Kurz & knapp: A-Verstoß
Als A-Verstoß werden in der Probezeit schwerwiegende Verkehrsverstöße gewertet.
Ein solcher zieht in der Regel spezielle Maßnahmen für Fahranfänger nach sich.
So führt der erste A-Verstoß in der Probezeit zu einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.
A- und B-Verstöße – die wichtigsten Infos im Video
Nach der Führerscheinprüfung wartet die Probezeit
Inhaltsverzeichnis
Wurden die Ausbildung in der Fahrschule und die jeweiligen Prüfungen erfolgreich abgeschlossen, beginnt für die Fahranfänger eine Zeit der Bewährung, die sogenannte Probezeit. In den nächsten zwei Jahren stehen die Neulinge am Lenkrad dabei unter besonderer Beobachtung.
Diesen Zeitraum sollen die jungen Autofahrer nutzen, um die richtigen Verhaltensweisen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu verinnerlichen. Allerdings sieht der Gesetzgeber in der Probezeit auch besondere Sanktionen vor, welche ein mögliches Fehlverhalten frühzeitig korrigieren sollen. Abhängig von der Schwere der Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), werden diese eingeteilt in A- und B-Verstöße.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, wann in der Probezeit ein A-Verstoß vorliegt, mit welchen Konsequenzen Fahranfänger in diesem Fall rechnen müssen und wie sich A-Verstöße auf die Länge der Probezeit auswirken.
Wann handelt es sich um einen A-Verstoß in der Probezeit?
Bei einem A-Verstoß handelt es sich um eine verkehrsrechtliche Bezeichnung für eine schwerwiegende Zuwiderhandlung bzw. ein schwerwiegendes Vergehen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe.
Dabei kann es sich grundsätzlich sowohl um Straftaten gemäß Strafgesetzbuch (StGB) bzw. Straßenverkehrsgesetz (StVG) als auch um Ordnungswidrigkeiten gemäß StVO handeln. Verzeichnet sind diese in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Zu den Ordnungswidrigkeiten, welche als A-Verstoß gewertet werden, zählen unter anderem:
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
- Rotlichtverstoß
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Missachtung der Vorfahrtsregeln
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
- Überholen im Überholverbot
- Abstandsverstoß
- Teilnahme an illegalen Autorennen
- Rechtswidriges Verhalten an Bahnübergängen
- Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17
Ein A-Verstoß kann darüber hinaus auch bei verschiedenen Straftaten vorliegen. Nicht selten ziehen diese auch den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Nötigung
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahrlässige Tötung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Trunkenheit im Verkehr
- Unterlassene Hilfeleistung
Nicht zuletzt handelt es sich auch dann um einem A-Verstoß, wenn der Fahranfänger das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne entsprechende Fahrerlaubnis zulässt oder anordnet. Dies gilt auch, wenn der Fahrer aktuell ein Fahrverbot verbüßt oder sich dessen Führerschein in Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahmung befindet.
Welche Auswirkungen hat ein A-Verstoß auf die Probezeit?
Als Besitzer eines Führerscheins auf Probe drohen Ihnen zum einen die im Bußgeldkatalog verzeichneten Sanktionen. Dabei kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot handeln. Zum anderen müssen Sie bei einem A-Verstoß mit weiteren Konsequenzen rechnen.
So führt der erste A-Verstoß innerhalb der Probezeit zur Verlängerung dieser. In diesem Fall gelten die verschärften Regelungen zum Beispiel in Bezug auf die Promillegrenze für insgesamt vier anstatt zwei Jahre.
Darüber hinaus erhalten die Besitzer von einem Führerschein auf Probe nach einem A-Verstoß die Aufforderung zur Teilnahme an einem sogenannten Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF). Das Seminar findet in lizenzierten Fahrschulen statt und ist mit Kosten zwischen 240 und 400 Euro verbunden.
Ziel dieser Nachschulung nach dem ersten A-Verstoß ist es, ein mögliches Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und diesem entgegenzuwirken. Damit dient es der Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Weitere Verstöße in der Probezeit: Was droht?
