Bußgeldtabelle: Tempoverstöße auf der Kraftfahrstraße mit Pkw innerorts
Bußgeldtabelle: Tempoverstöße auf der Kraftfahrstraße mit Pkw außerorts
Bußgeldtabelle: Tempoverstöße auf der Kraftfahrstraße mit Lkw und Pkw mit Anhänger (innerorts & außerorts)
Bußgeldrechner für Tempoverstöße mit Pkw und Lkw
Bußgeldtabelle: Abstandsverstöße auf der Kraftfahrstraße
Bußgeldrechner für Abstandsverstöße auf der Kraftfahrstraße
Wenden, Rückwärtsfahren und Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der Kraftfahrstraße
Tatbestand | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung | variiert | 3 | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entzug der Fahrerlaubnis |
Rückwärts & entgegen der Fahrtrichtung fahren in Ein- oder Ausfahrt | 75 € | 1 | |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 | |
...mit Verursachung eines Unfalls | 110 € | 1 | |
Wenden in Ein- oder Ausfahrt | 75 € | 1 | |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 | |
... mit Verursachung eines Unfalls | 110 € | 1 | |
Wenden auf Nebenstraße oder Seitenstreifen | 130 € | 1 | |
... mit Gefährdung | 160 € | 1 | |
... mit Verursachung eines Unfalls | 195 € | 1 | |
Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn | 200 € | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 240 € | 2 | 1 Monat |
... mit Verursachung eines Unfalls | 290 € | 2 | 1 Monat |
Wenden im Tunnel | 60 € | 2 |
Halten und Parken auf der Kraftfahrstraße
Tatbestand | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Unzulässiges Halten auf der Kraftfahrstraße bzw. Autobahn | 30 € | |
... mit Behinderung | 35 € | |
Unzulässiges Parken auf der Kraftfahrstraße bzw. Autobahn | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 85 € | 1 |
... mit Unfall | 105 € | 1 |
Weitere Verstöße auf der Kraftfahrstraße
Tatbestand | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt | 75 € | 1 |
Nicht möglichst weit rechts gefahren, obwohl dies möglich gewesen wäre (mit Gefährdung) | 80 € | 1 |
Autobahn / Kraftfahrstraße mit Fahrzeug befahren, dessen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h oder weniger beträgt | 20 € | |
Autobahn / Kraftfahrtstraße mit Fahrzeug befahren, dessen zulässige Höhe zusammen mit der Ladung überschritten ist (Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m) | 20 € | |
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m beträgt | 70 € | 1 |
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen | 25 € | |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 75 € | 1 |
... mit Verursachung eines Unfalls | 90 € | 1 |
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet | 75 € | 1 |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 90 € | 1 |
... mit Verursachung eines Unfalls | 110 € | 1 |
Als Fußänger Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten | 10 € |
Kurz & knapp: Kraftfahrstraßen
Eine Kraftfahrstraße ist eine öffentliche, autobahnähnliche Straße, die dem Schnellverkehr dient, und sowohl innerorts als auch außerorts verlaufen kann. Sie darf – wie Autobahnen – ausschließlich mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die bauartbedingt mehr als 60 km/h fahren können. Anfang und Ender einer Kraftfahrstraße signalisiert das Schild 331.1 bzw. 331.2.
Grundsätzlich gilt auf Kraftfahrstraßen das gängige Tempolimit gemäß §3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insofern kein entsprechendes Verkehrszeichen eine andere Höchstgeschwindigkeit anordnet. Allerdings gelten diese Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht für außerorts verlaufende Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch einen Mittelstreifen oder eine sonstige bauliche Einrichtung voneinander getrennt werden. Weitere Informationen zu den in diesem Fall geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen finden Sie hier.
Geschwindigkeitsverstöße werden gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet. Mit welchen Sanktionen Sie in diesem Zusammenhang rechnen müssen, können Sie diesen Tabellen entnehmen. Eine Übersicht weiterer Verkehrsordnungswidrigkeiten (bspw. Abstandsverstöße) denen Sie sich auf einer Kraftfahrstraße strafbar machen können, sowie Informationen zu je jeweils dafür vorgesehenen Sanktionen finden Sie hier.
Was sind Kraftfahrstraßen?
Inhaltsverzeichnis
Eine Kraftfahrstraße ist laut Definition eine öffentliche Autostraße für den überregionalen Schnellverkehr, die einer Autobahn ähnlich ist. Aus diesem Grund werden Kraftfahrstraßen im Alltagsgebrauch auch als Schnellstraßen bezeichnet.
Kraftfahrstraßen können baulich unterschiedlich beschaffen sein. Die meisten sind mehrspurig und verfügen pro Fahrtrichtung über mehrere Fahrbahnen, die durch einen Mittelstreifen oder einer anderen baulichen Einrichtung (bspw. einen Leitplanken) voneinander getrennt werden. Allerdings kann eine Kraftfahrstraße für jede Fahrtrichtung nur eine Spur haben, wodurch sie optisch einer Landstraße gleichkommt.
Welche Fahrzeuge dürfen auf einer Kraftfahrstraße fahren?
