Kurz & knapp: A-Verstoß
Als A-Verstoß werden in der Probezeit schwerwiegende Verkehrsverstöße gewertet.
Ein solcher zieht in der Regel spezielle Maßnahmen für Fahranfänger nach sich.
So führt der erste A-Verstoß in der Probezeit zu einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.
A- und B-Verstöße – die wichtigsten Infos im Video
Nach der Führerscheinprüfung wartet die Probezeit
Inhaltsverzeichnis
Wurden die Ausbildung in der Fahrschule und die jeweiligen Prüfungen erfolgreich abgeschlossen, beginnt für die Fahranfänger eine Zeit der Bewährung, die sogenannte Probezeit. In den nächsten zwei Jahren stehen die Neulinge am Lenkrad dabei unter besonderer Beobachtung.
Diesen Zeitraum sollen die jungen Autofahrer nutzen, um die richtigen Verhaltensweisen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu verinnerlichen. Allerdings sieht der Gesetzgeber in der Probezeit auch besondere Sanktionen vor, welche ein mögliches Fehlverhalten frühzeitig korrigieren sollen. Abhängig von der Schwere der Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), werden diese eingeteilt in A- und B-Verstöße.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, wann in der Probezeit ein A-Verstoß vorliegt, mit welchen Konsequenzen Fahranfänger in diesem Fall rechnen müssen und wie sich A-Verstöße auf die Länge der Probezeit auswirken.
Wann handelt es sich um einen A-Verstoß in der Probezeit?
Bei einem A-Verstoß handelt es sich um eine verkehrsrechtliche Bezeichnung für eine schwerwiegende Zuwiderhandlung bzw. ein schwerwiegendes Vergehen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe.
Dabei kann es sich grundsätzlich sowohl um Straftaten gemäß Strafgesetzbuch (StGB) bzw. Straßenverkehrsgesetz (StVG) als auch um Ordnungswidrigkeiten gemäß StVO handeln. Verzeichnet sind diese in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Zu den Ordnungswidrigkeiten, welche als A-Verstoß gewertet werden, zählen unter anderem:
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
- Rotlichtverstoß
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Missachtung der Vorfahrtsregeln
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
- Überholen im Überholverbot
- Abstandsverstoß
- Teilnahme an illegalen Autorennen
- Rechtswidriges Verhalten an Bahnübergängen
- Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17
Ein A-Verstoß kann darüber hinaus auch bei verschiedenen Straftaten vorliegen. Nicht selten ziehen diese auch den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Nötigung
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahrlässige Tötung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Trunkenheit im Verkehr
- Unterlassene Hilfeleistung
Nicht zuletzt handelt es sich auch dann um einem A-Verstoß, wenn der Fahranfänger das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne entsprechende Fahrerlaubnis zulässt oder anordnet. Dies gilt auch, wenn der Fahrer aktuell ein Fahrverbot verbüßt oder sich dessen Führerschein in Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahmung befindet.
Welche Auswirkungen hat ein A-Verstoß auf die Probezeit?
Als Besitzer eines Führerscheins auf Probe drohen Ihnen zum einen die im Bußgeldkatalog verzeichneten Sanktionen. Dabei kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot handeln. Zum anderen müssen Sie bei einem A-Verstoß mit weiteren Konsequenzen rechnen.
So führt der erste A-Verstoß innerhalb der Probezeit zur Verlängerung dieser. In diesem Fall gelten die verschärften Regelungen zum Beispiel in Bezug auf die Promillegrenze für insgesamt vier anstatt zwei Jahre.
Darüber hinaus erhalten die Besitzer von einem Führerschein auf Probe nach einem A-Verstoß die Aufforderung zur Teilnahme an einem sogenannten Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF). Das Seminar findet in lizenzierten Fahrschulen statt und ist mit Kosten zwischen 240 und 400 Euro verbunden.
Ziel dieser Nachschulung nach dem ersten A-Verstoß ist es, ein mögliches Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und diesem entgegenzuwirken. Damit dient es der Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Weitere Verstöße in der Probezeit: Was droht?
