Kurz & knapp: Unfall wegen einer Ölspur
Stellen Sie eine ungesicherte Ölspur auf der Straße fest, sollte die Autobahnmeisterei informiert werden.
In der Regel hat der Verursacher der Ölspur schuld am Unfall. Details dazu erfahren Sie hier.
Derjenige, der Öl verloren hat, muss auch die Reinigung bezahlen.
Ölspuren als Unfallgrund
Inhaltsverzeichnis
Eine Ölspur auf der Fahrbahn kann zu Unfällen führen, denn diese sorgt für einen Belag auf der Straße, der Fahrzeuge ins Rutschen bringt. Motoröl oder Treibstoffe bilden solche Ölspuren. Diese Flüssigkeiten treten aus Kraftfahrzeugen aus. Es gibt mehrere mögliche Gründe dafür:
- Technische Mängel
- Fahrzeugunfälle
- Tankverschluss nicht richtig geschlossen
Im letztgenannten Fall kann es passieren, dass die Ölspur sich über mehrere Kilometer erstreckt. Ein Unfall wegen einer Ölspur, auch Folgeunfall genannt, ist besonders für Kraftradfahrer (z. B. Motorradfahrer) gefährlich, da sie sich bei einem Motorradunfall schwer verletzen können. Deshalb muss Öl auf der Fahrbahn schnellstmöglich entfernt werden.
Wer beseitigt Ölspuren?
Stellt ein Autofahrer fest, dass sein Fahrzeug Öl verliert oder dass sich bereits eine Ölspur auf der Fahrbahn befindet, sollte der Betroffene ein Warndreieck vor dem Beginn der Spur aufstellen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und einen Unfall wegen der Ölspur zu verhindern. Anschließend ist die Feuerwehr zu informieren. Diese übernimmt die Absperrung des entsprechenden Straßenabschnittes und die Beseitigung des Öls. Stammt das Öl vom eigenen Auto, sollte der Besitzer auch die Polizei informieren. Die Kosten für die Reinigung der Fahrbahn hat der Fahrer des Kfz zu übernehmen, welches die Ölspur verursachte. Allerdings ist für den Zustand der Straße der jeweilige Baulastträger verantwortlich. Das können je nach Straße das Land, der Bund, der Kreis oder die Kommune sein.
Wer trägt die Schuld an einem Unfall wegen einer Ölspur?
Prinzipiell haftet der Verursacher einer Ölspur bei einem Unfall. Ein Urteil des Oberlangesgerichtes (OLG) Köln vom 12.08.2013 (Az.: 12 U 1095/12) fiel in diesem Sinn aus. Ein Lkw hatte auf der Straße eine Ölspur hinterlassen und ein Autofahrer, welcher später auf derselben Straße fuhr, erlitt einen Unfall. Das OLG entschied, dass der Lkw-Fahrer haften müsse.
Aus dem redaktionellen Leitsatz geht unter anderem hervor, dass es wichtig ist, ob die Ölspur rechtzeitig erkannt werden konnte. Wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte das Urteil dementsprechend anders lauten können, mit anderen Worten, der Lkw-Fahrer hätte vermutlich nicht unbedingt die alleinige Schuld zugewiesen bekommen. Auch ein nachweisbarer Fahrfehler des Unfallopfers hätte möglicherweise ein anderes Urteil zur Folge gehabt.
Es kann aber auch vorkommen, dass der Verursacher einer Ölspur nicht zu ermitteln ist. In diesem Fall ist es nicht möglich, ihn bei einem Unfall wegen dieser Ölspur dafür haftbar zu machen. Da die Verkehrssicherungspflicht beim Straßenbaulastträger liegt, ist dieser dafür verantwortlich, durch eine schnelle Reinigung der Fahrbahn die Gefahr von Unfällen im Verkehr aufgrund von Ölspuren zu beseitigen.
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