Kurz & knapp: Ab wann handelt es sich um Fahrerflucht?
Sobald Sie in einen Zusammenstoß im Straßenverkehr verwickelt waren und sich vom Unfallort entfernt haben, ohne die Feststellung Ihrer Personalien zu ermöglichen, begehen Sie Fahrerflucht.
Es reicht nicht aus, einfach einen Zettel mit Ihren Daten am beschädigten Fahrzeug zurückzulassen. Auch dann gilt der Tatbestand der Fahrerflucht in der Regel als erfüllt.
§ 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) zufolge kann eine Fahrerflucht mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Fahrerflucht im Video erklärt
Unkenntnis führt zur Fahrerflucht
Inhaltsverzeichnis
Die Autoür einmal mit etwas zu viel Schwung geöffnet oder sich beim Ausparken etwas verschätzt – durch solche kleinen Unachtsamkeiten kommt es in Deutschland tagtäglich zu Unfällen. Allerdings nehmen nur wenige Unfallverursacher einen solchen Vorfall auch wirklich ernst, denn meist kommen sie nach einem kurzen Blick zur Einschätzung, dass kein nennenswerter Schaden vorliegt und machen sich wieder auf den Weg.
Dass sie sich damit unerlaubt vom Unfallort entfernen, ist vielen nicht bewusst. Denn häufig ist nicht klar, ab wann Fahrerflucht vorliegt und somit eine hohe Strafe droht.
Aus diesem Grund klären wir im nachfolgenden Ratgeber: Ab wann gilt der Tatbestand „Fahrerflucht“ gemäß Strafgesetzbuch (StGB)? Außerdem erhalten Sie Informationen zum Strafmaß und erfahren, in welchen Ausnahmefällen keine Unfallflucht vorliegt.
Ab wann ist es gemäß StGB Fahrerflucht?
Als Fahrerflucht oder auch Unfallflucht wird umgangssprachlich der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort bezeichnet. Was sich hinter dieser Bezeichnung verbirgt, definiert § 142 StGB. Demnach liegt Fahrerflucht vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter nach einem Unfall vom Ort der Kollision entfernt.
Dadurch verhindert dieser die Feststellung seiner Personalien, welche unter anderem für die Schadensregulierung notwendig sind. Denn wenn der Unfallverursacher nicht identifiziert werden kann, muss der Geschädigte selbst für mögliche Reparaturen aufkommen.
Ist der Halter des beschädigten Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Kollision – insbesondere bei Parkschäden – nicht zugegen, müssen Sie vor Ort warten. Tun Sie dies nicht, begehen Sie Fahrerflucht. Ab wann die Wartezeit als angemessen gilt, wird dabei von den äußeren Umständen beeinflusst. Mindestens 30 Minuten sollte Sie allerdings auf jeden Fall warten. Erscheint der Geschädigte auch nach geraumer Zeit nicht, müssen Sie die Polizei über den Vorfall informieren.
Ab wann droht bei Fahrerflucht eine Freiheitsstrafe?
Im StGB wird für den Tatbestand der Fahrerflucht als Strafmaß eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe festgelegt. Darüber hinaus drohen auch noch verkehrsrechtliche Konsequenzen wie Punkte in Flensburg.
Abhängig von den Umständen des Unfalls und der Fahrerflucht kann auch ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis die Folge sein.
Ab wann bei der Fahrerflucht eine Freiheitsstrafe droht, muss im Einzelfall entschieden werden. Allerdings ist eine solche Sanktion bei geringen Sachschäden sehr unwahrscheinlich. Da bei einem Unfall mit Personenschaden aber auch weitere Tatvorwürfe – wie zum Beispiel unterlassene Hilfeleistung möglich sind – ist hier eine Haftstrafe wahrscheinlicher.
Ausnahmen bei der Unfallflucht
Viele Autofahrer fragen sich, ab wann eine Fahrerflucht möglicherweise straffrei bleibt. Tatsächlich existieren zwei Szenarien. Zum einen handelt es sich bei der Fahrerflucht um ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Der Unfallverursacher muss also bewusst gehandelt haben. Hat er aber nachweislich nichts von einem Unfall mitbekommen, liegt auch keine Unfallflucht vor.
Ab wann Fahrerflucht vorliegt, wird außerdem auch durch den verursachten Schaden beeinflusst. Denn liegt dieser unter 25 Euro, handelt es sich nach aktueller Rechtssprechung nicht um eine Fahrerflucht. Allerdings wird diese Summe bereits durch kleinste Kratzer im Lack überschritten.
E l o m D. meint
8. Juli 2020 at 15:09
Hallo,
ich hatte am 02.07 eine autounfall, diese ist auch der Polizei bekannt. Am 03.07 war ich auf dem weg nach Dortmund um mein Auto machen zu lassen, dabei ist mir auf der autobahn Meine Haube gegen meine Windschutzscheibe geknallt. Niemand ist dabei beschädigt worden, ich habe niemanden Behindert.
Ich habe mein auto zur Raststätte gefahren und dort über nacht stehen lassen, weil mein Abschleppwagen erst am nächsten tag kommen konnte . Die Polizei hat mein auto gesehen und es abschleppen lassen. Nun ist meine frage, habe ich einen Fahrerflucht begangen?
Bartl meint
7. Juli 2020 at 18:50
Nach Kolision eines Lkw mit meinem PKW entfernte der Lkw Fahrer sein Fahrzeug wodurch nicht mehr genau der Unfallort zu bestimmen war.
