Kurz & knapp: Verkehrstüchtigkeit
Als Verkehrstüchtigkeit wird grundsätzlich die Eignung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet, bei der zahlreiche Aspekte der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen sind.
Negative Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit können zum einen Schäden oder Verschleißerscheinungen am Fahrzeug haben. Zum anderen können aber auch Alkohol oder Medikamente dazu führen, dass ein Fahrzeugführer nicht mehr verkehrstüchtig ist.
Inwiefern sich die Begriffe Verkehrstüchtigkeit und Fahrtüchtigkeit in ihrer Bedeutung unterscheiden, hängt von der jeweiligen Definition ab. So kann sich die Verkehrstüchtigkeit nur auf Fahrzeuge und die Fahrtüchtigkeit ausschließlich auf Personen beziehen. Mitunter werden die Begriffe im Verkehrsrecht aber auch synonym verwendet.
Was fällt unter die Verkehrstüchtigkeit?
Inhaltsverzeichnis
Wenn es um die Befähigung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr geht, werden in Deutschland verschiedene Begriffe verwendet, die sich mitunter nur schwierig voneinander trennen lassen. So fehlt auch eine einheitliche Definition zur Verkehrstüchtigkeit. Grundsätzlich wird darunter die Eignung zur sicheren Bewegung im Verkehr verstanden, aber ob sich diese nun auf Verkehrsteilnehmer und/oder Fahrzeuge variiert.
Auch der Gesetzgeber schafft bei diesem Thema keine Klarheit, denn zur Fahrtüchtigkeit besagt die StVO nur unter § 36 Abs. 5:
Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten.
Welche Vorschriften oder Aspekte bei der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit von Bedeutung sind, wird hingegen nicht ausgeführt.
Wird die Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit beim Auto oder Fahrrad mit einem verkehrssicheren Zustand gleichgesetzt, kann dies im Zuge einer Verkehrskontrolle zum Beispiel eine Begutachtung der Beleuchtungseinrichtungen, des Reifenzustandes oder sonstiger sicherheitsrelevanter Bauteile bedeuten.
Um zu verhindern, dass Kraftfahrzeuge mit unentdeckten Mängeln am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und die Verkehrssicherheit gefährden, schreibt der Gesetzgeber regelmäßig die Hauptuntersuchung (HU) vor. So soll gewährleistet werden, dass die Fahrzeuge verkehrstauglich sind.
Wann ist eine Person nicht mehr verkehrstüchtig?
Das wohl größte Gefahrenpotenzial für die Sicherheit im Straßenverkehr stellt der Mensch dar. Denn es ist mitunter ausschlaggebend, in welcher Verfassung sich dieser hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzt. Bekanntermaßen nimmt die Verkehrstüchtigkeit durch Alkohol erheblich ab. Gleiches gilt nach der Einnahme mancher Medikamente und nach dem Konsum von Drogen.
Darüber hinaus können aber auch gesundheitliche Einschränkungen dazu beitragen, dass Menschen nicht mehr voll verkehrstüchtig sind. So kann zum Beispiel die Verkehrstüchtigkeit im Alter abnehmen. Dies lässt sich unter anderem auf die nachlassende Reaktionsfähigkeit sowie Einschränkungen bei der Beweglichkeit im Nacken zurückführen.
Kommt es aufgrund der mangelnden Verkehrstüchtigkeit zu einem Unfall, kann dies gemäß § 315c Abs. 1 StGB als Gefährdung des Straßenverkehrs gewertet werden. Im Gesetzestext heißt es:
Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, […]
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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