Kurz & knapp: Unfall mit ausländischem Fahrzeug
Seit 1948 gibt es ein einheitliches Versicherungszertifikat für den Europäischen Währungsraum, mit dem der Versicherungsschutz auch in anderen Ländern gültig ist.
Bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland gilt das deutsche Verkehrsrecht.
Nach üblichen notwendigen Schritten sollten Sie sich bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug das Original der Grünen Versicherungskarte geben lassen. Auch der europäische Unfallbericht kann die Schadenregulierung erleichtern.
Das richtige Vorgehen bei einem Unfall mit ausländischem Auto ist meist unklar
Inhaltsverzeichnis
Durch Touristen, die mit ihrem Kfz über die Ländergrenzen hinaus unterwegs sind, oder Unternehmen, die ihre Waren an deutsche Händler liefern, geht es auf den Straßen in Deutschland international zu. Deshalb ist es durchaus möglich, in einen Unfall mit einem Ausländer verwickelt zu werden.
In einem solchen Fall können zusätzlich zum Schock wegen des Verkehrsunfalls manchmal auch noch Kommunikationsprobleme aufgrund von Sprachbarrieren auftreten. Hinzukommt, dass viele Autofahrer nach einem solchen Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland erst einmal ratlos sind, wie der Schaden abgewickelt wird und wie sie als Unfallopfer zu ihrem Recht kommen.
Im folgenden Ratgeber erhalten Sie wichtige Informationen, die Ihnen bei einem Unfall in Deutschland mit ausländischem Fahrzeug helfen, damit Sie den Schaden bei der Versicherung im Ausland geltend machen können.
Unfall mit ausländischem Fahrzeug: Besteht ein Versicherungsschutz?
Damit Verkehrsopfer leichter ihre Rechte bei ausländischen Versicherungen durchsetzen können, entstand 1948 ein einheitliches Versicherungszertifikat für den Europäischen Währungsraum (EWR): die Internationale Grüne Versicherungskarte.
Durch diese Karte ist der Versicherungsschutz des Herkunftslandes auch in anderen Ländern gültig. Weshalb es in vielen Ländern nicht mehr notwendig ist, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, die nur für das Reiseland gilt.
Um bei der Abwicklung der Forderungen Sprachbarrieren zu vermeiden, werden die Bestimmungen zur Grünen Karte in der Regel von zentralen Institutionen durchgesetzt. In Deutschland ist dafür das „Deutschen Büro Grüne Karte e.V.“ (DBGK) mit Sitz in Berlin zuständig.
Wie müssen Sie sich nach einem Verkehrsunfall mit ausländischem Fahrzeug verhalten?
Generell gelten nach einem Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland die gleichen Verhaltensregeln wie nach jedem Verkehrsunfall. Sie sind also dazu verpflichtet, den Unfallort zu sichern, ggf. die Polizei sowie den Notarzt zu benachrichtigen und Erste Hilfe zu leisten.
Zudem sollten Sie die Unfallschäden an den beteiligten Fahrzeugen und ggf. Spuren auf der Fahrbahn dokumentieren. Notieren Sie sich neben den Kennzeichen auch die Namen und Kontaktdaten von allen Unfallparteien sowie möglichen Zeugen.
Bei einem Unfall mit einem Ausländer sollten Sie sich außerdem das Original der Grünen Versicherungskarte geben lassen.
Anschließend können Sie den Unfall beim DBGK melden. Dort erhalten Sie eine Auskunft darüber, welcher ausländische Versicherer für den Schaden, der durch den ausländischen Unfallgegner verursacht wurde, aufkommen muss.
In den meisten Ländern der EU ist das Mitführen der Grünen Karte überflüssig. Als Nachweis genügt dann das vorgeschriebene amtliche Kennzeichen des ausländischen Fahrzeugs. Wie die Regelungen zur Grünen Karte in den verschiedenen Ländern gehandhabt wird, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Keine Grüne Karte benötigen Sie in folgenden Ländern: |
Andorra, Benelux-Länder, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Island, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Monaco, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien (mit Kanarischen Inseln), Tschechische Republik, Ungarn, Zypern |
Notwendig ist die Grüne Karte in folgenden Ländern: |
Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine, Weißrussland |
Nicht anerkannt ist die Grüne Karte in folgenden Ländern: |
Kosovo, Israel, Iran, Marokko, Tunesien |
Derzeit wird empfohlen, die Grüne Karte in Italien mitzuführen.
Frank K meint
19. Juli 2021 at 20:57
Danke das war sehr hilfreich ich hoffe das ich den Schaden bezahlen bekomme