Kurz & knapp: Personalienaustausch
Nach einem Unfall ist es wichtig, dass die Beteiligten alle wichtigen Daten zur Person austauschen. So können die Versicherungen miteinander in Kontakt treten und auch der Vorwurf der Fahrerflucht kann umgangen werden.
Wenn Sie z. B. gegen ein parkendes Auto gefahren sind, müssen Sie eine angemessene Zeit warten bis der Geschädigte bei seinem Auto ist, um Ihre Personalien auszutauschen. Kommt der Geschädigte nicht, sollte Sie die Polizei über den Unfall informieren, um sich nicht der Fahrerflucht schuldig zu machen.
Nein, ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Da dieser bspw. wegwehen oder durch Regen unleserlich werden könnte.
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Video: Richtiges Verhalten beim Unfall
Die Sicherung von Daten nach einem Verkehrsunfall
Nach einem Unfall im Straßenverkehr gibt es bestimmte Pflichten, die ein Unfallbeteiligter zu erfüllen hat und die deshalb jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein sollten. Dazu gehört unter anderem die Versorgung von Verletzten – zur Hilfe für Personen, die verletzt wurden, sind allerdings auch Zeugen und andere Anwesende verpflichtet.
Doch ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Aufgaben eines Unfallbeteiligten ist der Personalienaustausch mit anderen Unfallbeteiligten. Erfolgt dieser nicht, weil einer der Beteiligten sich vom Unfallort entfernt, ist dies strafbar – der umgangssprachliche Ausdruck dafür ist die Fahrerflucht.
Zu den Daten, die ausgetauscht werden sollen, gehören auch Angaben über das Fahrzeug und die Versicherung. Der Personalienaustausch spielt sowohl für die Versicherung als auch für die Klärung der Schuldfrage eine entscheidende Rolle. Er ist daher auch ein wichtiger Teil des Unfallberichtes.
Welche Daten sollen bei einem Personalienaustausch nach einem Unfall genannt werden? Welche Dokumente sind anderen Beteiligten am Unfall vorzuzeigen? Diese Fragen beantwortet unser Ratgeber.
Wie kann ein Personalienaustausch erfolgen?
In § 34, Absatz 2, Nr. 6 und Nr. 7 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist festgelegt, auf welche Weise ein Unfallbeteiligter seine Personalien angeben kann. Eine Möglichkeit ist, seine Daten direkt den anderen anwesenden Unfallbeteiligten und Geschädigten zu nennen. Dies dürfte auch in den meisten Fällen machbar sein, da an einem Unfall oft mehrere Personen beteiligt sind.
Doch es kann auch vorkommen, dass ein Unfall geschieht, bei dem sich nur der Verursacher am Unfallort befindet. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Fahrer ein parkendes Auto rammt, dessen Besitzer gerade nicht in der Nähe ist. Der Unfallverursacher hat die Pflicht, eine angemessene Zeit lang auf den Geschädigten zu warten, um diesem die Personalien bekannt zu geben. Was eine angemessene Wartezeit ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Doch mindestens eine halbe Stunde sollte ein Unfallbeteiligter in der Regel warten, um den Personalienaustausch vornehmen zu können.
Sollte nach Ablauf einer bestimmten Frist kein anderer Beteiligter erschienen sein, ist es theoretisch möglich, am Unfallort Namen und Adresse zu hinterlassen. Doch bewahrt dieses Verhalten allein in der Regel nicht vor einer Anklage wegen Fahrerflucht. Es ist Pflicht, die Polizei zu verständigen. Diese kann dann die Personalien aufnehmen, die anderen Unfallbeteiligten ausfindig machen und informieren.
Falls sich der Fahrer, der allein am Unfallort ist, nach einer angemessenen Wartezeit entschließt, diesen zu verlassen, so ist er ohnehin dazu verpflichtet, nachträglich seine Personalien anzugeben. Dies kann er auf einer Polizeidienststelle tun. Diese nachträgliche Angabe hat er unverzüglich zu leisten, das bedeutet, innerhalb von 24 Stunden.
Welche Daten müssen ausgetauscht werden?
Gemäß § 34 der StVO müssen Unfallbeteiligte folgende Angaben zu Ihrer Person machen:
- Name
- Anschrift
- Haftpflichtversicherung
- Fahrzeugdaten
Zu den Fahrzeugdaten gehören in der Regel das Kennzeichen und der Fahrzeugtyp des jeweiligen Pkw. Außerdem hat jeder den anderen Beteiligten seinen Führerschein und seinen Fahrzeugschein zu zeigen, wenn diese das verlangen. Diese Pflicht zum Personalienaustausch gilt übrigens auch für Unfallopfer.
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