Nach dem ersten A-Verstoß befinden sich die Fahranfänger in der verlängerten Probezeit. Zwar kann die Probezeit nur einmal auf insgesamt vier Jahre verlängert werden, allerdings können weitere Vergehen – wie eine entsprechende Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Abstandsverstoß – weitere Sanktionen nach sich ziehen.
Haben Sie zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich dazu wird Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Allerdings ist dieses Seminar freiwillig.
Konnte der Besitzer von einem Führerschein auf Probe insgesamt drei A-Verstöße sammeln, folgen in letzter Konsequenz der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist verhängt. Erst danach können Sie die Neuerteilung beantragen.
Johanna meint
16. März 2018 at 10:15
Hallo,
ich befinde mich in der Probezeitverlängerung und wurde neulich außerorts mit etwa 160km/h (bei erlaubten 120) geblitzt.
Was genau droht mir jetzt?
Vielen Dank schon im Voraus!
Johanna meint
16. März 2018 at 10:51
Und was würde passieren, wenn es doch mehr als 160km/h waren?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:45
Hallo Johanna,
ein zweiter A-Verstoß hat keine weiteren Auswirkungen abseits der üblichen. Der dritte A-Verstoß führt zum Fahrerlaubnisentzug.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Kevin meint
15. März 2018 at 3:11
Hallo
Ich bin innerorts 40 gefahren und 50 ist erlaubt wieso wurde ich geblitzt ich war etwas mittig auf der Fahrspur. Auf der rechten Seite befanden sich parkende Fahrzeuge um etwas Abstand zu halten trotz würde ich geblitzt was passiert jetzt bin in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:27
Hallo Kevin,
warum Sie geblitzt wurden, kann ohne Akteneinsicht nicht beantwortet werden. Warten Sie den Bußgeldbescheid ab.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Freddi meint
14. März 2018 at 23:07
Hallo, was passiert wenn ich in der Probezeit auf dem Motorrad mit einem abgesägten Db-Killer fahre ?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:26
Hallo Freddi,
dies kann Betriebserlaubnis und Zulassung zum Erlöschen bringen. Abgesehen von den entsprechenden Bußgeldern kann dies den Versicherungsschutz tangieren.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Andrej meint
6. März 2018 at 15:01
Hallo,
Mir wurde die Probezeit schon verlängert nach zu schnell fahren auf der Autobahn (21kmh).
Ich wurde dann in der Probezeit in der 30er Zone mit 36 geblitzt sozusagen ein B-Verstoß.
Heute wurde mir vorgeworfen von EINEM Polizisten mein Handy benützt zu haben obwohl es mein Navigerät war was er sich nichtmal anschauen wollte und gemeint hat klären Sie es mit dem Richter.
Nehmen wir an der Richtier spricht gegen mich.
Was droht mir?
Danke für eure Bemühungen
Andrej
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 10:26
Hallo Andrej,
grundsätzlich ist auch das Bedienen von Navigationsgeräten während der Fahrt untersagt. Neben einem Bußgeld von mindestens 100 Euro handelt es sich dabei zudem um einen A-Verstoß in der Probezeit.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Eric meint
1. März 2018 at 10:29
Hallo,
ich habe vor 2 Jahren den Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben müssen. Meine Probezeit wurde verlängert ich musste ein Aufbauseminar und eine MPU machen. Habe die auch bestanden und den Führerschein zurück bekommen. Ich wurde gestern jedoch mit meinem Handy am Steuer erwischt. Es handelt sich um einen A-Verstoß. Was erwartet mich jetzt?
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 9:34
Hallo Eric,
ein 2. A-Verstoß in der Probezeit zieht eine Verwarnung nach sich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Biliana meint
15. Februar 2018 at 17:34
Hallo,
bei parken habe ich ein Auto getroffen. Ich habe keine Kratzen gesehen und habe meine Auto geparkt und nach Hause gegangen.
