Kurz & Knapp: Geblitzt und nicht angeschnallt
Von der Anschnallpflicht sind in der Regel sämtliche sich im Fahrzeug befindende Personen betroffen.
Ausnahmen von dieser Vorschrift sind in § 21 StVO festgehalten. Dazu gehören u. a. Fahrten in Bussen, bei denen der Transport stehender Fahrgäste zugelassen ist oder Fahrten bei Schrittgeschwindigkeit.
Bei einem Verstoß gegen die Anschnallpflicht muss mindestens mit einem Bußgeld gerechnet werden. Wurde ein Kind ohne entsprechende Sicherung befördert, kommen weitere Sanktionen hinzu.
Welche Konsequenzen drohen Fahrern, die unangeschnallt geblitzt werden?
Inhaltsverzeichnis
Blitzer sollen dafür sorgen, dass Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr dokumentiert werden. Dadurch hat die Polizei mit dem Blitzerfoto einen Beweis in der Hand. Für jeden Verstoß gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist im Bußgeldkatalog die entsprechende Sanktion aufgelistet.
Doch was passiert, wenn die Beamten einen Autofahrer gleich bei zwei Verkehrsdelikten ertappen, z. B. wenn er wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder aufgrund eines Rotlichtverstoßes geblitzt wird und nicht angeschnallt gefahren ist?
Addieren sich die Sanktionen in so einem Fall? Wie hoch ist das Bußgeld, wenn jemand unangeschnallt geblitzt wird? Diese Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.
Für wen gilt die Anschnallpflicht?
In Deutschland wurde die Gurtpflicht im Jahr 1976 eingeführt – zunächst allerdings nur für Erwachsene auf den Vordersitzen. Für Mitfahrer auf den hinteren Sitzen wurde das Anlegen des Sicherheitsgurtes erst ab 1984 Pflicht. In dieses Jahr fällt außerdem die Einführung eines Bußgeldes für den Verstoß gegen diese Vorschrift. Insassen eines Fahrzeugs, die geblitzt werden und nicht angeschnallt sind, müssen daher seit diesem Zeitpunkt zahlen.
Es gibt auch Ausnahmen von der Anschnallpflicht, welche in § 21a der StVO definiert sind. Folgende Personen müssen nicht angeschnallt sein bzw. in folgenden Situationen ist der Gurt keine Pflicht:
2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
Welche Sanktionen sind möglich?
Wenn Sie nun geblitzt wurden und nicht angeschnallt waren, lautet die Frage: Müssen Sie mit Sanktionen wegen des Verstoßes gegen die Anschnallpflicht rechnen?
Der Bußgeldkatalog sieht für einen Erwachsenen, der nicht angeschnallt ist, immerhin ein Verwarngeld von 30 Euro vor.
Teurer wird es, wenn Sie mit einem Kind ohne Sicherung im Auto fahren. Dafür ist ein Bußgeld von 60 Euro festgelegt. Außerdem erhält der Fahrer in diesem Fall einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Bei mehreren ungesicherten Kindern steigt das Bußgeld auf 70 Euro.
In der Regel droht Verkehrssündern, die unangeschnallt im Auto geblitzt werden, allerdings nur die Strafe für einen Verstoß. In § 19 Absatz 2 im Ordnungswidrigekitengesetz (OWiG) ist festgelegt, dass bei einer Verletzung von mehreren Ordnungswidrigkeiten die schwerste der möglichen Geldbußen verhängt wird. Es muss allerdings nicht immer so verfahren werden.
Doch wenn dieses Prinzip der Tateinheit angewandt wird, kommt es darauf an, ob die Sanktion für den anderen Verstoß diejenige für die Missachtung der Anschnallpflicht übersteigt.
Hakan S. meint
12. Januar 2020 at 2:09
Hallo ich würde in einer 60km/h Zone mit ca. 95 mit meinem PKW geblitzt die Beifahrerin war nicht angeschnallt mit was muss ich rechnen?