Ist das bereits Fahrerflucht?
Björn L. meint
23. Mai 2020 at 0:12
Ich habe beim hektischen ausparken eine Delle im Auto hinterlassen weil Autos hinter mir un unterbroc gehubt haben, ich habe davon aber nichts bemerkt und bin weiter gefahren.
Jetzt habe ich von meinem Chef erfahren das ich bei ein Auto eine Delle hinterlassen habe.
Da ich mein Führerschein noch auf Probe habe und auf den Führerschein angewiesen bin da ich als Lieferant arbeite, und ich wenn der Führerschein eingezogen werden würde, mein Job verliere.
Auf was muss ich mich einstellen und müsste ich mein Führerschein bei der Polizei abgeben?
Dann würde ich mein Job verlieren.
Markus meint
1. Dezember 2019 at 23:49
Hallo, ich habe ein Straßenschild umgefahren und habe den tat bestand der Unfallflucht wegen dem Schock, was würde denn ungefähr an Strafe auf mich zukommen?
Karla meint
6. Juni 2018 at 21:25
Hallo ich habe einen Kratzer hinterlassen und einen Zettel hinterlassen. Daraufhin hat sich der Geschädigte gemeldet und wir handelten einen Deal aus. Trotz Vereinbarung ist er auf einmal gegen den Deal und will mich wegen Fahrerflucht anzeigen. Kann er das?
bussgeldkatalog.de meint
8. Juni 2018 at 16:41
Hallo Karla,
wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung anbieten. Aus diesem Grund sollten Sie sich für die Beantwortung Ihrer Frage an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sarah meint
31. Januar 2018 at 20:17
Hallo , meine Freundin ist letzens an einem stürmischen Tag die Autotür aus der Hand gefallen und diese ist dann gegen ein andres Auto . Sie hat einen Zettel hinterlassen mit Kennzeichen und Name und das sie in 10 Minuten wieder da ist da sie ihre Papiere holen wollte . Als sie nach 10 Minuten wieder da war niemand mehr dort . Ein paar Tage später meldete sich die Versicherung bei ihr u sie hat alles so erklärt . Nun aber hat sie eine Vorladung bekommen welche Strafen drohen ihr in der Probezeit ? Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 8:33
Hallo Sarah,
in diesem Fall kann der Tatbestand der „Fahrerflucht“ vorliegen. Welche Sanktionen drohen, entscheidet in diesem Fall ein Gericht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marco A. meint
11. Dezember 2017 at 13:26
Hallo. Mein Nachbar hat beim ausparken meine Garage beschädigt und hat das nicht bei mir gemeldet. Mir ist dies erst eine Zeitlang später aufgefallen. Nach mehrmaligen Hinweis von mir dass er dies seiner Versicherung melden soll ignoriert er mich weiterhin. Ich möchte nun eine Anzeige erstatten und möchte fragen ob sich hier auch der Tatbestand einer Fahrerflucht ergibt ?!
bussgeldkatalog.de meint
11. Dezember 2017 at 13:48
Hallo Marco,
als Fahrerflucht oder auch Unfallflucht wird umgangssprachlich der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort bezeichnet. Demnach liegt Fahrerflucht vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter nach einem Unfall vom Ort der Kollision entfernt.
Wir dürfen Ihnen keine kostenlose Rechtsberatung geben, desshalb empfiehlt es sich einen Anwalt einzuschalten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Soeren P meint
12. September 2021 at 19:58
Hallo,
ich habe infolge eines Parkremplers die Polizei angerufen. Nach 30min habe ich nochmal bei der Polizei nachgefragt, nach insgesamt 85min habe ich mangels Erscheinen der Polizei oder des Unfallgegners den Unfallort verlassen und bin zu meiner nah gelegenen Wohnung gegangen, um das Handy aufzuladen, aufs Klo zu gehen, nach meiner schwangeren Frau zu sehen nach unseren kleinen Schulkindern, die sich nun Sonntagabend auf den nächsten Schultag vorbereiten sollten. Nach insgesamt 2Stunden meldete sich die Polizei vom Unfallort aus. Daraufhin bin ich sofort wieder zurückgelaufen, damit die Aufnahme nun endlich erfolgen kann. Laut Polizei müssen Sie Strafanzeige wegen Fahrerflucht stellen. Ich bin von den Socken.
Riahi meint
14. November 2017 at 7:41
Hallo ich habe ein auto spiegl kaput gemacht aber ich habe nicht gewusst und weiter gefahren
Was fûr strafe bekomme ich bitte?
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 16:00
Hallo Riahi,
eine Fahrerflucht liegt dann vor, wenn ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist. Die Polizei kann in diesem Fall direkt zu Ihnen kommen bzw. Ihnen eine Vorladung schicken. Da es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat – nicht um eine Ordnungswidrigkeit – handelt, wird die Höhe der Strafe vor Gericht ermittelt.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Mahsum meint
28. Mai 2022 at 0:49
Ich bin in der Probezeit. Der Boden war etwas nass. und ich stieß gegen die wand eines hausgartens und rannte weg aus angst, dass der besitzer meinen auto Schilder nahm, aber zwei stunden später ergab ich mich den polizisten, was mit mir passieren würde
Herbert meint
6. Oktober 2021 at 18:30
8 Monate ohne Bewährung