Nach dem ersten A-Verstoß befinden sich die Fahranfänger in der verlängerten Probezeit. Zwar kann die Probezeit nur einmal auf insgesamt vier Jahre verlängert werden, allerdings können weitere Vergehen – wie eine entsprechende Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Abstandsverstoß – weitere Sanktionen nach sich ziehen.
Haben Sie zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich dazu wird Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Allerdings ist dieses Seminar freiwillig.
Konnte der Besitzer von einem Führerschein auf Probe insgesamt drei A-Verstöße sammeln, folgen in letzter Konsequenz der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist verhängt. Erst danach können Sie die Neuerteilung beantragen.
L meint
14. Juni 2019 at 23:40
Hallo,
Heute hatten zwei Autofahrer einen Unfall an einer Kreuzung, wobei die Rechtsabbiegerspur durch eines der Fahrzeuge blockiert wurde. Diese musste ich befahren, um an mein Ziel zu gelangen. Da ich gesehen habe wie mein Vordermann auf die Linksabbiegerspur gefahren ist und von dieser aus nach rechts abgebogen ist und die Polizisten, welche dies beobachtet haben, dem keine Beachtung geschenkt haben, habe ich dies auch gemacht, nachdem ich mir einen Überblick über die Kreuzung verschafft habe und sichergestellt habe, dass ich niemanden in Gefahr bringe. War das ein Fehlverhalten?
Romina meint
12. Mai 2019 at 20:42
Mein Freund wurde vor einem Jahr beim überfahren von einer roten Ampel geblitzt, hatte einen Monat Fahrverbot, 200€ Bußgeld, 2 Punkte und musste an einem Aufbauseminar teilnehmen. Jetzt wurde er wahrscheinlich in einer 80 Zone mit 140 auf der Autobahn geblitzt, haben das Schild überhaupt nicht gesehen und habe schon von einer anderen Person gehört gehabt dass das Schild umgedreht worden ist, was kann man da machen und was kommt auf ihn zu?
Oguzhan S. meint
30. April 2019 at 8:43
Ich habe 1 a verstoss gemscht und das aufbauseminar hinter mir. Dann wurde ich in 1 woche 2 mal mit 21kmh zu viel geblitzt also 2 weitere a verstöße, habe allerdings noch keine Aufforderung zur Beratung erhalten. Heisst das mein führerschein wird letzendlich eingezogen, oder habe ich noch eine chance weil die Aufforderung noch nicht gekommen ist
jessica meint
3. März 2019 at 18:23
Hallo, ich hatte heute morgen ein Unfall, bin in probezeit… Ich stand wie so oft vor den Stoppschild. Habe mich wie immer umgesehen und wollte losfahren. Jedoch habe ich das abbiegende Auto übersehen und es kam zum Blechschaden. Polizei kam hinzu… Was passiert jetzt?
bussgeldkatalog.de meint
1. April 2019 at 16:04
Hallo Jessica,
Informationen zum Unfall in der Probezeit finden Sie hier: Ratgeber Unfall in der Probezeit.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Andre Bauer meint
10. Februar 2019 at 23:30
Guten Tag,
Mir wurde wegen Trunkenheit am Steuer (1.17 Promille) der Führerschein für 7 Monate abgenommen und ich musste das Aufbauseminar besuchen. Probezeit wurde dann auf 4 Jahre verlängert. Kurz vor Ende der Probezeit bin ich in eine Abstandsmessung gekommen. Es waren weniger als 5/10 Tacho. Das waren 75 Euro und 1 Punkt. Ein paar Tage später wurde von der Führerscheinstelle eine MPU angeordnet. Das GA war aber schlecht für mich und ich habe es nicht eingereicht. Kurze Zeit später hat mit das Amt die Fahrerlaubnis entzogen da ich das GA nicht vorgelegt habe.
Wenn ich das mit den Typ A Verstößen so lese finde ich nichts darüber das eine MPU nötig gewesen wäre…
Was soll ich nun davon halten?
