Kurz & knapp: A-Verstoß
Als A-Verstoß werden in der Probezeit schwerwiegende Verkehrsverstöße gewertet.
Ein solcher zieht in der Regel spezielle Maßnahmen für Fahranfänger nach sich.
So führt der erste A-Verstoß in der Probezeit zu einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.
A- und B-Verstöße – die wichtigsten Infos im Video
Nach der Führerscheinprüfung wartet die Probezeit
Inhaltsverzeichnis
Wurden die Ausbildung in der Fahrschule und die jeweiligen Prüfungen erfolgreich abgeschlossen, beginnt für die Fahranfänger eine Zeit der Bewährung, die sogenannte Probezeit. In den nächsten zwei Jahren stehen die Neulinge am Lenkrad dabei unter besonderer Beobachtung.
Diesen Zeitraum sollen die jungen Autofahrer nutzen, um die richtigen Verhaltensweisen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu verinnerlichen. Allerdings sieht der Gesetzgeber in der Probezeit auch besondere Sanktionen vor, welche ein mögliches Fehlverhalten frühzeitig korrigieren sollen. Abhängig von der Schwere der Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), werden diese eingeteilt in A- und B-Verstöße.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, wann in der Probezeit ein A-Verstoß vorliegt, mit welchen Konsequenzen Fahranfänger in diesem Fall rechnen müssen und wie sich A-Verstöße auf die Länge der Probezeit auswirken.
Wann handelt es sich um einen A-Verstoß in der Probezeit?
Bei einem A-Verstoß handelt es sich um eine verkehrsrechtliche Bezeichnung für eine schwerwiegende Zuwiderhandlung bzw. ein schwerwiegendes Vergehen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe.
Dabei kann es sich grundsätzlich sowohl um Straftaten gemäß Strafgesetzbuch (StGB) bzw. Straßenverkehrsgesetz (StVG) als auch um Ordnungswidrigkeiten gemäß StVO handeln. Verzeichnet sind diese in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Zu den Ordnungswidrigkeiten, welche als A-Verstoß gewertet werden, zählen unter anderem:
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
- Rotlichtverstoß
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Missachtung der Vorfahrtsregeln
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
- Überholen im Überholverbot
- Abstandsverstoß
- Teilnahme an illegalen Autorennen
- Rechtswidriges Verhalten an Bahnübergängen
- Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17
Ein A-Verstoß kann darüber hinaus auch bei verschiedenen Straftaten vorliegen. Nicht selten ziehen diese auch den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Nötigung
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahrlässige Tötung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Trunkenheit im Verkehr
- Unterlassene Hilfeleistung
Nicht zuletzt handelt es sich auch dann um einem A-Verstoß, wenn der Fahranfänger das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne entsprechende Fahrerlaubnis zulässt oder anordnet. Dies gilt auch, wenn der Fahrer aktuell ein Fahrverbot verbüßt oder sich dessen Führerschein in Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahmung befindet.
Welche Auswirkungen hat ein A-Verstoß auf die Probezeit?
Als Besitzer eines Führerscheins auf Probe drohen Ihnen zum einen die im Bußgeldkatalog verzeichneten Sanktionen. Dabei kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot handeln. Zum anderen müssen Sie bei einem A-Verstoß mit weiteren Konsequenzen rechnen.
So führt der erste A-Verstoß innerhalb der Probezeit zur Verlängerung dieser. In diesem Fall gelten die verschärften Regelungen zum Beispiel in Bezug auf die Promillegrenze für insgesamt vier anstatt zwei Jahre.
Darüber hinaus erhalten die Besitzer von einem Führerschein auf Probe nach einem A-Verstoß die Aufforderung zur Teilnahme an einem sogenannten Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF). Das Seminar findet in lizenzierten Fahrschulen statt und ist mit Kosten zwischen 240 und 400 Euro verbunden.
Ziel dieser Nachschulung nach dem ersten A-Verstoß ist es, ein mögliches Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und diesem entgegenzuwirken. Damit dient es der Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Weitere Verstöße in der Probezeit: Was droht?