Jetzt bekomme ich ein Brief von Polizei- Verkehrsunfall mit Flucht.
Ich bin noch in der Probezeit.
Was kann ich erwarten?
Danke in Voraus.
Grüß
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 14:25
Hallo Biliana,
Fahrerflucht gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lena meint
14. Februar 2018 at 20:43
Habe mir bisher noch nicht einen Verstoß in der Probezeit geleistet. Bin aber neulich zu schnell um die Kurve gefahren und kam ins Rutschen. Habe damit eine andere Autofahrerin gefährdet, aber es ist nichts passiert und wir konnten rechtzeitig ausweichen. Sie meinte, sie müsse sich dennoch mein Kennzeichen merken. Was kommt auf mich zu, wenn sie mich anzeigt? Kann sie mich für Kratzer verantwortlich machen, die vorher bereits an ihrem Auto vorhanden waren?
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 14:06
Hallo Lena,
sollten Sie wirklich angezeigt werden, ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dieser kann Sie umfassend beraten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Yanek H meint
8. Februar 2018 at 10:47
Hallo!
Ich habe das folgende Problem:
Ich würde gelasert mit 22kmh zu schnell habe das aufbauseminar besucht. Probezeit usw Verlängerung. Nun wurde ich bei einer Abstandsmessung mit 129kmh 3/10 vom tachowert gemessen d.h. 2 Punkte und 160€ Strafe dort habe ich Wiederspruch eingelegt nun habe ich eine Ladung bekommen. Was erwartet mich? Was kann ich machen das ich meine Führerschein nicht verliere da ich Beruflichauf ihn angewiesen bin. Wenn ich denn verliere bin ich meinen Job auch los. Hilfe!!!
Grüße
Yanek
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 10:50
Hallo Yanek,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Elina meint
26. Januar 2018 at 14:43
Ich bin habe die Fahrstreifenbegrenzung überfahren und bin links abgebogen. Die Polizei hat mich angehalten und ich musste 30€ bezahlen. Ich bin noch eine Woche in der Probezeit. Kommt da noch etwas auf mich zu ?
bussgeldkatalog.de meint
3. April 2018 at 13:39
Hallo Elina,
Das Überfahren einer Fahrstreifenbegrenzung in der Probezeit gilt als ein A-Verstoß. Für den Verkehrssünder kann sich die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängern. Darüber hinaus ist er in diesem Fall in der Regel zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Leonard M. meint
25. Januar 2018 at 12:47
Ich bin mit ca. 50-55 km/h in einer 30er Zone von einem Blitzer aus einem geparkten Fahrzeug geblitzt worden. Als ich gerade auf meinem Tacho schauen wollte, wie schnell ich jetzt bin nach dem Bremsen (ca. 30-40km/h), bemerkte ich im Augenwinkel den Blitz. Was wird mich erwarteten (Probezeit, erster Verstoß)?
bussgeldkatalog.de meint
26. März 2018 at 10:42
Hallo Leonard M.,
wenn Sie in der Probezeit mit 20km/h (oder mehr) geblitzt werden, kann die Probezeit in der Regel um zwei Jahre verlängert werden, d.h. statt der eigentlichen zwei Jahre, umfasst die Probezeit dann vier Jahre. Außerdem kann ein Aufbauseminar angeordnet werden. Weiterhin folgen die üblichen Sanktionen laut Bußgeldkatalog. Das sind je nach Einzelfall Bußgeld, Punkte in Flensburg und ggf. ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Rücker meint
11. Januar 2018 at 14:52
Hallo, meiner Tochter befindet sich in der Probezeit. Ihr wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen. (stationärer Blitzer) (mittlerweile gilt ja auch bei gelb schon der Rotlichtverstoß) Das war in Sachsen.
Wir hatten einen Anwalt eingeschaltet. Uns wird nun seitens des Anwalts und nach allen Prüfungen geraten den Einspruch zurückzunehmen, da keine Fehlmessung nachgewiesen werden kann.
