Kurz & knapp: Unverschuldeter Unfall
Bei einem unverschuldetem Unfall muss der Unfallgegner haften.
Auch wenn Sie keine Schuld tragen, müssen Sie die Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten.
Trotzdem müssen Sie sich bei Ihrer Versicherung melden, damit der Schaden reguliert werden kann.
Wenn ein Unfall unverschuldet ist
Inhaltsverzeichnis
Wenn ein Unfall geschieht, kann es vorkommen, dass eine Partei völlig schuldlos ist. Ein Beispiel hierfür wäre ein Auffahrunfall, der passiert, weil der Unfallverursacher den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Ist nun ein Unfallbeteiligter am Autounfall nicht schuld, ist die Kostenfrage theoretisch ganz einfach zu beantworten: Der Schuldige bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung muss sämtliche Unfallschäden bezahlen.
Doch ganz so leicht ist es nicht immer. Zunächst muss der Geschädigte wissen, welche Ansprüche er geltend machen kann. In unserem Ratgeber klären wir die Frage nach dem Recht dieser Personen. Außerdem erläutern wir erst einmal, was ein unverschuldeter Unfall für ein Vorgehen nötig macht auch in Hinblick auf die gegnerischen Versicherungen.
Was ist zu tun?
Ist der Autounfall unverschuldet geschehen, ist es nicht verkehrt, direkt nach dem Verkehrsunfall die Polizei zu informieren. Diese kann die Beweise, unter anderem für den entstandenen Schaden, am Unfallort sichern, was für eine spätere rechtliche Auseinandersetzung wichtig ist. Außerdem ist auch ein unverschuldeter Unfall bei eigener Versicherung zu melden. Darüber hinaus sollten Sie der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners mitteilen, dass Sie Schadensersatz fordern. Die Erstellung eines Unfallberichts bietet Ihnen die Chance, Ihre Sicht des Unfallhergangs zu schildern. Dieser Bericht ist bei Ihrer Kfz-Versicherung abzugeben.
Wenn der Unfall unverschuldet ist: Welche Ansprüche haben Sie?
Möglicherweise fragen sich schuldlose Unfallopfer: „Es war ein unverschuldeter Autounfall – Was steht mir zu?“
Dazu gehören unter anderem folgende Kostenpunkte – je nachdem, welche Schäden aufgrund des Unfalls zu beklagen sind:
- Abschleppkosten: Der Unfallverursacher muss für die Kosten aufkommen, wenn Ihr Fahrzeug zu einer Werkstatt transportiert wird.
- Anwaltskosten: Wie schon erwähnt, steht dem Geschädigten ein Rechtsanwalt zu, den der Unfallgegner im Nachhinein zu bezahlen hat.
- Reparaturkosten: Die Kosten für die Reparatur müssen vom Unfallopfer nicht für die Reparatur des Fahrzeugs benutzt werden. Er kann das Geld auch einfach behalten.
- Nutzungsausfallentschädigung: Solange das Fahrzeug des Geschädigten repariert wird, kann er es nicht nutzen. Daher steht ihm eine Entschädigung für diese Zeit zu. Möglich ist auch die Kostenübernahme für einen Mietwagen.
- Sachverständigenkosten: Wenn es nicht nur um einen Bagatellschaden geht, sind vom Schuldigen auch die Kosten für einen Sachverständigen zu übernehmen, den der Geschädigte selbst auswählen darf. Von einem Sachverständigen wird ein Gutachten zum Unfallhergang erstellt.
- Schmerzensgeld: Damit Sie für Verletzungen Schmerzensgeld erhalten, müssen diese von einem Arzt dokumentiert werden.
- Kostenpauschale: Dem Geschädigten entstehen Kosten durch Telefonate und Briefe etc. Daher hat er ein Recht auf eine Entschädigung in Höhe von 25 Euro.
- Beerdigungskosten: Bei einem Unfall mit Todesfolge haben die Hinterbliebenen des Opfers Anspruch auf die Kostenübernahme für die Beerdigung.
- Entgangene Unterhaltsleistungen: hatte das verstorbene Unfallopfer Unterhaltszahlungen zu leisten, können die Empfänger derselben ihren Anspruch gegenüber dem Unfallverursacher geltend machen.
Hilfe bei unbekanntem Unfallverursacher
Ein unverschuldeter Unfall – und die Versicherung zahlt nicht! Dies ist z. B. der Fall, wenn der schuldige Fahrer vom Unfallort flieht und seine Identität deshalb nicht bekannt ist. Unfallopfer, die Personenschäden erlitten haben und von der Versicherung kein Geld erhalten, können sich unter diesen Umständen an die Verkehrsopferhilfe e.V. wenden. Dieser Verein, der ursprünglich als Fahrerfluchtfonds gegründet worden ist, gewährt Opfern von Verkehrsunfällen in bestimmtem Maß Entschädigungsleistungen.
Waltraud F. meint
12. Oktober 2020 at 20:30
Darf ich zu dem Thema, allerdings kein KFZ-Unfall, stellen?
Ich habe mir aus Fremdverschulden eine Rippenverletzung und Entstehen einer Hernie zugezogen und seit Monaten Schmerzen. Nicht in der Rettung, sondern in einem Patientenbeförderungsauto, ähnlich wie die Rettungswägen ist das Sauerstoffgerät uneinsichtbar angebracht. Besonders wenn man schwach, es nachts finster ist, kann man nicht ahnen, dass man sich bei Setzen das in Richtung Brustkorb „wegstehende“ Ventil aus Stahl (!) einen heftigen Stoß zuzieht. (Lauter Stoß) Man steigt ein, richtet sich nach vorne in Fahrtrichtung und setzt sich. Wie kann man so ein Gerät dort montieren? Es gäbe dicke, wattierte Stoffe, die zumindest umkleiden kann, damit so ein Stoß, Verletzung zum Großteil abgedämpft wird!
Ich habe den Fall der Patientenanwaltschaft gemeldet, und zuerst gehofft, die Verletzung verheilt von selbst, allerdings sofort anfangs Fotos angefertigt und diese Sache beim Ombudsmann in der Krankenanstalt gemeldet. Auf mein Verlangen wurde laut Untersuchung „im Stehen“ ein Bruch festgestellt. Einseitig an der betroffenen Seite ist Narbengewebe eingesunken und die Beschwerden sogar schlimmer geworden. Man will mich billigst abfertigen, und es macht den Eindruck, dass die Ärzte, sobald es unter Umständen ein Unfall, Verletzung aus Fremdverschulden sein könnte, sich taub stellen. Hat man vielleicht die Anordnung dazu gegeben, damit sie sich so verhalten?
Das ist jetzt einige Monate her, ständig jammern laufen oder das Gegenteil? Ersteres, Begehrensneurose? Letzteres: auch? oder ist es nicht so schlimm?
Ich möchte diese Sache eigentlich öffentlich bekanntgeben, weil man damit andere Menschen vorwarnen kann, damit sie künftighin vorher „um´s Eck“ beim Einsteigen schauen, um nachzusehen, ob so ein Hindernis angebracht ist?
Ein gefaßter Verbrecher, Krimineller wird nach der Festnahme zum Auto begleitet und zur Vorsicht die Hand auf den Kopf gehalten, damit sich dieser nicht anschlägt. Die Pfleger haben keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt, nicht einmal den Schmerzenslaut gehört.
Wie verhält man sich in solchem Fall bzw. wo kann ich diese „Story“ veröffentlichen? Welche Möglichkeiten bestehen für mich?