Gruß
Andre
Rosii meint
5. Februar 2019 at 13:31
Hallo, mein Mann wurde gestern mit seinem Dienstwagen (Sprinter) in einer 130iger Zone geblitzt. 50 zu viel.
Er hat drei LKW überholt und hat somit das schlecht aufgestellte Schild nicht gesehen.
Er würde dieses Jahr fertig sein mit der Probezeit. Wird ihm nun der Führerschein entzogen? Das wäre eine Katastrophe, er wird dann arbeitslos.
Sophie meint
17. Januar 2019 at 9:17
Guten Tag,
Ich würde gerade auf der Autobahn geblitzt. Die leuchttafel war aus darum hab ich mit ca 150/160 einen lkw überholt um auf die Ausfahrt zu kommen und wurde dann geblitzt. Jetzt bin ich nicht sicher ob der lkw eine Geschwindigkeitsbegrenzung von eventuell 100kmh verdeckt hat. Ich bin in der Probezeit und das wäre der erste Verstoß. Womit habe ich jetzt zu rechnen wenn ich zwischen 50 und 70 km/h zu schnell war ? Lg
J.T. meint
12. Januar 2019 at 0:24
Bin bei meiner ersten fahrt im Schnee (B17) kam ich mit 55km/h in einer 70-zone ins schleudern und links von der Fahrbahn ab. Dabei entsand kein Personenschaden. Mit welchen Folgen habe ich zu rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
18. Januar 2019 at 17:51
Hallo J.T.
Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben. Ein Anwalt kann jedoch einschätzen, ob Ihnen aufgrund der Umstände Ihres Falls (z. B. unangepasste Geschwindigkeit bei schlechten Wetterverhältnissen) eventuell Sanktionen drohen.
– Die Redaktion
Maria meint
11. Januar 2019 at 19:22
Hallo,
Ich bin in der Probezeit und war vorher nie auffällig.
Nun hatte ich leider einen Unfall wollte wenden und bin über eine durchgezogene Linie gefahren. (Das wird mir vorgeworfen). Und dabei habe ich einen Unfall verursacht. Der andere Verkehrsteilnehmer klagt über nackenschmerzen und es droht eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Ich bin vorher nie auffällig gewesen kann es trotzdem sein das ich sogar eine mpu machen muss?
bussgeldkatalog.de meint
18. Januar 2019 at 17:42
Hallo Maria
Wie dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben. Sie können jedoch einen Anwalt mit den Details Ihres Falles betrauen, um die Situation einschätzen zu lassen.
– Die Redaktion
Fabian meint
6. Januar 2019 at 1:17
Hallo, ich habe einen Bus zu spät gesehen und habe ihm so die vorfahrt genommen. Mit was muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2019 at 16:40
Hallo Fabian
Die Details Ihres Falles liegen uns nicht vor und wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben. Dem Bußgeldbescheid, der auf Ordnungswidrigkeiten folgt, können Sie die Sanktionen entnehmen. Vorerst empfiehlt es sich jedoch zunächst abzuwarten, ob es dazu kommt.
– Die Redaktion
Lotte meint
16. Dezember 2018 at 17:12
Hallo!
Mein Freund ist noch bis Ende April in der verlängerten Probezeit. Er hat bereits einmal ein Aufbauseminar mitmachen müssen.
Jetzt ist er außerhalb geschlossener Ortschaften mit 31km/h zu viel geblitzt worden, was ja ein A-Verstoß darstellt, also eigentlich nur eine schriftliche Verwarnung und das Raten zu einem freiwilligen Beratungsgespräch. Zusätzlich ja 160€ Bußgeld und 2 Punkte. Allerdings steht im Tatbestandskatalog auch noch was von 1 Monat Fahrverbot? Verstehe das nicht ganz? Ist doch eigentlich nicht so, sondern erst ab 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften?
Ganz liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
3. Januar 2019 at 16:15
Hallo Lotte,
hierbei handelt es sich um einen Hinweis auf die Regelung für Wiederholungstäter. Denn wer zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 km/h zu viel erwischt wird, muss mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Murat meint
1. Februar 2022 at 22:58
Hallo zusammen,
Befinde mich noch auf Probezeit.