Nach dem ersten A-Verstoß befinden sich die Fahranfänger in der verlängerten Probezeit. Zwar kann die Probezeit nur einmal auf insgesamt vier Jahre verlängert werden, allerdings können weitere Vergehen – wie eine entsprechende Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Abstandsverstoß – weitere Sanktionen nach sich ziehen.
Haben Sie zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich dazu wird Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Allerdings ist dieses Seminar freiwillig.
Konnte der Besitzer von einem Führerschein auf Probe insgesamt drei A-Verstöße sammeln, folgen in letzter Konsequenz der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist verhängt. Erst danach können Sie die Neuerteilung beantragen.
Hasan meint
3. September 2018 at 1:39
Mein probezeit ist wegen geschwindigkeit überschreitung um 2 jahre verlängert worden, bin leider nach 15 monaten wieder geblitzt worden zone 30km mit abzug 21 km zu schnell was erwartet mich jetzt. Danke im voraus.
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 10:09
Hallo Hasan,
der zweite A-Verstoß hat eine schriftliche Verwarnung zur Folge. Beim dritten A-Verstoß erfolgt normalerweise der Fahrerlaubnisentzug.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Igor meint
1. September 2018 at 19:36
Hallo zusammen ,
ich wurde vor ca einem Monat auf der Autobahn in der probezeit mit 39 kmh geblitzt !
Dann würde ich ca vor halben Stunde innerorts mit 14 kmh zu viel mit Abzügen gelasert .
was erwartet mich wird mir der Führerschein entzogen ? MfG
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 10:07
Hallo Igor,
ein A-Verstoß liegt erst ab 21 km/h zu schnell vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mike H. meint
10. August 2018 at 16:14
Hallo ich bin heute innerorts geblitzt worden ware 30 km/h zu schnell mit was muss ich rechnen
Danke im voraus
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 17:07
Hallo Mike,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h innerorts drohen Ihnen ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Lucie meint
12. Juli 2018 at 14:56
Hallo,
bin in Bayern bei einer Abstandsmessung geblitzt worden. 75€ und ein Punkt sind die Strafe. In diesem Artikel stehen Abstandsverstöße unter A-Verstößen.. muss ich also mit einer Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar rechnen??
Danke schonmal im Voraus.
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:47
Hallo Lucie,
in Ihrem Fall liegt ein A-Verstoß vor. Ein entsprechendes Schreiben geht meist mit mehreren Wochen Verzögerung ein.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sebastian meint
2. Juli 2018 at 9:52
Hallo Bussgeldkatalog Team,
Habe im letzten Jahr wegen 29 kmh zu schnell innnerorts bereits eine Verlängerte Probezeit und ein Aufbausiminar bekommen.
Gestern habe ich einen Neuen bescheid bekommen, 60 kmh innerorts zuviel. Mit welcher Strafe muss ich rechenen?
Vielen dank im voraus Sebastian.
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 17:08
Hallo Sebastian,
auf den ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit folgt eine Verwarnung und die Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Weiterhin folgen ein Bußgeld von 280 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot über zwei Monate.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nicole meint
29. Juni 2018 at 17:28
Ich hatte einen Unfall,in einer 30 Zone, wo ich einem entgegen kommenden Fahrzeug die Vorfahrt genommen habe . Ich habe das Fahrzeug einfach nicht gesehen, da die Sonne mich stark geblendete hat. Zudem kommt das ich noch in der Probezeit bin. Was habe ich zu befürchten?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 16:32
Hallo Nicole,
ein Vorfahrtsverstoß wird bereits als A-Verstoß gewertet, wenn Sie dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Auf einen A-Verstoß folgt die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und die Anordnung zum Besuch eines Aufbauseminars.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jennifer meint
22. Juni 2018 at 22:05
Hallo! Mein Freund hat seit ca 1 Jahr seinen Führerschein nach neueinteilung und erfolgreicher MpU zurück. Nun wurde er außerorts mit ca. 100 km/h geblitzt. Was erwartet ihn nun?