Womit muss sie jetzt rechnen?
Muss sie den FS vorübergehend abgeben?
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 12:02
Hallo Rücker,
die Sanktionen können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen. Wenn dies der erste Verstoß Ihrer Tochter war, muss sie ihren Führerschein nicht abgeben.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Hakan meint
9. Januar 2018 at 17:45
Hallo ich hatte vorhin einen Autounfall. Bin noch in der probezeit und hatte vorfahrt gewähren. Also ich war schuldig. Was passiert nun? Verliere ich meinen führerschein?? ( das andere auto hat an den seiten also an den türken so lange kratzer)
Hilft mir
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 11:40
Hallo Hakan,
beim ersten A-Verstoß gibt es eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Erst beim dritten A-Verstoß wird der Führerschein entzogen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Julia meint
13. Dezember 2017 at 9:31
Habe aus Versehen die Vorfahrt genommen, dachte die andere Person blinkt nach links, weil sich Orangen Lichter in dem Auto spiegelten wodurch ich dachte es wird geblinkt, dachte also ich kann fahren, fahre also an, die andere Person fährt weiter, wodurch ich bremsen und sie ausweichen muss, ich war zwar kaum auf der anderen Straße, jedoch war es trotzdem knapp. Halte natürlich gegenüber sofort an und der andere auch, nachdem er sah dass ich halte. Frage sofort ob was passiert ist, entschuldige mich, und erkläre, wieso ich gefahren bin. Andere Person immer nur „nee habe nicht geblinkt, das war haarscharf, mehr gucken!!“ etc, das wurde natürlich relativ sauer gesagt. Habe jetzt angst da ich noch in der probezeit bin, womit muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
15. Dezember 2017 at 13:30
Hallo Julia,
bei Missachtung der Vorfahrt handelt es sich um einen A-verstoß. Dies hat die Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre zur Folge. Außerdem bekommen Sie einen Punkt in Flensburg und Sie müssen 100€ Bußgeld bezahlen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Ivana meint
28. November 2017 at 17:54
Hallo,
heute bin ich auf gelb gefahren aber der vor mir hat gebremst weil vor ihm war ein Fahrschule und er hat das Auto aus gemacht.Für paar Sekunden sind wir stehen geblieben und beide geblitzt worden.Ich bin auch in der Probezeit.Was bekomme ich jetzt wenn jemand anderen ist schuldig?
bussgeldkatalog.de meint
4. Dezember 2017 at 10:37
Hallo Ivana,
da es sich bei einem Ampelverstoß um einen A-Verstoß handelt, verlängert sich Ihre Probezeit um 2 Jahre und außerdem müssen Sie mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen. Wenn Sie der Meinung sind, das Sie unschuldig sind, empfiehlt es sich, den Anhörungsbogen vom möglichen Bußgeldbescheid auszufüllen oder auch einen Anwalt zur Hilfe zu holen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Ali meint
21. November 2017 at 6:21
Ich habe 2 A-Verstöße in der Probezeit. Einmal bin ich über rot gefahren die Polizisten behaupteten die Ampel sei länger als eine Sekunde rot gewesen. Beim zweiten mal soll ich über eine rote Ampel gefahren sein. In meinem Blut waren Alkohol und Thc. Die Polizei wollte meinen Gührerschein beschlagnahmen der lag allerdings Zuhause. Nach Angaben der Polizei wurde mir meine Fahrerlaubnis entzogen aber ich habe noch keine Post bekommen. Darf ich jetzt niewieder Auto fahren ?
bussgeldkatalog.de meint
21. November 2017 at 13:32
Hallo Ali,
trotz dem Entzug deiner Fahrerlaubnis kannst du trotzdem nach einer bestimmten Zeit wieder Auto fahren.