Wollte heute Links abbiegen habe die Autos durchfahren lassen dann bin ich losgefahren Plötzlich ist vom Fußgänger weg ein Rad Fahrer in mein Auto rein gefahren Fußgänger Ampel war eindeutig Rot. Aber laut Polizei bin ich Schuldig und habe einen A Verstoß begangen womit muss ich da rechnen hab ich irgendwelche Rechte.
Vielen Dank im Vorraus
Murat
Max meint
3. Dezember 2018 at 14:02
Moin,
ich habe vor kurzem einen Zettel hinter der Windschutzscheibe gehabt wegen Parken im Halteverbot und Umweltschutz Verstoß, da ich keine Plakette in meinem EURO3 Diesel habe (vergessen zu kaufen, habe das Auto noch nicht lange). Jetzt kam der Anhörungsbogen und ich frage mich ob es sich um einen A oder B Verstoß handelt, da ich noch in der Probezeit bin.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen, MFG Max.
bussgeldkatalog.de meint
10. Dezember 2018 at 9:47
Hallo Max,
in der Regel haben die von Ihnen genannten Verkehrsverstöße keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Karin meint
25. November 2018 at 1:27
Ich wurde innerorts schon mit 56 statt 50 geblitzt
und warscheinlich jetzt noch wegen Rotlichtverstoß mit was ist zu rechnen
bussgeldkatalog.de meint
30. November 2018 at 16:49
Hallo Katrin,
die gesuchten Informationen finden Sie hier Ratgeber Geschwindigkeitsüberschreitungund hier Ratgeber Rotlichtverstoß.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Liso meint
24. November 2018 at 14:44
Hallo , ich bin während meiner probezeit auf der autobahn geblitzt worden mit 152 kmh erlaubt waren 120 nach toleranzabzug wären es 25-28 kmh zu schnell was kommt auf mich zu.
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
30. November 2018 at 16:40
Hallo Liso,
die gesuchten Informationen finden Sie hier: Ratgeber Geschwindigkeit.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Max meint
16. November 2018 at 15:38
Hallo,
Ich bin auf einer Landstraße wo 70km/h als Höchstgeschwindigkeit angegeben war mit 120km/h geblitzt worden. Mit was für Konsequenzen muss ich da rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
19. November 2018 at 9:53
Hallo Max,
weitere Informationen zur Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Landstraße finden Sie hier: Ratgeber Geschwindigkeit auf der Landstraße.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
abdul meint
31. Oktober 2018 at 23:48
ich bin noch in der Probezeit wurde jetzt insgesamt 1 mal gebitzt 1 mal über die rote Ampel aber es hat sich schon erledigt und {1 mal 20 kmh zuschnell (30er zone innerorts) mit einem LKW } aber bei dem zweiten bin mir noch nicht sicher ob ich da wirklich in der 30er Zone war oder nicht, hab auch noch keinen Brief bekommen aber selbst wenn was kommt jetzt auf zu? und habe allerdings bereits 1 Punkt.
bussgeldkatalog.de meint
5. November 2018 at 12:51
Hallo Abdul,
warten Sie den Bußgeldbescheid ab.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Natalka meint
23. Oktober 2018 at 16:58
Hallo,
im Jahr 2015 als ich noch paar Monate in der Probezeit war, habe ich ein Fahrerflucht begangen. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da ich mein Schuld schriftlich akzeptiert habe. Es erfolg keine Eintragung in Flensburg, sowie habe ich keine Punkte bekommen, keine Anordnung an ASF und meine Probezeit wurde auch nicht verlängert. Ich musste nur mein Schuld annerkennen und eine Strafe von 700€ zahlen.
Im Herbst 2015 habe ich noch Mal ein Fahrerflucht gemacht, und da habe ich ein Fahrverbot für 3 Monate bekommen, anordnung an ASF, wo ich auch teilgenommen habe, Probezeitverlängerung um 2 Jahre.
