Bußgeldtabelle: Parkverstöße in der Spielstraße
Ordnungswidrigkeit | Bußgeld |
---|---|
In einer echten Spielstraße parken | 55 € |
... mit Behinderung | 70 € |
... länger als 3 Stunden | 70 € |
In einem verkehrsberuhigten Bereich nicht auf dafür vorgesehenen Flächen parken | 10 € |
... mit Behinderung | 15 € |
... länger als 3 Stunden | 20 € |
... länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30 € |
Kurz & knapp: In der Spielstraße parken
Eine echte Spielstraße, die durch das Verkehrszeichen 250 und das Zusatzzeichen 1010-10 gekennzeichnet wird, dient Kindern dazu, ungestört und sicher im gesamten Fahrbahnbereich spielen zu können. Aufgrund des dort geltenden Durchfahrtsverbots für Fahrzeuge aller Art gibt es auch ein grundsätzliches Parkverbot in dieser Spielstraße.
Eine unechte Spielstraße – auch als verkehrsberuhigter Bereich bekannt – ist mit dem blauen Verkehrszeichen 325.1 markiert, schreibt aber kein Durchfahrtsverbot vor. Ein Verkehrsberuhigter Bereich erlaubt also Parken, bspw. für Anwohner und Besucher. Lieferfahrzeuge oder Personen, die kurze Erledigungen machen, dürfen hingegen auch kurz halten, wenn sie dadurch niemanden behindern.
Im verkehrsberuhigten Bereich bzw. in der unechten Spielstraße ist das Parken nur auf gekennzeichneten Flächen oder Parkplätzen gestattet. Es gibt hier keine spezielle Zeitbegrenzung, jedoch gelten die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das bedeutet, dass insbesondere das Abstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug hier nur für bis zu 2 Wochen gestattet wird, wie es auch in anderen öffentlichen Parkbereichen der Fall ist.
Verstöße gegen das Verbot zum Parken in einer echten Spielstraße können ein Bußgeld von mindestens 55 Euro nach sich ziehen. Dies erhöht sich mitunter auf 70 Euro, wenn durch das falsch geparkte Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger oder spielende Kinder, behindert werden. Auch für das Parken im verkehrsberuhigten Bereich drohen Sanktionen, wenn es außerhalb der dafür vorgesehenen Zonen erfolgt. Die Bußgelder bewegen sich hier in der Regel zwischen 10 und 30 Euro. Alle möglichen Sanktionen können Sie auch dieser Tabelle entnehmen.
Rechtsgrundlagen: Inwiefern darf man in einer (un)echten Spielstraße parken?
Inhaltsverzeichnis
Ist in einer echten Spielstraße zu parken erlaubt oder nicht? Grundsätzlich gilt jeglicher Fahrzeugverkehr als verboten, da diese Zonen vorrangig für Fußgänger und zum Spielen zur Verfügung stehen. Erkennen können Sie eine solche Zone zum einen an dem rot umrandeten, weißen Kreis (Verkehrszeichen 250), der grundsätzlich allen Fahrzeugen die Durchfahrt verbietet.
Darunter ist das weiße, rechteckige Zusatzzeichen 1010-10 mit dem schwarzen Piktogramm eines Kindes, das mit einem Ball spielt, angebracht. In Kombination weisen beide Schilder darauf hin, dass unter anderem nicht nur Autos, Motorräder und Fahrräder dort nicht gefahren werden dürfen, sondern dass auch in der Spielstraße jegliches Parken untersagt ist.
Möchten Sie hingegen dort parken, wo ein verkehrsberuhigter Bereich mit dem Verkehrszeichen 325.1 ausgewiesen ist, dürfen Sie das grundsätzlich. Hier müssen Sie allerdings darauf achten, dass Sie Ihr Fahrzeug nur auf den vorgeschriebenen Parkflächen abstellen dürfen. Parken in der unechten Spielstraße ist also vor eigener Einfahrt bspw. nicht gestattet, wenn der dortige Bereich nicht dafür vorgesehen ist.
Video: Was ist eigentlich ein verkehrsberuhigter Bereich?
Was kostet Falschparken in der Spielstraße? – mögliche Sanktionen
Weil auf einer echten Spielstraße zu parken sowohl für Anwohner als auch für Passanten nicht gestattet ist, stellen Verstöße gegen dieses Verbot eine Ordnungswidrigkeit dar und werden entsprechend geahndet. Vor einigen Jahren ist dafür noch geringeres Bußgeld fällig gewesen. Seit 2021 gilt nämlich für das Parken in einer Spielstraße ein neuer Bußgeldkatalog.
In der Regel müssen Sie jetzt einen Bußgeldbescheid erwarten, der Sie zur Zahlung von mindestens 55 Euro auffordert (nicht mehr nur 30 bis 35 Euro).
Dieses Bußgeld kann sich weiter erhöhen, wenn…
- …Sie durch Ihr Falschparken jemanden (70 Euro) oder konkret ein Rettungsfahrzeug behindern (60 Euro und ein Punkt in Flensburg).
- …Sie Ihr Fahrzeug länger als 3 Stunden dort abstellen (70 Euro).
Wichtig: Durch das in der echten Spielstraße geltende Parkverbot können die Behörden mitunter auch veranlassen, dass Falschparker abgeschleppt werden. Die Kosten dafür müssen Sie selbst tragen und zusätzlich zum anfallenden Bußgeld bezahlen. In der Regel beläuft sich das auf bis zu 230 Euro an Abschleppkosten (etwaige weitere Zuschläge sind allerdings möglich).
In einem verkehrsberuhigten Bereich ist Parken zwar prinzipiell nicht verboten, aber falls Sie die dafür vorgesehenen Flächen nicht nutzen, handeln Sie ebenfalls ordnungswidrig. Zu zahlende Bußgelder beginnen hier bei 10 Euro, können sich aber ebenfalls staffeln, wenn…
- …Ihr Fahrzeug außerhalb der gekennzeichneten Parkplätze steht und dadurch den Fuß- oder Straßenverkehr behindert (15 Euro).
- …Ihr Fahrzeug länger als 3 Stunden ordnungswidrig parkt (20 Euro) und damit eine Behinderung darstellt (30 Euro).
Wichtig: Grundsätzlich zieht Parken in der (un)echten Spielstraße keine Strafe im Sinne einer Straftat nach sich, es handelt sich bei Verstößen hauptsächlich um Ordnungswidrigkeiten. Eine Straftat würden Sie nur begehen, falls das vorschriftswidrige Abstellen Ihres Fahrzeugs z. B. zu einem Unfall mit Personenschaden (d. h. einer fahrlässigen Körperverletzung gemäß § 229 des Strafgesetzbuchs (StGB)) führt.
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