bussgeldkatalog.de meint
2. Juli 2018 at 11:47
Hallo Jennifer,
welche Sanktionen bei einem Tempoverstoß drohen, können Sie mithilfe unseres Rechners ermitteln. Diesen finden Sie zum Beispiel hier: Ratgeber Geschwindigkeit.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Julien meint
19. Juni 2018 at 18:11
5/10 der Tachoanzeige bei 131 auf Abstand geblitzt
Was kommt auf jedenfall auf mich zu ?
bussgeldkatalog.de meint
22. Juni 2018 at 10:40
Hallo Julien
Nach den im Bußgeldkatalog festgehaltenen Sanktionen für Abstandsverstöße ist davon auszugehen, dass Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro in Rechnung gestellt wird und zusätzlich ein Punkt in Flensburg droht. Unter Umständen werden Toleranzabzüge gewährt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marko meint
11. Juni 2018 at 23:26
Hallo Bussgeldkatalog Team,
Habe vor zwei Jahren meinen Führerschein in der Probezeit wegen Alkohol mit Unfall verloren (1,4 Promille).
Habe den FS letztes Jahr wiederbekommen ohne MPU aber mit besonderem Aufbauseminar.
Vor Paar Tagen wurde ich jedoch mit ca 40kmh zu schnell geblitzt. Welche Strafe blüht mir?
Bin immernoch in der Probezeit!
Vielen dank Marko
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2018 at 10:50
Hallo Marko,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h müssen Sie mit 160 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Darüber hinaus, weil dies einen A-Verstoß in der Probezeit darstellt, kommt wahrscheinlich eine Verlängerung der Probezeit und eine verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar auf Sie zu.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mesa meint
4. Juni 2018 at 11:54
Ich habe auf der Autobahn die Rettungsgasse missachtet bzw konnte weder links noch rechts mich einordnen.
Ich wurde nicht durchgelassen und von hinten kam die Polizei, die dadurch erstmal mich nicht durchfahren konnte.
Was kommt denn jetzt auf mich zu?
Den Anhörungsbogen liegt mit seit heute vor.
Bin noch in der Probezeit, was kommt auf mich zu?
bussgeldkatalog.de meint
8. Juni 2018 at 16:02
Hallo Mesa,
wer keine Rettungsgasse bildet, macht sich eines B-Verstoßes schuldig. Ein einzelner B-Verstoß hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit, erst wenn ein zweiter dazu kommt, hat er dieselben Folgen wie ein A-Verstoß.
Dies bedeutet, dass auf Sie die üblichen Sanktionen zukommen, die auch erfahrenere Fahrer treffen würden (z.B. Bußgelder, Punkte, Fahrverbote).
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Michi meint
3. Juni 2018 at 16:17
Ich wurde gestern abend c.a 3:00 Uhr von einem rotlicht blitzer geblitzt ich bin mir aber sicher das ich genau bei rot drüber gefahren bin also kurz vor rot was Droht mir? bin in der probezeit.
Stoppen hätte ich machen können gefährden hätte ich niemanden war aber mit 52km/h unterwegs und es wäre fast ne voll bremsung als sie gelb geworden ist.
Mfg michi
bussgeldkatalog.de meint
4. Juni 2018 at 12:29
Hallo Michi,
war die Ampel bereits rot, zählt dies als A-Verstoß. Neben den üblichen Sanktionen – also einem Punkt und Geldbuße – wird dann im Regelfall die Verlängerung der Probezeit und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. War die Ampel noch auf Geld, wird meist ein geringeres Verwarngeld von etwa 15 Euro fällig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Tim meint
30. Mai 2018 at 1:32
Hallo,
Meine Probezeit wurde um 2 weitere Jahre verlängert wegen zu schnellem fahren. Habe einen Aufbausemiar absolviert. Vor paar Tagen wurde ich kontrolliert und hatte Thc im Blut. Das ist somit der 2te A Verstoß in der Probezeit. Muss ich mit einer MPU rechnen? Oder bleibt das bei 500 Euro 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot?