Und im September 3 Wochen vor dem Ablauf der verlängerte Probezeit wurde ich am Autobahn fotografiert, wo ich keine Rettungsgasse im Stau gemacht habe. Es war nur Stau ohne Einsatz. Keine Rettungsgasse OHNE Behinderung. Es sind 2 Punkten plus 200 € Bußgeld ohne Fahrverbot. Wusste ich nicht, dass ich seitlich fahren soll, wenn es kein Eisatz da ist.
Wollte fragen, was auf mich jetzt zukommt? Soll ich mein Führerschein abgeben oder wird es eine Verwarnung ausgesprochen? Es ist erste A Verstoß in der verlängerte Probezeit gewesen, aber insgesamt dritte…
Vielen Dank für eure Antworten
bussgeldkatalog.de meint
26. Oktober 2018 at 8:10
Hallo Natalka
Nach dem dritten A-Verstoß bzw. dem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit wird der Führerschein entzogen. Was dann folgt, ist eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Ungefähr drei Monate, bevor diese abläuft, können Fahranfänger einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.
– Die Redaktion
Lena meint
19. Oktober 2018 at 18:38
Habe seit 4 Monaten den bf17. Bin heute wahrscheinlich mit 120 Kmh auf einer Bundesstraße (erlaubte Geschwindigkeit 100kmh) geblitzt worden. Womit muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
26. Oktober 2018 at 7:24
Hallo Lena
In Ihrem Fall handelt es sich aller Voraussicht nach nicht um einen A-Verstoß, sofern Sie nicht mehr als 20 km/h zu schnell gefahren sind. Erst bei mehr als 20 km/h zu schnell liegt ein A-Verstoß vor.
Gemäß Bußgeldkatalog droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro, wenn Sie 16 bis 20 km/h zu schnell gefahren sind. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind nicht vorgesehen und auch andere Maßnahmen nicht, da es sich um einen B-Verstoß handelt.
– Die Redaktion
Rico meint
17. Oktober 2018 at 21:59
Hallo,
Ich bin noch in der probezeit wurde jetzt insgesammt 3mal gebitzt 1mal mit 21kmh zuschnell (70er zone) 1mal 30kmh zuschnell (100er zone) und mit 29kmh (50er zone innerorts)
Habe bereits 1 Punkt. Was kommt jetzt auf mich zu?
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
22. Oktober 2018 at 10:35
Hallo Rico,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h wird als A-Verstoß gewertet. Der erste A-Verstoß zieht eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Folgen nach dem Abschluss des Seminars zwei weitere A-Verstöße, droht dder Verlust der Fahrerlaubnis. Darüber hinaus drohen für die einzelnen Übertretungen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Angi meint
15. Oktober 2018 at 16:01
Hallo,
Ich habe heute einer Autofahrer leider die Vorfahrt genommen. Was habe ich zu erwarten wenn er es zur Anzeige bringt? Ich befinde mich in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
17. Oktober 2018 at 10:40
Hallo Angi
Bei der Missachtung der Vorfahrt sind in der Regel 100 Euro zu zahlen und ein Punkt zu akzeptieren. Bei dem Vergehen handelt es sich um einen A-Verstoß. Leisten Sie sich ein solches Vergehen das erste Mal in der Probezeit, kommt es zudem zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Darüber hinaus ist ein Aufbauseminar zu absolvieren, das noch einmal Geld kostet.
– Die Redaktion
Amelie meint
23. September 2021 at 0:06
Hallo , Ich wirde mit 23 kmh zu viel außerhalb geschlossner Ortschaft geblitzt. Bin noch in probezeit, bin vorher nie auffällig gewesen…
Was wird mir passieren ?
FlitzerBlitzer meint
13. Oktober 2018 at 10:29
Moin zusammen,
ich wurde vor 2 Monaten in einer 30z mit 80 nach Abzug geblitzt = 2 Monate Fahrverbot + Verlängerung erhalten.
Jetzt wurde ich wieder auf einer Bundesstraße mit 37 Zuviel nach Abzug geblitzt.