Gemäß § 18 (1) Satz 1 StVO darf eine Kraftfahrstraße ausschließlich mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die
- bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen können (werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese),
- die zusammen mit einer Ladung nicht höher als 4 Meter sind, oder
- die zusammen mit einer Ladung nicht breiter als 2,55 Meter sind
Hiervon ausgenommen sind Kühlfahrzeuge. Diese dürfen zusammen mit einer Ladung nicht breiter als 2,60 Meter sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kraftfahrstraße und einer Autobahn?
Da Kraftfahrstraßen autobahnähnlich sind, bestehen bestimmte Gemeinsamkeiten zu Autobahnen. Beispielsweise gelten für Kraftfahrzeuge dieselben Voraussetzungen für das Befahren der jeweiligen Straße. Allerdings unterscheidet sich eine Kraftfahrstraße von einer Autobahn durch folgende Eigenheiten:
- Sie kann im Gegensatz zu einer Autobahn pro Fahrtrichtung nur eine Fahrbahn haben (s.o.). Die Fahrspuren müssen zudem nicht zwingend durch eine bauliche Vorrichtung voneinander getrennt sein sein.
- Auf einer Kraftfahrstraße können sich Ampeln, Kreuzungen sowie Kreisverkehre befinden.
- Andere Straßen können eine Kraftfahrstraße höhengleich kreuzen. Der Verkehr wird in diesem Fall meistens über Ampeln oder einen Kreisverkehr geregelt.
- Kraftfahrzeuge können nur an Kreuzungen oder Einmündungen auf Kraftfahrstraßen einfahren. Bei Autobahnen ist dies nur bei gekennzeichneten Anschlussstellen (Zeichen 330.1) möglich.
- Auf- und Abfahrt sind jeweils auch von links oder nach links möglich.
- Kraftfahrstraßen verlaufen regelmäßig durch geschlossene Ortschaften, während solche Streckenverläufe bei Autobahnen zumeist eine Ausnahme bilden.
- Die amtliche Wegweisung erfolgt durch gelbe Verkehrszeichen auf der Kraftfahrstraße. Auf der Autobahn ist die wegweisende Beschilderung stets blau.
- Fußgänger können Kraftfahrstraßen an Kreuzungen, Einmündungen oder dafür vorgesehenen Stellen überschreiten.
Beginn und Ende einer Kraftfahrstraße werden von jeweils eigenen Verkehrszeichen angezeigt: Das Schild 331.1 signalisiert den Anfang der Straße, das Ende wird vom Zeichen 331.2 angekündigt
Wie schnell darf man auf einer Kraftfahrstraße fahren?
Auf der Kraftfahrstraße ist die Geschwindigkeit, die generell erlaubt ist, von ihrer Lage sowie von ihrer baulichen Beschaffenheit abhängig. Für Straßen, die außerorts liegen, aber über keine bauliche Trennung zwischen den verschiedenen Fahrtrichtungen verfügen, gelten die üblichen Geschwindigkeitsvorgaben gemäß §3 StVO.
Folglich greift deshalb auf der Kraftfahrstraße auch die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, wenn keine Beschilderung ein örtliches Tempolimit anordnet. Allerdings gilt auf den betreffenden Streckenabschnitten, dass Verkehrsteilnehmer ihre Fahrgeschwindigkeit stet an die Sicht- und Straßenverhältnisse anpassen.
Verläuft die Straße allerdings außerorts, während die Fahrbahnen für eine Richtung baulich voneinander abgegrenzt sind, gelten gemäß § 18 StVO gelten für folgende Kraftfahrzeuge folgende generelle Tempolimits:
- Pkw mit Anhänger, Lkw mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger sowie Zugmaschinen mit Anhänger: 80 km/h
- Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger: 80 km/h
- Kraftomnibusse mit Anhänger (kein Gepäckanhänger): 60 km/h
- Krafträder mit Anhänger: 60 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger: 60 km/h
- Zugmaschinen mit zwei Anhängern: 60 km/h
- Kraftomnibusse mit Fahrgästen ohne Sitzplatz: 60 km/h
- Kraftomnibusse ohne Anhänger mit entsprechender Genehmigung: 100 km/h
- Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (außer Pkw): 80 km/h
- Pkw ohne Anhänger: kein Tempolimit
Bestimmten entsprechende Verkehrszeichen allerdings ein andere Höchstgeschwindigkeit, müssen Sie das ausgewiesene Tempolimit anstatt der generellen Geschwindigkeitsbegrenzung für die Kraftfahrstraße befolgen.
Welche Geschwindigkeit gilt auf Kraftfahrstraßen innerorts? Verläuft die Straße innerorts, gilt die übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 m/h, falls kein Verkehrsschild keine eine andere Geschwindigkeitsvorgabe (bspw. 30 km/h) vorgibt.
Gut zu wissen: Es existiert keine festgesetzte Mindestgeschwindigkeit auf einer Kraftfahrstraße; lediglich die Kraftfahrzeuge, die eine solche Straße befahren dürfen, müssen bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können.
Kommentar hinterlassen