Es erfolgt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Ungefähr drei Monate, bevor diese abläuft, können Fahranfänger einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Zoltan meint
18. November 2017 at 16:46
Hallo,
bei meinem Sohn wurde bereits die Probezeit verlängert ( 1x zu schnell gefahren 1 Punkt , und 1x 6 Leute im Auto auch 1 Punkt ). Jetzt wurde er wieder mit 21 km/h zu viel geblitzt. Was erwartet ihn? Er hat also bereit s2 Punkte in der verlängerten Probezeit. Wann wäre sein Führerschein weg ung für wie lange ?
MFG
bussgeldkatalog.de meint
20. November 2017 at 10:11
Hallo Zoltan,
nach dem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit folgt der Entzug des Führerscheins. Dann erfolgt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Ungefähr drei Monate, bevor diese abläuft, können Fahranfänger einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Fuad G meint
16. November 2017 at 1:19
Hallo,
bin heute über gelb gefahren an einer Kreuzung mit Superblitzer. Bin links abgebogen und denke ich bin sogar erst vorbei gewesen als sie rot geschalten hat. Bin in der Probezeit womit kann ich rechnen?
MfG
bussgeldkatalog.de meint
16. November 2017 at 14:41
Hallo Fuad,
wenn Sie nur bei Gelb über die Ampel gefahren sind, dann fällt in der Regel lediglich ein Verwarnungsgeld von 10 bis 15 Euro an.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Serena meint
30. Oktober 2017 at 20:19
Hallo,
ich bin noch in der Probezeit und bin vorher nie auffällig gewesen. Bin vorhin über gelb/rot gefahren und wurde geblitzt. Ich bin aber direkt nach der Ampel nach rechts abgebogen und ich kann nicht einschätzen ob es unter oder über einer Sekunde lag. Ich war die erste und hätte nicht mehr bremsen können sonst wäre ich über der Linie gelandet und hätte meinen Hintermann „gefährdet“, indem er mir womöglich hinten drauf gefahren wäre.
Womit kann/muss ich rechnen ?
Lg
bussgeldkatalog.de meint
6. November 2017 at 10:09
Hallo Serena,
handelt es sich um einen Rotlichtverstoß wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Zusätzlich müssen Sie mit den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Jennifer meint
23. Oktober 2017 at 16:11
Hallo,
ich habe meinen Fs seit 5 Wochen. Bin mit kurzem Bremsen und Gefährdungen abchecken eine rote Ampel mit grünem Plechpfeil abgebogen in Erfurt. Ich war gerade auf dem Weg in die Werkstatt da mein Auto muckte. Der Polizist winkte mir raus und meinte es gäbe 1 Punkt und 70 Euro Bussgeld. Was kommt noch auf mich zu? 😓 Mfg
bussgeldkatalog.de meint
13. November 2017 at 12:09
Hallo Jennifer,
wenn Sie vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten haben, kann dies ein Bußgeld von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen. Das ist richtig. Wird dies als A-Verstoß gewertet, hat dies eine Verlängerung der Probezeit zur Folge. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Oezguer meint
22. Oktober 2017 at 9:58
Hallo,
meine Probezeit wurde schon auf 4. Jahre verlaengert, außerdem habe ich schon einen Aufbauseminar absolviert. Vor ungefaehr mehr als einen Monat wurde ich in einer 30er Zone mit 55kmh geblitzt dies wurde schon bezahlt und erledigt. Dazu habe ich allerdings einen Brief bekommen worum es sich um eine ,,Verwarnung’’ und eine Empfehlung an einer Verkehrpsychologischen beratung handelt es steht auch drin das mir der Führerschein nach einem Schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiederhandlungen entzogen wird. Nun zu meiner Frage ich wurde nach der ,,Verwarnung’’ nochmal geblitzt allerdings außerorts in einer 60er Zone mit 75Kmh was erwartet mich nun ? wird mir der Führerschein entzogen oder wird dies nur mit einem Bußgeld versehen da es unter 21 Kmh ist und somit kein A-Verstoß ist.
