Kurz & knapp: A-Verstoß
Als A-Verstoß werden in der Probezeit schwerwiegende Verkehrsverstöße gewertet.
Ein solcher zieht in der Regel spezielle Maßnahmen für Fahranfänger nach sich.
So führt der erste A-Verstoß in der Probezeit zu einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.
A- und B-Verstöße – die wichtigsten Infos im Video
Nach der Führerscheinprüfung wartet die Probezeit
Inhaltsverzeichnis
Wurden die Ausbildung in der Fahrschule und die jeweiligen Prüfungen erfolgreich abgeschlossen, beginnt für die Fahranfänger eine Zeit der Bewährung, die sogenannte Probezeit. In den nächsten zwei Jahren stehen die Neulinge am Lenkrad dabei unter besonderer Beobachtung.
Diesen Zeitraum sollen die jungen Autofahrer nutzen, um die richtigen Verhaltensweisen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu verinnerlichen. Allerdings sieht der Gesetzgeber in der Probezeit auch besondere Sanktionen vor, welche ein mögliches Fehlverhalten frühzeitig korrigieren sollen. Abhängig von der Schwere der Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), werden diese eingeteilt in A- und B-Verstöße.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, wann in der Probezeit ein A-Verstoß vorliegt, mit welchen Konsequenzen Fahranfänger in diesem Fall rechnen müssen und wie sich A-Verstöße auf die Länge der Probezeit auswirken.
Wann handelt es sich um einen A-Verstoß in der Probezeit?
Bei einem A-Verstoß handelt es sich um eine verkehrsrechtliche Bezeichnung für eine schwerwiegende Zuwiderhandlung bzw. ein schwerwiegendes Vergehen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe.
Dabei kann es sich grundsätzlich sowohl um Straftaten gemäß Strafgesetzbuch (StGB) bzw. Straßenverkehrsgesetz (StVG) als auch um Ordnungswidrigkeiten gemäß StVO handeln. Verzeichnet sind diese in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Zu den Ordnungswidrigkeiten, welche als A-Verstoß gewertet werden, zählen unter anderem:
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
- Rotlichtverstoß
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Missachtung der Vorfahrtsregeln
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
- Überholen im Überholverbot
- Abstandsverstoß
- Teilnahme an illegalen Autorennen
- Rechtswidriges Verhalten an Bahnübergängen
- Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17
Ein A-Verstoß kann darüber hinaus auch bei verschiedenen Straftaten vorliegen. Nicht selten ziehen diese auch den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Nötigung
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahrlässige Tötung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Trunkenheit im Verkehr
- Unterlassene Hilfeleistung
Nicht zuletzt handelt es sich auch dann um einem A-Verstoß, wenn der Fahranfänger das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne entsprechende Fahrerlaubnis zulässt oder anordnet. Dies gilt auch, wenn der Fahrer aktuell ein Fahrverbot verbüßt oder sich dessen Führerschein in Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahmung befindet.
Welche Auswirkungen hat ein A-Verstoß auf die Probezeit?
Als Besitzer eines Führerscheins auf Probe drohen Ihnen zum einen die im Bußgeldkatalog verzeichneten Sanktionen. Dabei kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot handeln. Zum anderen müssen Sie bei einem A-Verstoß mit weiteren Konsequenzen rechnen.
So führt der erste A-Verstoß innerhalb der Probezeit zur Verlängerung dieser. In diesem Fall gelten die verschärften Regelungen zum Beispiel in Bezug auf die Promillegrenze für insgesamt vier anstatt zwei Jahre.
Darüber hinaus erhalten die Besitzer von einem Führerschein auf Probe nach einem A-Verstoß die Aufforderung zur Teilnahme an einem sogenannten Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF). Das Seminar findet in lizenzierten Fahrschulen statt und ist mit Kosten zwischen 240 und 400 Euro verbunden.
Ziel dieser Nachschulung nach dem ersten A-Verstoß ist es, ein mögliches Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und diesem entgegenzuwirken. Damit dient es der Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Weitere Verstöße in der Probezeit: Was droht?
Nach dem ersten A-Verstoß befinden sich die Fahranfänger in der verlängerten Probezeit. Zwar kann die Probezeit nur einmal auf insgesamt vier Jahre verlängert werden, allerdings können weitere Vergehen – wie eine entsprechende Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Abstandsverstoß – weitere Sanktionen nach sich ziehen.
Haben Sie zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich dazu wird Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Allerdings ist dieses Seminar freiwillig.
Konnte der Besitzer von einem Führerschein auf Probe insgesamt drei A-Verstöße sammeln, folgen in letzter Konsequenz der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist verhängt. Erst danach können Sie die Neuerteilung beantragen.
