Kurz & knapp: Unfall bei der Probefahrt
Wer für einen möglichen Schaden am Fahrzeug aufkommt, hängt auch davon ab, ob der Wagen einem Händler oder einer Privatperson gehört. Auch die Klärung der Schuldfrage spielt eine Rolle bei der Schadenregulierung.
Das Fahrzeug und dessen Fahrverhalten sind dem Probefahrer in der Regel fremd. Gerade bei Gebrauchtwagen kann es auch sein, dass die Bremsen vielleicht nicht mehr optimal funktionieren. Um Risiken zu vermeiden, sollte vor dem Weg auf die Straße auf dem Gelände des Händlers kurz alles angetestet werden (insbesondere Anfahren, Abbremsen, ggf. Schalten, vertraut machen mit den Schaltern für Beleuchtungseinrichtungen & Co).
Vor dem Kauf erst einmal ausprobieren
Für viele potenzielle Autokäufer ist es wichtig, dass vor dem Kauf die Möglichkeit besteht, eine Probefahrt zu unternehmen. Denn dadurch können sie einen Eindruck vom Fahrverhalten gewinnen und ein Gefühl für das Fahrzeug entwickeln.
Zudem assoziieren Kaufinteressenten das Angebot einer Testfahrt mit Seriösität, erweckt es doch den Eindruck, dass der Händler bzw. der private Verkäufer nichts zu verbergen hat. Für dieses Vertrauen gehen die Fahrzeugbesitzer auch das Risiko von einem Unfall bei der Probefahrt ein.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Gefahren bei Probefahrten drohen und wer für den Schaden aufkommen muss, wenn es bei der Probefahrt zum Unfall kommt.
Inhaltsverzeichnis
Unfall bei der Probefahrt: Welche Gefahren drohen?
Bei der Fahrt mit einem fremden Auto sollte grundsätzlich besondere Vorsicht gelten. Beachten Sie, dass das Fahrgefühl und auch die Fahrzeugeigenschaften von Ihrem bisherigen Fahrzeug abweichen. Testen Sie deshalb Beschleunigung und Bremsverhalten in abgelegeneren Bereichen, um einen Unfall bei der Probefahrt zu vermeiden.
In den meisten Fällen findet eine Testfahrt am Verkaufsort statt. Nicht immer sind Sie deshalb mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut. Aus diesem Grund sollten vor allem an Kreuzungen und Einmündungen mit äußerster Vorsicht fahren.
Um einen Autounfall zu verhindern, sind zudem Ablenkungen zu vermeiden. Schalten Sie deshalb vorsorglich das Radio aus und verzichten Sie grundsätzlich auf Ihr Handy am Steuer. Befinden sich bei der Probefahrt mehrere Personen im Fahrzeug, sollten Sie zudem intensive Gespräche verschieben.
Schaden bei der Probefahrt: Wer zahlt diesen?
Kommt es trotz der zuvor aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen während der Probefahrt zu einem Unfall, stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Für die Regulierung des Schadens ist es entscheidend, ob es sich beim Autoverkäufer um einen Händler oder eine Privatperson handelt.
Kommt es mit einem Händler-Fahrzeug zu einem Unfall bei der Probefahrt, greift in der Regel die Vollkaskoversicherung des Verkäufers. In diesem Fall müssen Sie für etwaige Dellen nicht aufkommen. Allerdings deckt die Vollkasko nur Fälle leichter Fahrlässigkeit ab. Liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor, muss der Fahrer die Reparaturen selbst bezahlen.
Hat der Unternehmer für seine Wagen keinen Versicherungsschutz abgeschlossen, muss der Testfahrer für die Kosten bei einem Unfall während der Probefahrt aufkommen. Auf diesen Fakt muss er allerdings vom Händler hingewiesen werden.
Auf der Probefahrt einen Unfall verursacht: Wer zahlt bei Privatpersonen?
Wird bei der Probefahrt ein privat angebotenes Fahrzeug beschädigt, dann ist der Schaden von der Versicherung des Verkäufers zu regulieren. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang vor allem, über welchen Versicherungsschutz dieser verfügt.
Die Haftpflicht greift in einem solchen Fall beispielsweise nicht, da diese nur für die Reparaturkosten an fremden Autos aufkommt. Bei der Teil- oder Vollkasko sollten zuvor die jeweiligen Konditionen geprüft werden, denn einige Anbieter schließen die Haftung bei der Probefahrt aus.
Aus diesem Grund ist es generell ratsam, vor der Testfahrt eine schriftliche Vereinbarung zu formulieren, die greift, wenn es zu einem Unfall bei der Probefahrt kommt. Dadurch vermeiden Sie im Ernstfall langwierige Auseinandersetzungen.
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