Kurz & knapp: Parkhausunfall
Wer in einem Parkhaus ein anderes Fahrzeug beschädigt, ist verpflichtet, mit dem Geschädigten die Personalien auszutauschen. Verlassen Sie den Unfallort vorher, stellt dies in der Regel eine Fahrerflucht dar.
Die Polizei ist nur bei Personenschäden zu verständigen. Sinnvoll ist die Unterstützung der Beamten aber auch bei größeren Sachschäden oder einer unklaren Schuldfrage.
Um einen Unfall im Parkhaus zu vermeiden, sollten Autofahrer besonders vorsichtig und langsam unterwegs sein.
Unfälle in Parkhäusern können schnell passieren
Inhaltsverzeichnis
Parkhäuser und Tiefgaragen sind in Innenstädten nicht selten die einzige Option – ohne eine lange Suche – einen Parkplatz zu finden. Aber auch Einkaufszentren und öffentliche Einrichtungen bieten ihren Kunden die Möglichkeit, dort ihr Auto abzustellen.
Allerdings kann dieser Parkraum auch schnell erschöpft sein, beispielsweise an den Wochenenden oder vor Feiertagen. Zu solchen Zeiten drängen sich viele Autofahrer auf der Suche nach einem Parkplatz durch die Parkhäuser, sodass schon eine kleine Unachtsamkeit ausreicht, damit es zu einem Parkhausunfall kommt.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, wie Sie bei einem Unfall in der Tiefgarage oder im Parkhaus richtig reagieren und welches Verhalten dazu beitragen kann, einen Parkhausunfall zu vermeiden.
Wie verhalten Sie sich bei einem Unfall im Parkhaus richtig?
Unfälle in Parkhäuser können verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel ein zu hohes Tempo, Unachtsamkeit oder Platzmangel. Kam es zu einer Kollision mit einem anderen Auto, bedeutet in der Tiefgarage ein solcher Unfall in vielen Fällen vor allem einen Blechschaden.
Haben die Fahrzeuge beim Parkhausunfall nur kleinere Kratzer oder einen Blechschaden abbekommen, reicht es häufig aus, mit der Gegenseite die Personalien und die Versicherungsinformationen auszutauschen. Sinnvoll ist dies vor allem dann, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.
Zudem sollten Sie auch immer die entstandenen Unfallschäden dokumentieren. Durch Handys mit eingebauter Kamera ist dies sogar bereits am Unfallort möglich.
Wer kommt für den Schaden auf?
Kann bei einem Unfall im Parkhaus die Schuldfrage eindeutig geklärt werden, kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schäden am Auto auf. Ist es nicht möglich die Schuld nur einer Unfallpartei zu geben, müssen alle Parteien einen Anteil der Kosten übernehmen.
Auch bei einem Parkhausunfall gilt: Melden Sie den Unfall so schnell wie möglich bei der Versicherung.
So sind Sie sicher in Parkhaus und Tiefgarage unterwegs!
In Parkhäusern und Tiefgaragen findet die Straßenverkehrsordnung (StVO) Anwendung, somit gilt auch hier die Grundregel rechts-vor-links. Allerdings sollten Sie, um einen Parkhausunfall zu vermeiden, auch die nachfolgenden Verhaltensregeln beachten:
- Fahren Sie besonders vorsichtig.
- Nehmen Sie auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht.
- Reduzieren Sie die Geschwindigkeit auf etwa 10 km/h.
- Erwarten Sie jederzeit kreuzende Fußgänger und seien Sie deshalb ständig bremsbereit.
- Seien Sie achtsam und rechnen Sie immer mit ein- und ausparkende Autos.
In Parkhäusern lauern verschiedenste Gefahrensituationen. Neben den ein- bzw. ausparkenden Fahrzeugen sind dies vor allem auch Fußgänger, die spontan die Fahrbahn kreuzen können. Aus diesem Grund sollten Sie nur mit geringem Tempo in Tiefgaragen fahren und sich bereit halten, zu jeder Zeit zu bremsen.
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