Ari meint
12. Mai 2023 at 19:04
Hallo,
Ich habe bereits schon ein Aufbauseminar hinter mir und befinde mich in der Verlängerten Probezeit. Die Polizei hat letztens mich anscheinend mit meiner Freundin sitze tauschen gesehen, meine Freundin besitzt keinen Führerschein.
Nun habe ich eine Strafanzeige erhalten:
Vorsätzliches Anordnen oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Ich muss Bußgeld Bezahlen. Im Brief steht nur Auszug aus Fahreinigungsregister. Mehr nichts. Wenn ich dies zugebe und bezahle, welche Auswirkungen hat dies auf meinen Führerschein?
Stefens.s meint
6. Mai 2023 at 3:31
So meine lieben ich habe eine frage,
Ich habe 2 A verstöße hinter mir:
1. Verstoß Trunkenheit im Verkehr
2. Verstoß zu schnell gefahren über 21km/h
Mit Führerscheinentzug und anschließend musste ich besonderer fahraufbauseminar absolvieren und eine mpu um mein Führerschein erneuert zu bekommen.
Dies hat super funktioniert und bin jetzt 2½ Jahre von 4 Jahren probezeit immer so wie es sich gehört im stvo gefahren und war nie auffällig.
Zu meinem Problem ich wurde letztens angehalten und es war so das an meinem neuen Auto noch nichts eingetragen war an technischen Änderungen wie fahrwerk felgen und spurplatten.
Dies stellt den Tatbestand 319606 da mit 90 euro und 1 punkt laut bußgeldkatalog. Nach langen Recherchen bin ich drauf gestoßen das dies ein B-verstoß wäre, nun zu meiner frage :
,,In der verlängerten probezeit mit 2x A-Verstoß & 1x B-Verstoß erwartet mich welche Maßnahmen“?
Ich danke im voraus für die Antworten.
Diana meint
9. August 2022 at 11:35
Hallo, ich habe falsch geparkt (Gehweg), Bußgelder 70 Euro. Gehört es zum Verstoß A oder B? Wird dafür ein Punkt gegeben und ist das Aufbauseminar notwendig? Danke!
Timur K meint
6. August 2022 at 15:57
Hey, brauche dringend Rat.
Folgende Situation:
Ich wurde in der Probezeit mit über 21 geblitzt. Ich habe mein Führerschrein letztes Jahr für 1 Monat abgegeben und ein Aufbauseminar absolviert. Entsprechend wurde meine Probezeit verlängert.
Dann bin ich in dieser Probezeit über Rot gefahren (unter 1 Sekunde) und habe lediglich ein Bußgeldbescheid erhalten und bezahlt, nichts weiteres.
Nun bin ich nochmal über Rot gefahren (über 1 Sekunde) und habe ein Bußgeldbescheid erhalten plus 1 Monat Fahrverbot.
Könnte nun somit auch noch der komplette Entzug der Fahrerlaubnis drohen?
Ich bin mir unsicher ob es der 2. oder 3. A-Verstoẞ ist.
Bitte um Einschätzung.
Ilona meint
21. April 2022 at 10:34
Hallo,
ich habe eine Frage…
mein Freund (19 Jahre alt) ist gestern Nacht unter Alkoholkonsum in ein anderes Auto reingefahren. Es wurde dabei niemand verletzt. Er ist bereits in der verlängerten Probezeit weil er damals mit dem Handy am Steuer erwischt wurde (Hat im Moment 1 Punkt). Er meinte, er hätte ungefähr 0,8 Promille gehabt…
könnten Sie mich aufklären was das für Ihn bedeutet?
muss er den Führerschein komplett neu machen?, oder wird Ihm der Führerschein nur für eine bestimmte Zeit weggenommen bzw. für wie lange?, Hat er eine Sperre bis zu einem bestimmten Lebensjahr?, Was droht Ihm allgemein?
über eine Antwort bedanke ich mich im Voraus!
Gruß
Hassan meint
11. Februar 2022 at 2:53
Hallo ich wurde mit 94 kmh in einer 30er Zone geblitzt innerorts.. bin noch in der Probezeit
Was kommt jetzt auf mich zu?
Iven p. meint
4. Februar 2022 at 10:52
Hallo zusammen, Ich wurde kurz nach meinem erhalt des Führerscheins mit 32 km/h zu viel Geblitzt. Es folgte eine Verlängerung der Probezeit und 2 Punkten und einem Fahrverbot. Nun wurde ich erneut in der Probezeit gelasert, mit 47 km/h innerorts zu viel. Dies sind dann 2A Verstöße . Mit welcher Koinzidenz muss ich rechnen? Muss ich eine MPU machen beim 2A Verstoß?