Danke für Ihre Hilfe
bussgeldkatalog.de meint
1. Juni 2018 at 16:02
Hallo Tim
Ein A-Verstoß führt automatisch dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich müssen auffällig gewordene Fahranfänger ein sogenanntes Aufbauseminar besuchen.
Haben Sie zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen – dann folgt eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Nach dem dritten A-Verstoß bzw. dem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hilft auch Bitten und Betteln nicht mehr: Der Führerschein wird entzogen. Was dann folgt, ist eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Ungefähr drei Monate, bevor diese abläuft, können Fahranfänger einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Soner meint
17. Mai 2018 at 19:59
Hallo,
Wurde letztens angehalten von der polizei.
Handy am steuer bin schon in einer verlângerten probezeit. İch glaube mich erwartet nur 1 punkt in flenßburg und 100€. İst das Richtig oder muss ich mit mehr kansequenzen rechnen. Das ist das zweite mal das ich auffalle. Das letzte mal hatte ich paar kmh zu viel auf dem tacho und das außerorts
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
18. Mai 2018 at 16:32
Hallo,
ein Handy am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser führt in der Probezeitverlängerung zu einer Verwarnung und einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
sahin meint
15. Mai 2018 at 21:16
Hallo ich bin eine Einbahnstraße eingefahren was hat das für Voraussetzung
bussgeldkatalog.de meint
18. Mai 2018 at 15:47
Hallo,
haben Sie eine Einbahnstraße in falscher Richtung befahren, kann das ein Bußgeld von 25 Euro nach sich ziehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Adnan O meint
28. April 2018 at 9:57
Ich wurde innerhalb einer Ortschaft mit 90 km/h geblitzt da ich dachte die ortschaft wäre schon vorbei.
Ich bin schon mit dem Bf 17 ohne Begleitperson angehalten worden und musste ein Aufbauseminar besuchen. Womit muss ich dieses mal Rechnen? ( ich bin in der Probezeit)
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 15:07
Hallo,
ein zweiter A-Verstoß führt zu einer Verwarnung und zu einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Cem meint
16. April 2018 at 16:39
Hallo,
ich habe ein Telefonat am Steuer angenommen und wurde dabei erwischt. Bin noch ein halbes Jahr in der Probezeit. Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen ?
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 16:07
Hallo Cem,
ein Handy am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Amelie meint
15. April 2018 at 11:13
Meine Freundin ist im Parkhaus beim rückwärts ausparken in ein anderes Auto gefahren wohl so leicht das sie es wirklich nicht bemerkt hat ich saß mit im Wagen und auch ich habe es nicht bemerkt . Jetzt hat sie Angst da sie noch in der Probezeit ist und dadurch das keiner es bemerkt hat ist sie natürlich ganz normal nach Hause gefahren. Jetzt kam Post was hat sie zu erwarten sie hat ziemliche Angst ihren Schein zu verlieren .
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 14:35
Hallo Amelie,
Fahrerflucht ist eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe, drei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot oder sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden. In dem Fall sollten Sie vielleicht einen Anwalt zurate ziehen. Fahrerflucht ist in der Probezeit zudem ein A-Verstoß und hat eine Verlängerung der Probezeit und die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jonas meint
12. April 2018 at 11:29
Hallo ich wurde 2017 in der Probezeit geblitzt mit 32 zu viel innerOrts, musste dann ein Aufbausem. Machen und die Probezeit verlängerte sich um 2 Jahre
Nun kam gestern ein weiterer Blitzer mit 36 zu viel innerOrts, wo aber noch keine Anordnung und der artiges drauf stand zwecks Aufbau Seminar usw.
Und ich wurde letzte Woche von Zivil Polizisten verfolgt und bin 160 in einer 70 Zone gefahren außerorts
Was droht mir ?
