Kurz & knapp: Unfall mit dem Firmenwagen
Wer die Kosten nach einem Unfall mit dem Firmenwagen übernimmt, hängt überwiegend davon ab, ob der Fahrer Schuld hat.
Ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber die Rechnung zahlen muss, hängt vom Grad der Fahrlässigkeit ab.
In der Regel haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden. Das Unfallopfer kann unter Umständen Schmerzensgeld verlangen.
Bei Unfällen mit dem Firmenwagen ist die Sorge meist groß
Inhaltsverzeichnis
Eine kleine Unachtsamkeit kann im Straßenverkehr schnell zu einem Unfall führen. Selbst wenn daraus nur ein Blechschaden resultiert, ist der Ärger meist groß. Hat allerdings nicht das eigene Auto ein paar Kratzer abbekommen, sondern ein Firmenwagen, dann gibt es meist weitere Gründe zur Sorge.
Nach einem Unfall mit dem Dienstwagen gehen dem Fahrer viele Fragen durch den Kopf: Wer kommt für die Schäden am Firmenwagen nach einem Unfall auf? Muss der Arbeitnehmer eine Selbstbeteiligung zahlen? Und wie verhält sich der Fall, wenn sich der Unfall mit dem Firmenwagen bei einer Privatfahrt ereignet hat?
Auf diese und weitere Fragen erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber Antworten.
Unfall mit Firmenfahrzeug: Wer zahlt die Rechnung?
Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einem Unfall mit dem Geschäftswagen: Wer zahlt? Auf diese Frage gibt es allerdings keine generelle Antwort, denn es kommt auf die Umstände des Verkehrsunfalls an. Zentrale Faktoren sind dabei die Schuldfrage und auch, ob Fahrlässigkeit vorlag.
Sind Sie als Arbeitnehmer mit dem Dienstwagen in einen Unfall verwickelt, an dem Sie keine Schuld tragen, haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden. Das Unfallopfer kann dann bei einem Unfall mit dem Firmenwagen zudem auch Schmerzensgeld fordern.
Unfall mit dem Dienstwagen: Wer zahlt bei Fahrlässigkeit?
Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer für die Schäden nach einem Unfall mit dem Firmenwagen aufkommen müssen, hängt unter anderem vom Grad der Fahrlässigkeit ab. So haftet der Mitarbeiter bei leichter Fahrlässigkeit – beispielsweise einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung – nicht.
Kam es aufgrund von mittlerer Fahrlässigkeit – wie etwa bei einem Auffahrunfall oder einem Vorfahrtsfehler – zum Verkehrsunfall, wird der Schaden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Je höher dabei die Schuld des Arbeitnehmers ausfällt, desto höher ist auch der von ihm zu zahlende Betrag.
Bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss liegt grobe Fahrlässigkeit vor. In solchen Fällen und auch bei Schäden, die mit Vorsatz verursacht wurden, haftet in der Regel der Arbeitnehmer bei einem Unfall mit dem Firmenwagen im vollen Umfang.
Auf einer Privatfahrt mit dem Firmenwagen einen Unfall verursacht – wer zahlt?
Eine private Nutzung des Firmenfahrzeugs liegt vor, wenn die Fahrten nicht denen im Arbeitsvertrag festgelegten Aufgaben dienen. Wer bei einer solchen Privatfahrt für die Schäden nach einem Unfall mit dem Firmenwagen aufkommt, hängt laut Arbeitsrecht vom Arbeitsvertrag ab.
Hat der Arbeitgeber in diesem Vertrag die Verwendung des Fahrzeugs über die Dienstfahrten hinaus ausdrücklich erlaubt, übernimmt in der Regel der Arbeitgeber bei einem Unfall auch den Schaden der privaten Nutzung.
In manchen Arbeitsverträgen ist allerdings auch festgeschrieben, dass Mitarbeiter, wenn es bei privaten Fahrten zu einem Unfall mit dem Firmenwagen kommt, eine Selbstbeteiligung zahlen müssen.
frecherose meint
15. März 2021 at 17:01
Gibt es einen Unterschied von Firmen angemietete Autos (Leihfahrzeuge wie von Europcar, die auf Firma laufen, der Fahrer aber unterschreibt) vs. Leasing Fahrzeuge vom Händler?