Bitte um Hilfe!
Lieben Dank.
Frank H meint
3. Februar 2022 at 14:35
Hallo,
Frage: Ich wurde letztes Jahr mit einem A-Verstoß erhöhte Geschwindigkeit geblitzt. 21 km/h in der probezeit…
Jtz wurde ich zum 2ten mal geblitzt außerorts… 80er zone / mit 118km/h
Beides in einem Jahr passiert… was kommt auf mich zu. Ich brauch den Lappen beruflich…
alex meint
28. Januar 2022 at 20:57
hallo ich hab mal nh frage, ich hab mein führerschein seit 2,5 Monaten und würde einmal mit 12kmh zu schnell geblitzt und das zweite mal mit 40 kmh Innenort 50er Zone.was kommt jz auf mich zuführt das zur Entzug der Fahrerlaubnis?
Leon meint
12. November 2021 at 16:35
Moin,
was passiert wenn man vor dem Aufbauseminar 2x mal geblitzt wurde mit über 21 Km/h zu schnell und dann 1,5 Jahre nach dem Aufbauseminar mit 0,4 Promille angehalten wird?
Asisi meint
3. Mai 2021 at 13:16
Hallo ich hab eine Frage
Ich wurde vor zwei Jahren über rot gefahren , was länger als zwei Sekunden waren , hab dafür zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot bekommen, dazu musste ich noch Aufbauseminar machen. Jetzt bin ich angeblich über rot gefahren, was weniger als eine Sekunde war , und so haben die Bullen mich angehalten. was nicht stimmt , ich hab mir Anwalt genommen aber Richterin ist leider nicht von den Zeugen und und meiner Aussage überzeugt.
Die Frage ist ob mir das Fahrerlaubnis entzogen wird ? Wenn ja muss ich MPU machen ? Wenn nein wie ist der Vorgehensweise.
Ich bedank mich im Voraus
Katrin M. meint
9. November 2020 at 14:04
Hallo, ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten wegen eines A-Verstoßes. Darin steht aber nichts von einem Aufbauseminar (bin noch in der Probezeit). Kommt die Aufforderung zum Seminar von einer anderen Stelle?
Vielen Dank
Katrin M.
Luis S. meint
23. Oktober 2020 at 16:58
Hallo, ich hatte eine Woche nach Erhalt meines Führerscheins einen Autounfall, an dem ich rechtlich gesehen schuld war. Es war ein A Verstoß.
Jedoch wurde nach meiner „Anhörung im Bußgeldverfahren“, in der ich dem Vorwurf nicht wiedersprochen habe und die Situation näher erläuterte, das Verfahren eingestellt.
Was heißt das nun im Bezug auf Probezeitverlängerung und co. für mich?
Habe ich jetzt glück gehabt oder muss ich noch mit einem Brief von der Zulassungsstelle o.ä. rechnen.
Steve S. meint
14. Oktober 2020 at 15:27
Moin, ich wurde 2x in der probezeit geblitzt… 1x über 21km/h (Erster A-Verstoß mit Aufbauseminar und Pz.verlängerung) und das 2. Mal mit 12km/h.
Was genau kommt nun auf mich zu? Wird der 2. Blitzer nur mit Bußgeld geahndet oder kommt noch was auf mich zu?
Liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
16. Oktober 2020 at 15:38
Hallo Steve,
ein erster B-Verstoß in der (verlängerten) Probezeit hat in der Regel keine Folge außer die normale Ahndung für den entsprechenden Verstoß. Bei einem zweiten B-Verstoß in der verlängerten Probezeit wird die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen. Bei noch zwei weiteren B-Verstößen wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Desiree meint
24. Mai 2020 at 14:36
Hallo,
meine Probezeit wurde bereits verlängert, da ich am Steuer mit dem Handy erwischt wurden bin und daraufhin gab es zusätzlich ein Aufbauseminar und eine Geldstrafe.
Dieses Aufbauseminar habe ich nun abgeschlossen.
Jetzt ist mir der nächste große Fehler passiert.
Ich bin mit einem Auto ohne Versicherungsschutz gefahren und wurde dabei geblitzt.
Habe ich jetzt endgültig meinen Führerschein verloren oder bekomme ich ein Fahrverbot, Punkte und eine Geldstrafe ?
LG!
Felix meint
4. Februar 2020 at 13:40
Hallo ich hätte da mal eine kleine Frage.
Wurde mit 23 kmh zuviel geblitzt durfte am aufbauseminar teilnehmen und habe aus mein Fehler gelernt.
Nur wie ist das wenn ich 3 a Verstöße habe? Gilt dann wirklich nur der Entzug plus Sperrfrist? Oder muss man auch noch zur mpu?