Josephine meint
7. Oktober 2018 at 15:50
Hallo,
Ich wurde vor kurzem von einem Mobilen Blitzer geblitzt, ich war aber 100%ig nicht zu schnell.
Und werde wegen fehlendem Sicherheitsgurt angeschrieben.
Zum ersten bin ich eig immer angeschnallt und kann es mir nicht vorstellen, weis es aber nicht mehr genau.
Zum anderen kann der Blitzer wenn ich nicht zu schnell war gar nicht blitzen oder ich versehe nicht so wirklich, dürfen die das überhaupt?
Und gibt es eine Möglichkeit sich das Bild irgend wo richtig anzuschauen?
Das kommt mir alles sehr komisch vor.
bussgeldkatalog.de meint
8. Oktober 2018 at 10:22
Hallo Josephine,
wenn Sie eine Akteneinsicht beantragen, können Sie das Blitzerfoto einsehen. Viele Behörden stellen die Fotos auch online zur Verfügung. Im Bescheid finden Sie dann einen entsprechenden Code.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Josef meint
17. Juli 2019 at 20:10
Ich würde in der30 Zone geblitzt und war nicht Angeschnallt.Meine Geschwindigkeit war laut,Rache 40-42 km.Womit muss ich rechnen
Julian M meint
31. Oktober 2023 at 14:40
60 Euro Bußgeld sollten Sie einplanen. 30 Euro Verwarngeld wegen nicht anschnallen, und 30 Euro wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von über 10 km/h.
Werner meint
1. September 2018 at 12:40
ist es richtig, dass man auch geblitzt wird wenn die Geschwindigkeit nicht überschritten wird aber nicht angeschnallt ist ?
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 10:00
Hallo Werner,
ein Radar- oder Lasermessgerät ist nicht in der Lage, dies zu erkennen. Ggf. kann aber eine Verkehrskontrolle deswegen stattfinden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Martin E. meint
2. Juli 2018 at 12:21
Guten Tag.
Ich wurde innerorts wo 50 erlaubt sind von einem mobilen blitzer erwischt. Als ich nach dem blitz auf den Tacho geschaut habe waren es 80kmh (vw golf 3)
Angeschnallt war ich leider ebenfalls nicht.
Keine probezeit mehr und geblitzt wurde ich vorher noch nie.
Allerdings wurde ich vor ein paar wochen beim abschleppen eines angemeldeten kfz`s erwischt. (1 punkt 80€)
Kommt das irgendwie in Verbindung mit dem blitzerfoto?
Was erwartet mich nun?
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 13:51
Hallo Martin,
in der Regel drohen in einem solchen Fall nur die Sanktionen für den schwerwiegenderen Verstoß, bei Ihnen die Geschwindigkeitsüberschreitung (Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt). Die vorherigen Verstöße sollten keine Auswirkungen auf die Sanktionen für die Geschwindigkeitsüberschreitung haben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Danush meint
4. Juni 2018 at 10:22
Wurde auf der Autobahn geblitzt auf ner Baustelle mit ca. 110 wo 80 erlaubt waren. Habe aber schon ein AFS gemacht gehabt. Was wird passieren ?
bussgeldkatalog.de meint
4. Juni 2018 at 12:37
Hallo Danush,
genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von min. 21 km/h stellt einen A-Verstoß dar. Neben den üblichen Sanktionen – also im mindesten Geldbuße – wird Ihnen im Regelfall eine offizielle Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Bei einem dritten A-Verstoß erfolgt in der Regel umgehend der Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
HELGA meint
13. April 2018 at 20:12
Hallo
Ich wurde ausserorts in der 70 zone mit ca 117 geblitzt , womit muss ich rechnen
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 17:44
Hallo,
wenn Sie außerorts 41 bis 50 km/h zu schnell gefahren sind, müssen Sie mit einem Bußgeld von 160 Euro, 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Haziraj B. meint
29. März 2018 at 20:24
Ich habe geblitzt am 6.3.18 war Zone 30 km ich war 55 km/h und von 1 Jahren ich habe ein Monats Fahrverboten mit 2 Punkten und was werden jetzt bitte danke?