Was droht mir ?
bussgeldkatalog.de meint
17. Oktober 2018 at 10:34
Hallo FlitzerBlitzer
Wenn Sie sich innerhalb der Probezeit zum zweiten Mal einen A-Verstoß leisten, dann folgt eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Die allgemeinen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog können ebenfalls ausgesprochen werden.
– Die Redaktion
Jessi meint
15. November 2020 at 16:58
Hallo,
ich bin in der Probezeit und wurde zum ersten Mal außerorts auf der Autobahn mit 26 km/h geblitzt. Was kommt auf mich zu ?
askin k meint
7. März 2023 at 17:11
Ich wurde geblitz mit meinem handy in der hand ca.1 jahr her ASF erhalten verlängerung auch dabei
Jetzt in einer 50er zone mit 116 nach abzug geblitzt was kommt auf mich zu
Metalix meint
13. Oktober 2018 at 1:12
Hallo,
Bin heute bei 50 mit „maximal“ 65 km/h geblitzt worden, was kommt auf mich zu?
Danke im vorraus
bussgeldkatalog.de meint
15. Oktober 2018 at 10:20
Hallo Metalix,
welche Sanktionen drohen, können Sie anhand der Bußgeldtabellen in unserem Ratgeber „Geblitzt in der Probezeit“ ablesen. Beachten Sie dabei, dass in der Regel noch eine Toleranz abgezogen wird.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Shiraz meint
10. Oktober 2018 at 22:06
Moin,
ich habe eine Kreuzung aus Versehen bei Rot überfahren. Dort gibt´s jedoch grade ne Baustelle, sodass die Ampel von der Abbiegespur kaum bzw. gar nicht sichtbar -weil durch Baufahrzeuge verdeckt- ist. Lässt sich mit sowas gegen die oben angegebenen Strafen argumentieren?
Danke und LG
bussgeldkatalog.de meint
15. Oktober 2018 at 10:24
Hallo Shiraz,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Fragensteller meint
18. September 2018 at 8:02
Hi,
ich bin in der probezeit und wurde mit einem aktiven thc Wert von 1,5 nanogramm thc hinterm Steuer erwischt worden.
Wäre es möglich das ich den Führerschein behalten kann?
bussgeldkatalog.de meint
21. September 2018 at 17:01
Hallo Fragensteller,
in diesem Fall wenden Sie sich am besten an einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie umfassend beraten und weiß, wie in dieser Situation vorgegangen werden kann.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Viola meint
9. November 2020 at 17:48
Hallo ich wurde geblitzt statt 100 km/h war ich 130 km/h meine Frage ich bin noch in der Probezeit was konmt auf mich jetzt zu wie schlimm kommt es jetzt für mich ?
bussgeldkatalog.de meint
11. November 2020 at 17:09
Hallo Viola,
laut altem Bußgeldkatalog, der aktuell aufgrund eines Formfehlers wieder angewendet wird, droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h (26km/h nach Abzug von 3% Toleranz) ein Bußgeld von 80€ sowie ein Punkt in Flensburg. Hinzu kommt eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie ein Aufbauseminar. Ein Monat Fahrverbot droht, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Patrick D meint
21. Oktober 2021 at 22:02
Hallo bin in einer ausgeschalteten kreuzungsanlage als linksabieger abgebogen leider war mir gegenüber ein rechts abbieger der Stand aber fast vollständig also beide pkw sind sich nicht nah gekommen oder so bin noch in der probezeit 5 Monate und 2 Polizei beamte haben das gesehen die standen da im Rahmen einer Kontrolle was kann da jetzt passieren??????
Elmo meint
7. September 2018 at 9:43
Ein Freund wurde gestern geblitzt… in einer 70er Zone außerorts mit 122. Bei einem Aufbauseminar musste ich schonmal teilnehmen…
Wie schlimm kann es nun für ihn werden?
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 10:24
Hallo Elmo,
der zweite A-Verstoß zieht in der Regel eine Verwarnung nach sich, der dritte den Fahrerlaubnisentzug.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de