Mfg
Felix
Laura meint
3. Januar 2020 at 14:34
Ich habe meinen Führerschein seit 2016 hatte 2017 einen A Verstoß zu schnell gefahren 1 Punkt + Aufbauseminar heute habe ich einen Auffahrunfall verursacht mehr aber bin ich jemandem aufgerollt der Beifahrer des Gegners war überzeugt die Polizei zu rufen da er urplötzlich ein Knacken im Rücken hatte.
Ich weiss das ich Schuld bin es ist auch alles soweit angegeben die Frage ist nur muss ich damit rechnen den Führerschein abzugeben ? Das kann ich mir absolut nicht erlauben
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2020 at 13:06
Hallo Laura,
das können wir nicht beurteilen. Wenn Ihnen ein Verstoß zur Last gelegt wird, bei dem es sich um einen A-Verstoß handelt und demnach um den 2. A-Verstoß in der Probezeit, werden Sie dazu aufgefordert, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Das ist aber keine Pflicht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
jan meint
29. September 2019 at 17:38
Moin mal nh kurze frage
und zwar wurde ich jetzt vor kurzem angeblich mit dem Handy am Steuer angehalten( das Handy lag aber auf dem beifahrer sitzt)
Das problem ist ich wurde ungefähr vor 2 jahren mit einem ampelblitzer geblitzt und habe das Aufbauseminar schon gemacht
dann ungefähr ein jahr später wurde ich mit 38 kmh zu schnell geblitzt ich habe auch den brief für den freiwillgen test bekommen
Was habe ich jetzt zu erwarten oder was kann ich am besten machen?
Aleksandar meint
23. September 2019 at 17:30
Ich wurde heute mit ca. 110 in einer 70er zone außerorts geblitz und bin noch in der Probezeit, muss ich meinen Führerschein abgeben?
bussgeldkatalog.de meint
25. September 2019 at 10:04
Hallo Aleksandar,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 40 km/h außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro sowie einen Punkt vor. Ein Fahrverbot droht allerdings nicht. In der Probezeit werden Tempoverstöße von mehr als 20 km/h allerdings als A-Verstoß gewertet. Handelt es sich dabei um das erste Fehlverhalten als Fahranfänger, bedeutet dies eine Verlängerung der Proezeit auf insgesamt vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Olga meint
16. September 2019 at 12:54
Ich wurde heute von der Polizei angehalten, die sahen wie ich das Handy am Steuer hatte. Ich habe eine Ordnungswidrigkeit bekommen. 120€ Strafe und 1 Punkt in Flensburg. Bin aber noch in der probezeit muss ich ein aufbauseminar auch noch dazu machen?
Sandra meint
7. August 2019 at 0:35
Ich wurde im April mit genau 71kmh (nach Toleranz) in einer 50er Zone geblitzt und habe 1 Punkt bekommen, jedoch bis jetzt nichts von einem Aufbau Seminar oder Verlängerung gehört. Anfang September ist eigentlich meine normale Probezeit rum. Kann da noch was kommen oder „verjährt“ das auch nach einer gewissen Zeit?
Denn heute wurde ich wieder geblitzt, ca 70/71kmh aufm Tacho gehabt (50er Zone) – nach Toleranz wäre ich ja im grünen Bereich.. oder dürfen die auch entscheiden dass keine Toleranz abgezogen wird wenn die sehen dass ich schon öfter geblitzt wurde i.d. Probezeit?
voiice meint
26. Juli 2019 at 9:46
Hi, mir wurde vor ca. 1,5 Jahren der Führerschein 8 Monate wegen Fahrerflucht entzogen, Probezeit wurde verlängert und ASF absolviert. Nun würde ich auf der Autobahn bei erlaubten 80 mit 140 km/h geblitzt. Droht durch den vorherigen Entzug jetzt eine Mpu?
KlasseKlaus meint
15. Juli 2019 at 21:08
Hallo,
Hab mal eine Frage. Und zwar bin ich in der Probezeit und bin über eine rote Ampel gefahren, wobei ein anderer Autofahrer mich anschließend fotografiert hat und aus dem Auto geschrieen hat das er mich Anzeigt, weil hinter mir ein kleiner Unfall passiert ist. Was kann da auf mich zukommen?
Danke im voraus für die Antwort!
Sidr meint
17. Juni 2019 at 14:27
Guten Tag ,
Bin auch in der Probezeit
Ich bin heute innerorts gefahren und habe rechts geblinkt bin aber trotzdem gerade aus gefahren , der hinter mir hat gehupt und geschimpft (kann ich auch nachvollziehen), ist dann aber weiter gefahren .
kann das Konsequenzen nach sich ziehen ?