Kurz & knapp: Unfall am Zebrastreifen mit einem Fußgänger
Fußgänger sind angehalten, am Zebrastreifen den herannahenden Verkehr genau zu verfolgen und auf die gefahrene Geschwindigkeit zu achten. Anderenfalls tragen sie bei einem Unfall am Zebrastreifen eine Mitschuld.
Überquerende Radfahrer haben am Fußgängerüberweg keinen Vorrang vor Kraftfahrzeugen. Die Nutzung ist ihnen in der Regel nur gestattet, wenn sie vom Rad absteigen und den Zebrastreifen damit als Fußgänger überqueren.
Fußgängerüberweg: Sicheres Überqueren der Straße
Zebrastreifen ermöglichen das Überqueren von viel befahrenen Straßen, denn hier haben die Fußgänger Vorrang. Im Amtsdeutsch werden die weißen Linien auf dem Asphalt als Fußgängerüberweg bezeichnet. Im Alltag hat sich aber der Begriff „Zebrastreifen“, in Anlehnung an ihre tierischen Ebenbilder, durchgesetzt.
Ziel des Fußgängerüberweges ist es, den Fußgängern eine sicher Option zum Überqueren einer Straße anzubieten und dadurch die Anzahl der Unfälle zwischen Passanten und den anderen Verkehrsteilnehmern zu reduzieren. Damit dies allerdings möglich ist, müssen alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Verhaltensweisen Sie beherzigen sollten, um einen Unfall auf dem Zebrastreifen mit einem Fußgänger zu vermeiden und wer in einem solchen Fall die Schuld trägt.
Inhaltsverzeichnis
Verhaltensregeln am Zebrastreifen
Damit Sie einen Unfall am Zebrastreifen verhindern und Fußgänger schützen können, sind folgende Regeln unbedingt zu beachten:
- An Zebrastreifen haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen grundsätzlich Vorrang.
- Autofahrer dürfen sich dem Fußgängerüberweg nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und müssen ggf. warten.
- Um die Sicht nicht zu verstellen, gilt fünf Meter vor und hinterm dem Übergang ein Halteverbot.
- Auch bei einem Stau muss der Übergang freigehalten werden.
- Am Zebrastreifen ist das Überholen unzulässig.
Schutz vor einem Unfall am Zebrastreifen – Rechte der Fußgänger
Von all diesen Vorschriften profitieren die Fußgänger, allerdings ist das Privileg des Zebrastreifens auch für die Passanten mit Rechten und Pflichten verbunden.
So müssen Fußgänger beim Überqueren des Überwegs der Sorgfaltspflicht Rechnung tragen. Denn kommt es zu einem Unfall auf dem Zebrastreifen, weil der Fußgänger unaufmerksam war, dann trifft ihn unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitschuld.
Nach aktueller Rechtssprechung sind Passanten vor dem Betreten des Zebrastreifens dazu angehalten, sich einen Eindruck vom herannahenden Verkehr zu machen. Dabei sollte vor allem auf die gefahrene Geschwindigkeit geachtet werden.
Kündigt sich aufgrund einer solchen Beobachtung eine erkennbare Gefahrensituation an, dürfen Fußgänger ihr Recht nicht erzwingen und dadurch am Zebrastreifen einen Unfall provozieren.
Richtlinien für Fahrradfahrer
Radfahrer dürfen zwar auf ihrem Zweirad den Fußgängerüberweg nutzen, allerdings haben sie gegenüber den Kfz keinen Vorrang. Dieser Fakt ist vor allem bei einem Unfall auf dem Zebrastreifen ohne Fußgänger-Beteiligung wichtig. Denn in diesem Fall trägt der Fahrradfahrer in der Regel eine Teilschuld.
Unter bestimmten Umständen ist es sogar möglich, dass der Zweiradfahrer die Haftung für den gesamten Unfall übernehmen muss. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Nutzung des Fußgängerüberwegs für den Autofahrer unvorhersehbar und eine Kollision somit unvermeidbar war.
Krebs meint
22. Januar 2020 at 17:44
Bin in der Mitte des Zebrastreifens, da fahren noch PKWs hupent durch. Geben Gas und kommen kurz vor mir zum stehen.
Christof meint
25. September 2023 at 12:36
Weil der Autofahrer genervt ist, dass Sie die Verkehrsregeln nicht verstehen ;-)