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 17:21
Hallo,
bei einem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung ist eine Verwarnung und die Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung die Folge. Bei einem erneuten A-Verstoß in der Probezeitverlängerung müssen Sie mit dem Fahrerlaubnisentzug rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
MES meint
9. April 2018 at 18:56
Bin wegen Geschwindigkeit Verstöße schön mal bestraft und heute bin am Bahnübergang beim rot gefahren glückliche weiße Polizei hat mich erwischt.Was erwartet auf mich
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 16:14
Hallo MES,
die Sie erwartenden Sanktionen hängen maßgeblich mit der Frage zusammen, der wie vielte A-Verstoß dies war.
1. A-Verstoß: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre, Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger
2. A-Verstoß: Schriftliche Verwarnung und Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
3. A-Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis
Das Team von bussgeldkatalog.de
Menduh K. meint
3. April 2018 at 21:18
Hallo,
ich wurde innerorts (50 Zone) mit 79 km/h geblizt, sprich 29 Km/h zu viel und befinde mich noch in der Probezeit was kommt auf mich zu?
Gruß
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:32
Hallo Menduh K.,
neben den üblichen Strafen für Geschwindigkeitsverstöße in der Regel auch die Probezeitverlängerung und das Aufbauseminar.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Fredo meint
3. April 2018 at 13:24
„Konnte der Besitzer von einem Führerschein auf Probe insgesamt drei A-Verstöße sammeln, folgen in letzter Konsequenz der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist verhängt. Erst danach können Sie die Neuerteilung beantragen.“
Neuerteilung heißt alle (theoretische und praktische) Prüfungen nochmal machen?
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:27
Hallo Fredo,
in der Regel wird eine MPU verlangt. Liegt zwischen Entzug und Neuerteilung zu viel Zeit, können auch die Prüfungen verlangt werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Farrukh meint
1. April 2018 at 13:28
Hallo,
Ich wäre unterwegs aber ich habe handy im hand und ich erwischt bei Polizei. Meine Führerschein ist schon 20 Monate alt das heißt ich bin noch in Probezeit. Ich momentan keine breif bekommen. Was muss ich erwarten?
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:17
Hallo Farrukh,
neben den Strafen für das Handy kommt unter Umständen ein Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung hinzu.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tina meint
31. März 2018 at 0:26
Hallo ich bin in der Probezeit bin heute über rot gefahren und wurde geblitzt. Es war über eine Sekunde womit muss ich jetzt rechnen? Es war mein erster Verstoß. Muss ich meinen Führerschein jetzt für 1 Monat abgeben?
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:12
Hallo Tina,
neben den üblichen Bußen (200 Euro, 2 Punkte, ein Monat Fahrverbot) kommt vermutlich die Probezeitverlängerung auf 4 Jahre und ein Aufbauseminar auf Sie zu.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Abdul meint
24. März 2018 at 0:16
Ich bin in der Probe Zeit und hab schon an einen Aufbauseminar teilgenommen, paar Monate später bin ich bei Ampel Rot weniger als eine Sekunde überfahren, was erwartet mich?
LG
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 14:42
Hallo Abdul,
der zweite A-Verstoß wird nicht besonders sanktioniert, erst beim dritten A-verstoß erfolgt der Fahrerlaunisentzug.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Unknown meint
22. März 2018 at 0:47
Hallo,
Meine Tochter stand heute an einer Ampel, bei der nicht zu erkennen war, ob nun rot war oder grün. Es gibt ja so Ampeln, bei denen rot ist, wenn die Ampel aus ist und manche, bei denen Grün ist, wenn die Ampel aus ist. Sie ist nun vorschriftsmäßig gehalten. Jemand hat sich hinter ihr eingeordnet und als sie in den Rückspiegel gesehen hat hat sie gesehen, wie die Person wild gefuchtelt und immer wieder gewunken hat, von wegen dass sie doch fahren solle. Die Kupplung wurde auch immer wieder angestoßen, sodass der Wagen etwas vor rollte. Aus Unsicherheit fuhr sie nun los, da sie dachte, dass sie fahren könnte. Geblitzt wurde sie nicht und ob dort eine Kamera stand, wusste sie auch nicht mehr so genau. Womit muss sie nun rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 15:35
Hallo Unknown,
das ist ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht zu beantworten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de