Kurz & knapp: POLISCAN FM1
Beim POLISCAN FM1 handelt es sich um ein Blitzermodell der Firma VITRONIC. Dieser Blitzer wird in Deutschland häufig für die Geschwindigkeitsmessung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr eingesetzt.
Dieser Blitzer arbeitet mit der LIDAR-Laser-Technik. Per Weg-Zeit-Messung kann durch die Laser-Geschwindigkeitsmessung das Tempo eines vorbeifahrenden Fahrzeugs ermittelt werden. Auch Rotlichtverstöße können durch dieses Messverfahren aufgedeckt werden.
Grundsätzlich handelt es sich bei Messungen mit dem POLISCAN FM1 um standardisierte Messverfahren. Das bedeutet allerdings nicht, dass Fehlmessungen, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen, komplett ausgeschlossen sind. Es gibt einige Fehlerquellen.
So funktioniert der Blitzer POLISCAN FM1
Inhaltsverzeichnis
Der von der Firma VITRONIOC hergestellte POLISCAN FM1 ist bei der Verkehrsüberwachung vielseitig einsetzbar. Das Gerät kann nämlich sowohl mit einem Stativ (für mobile Messungen) als auch stationär in einer Blitzersäule verbaut werden.
Hinzu kommt, dass die Technologie auch in den sogenannten Enforcement Trailer integriert werden kann. Es handelt sich dabei um einen Blitzer, welcher wie ein Anhänger aufgebaut ist und somit einfach von A nach B transportiert werden kann. Das Gerät nimmt im Anschluss autonom Geschwindigkeitsmessungen vor.
Doch nicht nur zu diesem Zweck wird der POLISCAN FM1 eingesetzt. Auch Rotlichverstöße können durch das Gerät aufgedeckt werden. Durch die LIDAR-Laser-Technik wird ein Messbereich definiert. Fährt ein Kfz in diesen ein, wird dabei die Geschwindigkeit an einem „Start“- und einem „Endpunkt“ ermittelt.
Per Weg-Zeit-Berechnung kann das Gerät im Anschluss die gefahrene Geschwindigkeit ermitteln und bei einer Tempoüberschreitung ein Blitzerfoto anfertigen. Auf Grundlage der Aufnahme wird dann ein Bußgeldverfahren eröffnet.
Interessant: Um den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln, führt die Bußgeldstelle eine Halterabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt durch. Kommt die ermittelte Person auch als Fahrer in Betracht, so erhält diese zunächst einen Anhörungsbogen. Im Anschluss wird der Bußgeldbescheid postalisch zugestellt.
POLISCAN FM1: Fehlerquellen bei der Geschwindigkeitsmessung
In Bezug auf den POLISCAN FM1 gab es einige Urteile, die bestätigt haben, dass es sich grundsätzlich um ein standardisiertes Messverfahren handelt und die Ergebnisse somit auch als Beweismittel im Bußgeldverfahren zulässig sind. Zu diesem Urteil kam unter anderem das OLG Düsseldorf am 22.02.2022 (Az.: 2 RBs 25/22).
Dass Messergebnisse des POLISCAN FM1 in der Regel als zuverlässig gelten, bedeutet allerdings nicht, dass Messfehler ausgeschlossen sind. Es gibt unterschiedliche Umstände, die dazu führen können, dass es zu Fehlmessungen kommt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- das Gerät nicht korrekt geeicht war,
- die Messbeamten nicht ausreichend geschult wurden,
- die Messung nicht den Vorgaben der Gebrauchsanweisung entsprechend durchgeführt wurde oder
- das Messprotokoll unvollständig ist.
All diese Fehler lassen sich häufig nur aufdecken, wenn Sie eine Akteneinsicht beantragen. Haben Sie also die Vermutung, dass beim POLISCAN FM1 ein Messfehler vorliegt, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Gut zu wissen: Ein Anwalt, welcher auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, kann Sie bei Ihrem Einspruch unterstützen. Dieser erkennt durch sein geschultes Auge Fehler im Messprotokoll des Blitzers in aller Regel zuverlässig und kann, sofern ein solcher vorliegt, ggf. erwirken, dass die Sanktionen gegen Sie aufgehoben werden.
Gegen eine Messung mit dem POLISCAN FM1 Einspruch einlegen: Diese Frist Sie beachten
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, welcher auf Grundlager einer Messung durch den POLISCAN FM1 ausgestellt worden ist, sollten Sie sich zunächst erst einmal fragen, ob das Messergebnis tatsächlich stimmen kann.
Haben Sie den Verdacht, dass es sich um eine Fehlmessung handelt, müssen Sie schnell reagieren: Sie haben nach dem Erhalt nämlich nur zwei Wochen Zeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Dieser muss schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle erfolgen. Wie bereits erwähnt, empfiehlt es sich, dabei auf die Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht zurückzugreifen. Dieser kann die Erfolgsaussichten einschätzen und für Sie das Schreiben an die Bußgeldstelle formulieren.
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