Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Bußgeldtabelle für Handynutzung am Steuer
Bußgeldtabelle für Alkohol am Steuer
Kurz & knapp: Wiederholungstäter
Sie gelten nach Erfassung durch einen Blitzer als Wiederholungstäter, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten mindestens zwei Mal mit 26 km/h zu schnell geblitzt wurden. Auch bei wiederholten Verstößen gegen andere Verkehrsregeln, wie Alkohol am Steuer oder Abstandsunterschreitungen, können Sie als Wiederholungstäter gelten. Genauere Informationen zu Alkoholverstößen finden Sie hier.
Wiederholungstäter müssen mit härteren Sanktionen rechnen als Ersttäter. Bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen beispielsweise erhöhte Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein verlängertes Fahrverbot. Wiederholungstätern, die mehrfach alkoholisiert am Steuer erwischt wurden, droht neben höheren Bußgeldern und längeren Fahrverboten auch die Androhung einer MPU.
Obwohl es keine spezifischen Regeln im Verkehrsrecht für Wiederholungstäter, die mit Handy am Steuer erfasst werden, gibt, können wiederholte Verstöße als Beharrlichkeit gewertet werden, was zu höheren Sanktionen und Fahrverboten führen kann.
Inhaltsverzeichnis
Wiederholungstäter im Straßenverkehr: Was bedeutet das?
Sie wurden in kürzester Zeit mehrmals bei einem Verstoß im Straßenverkehr erwischt? Egal, ob es sich um wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen, ständige Handynutzung am Steuer oder mehrfaches Fahren unter Alkoholeinfluss handelt: Ertappt man Sie immer wieder bei Verkehrsverstößen, können Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden. Doch ab wann ist man ein Wiederholungstäter? Und welche Konsequenzen drohen Ihnen? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.
Ab wann gilt man als Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Wenn Sie sich nach einem wiederholten Blitzer-Foto die Frage stellen: “Bin ich ein Wiederholungstäter?” sind zwei Punkte ausschlaggebend: die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und der zeitliche Abstand zwischen den Verstößen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als Wiederholungstäter, wer innerhalb von zwölf Monaten wenigstens zwei Mal mindestens 26 km/h zu schnell gefahren ist.
Sie müssen mit härteren Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsübertretung als Wiederholungstäter rechnen, da die Gesetzgebung darauf abzielt, gefährliches Fahrverhalten zu ahnden und eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Wiederholte Verstöße zeigen, dass der Fahrer die Verkehrsregeln nicht ernst nimmt.
Wiederholungstätern droht ein Fahrverbot: Werden Sie innerhalb eines Jahres mehrmals mit 26 km/h zu schnell geblitzt, müssen Sie Ihren Führerschein unter Umständen für einen Monat abgeben. Ist ein Fahrverbot für Wiederholungstäter wegen überschrittener Geschwindigkeit bereits vorgesehen ist, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat.
Wurden Sie innerhalb eines Jahres mehrmals geblitzt und sind Wiederholungstäter, kann dies als Beharrlichkeit ausgelegt werden. Das bedeutet, dass Sie wiederholt ähnliche Verkehrsverstöße begehen, beispielsweise immer wieder zu schnell oder unter Alkoholeinfluss fahren.
Wenn Sie als Wiederholungstäter zu schnell fahren und einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang Einspruch gegen diesen Bescheid einzulegen. Unter Umständen können Sie als Wiederholungstäter ein Fahrverbot umgehen, wenn Fehler in der Messung aufgetreten sind. Auch andere Verfahrensfehler, wie fehlende Schulungen des Personals oder veraltete Technik können dazu führen, dass Sie einem Fahrverbot entkommen können.
Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
Sind Sie wiederholt zu schnell gefahren, sind Sie Wiederholungstäter. Für Fahranfänger in der Probezeit gelten dabei die gleichen Sanktionen wie für erfahrene Autofahrer. Der Unterschied ist jedoch, dass Verstöße zusätzlich als A- oder B-Verstoß kategorisiert werden. Begehen Fahranfänger erstmalig einen A-Verstoß (oder zwei B-Verstöße), wird die Probezeit verlängert. Beim zweiten Verstoß folgt eine schriftliche Verwarnung und erst danach wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Erfahrene Fahrzeugführer gelten erst dann als Wiederholungstäter, wenn der Blitzer sie wiederholt mit 26 km/h zu schnell erfasst hat. Im Gegensatz dazu liegt die Grenze für die Geschwindigkeitsüberschreitung für Fahranfänger bei 21 km/h. Wer also mindestens zwei Mal mit mehr als 21 km/h in der Probezeit geblitzt wird, ist Wiederholungstäter, da zwei A-Verstöße begangen wurden. Dies hat eine schriftliche Verwarnung zur Folge. Erst bei einem dritten A-Verstoß kommt es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis.
Dies zeigt, ab wann Sie Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit sind. Konsequenzen, die daraus folgen können, sind eine Verlängerung der Probezeit, Anordnung eines Aufbauseminars und der Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung.
Wiederholungstäter bei Alkohol am Steuer: Welche Konsequenzen können drohen?
Erwischt die Polizei Sie mehrfach mit Alkohol am Steuer, sind Sie Wiederholungstäter und müssen mit drastischen Konsequenzen rechnen. Dazu gehören erhöhte Bußgelder, längere Fahrverbote und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Die Sanktionen für wiederholte Alkoholfahrten sind deutlich schärfer als bei Erstverstößen.
Bei der ersten Alkoholfahrt mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 folgen in der Regel 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Laut Bußgeldkatalog sind für Wiederholungstäter diese Sanktionen erheblich höher.
- Das Bußgeld für Wiederholungstäter verdoppelt sich auf 1.000 Euro.
- Das Fahrverbot wird auf mindestens drei Monate verlängert.
- Es werden weiterhin zwei Punkte in Flensburg eingetragen.
Bei einem dritten Verstoß innerhalb von zehn Jahren steigt für Wiederholungstäter das Bußgeld sogar auf 1.500 Euro, während das dreimonatige Fahrverbot und die zwei Punkte bestehen bleiben. Die genauen Bußgelder können Sie hier nachlesen.
MPU: Wegen Alkohol zum Wiederholungstäter geworden? Was Sie erwartet
Sind Sie Wiederholungstäter aufgrund von Alkohol, droht eine MPU. Diese medizinisch-psychologische Untersuchung soll klären, ob Sie für den Straßenverkehr geeignet sind. Haben Sie als Wiederholungstäter die MPU bestanden, können Sie die Fahrerlaubnis zurückerlangen. Neben wiederholten Alkoholdelikten kann eine MPU auch für Wiederholungstäter aufgrund von Drogen angeordnet werden.
Die Untersuchung besteht in der Regel aus drei Teilen:
- Medizinische Untersuchung: Ein Arzt überprüft den allgemeinen Gesundheitszustand und führt spezielle Tests durch, um die körperliche Fahrtauglichkeit zu beurteilen.
- Psychologisches Gespräch: Ein Psychologe führt ein ausführliches Interview, um die Einstellung des Betroffenen zu seinem Fehlverhalten und seine Veränderungsbereitschaft zu evaluieren.
- Leistungstest: Hier erfolgt eine Testung der Konzentrationsfähigkeit, Reaktionsgeschwindigkeit und anderen für das Autofahren relevanten kognitiven Fähigkeiten.
Beharrlichkeit am Steuer: Konsequenzen für Wiederholungstäter
Erwischt man Sie mehrfach mit dem Handy am Steuer, sind Sie Wiederholungstäter und müssen ebenfalls mit härteren Sanktionen rechnen. Zwar gelten hier nicht dieselben Wiederholungstäter-Regeln wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, jedoch kann die wiederholte Missachtung als Beharrlichkeit gewertet werden und zu höheren Sanktionen und Fahrverboten führen.
Auch bei wiederholten Verstößen gegen den vorgeschriebenen Abstand sind Sie Wiederholungstäter. In diesem Fall gibt keine spezifische Regelungen, stattdessen spricht man bei mehrfachen Verstößen auch hier von Beharrlichkeit. Dies kann höhere Sanktionen wie erhöhte Bußgelder oder ein Fahrverbot nach sich ziehen.
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