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:09
Hallo Haziraj B.,
für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h werden in der Regel 80 Euro Buße und ein Punkt veranschlagt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
John meint
22. März 2018 at 14:38
Hallo,ich bin von Beruf Taxifahrer und wurde in Innerorts mit knapp 110km/h geblitzt (70 erlaubt) (ich war mit Taxi aber ohne kunde ),angeschnallt war ich auch nicht .Bisher war es so,das Taxifahrer von der Gurtpflicht befreit waren.Wo mit kann ich rechnen ?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 15:38
Hallo John,
die Gurtpflicht gilt auch für Taxifahrer. Daher kommen normalerweise entsprechende Bußgelder für die Geschwindigkeitsüberschreitung sowie die fehlende Sicherung zusammen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Eray meint
7. März 2018 at 23:32
Hallo,
Ich wurde innerorts mit 70kmh ( 50kmh erlaubt ) geblitzt und war nicht angeschnallt. Das Problem ist nun, dass ich in der Probezeit bin. Muss ich mit einem Punkt bzw. Aufbauseminar etc. rechnen? Oder bekomme ich nur eine Geldstrafe ?
Mit freundlichen Grüßen Eray
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 11:15
Hallo Eray,
sowohl für den Tempoverstoß unter 21 km/h als auch für den Verstoß gegen die Gurtpflicht müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Um einen A- bzw. B-Verstoß handelt es sich bei den Tatbeständen allerdings nicht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Didar meint
17. Februar 2018 at 1:00
Hallo würde in der 100 Zone zwischen 150 und 160 geblitzt mit was muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 15:18
Hallo,
das kommt darauf an, um wie viel Sie die Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz überschritten haben. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41-50 km/h erwartet Sie ein Bußgeld von 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 51-61 km/h erwartet Sie ein Bußgeld von 240 Euro und ebenfalls 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Michael meint
31. Januar 2018 at 16:17
Hallo ich würde vorhin auf der Bundesstraße in der 120 km erlaubt war mit ca 160 km geblitzt umd war nicht angeschnallt mit was muss ich rechnen . Danke Gruß Michael
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 10:15
Hallo Michael,
in der Regel findet bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung und einem gleichzeitigen Verstoß gegen die Gurtpflicht das Prinzip der Tateinheit Anwendung. In diesem Fall würde Ihnen somit nach Abzug der Toleranz ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro sowie ein Punkt drohen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Klaus meint
2. Januar 2018 at 7:30
Würde heute früh innerorts in der 30 zone geblitz
Die zone gilt von 22.oo bis 6.oo Uhr. Ich wurde um 5.50 Uhr mit ca 57km/h geblitzt. Mit was muss ich rechnen (angeschnallt war ich leider auch nicht. 9
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 10:40
Hallo Klaus,
wie Sie obigem Text entnehmen können, droht bei unangeschnalltem Fahren ein Verwarngeld. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung können Sie mit einem Bußgeld und einem Punkt rechnen. Bei Tateinheit kann nur die schwerere der möglichen Geldbußen verhängt werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Sandra meint
20. Dezember 2017 at 22:35
Hallo ich wurde heute innerorts mit ca 70 kmh geblitzt und war auch nicht angeschnallt. Wo mit kann ich rechnen
bussgeldkatalog.de meint
27. Dezember 2017 at 15:46
Hallo Sandra,
Sie müssen mit einem Bußgeld von 480€, 2 Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Stefan Boller meint
16. Mai 2018 at 8:58
War sie 70 kmh schnell können die 480€ nicht hinkommen.
