Kurz & knapp: Unfall mit dem Anhänger
Haben Sie einen Unfall mit dem Anhänger, greifen zwei unterschiedliche Versicherungen: eine für das Kraftfahrzeug und eine für den Anhänger.
Im Falle eines Unfalls sollten Sie die Unfallstelle sichern, die Polizei und evtl. den Notarzt benachrichtigen und die Verletzten versorgen.
Manche Vermieter eines Anhängers verlangen nach einem Unfall einen polizeilichen Unfallbericht.
Welche Faktoren können zu einem Unfall mit dem Anhänger führen?
Inhaltsverzeichnis
Reicht nach einem Einkauf im Baumarkt bzw. Möbelhaus der Laderaum im Auto nicht aus oder steht ein Umzug an, greifen Autofahrer gerne auf einen Anhänger zurück. Allerdings kann die mangelnde Fahrpraxis mit dem Gespann aus Pkw und Anhänger schnell zum Unfall führen.
Nicht selten werden unterwegs die veränderten Fahreigenschaften und auch das zusätzliche Gewicht außer Acht gelassen. Ebenso verlangt auch der Umgang mit den neuen Fahrzeugmaßen etwas Übung. Nicht zuletzt kann auch eine fehlerhafte Ladungssicherung einen Unfall mit dem Anhänger begünstigen, weil dadurch die Fahrstabilität beeinträchtigt wird.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Versicherung bei einem Unfall mit dem Anhänger für die Schäden aufkommt und wie Sie sich nach einem solchen Verkehrsunfall verhalten müssen.
Unfall mit dem Anhänger: Welche Versicherung zahlt?
Ebenso wie ein Pkw oder Lkw, unterliegt auch ein Anhänger der Versicherungspflicht. Festgeschrieben ist dies in § 8 des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes (KHVG). Aus diesem Grund greifen bei einem Gespann immer zwei Versicherungen – eine für den Pkw bzw. Lkw und eine für den Anhänger.
Welche Haftpflichtversicherung für den Schaden bei einem Unfall mit Anhänger aufkommt, wurde 2010 durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) (Az. IV ZR 279/08) definiert:
Bei der Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger haben im Regelfalle nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen.
Die jeweiligen Versicherer treten laut BGH also als Gesamtschuldner auf, wenn ein Unfall durch einen Pkw mit Anhänger verursacht wird. Das Urteil des BGH ist vor allem in den Fällen entscheidend, wenn Kfz und Anhänger bei verschiedenen Dienstleistern versichert sind. Dies kommt zum Beispiel bei geliehenen Anhängern häufiger vor.
Unfall mit einem Pferdeanhänger
Ist ein Pferdeanhänger in einen Unfall verwickelt, finden die gleichen Regelungen wie bei einem regulären Unfall mit einem Anhänger Anwendung. Wird der Anhänger allerdings durch das transportierte Pferd beschädigt, muss der Halter dafür haften.
Was tun nach einem Unfall mit dem Anhänger?
Wie bei jedem anderen Verkehrsunfall auch, schreibt der Gesetzgeber beim Unfall mit einem Anhänger bestimmte Verhaltensregeln vor. Der erste Schritt ist immer die Sicherung der Unfallstelle. Denn dadurch sollen eine weitere Gefährdung oder ein Auffahrunfall verhindert werden.
Abhängig vom Ausmaß des Unfalls besteht Schritt zwei aus der Benachrichtigung von Polizei und Notarzt. Die wichtigsten Informationen erhält die Leitstelle durch die W-Fragen (Wo? Was? Wie? Welche Verletzungen? Warten!).
Im dritten Schritt geht es um die Erstversorgung von Verletzen. Bei der Ersten Hilfe erwartet niemand von Ihnen medizinisches Fachwissen, vielmehr geht es darum, eine Verschlechterung des Zustands zu vermeiden und den Verletzten zu beruhigen.
Hans g meint
20. März 2023 at 13:48
mein PKW und mein Anhänger sind beide bei der DEBEKA versichert , Vollkasko!
Beim Zurücksetzen meines FZ kam es zu Berührung zwischen Fahzeug und Anhänger.
Die DEBEKA will den Schaden nicht anerkennen.
Was soll ich da machen ???
HG Menne