Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsverstöße
Kurz & knapp: ESO 3.0
ESO-Messgeräte zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit Lichtschranken messen, die von Sensoren im Gerät erzeugt werden. Sobald ein Fahrzeug diese Lichtschranken durchfährt, wird ein Helligkeitsprofil erstellt. Eine Software errechnet aus diesem Profil unter Zuhilfenahme von Weg und Zeit des Fahrzeugs anschließend die gefahrene Geschwindigkeit – sollte eine Überschreitung vorliegen, löst ein Blitz-Gerät aus. Einseiten-Sensoren werden gerne als mobile Blitzer eingesetzt, weil man ihre Vorrichtung im Gegensatz zu anderen Blitzertypen nur auf einer Straßenseite statt auf beiden Seiten aufbauen muss. Dadurch wird der Blitzer tendenziell später von den Autofahrern erkannt und ermöglicht so realistischere Ergebnisse.
Auch bei der Geschwindigkeitsmessung per Lichtschranke kann es zu Messfehlern kommen: Die Messung kann unsachgemäß durchgeführt worden sein oder es kann zu anderen technischen Fehlern kommen, beispielsweise, wenn ein weiteres Fahrzeug auf dem Foto landet. Mehr zu möglichen Messfehlern beim Blitzer ESO ES 3.0 können Sie hier nachlesen.
Falls Sie einen Messfehler vermuten, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Sie sollten sich allerdings schnell entscheiden: Ab Zustellung des Bescheids haben Sie hierfür nur 14 Tage Zeit.
ESO ES 3.0 – das Lichtschrankensystem erklärt
Inhaltsverzeichnis
Beim Wort Blitzer denken viele Verkehrsteilnehmer vermutlich an Radar-Geräte, manche vielleicht auch an die typischen Induktionsschleifen, die an manchen Stellen in die Fahrbahn eingelassen werden. Doch es gibt noch ein weiteres Verfahren, mit dem Deutschlands Straßen auf Temposünder abgeklopft werden: Mit einem Einseitensensor ist eine verhältnismäßig unaufwändige und auch unauffällige Messung über Lichtschranken möglich. Der ESO ES 3.0 hat dabei im Gegensatz zu seinem Vorgänger sogar fünf Sensoren statt drei. Klein und relativ unscheinbar ist er durchaus häufig im Einsatz. Seine Messungen gelten als zuverlässig – doch auch beim ESO ES 3.0 kann es zu falschen Messergebnissen kommen.
Häufige Messfehler beim ESO ES 3.0
Keine Messmethode ist zu 100 % sicher und das gilt auch für die Geschwindigkeitsermittlung mittels Lichtschranke. Einer der häufigsten Messfehler passiert, wenn auf dem Blitzer-Foto mehr als ein Fahrzeug abgebildet ist. Es ist dann unter Umständen nicht möglich, die erfolgte Messung wirklich eindeutig einem einzelnen Wagen zuzuordnen. Es kann ebenfalls vorkommen, dass Messfehler auf nicht sachgemäße Anwendung zurückzuführen sind. Die Bedienung des Geräts muss stets von geschulten Beamten durchgeführt werden. Auch der Einsatz veralteter Software kann das Messergebnis und den entsprechenden Bescheid anfechtbar machen. Auch Fehler oder Lücken im Messprotokoll können dazu führen, dass ein Einspruch Erfolg hat, beispielsweise eine nicht regelmäßig erfolgte Eichung oder auch fehlende Testfotos vor Beginn der Messungen. Die Messungen können auch durch Reflexionen des Lichts verfälscht werden.
Schon mehrmals haben Gerichte die Messungen des ESO ES 3.0 als grundsätzlich nicht rechtlich verwertbar angesehen (beispielsweise in Landstuhl im Urteil vom 03.05.2012). Grund dafür ist, dass der Hersteller bisher nicht die vollständige Funktionsweise des Geräts offengelegt hat.
Toleranzabzug auch beim Einseitensensor ESO ES 3.0
Bei allen Messergebnissen wird in Deutschland ein Toleranzabzug vorgenommen. Dadurch sollen auf pauschalem Wege eventuelle Ungenauigkeiten ausgeglichen werden. Bei einer Geschwindigkeit bis zu 100 km/h werden 3 km/h abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h sind es 3 % des gemessenen Ergebnisses. Dieser Abzug hat bereits stattgefunden, wenn Sie den Bußgeldbescheid erhalten. Möchten Sie nun Einspruch einlegen, muss dieser schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.
Geblitzt vom ESO ES 3.0 – wie kann ich Einspruch gegen den Bescheid einlegen?
Der Einspruch führt dazu, dass die Behörde ihre Entscheidung und das verwendete Beweismaterial nochmals einer Prüfung unterzieht. Sie können sich, bevor Sie Einspruch einlegen, von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Dieser kann beurteilen, ob ein Einspruch eine realistische Aussicht auf Erfolg hat und welche Faktoren hierfür ausschlaggebend sein könnten – denn ein Einspruch muss immer begründet werden. Falls die Behörde sich nun gegen eine Aufhebung des Bescheids entscheidet, gibt sie die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft weiter. Teilt diese die Ansicht der Behörde, kommt schließlich das Amtsgericht ins Spiel. Unter Umständen wird also noch einmal per Gerichtsurteil über den Bescheid entschieden, meistens nach einer Verhandlung.
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