War sie 70 kmh zu schnell passen die 480€ .
bussgeldkatalog.de meint
18. Mai 2018 at 15:48
Hallo,
es war gemeint, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 70 km/h überschritten wurde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sven meint
24. Oktober 2017 at 22:06
Hallo ich wurde auf der Autobahn mit etwa 120km/h geplitzt in ein 80km/h Bereich mit was muss ich rechnen
bussgeldkatalog.de meint
13. November 2017 at 12:53
Hallo Sven,
für die Missachtung der Gurtpflicht droht ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro. Die Geschwindigkeitsüberschreitung zieht gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen in Höhe von 120€ und ein Punkt in Flensburg nach sich.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Oliver meint
9. Oktober 2017 at 8:32
Hallo,ich bin von Beruf Taxifahrer und wurde kürzlich Innerorts mit knapp 60km/h geblitzt (50 erlaubt),angeschnallt war ich nicht (Bußgeldbescheid steht noch aus).Bisher war es so,das Taxifahrer von der Gurtpflicht befreit waren.
mit welcher Strafe muß ich rechnen?
Ein anderes Mal stellte mein Taxi auf dem Offiziellen Taxiplatz ab um Besorgungen zu tätigen.Als ich nach etwas mehr als einer Stunde wiederkam,hing an der Windschutzscheibe ein Strafzettel in Höhe von 30 Euro.Stellen sich aber Privatfahrzeuge auf den selben Platz,so wird diese Ordnungswiedrigkeit mit lediglich 15 Euro geahndet.
Wieso ?
bussgeldkatalog.de meint
9. Oktober 2017 at 10:01
Hallo Oliver,
für die Missachtung der Gurtpflicht droht ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro. Die Geschwindigkeitsüberschreitung zieht gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen in Höhe von 10 Euro nach sich.
Zu Ihrem zweiten Anliegen liegen uns keine Informationen vor. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde oder prüfen Sie die Tatbestandsnummer im Bußgeldkatalog.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Daniel meint
25. September 2017 at 23:05
Hallo, wurde innerorts mit Toleranzabzug mit 29km/h geblitzt. Angeschnallt war ich. Ist meine Strafe nun 1 Punkt und 100€ Busgeld?
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 12:27
Hallo Daniel,
in der Regel ja – bedenken Sie jedoch, dass zusätzliche Bearbeitungsgebühren hinzu kommen und dass die Sanktion letzten Endes auch stets Sache der ausstellenden Behörde ist.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Hoffenicht meint
22. Mai 2017 at 16:41
Erkennt der Blitzer den Beifahrer auch und weiß das ich somit auch nicht angeschnallt war?
bussgeldkatalog.de meint
24. Mai 2017 at 8:15
Hallo,
das kommt darauf an, wie der Blitzer justiert ist. Es ist also durchaus möglich, dass erkennbar ist, dass der Beifahrer nicht angeschnallt war.
bussgeldkatalog.de
Hannah meint
2. April 2017 at 12:49
Hallo liebe Leute ich habe eine dringende Frage undzwar wurde ich in der Stadt mit ca 10kmh zu schnell geblitzt nicht vom Ordnungsamt sondern die Polizei bzw. ein Bus mit Behörden Kennzeichen stand weiter weg. Er stand in Fahrtrichtung bergauf quasi auf der rechten Seite in einem steilen Winkel, so nun das Problem ich war auch nicht angeschnallt wie verhält sich das jetzt? Bekommen ich eine Strafe insgesamt oder das höchstwertende oder sogar beides einzeln? Oder sehen die sich das Foto garnicht erst an so intensiv? Ich brauche dringend ein Antwort vielen Dank :)
bussgeldkatalog.de meint
3. April 2017 at 9:27
Hallo Hannah,
dabei dürfte es sich um eine Tateinheit handeln. Die Sanktionen orientieren sich hierbei am höheren Bußgeld der einen Ordnungswidrigkeit. Nebenfolgen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot können in diesem Fall allerdings summiert werden. Auf dem Blitzerfoto ist ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht meistens deutlich zu sehen.
bussgeldkatalog.de