifen aus reicht beispielsweise eine Strecke von 600 Metern und ein Abstand von 40 Metern zum beobachten Fahrzeug aus.
Aufgrund der hohen Fehleranfälligkeit muss eine hohe Toleranz angesetzt werden, welche bei 33,3 Prozent liegt. Zudem sind Messungen ausgehend vom selben Fahrstreifen, aus einem vorausfahrenden Fahrzeug oder bei Dunkelheit häufig anfechtbar.
Einspruch gegen eine Abstandsmessung
Erhalten Autofahrer aufgrund einer Abstandsmessung einen Bußgeldbescheid, kann dies mitunter eine teure Angelegenheit sein. Unter Umständen kann aber die Möglichkeit bestehen, die Sanktionen abzuwenden. Doch wann kann sich bei der Abstandsmessung ein Einspruch lohnen?
Bei einer Videoaufzeichnung sollte unbedingt das Material gesichtet werden. Denn auf dem Videomaterial darf nicht nur der Messbereich zu sehen sein. Der Verstoß sollte zudem bereits mindestens 150 Meter (besser 300 Meter) vor dem Messbereich zu erkennen sein.
Außerdem muss der Verstoß dauerhaft sein und nicht nur vorübergehend, weil beispielsweise der Vordermann spontan gebremst hat. In der Regel hat jeder ca. drei Sekunden Zeit, den korrekten Abstand wiederherzustellen. Voraussetzung ist aber, dass der nachfolgende Verkehr dadurch nicht gefährdet wird. Gerade bei zähflüssigem Verkehr kann dies zum Problem werden.
Beim Einspruch gegen eine Abstandsmessung empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser kann Messprotokolle einsehen und bewerten. Fallen ihm Ungereimtheiten auf, kann der Einspruch gegen die Abstandsmessung erfolgsversprechend sein.
Welche Vorgaben gelten zum Abstand?
Wollen Sie die unerfreulichen Konsequenzen einer Abstandsmessung vermeiden, hilft es in erster Linie, die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestabstand einzuhalten. Um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter § 4 Abs. 1 Folgendes festgelegt:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Im Gesetzestext werden also keine genauen Werte genannt, allerdings orientiert sich der Bußgeldkatalog an der Faustregel, die jeder Fahranfänger in der Fahrschule lernt.
So finden Sie heraus, ob Sie den korrekten Abstand einhalten:
Fährt beispielsweise ein Kraftfahrer mit 140 km/h, muss er einen Abstand von mindestens 70 Metern zum Vordermann lassen. Je mehr der Abstand unterschritten wird, desto höher fallen dann auch die Sanktionen aus. Entscheidend sind dabei außerdem die gefahrenen km/h, denn je höher diese sind, umso größer sollte auch der Abstand sein.
Um bei einer Abstandsmessung kein Bußgeld, keine Punkte oder gar ein Fahrverbot zu riskieren, müssen Kraftfahrer einige Regeln einhalten. Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Abstand mindestens der Strecke entsprechen, die sich in einer Sekunde zurücklegen lässt. Das sind bei 50 km/h 15 Meter bzw. etwa drei PKW-Längen. Außerorts gilt bezüglich des Sicherheitsabstands eine zwei Sekunden-Regel bzw. die Regel „Abstand gleich halber Tacho“. Orientierung bieten die Leitpfosten, welche im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind.
Kurierfahrer meint
19. Oktober 2017 at 14:09
Die Beamte brauchen technische Geräte für Abmessung und was mit dem Fahrer? Ist das überhaupt rechtlich zu bestrafen für das was nur Maschinen können oder soll je mit Lasermessgerät in Auto mitfahren? Ist „vom Augen Abstand-Schätzung“ geübt und auf Führerscheinprüfung getestet? Eine ca. Abstand wie in StVO genannt ist klar, aber zu erwarten von Fahrer um genau Meterabstand erkennen ist meiner Meinung einfach Wahnsinn..