İch bedanke mich im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
13. November 2017 at 11:17
Hallo Oezguer,
da Sie die Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h nicht überschritten haben, handelt es sich demnach nicht um ein A-Verstoß. Bedenken Sie jedoch, dass bei einem weiteren B-Verstoß oder A-Verstoß ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Iwan G meint
24. August 2022 at 18:49
Hallo kurze Frage:
Ich habe meinen Führerschein ab September 2017
Ich wurde Mai 2019 mit 40 zu viel geblitzt, das war mein erster A Verstoß, hab dann darauf hin auch mein Aufbauseminar gemacht. Dezember 2020 wurde ich mit einem Handy am Steuer erwischt. Ich habe darauf hin auch einen Anwalt eingeschaltet, doch ich wurde trotzdem mit dem Verfahren verurteilt. April 2022 wurde ich mit 31 zu viel geblitzt. Jetzt Kam der normale Brief nach dem 2.Blitzer mit der Verwarnung, dass ich mich beruhigen soll. Das Handyurteil ist jetzt im August gültig geworden, die Strafe ist jetzt auch fällig. Aber theoretisch bin ich doch gar nicht in der Probezeit. Die verlängerte Probezeit beträgt doch 4 Jahre oder ? Also bis 2021 September
Ich danke im Voraus
Petra meint
14. Oktober 2017 at 7:23
Meine Tochter hat in der Probezeitverlängerung (mit Aufbauseminar) erneut einen A-Verstoß begangen. Welche Sanktionen gibt es nun für sie. Muss der Führerschein neu gemacht werden?
bussgeldkatalog.de meint
16. Oktober 2017 at 8:22
Hallo Petra,
Ihre Tochter bekommt die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Bei einem erneuten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Petra meint
16. Oktober 2017 at 9:25
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Jana meint
7. Oktober 2017 at 21:22
Ich wurde in der Innenstadt an einer Ampel geblitzt, weil es zum Bremsen zu spät war und der hinter mir sonst aufgefahren wäre. Ich bin noch in der Probezeit und die Ampel war aufjeden Fall unter einer Sekunde auf rot (meiner Meinung nach auch noch orange). Womit muss ich jetzt rechnen? Eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung hätte vorgelegen wenn ich gebremst hätte, aber so definitiv nicht.
bussgeldkatalog.de meint
9. Oktober 2017 at 9:40
Hallo Jana,
konnten Sie durch das überfahren einer gelben Ampel einen Unfall vermieden, ist dies in bestimmten Fällen zulässig. Grundsätzlich besteht dann die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Mariana meint
7. Oktober 2017 at 11:18
Ich bin außerhalb geschlossene Ortschaft 30km h zu schnell gefahren, bin in Probezeit, 70 war erlaubt ,ich bin aber mit 100 gefahren , bin noch in der Probezeit? Habe ich 1 Monat Fahrverbot und muss in den Seminar und wie lange dauert es bis wann die Straffe kommt ? Danke.
bussgeldkatalog.de meint
9. Oktober 2017 at 9:28
Hallo Mariana,
der Bußgeldbescheid geht in der Regel innerhalb von drei Monaten ein.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Sandra K meint
24. September 2017 at 5:59
Ich bin bei Geld rüber gefahren und der blitzer hat mich geblitz und ich bin noch in der probezeit Ware aber beim abbiegen gewesen war keine Gefährdung vorhanden womit muss ich jetzt erwarten LG Sandra
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 11:17
Hallo Sandra K,
wenn Sie wirklich nur bei Gelb über die Ampel gefahren sind, dann fällt in der Regel lediglich ein Verwarngeld von 10-15 Euro an.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Manu meint
5. August 2017 at 17:27
Innerorts wo 30 erlaubt war bin ich denke 50 höchstes 55 kmh gefahren bin in der probezeit. Erster Vorfall. Womit muss ich rechnen mfg
bussgeldkatalog.de meint
7. August 2017 at 9:45
Hallo Manu,
das hängt davon ab, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung tatsächlich war.
bussgeldkatalog.de