Bußgeldtabelle: So werden Fehler beim Abbiegen sanktioniert
Tatbestand | Punkte | Bußgeld (€) | Fahrverbot |
---|---|---|---|
ohne ein anderes Fahrzeug vorbeifahren zu lassen abgebogen | 40.- | nein | |
ohne ein anderes Fahrzeug vorbeifahren zu lassen abgebogen, mit Gefährdung | 1 | 140.- | 1 Monat |
nicht voreinander links abgebogen, mit Gefährdung | 1 | 70.- | nein |
ohne besondere Rücksicht auf einen Fußgänger abgebogen, mit Gefährdung | 1 | 140.- | 1 Monat |
Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers aufgrund eines Wende- oder Rückfahrmanövers oder während dem Abbiegen auf ein Grundstück | 1 | 80.- | nein |
innerorts mit einem Lkw beim Rechtsabbiegen nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren | 1 | 70.- | nein |
Bußgeldrechner bei Abbiegeverstößen
Sind Sie an einer Kreuzung oder Straßeneinmündung falsch abgebogen, welche Strafe ist dann zu erwarten? Welche Konsequenzen dieses Fehlverhalten nach sich zieht, können Sie mit unserem Bußgeldrechner ermitteln. Wählen Sie Ihren Verstoß aus, klicken Sie auf „Berechnen“ und schon zeigt unser Rechner, mit welchem Bußgeld Sie laut Bußgeldkatalog für das Abbiegen zu rechnen haben.
Kurz & knapp: Abbiegen
Gemäß der StVO ist Abbiegen grundsätzlich anzukündigen: bei Kfz-Fahrern durch den Blinker, bei Radfahrern durch Handzeichen.
Linksabbieger haben eine Wartepflicht gegenüber dem entgegenkommenden Verkehr.
Treffen zwei Linksabbieger aufeinander, haben diese voreinander abzubiegen – es sei denn, die Verkehrslage erfordert etwas anderes.
Informationen zum Abbiegen im Video
Fehler beim Abbiegen können schwere Folgen haben
Inhaltsverzeichnis
Auf der Vorfahrtstraße fährt es sich bequem und leicht. Wird aber die Straße durch Abbiegen verlassen, ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt für die jeweiligen Abbiegevorgänge bestimmte Regelungen fest.
Eine Nichteinhaltung im Straßenverkehr wird dabei je nach Schwere des Verstoßes geahndet. Der neue Bußgeldkatalog 2024 sieht dabei ein Bußgeld von bis zu 140 Euro vor. Wenn Sie falsch abbiegen, kann die Strafe also durchaus hoch ausfallen.
Möchten Sie keinen Bußgeldbescheid im Briefkasten vorfinden, sollten Sie sich im Folgenden darüber informieren, wie Sie korrekt nach rechts oder links abbiegen.
Richtig abbiegen laut StVO: Das ist zu beachten
Fehler beim Abbiegen können schnell zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Grundsätzlich zählen Abbiegeunfälle mit Radfahrerbeteiligung zu den häufigsten Unfällen. Gerne vergessen Autofahrer den Schulterblick oder andere ungünstige Umstände führen zum Unfall. Gleiches gilt für Lkw: Laut Angaben der Unfallforschung der Versicherer (UDV) kommen pro Jahr rund 70 Radler bei einem Unfall mit einem Lkw ums Leben. In einem Drittel der Fälle handelt es sich um Abbiegeunfälle.
Unter dem Abbiegen wird die Änderung der Fahrrichtung nach rechts oder links an Einmündungen oder Kreuzungen verstanden. Diese Orte werden auch Knotenpunkte genannt. Ein richtiges Abbiegeverhalten im Straßenverkehr erfordert vor und während des Abbiegevorgangs die Einhaltung festgelegter Regelungen.
Zunächst: Ankündigung des Abbiegens
Möchten Sie nach den Regelungen der StVO richtig abbiegen, müssen Sie Ihre Absicht rechtzeitig und korrekt ankündigen. Autofahrer müssen hierfür den jeweiligen Fahrtrichtungsanzeiger verwenden. Radfahrer geben ihre Absicht mit einem Handzeichen bekannt.
Aufgepasst: Nicht zu früh blinken! Für Unfallfolgen durch zu frühes Blinken kann die Mitschuld bis zu 50 Prozent betragen.
Korrekt nach rechts abbiegen
Möchte ein Fahrer nach rechts abbiegen, hat er sein Fahrzeug rechtzeitig möglichst weit rechts einzuordnen. Für das Rechts-Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen werden nach dem neuen Bußgeldkatalog 10 Euro fällig. Entsteht dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Sachbeschädigung, erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro bzw. 35 Euro.
Mehrspuriges Abbiegen: Hier sollten Autofahrer darauf achten, nicht „in der falschen Spur“ zu landen. Seien Sie dort also besonders aufmerksam!
Nach links abbiegen: Regeln laut StVO
Wer nach links abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst mittig einzuordnen. Bei Fahrbahnen für nur eine Richtung sollte er möglichst weit links fahren. Schienenfahrzeuge dürfen dabei durch das Einordnen nach links keinesfalls behindert werden.
Nicht vergessen: Vorfahrt gewähren
Wenn Sie abbiegen, müssen Sie den entgegenkommenden Verkehr durchfahren lassen. Hierzu zählen auch Fußgänger und Fahrräder, denn diese werden besonders gerne übersehen. Denken Sie daran: Sie müssen Radfahrer auch durchlassen, wenn diese auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Beachten Sie: Missachten Sie die Vorfahrt beim Abbiegen, können Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote fällig werden: Ein Abbiegen ohne Entgegenkommende durchzulassen wird nach dem Verkehrsrecht mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro geahndet. Bei einer zusätzlichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gibt es neben einem Bußgeld von 140 Euro zusätzlich einen Punkt in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Doppelte Rückschaupflicht
Vor dem Einordnen und vor dem Abbiegen müssen Sie auf den Verkehr achten. Der so genannte „Schulterblick“ ist hier verpflichtend. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
Voreinander abbiegen: Regelfall an Kreuzungen
Wollen Sie nach links abbiegen, ist den Rechtsabbiegern aus der entgegengesetzten Richtung Vorfahrt zu gewähren. Treffen allerdings zwei Linksabbieger aufeinander, müssen die Fahrzeugführer in der Regel voreinander abbiegen – es sei denn, die Verkehrslage oder die Kreuzung erfordern es, dass die Fahrzeuge aneinander vorbeifahren.
Wenn zwei Verkehrsteilnehmer beim Linksabbiegen nicht voreinander abbiegen und entsteht dabei eine Gefährdung, wird ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro fällig.
Zusätzlich erhält der Autofahrer einen Punkt in Flensburg. Eine genaue Übersicht der Bußgelder und Punkte für Verkehrsdelikte im Rahmen des Abbiegens gibt Ihnen die oben angeführte Tabelle.
Grünpfeil-Regelung: Trotz roter Ampel abbiegen
Die Grünpfeil-Regelung besagt, dass Sie trotz roter Ampel unter bestimmten Voraussetzungen nach rechts abbiegen dürfen. Nachdem der Fahrer an der Haltelinie oder der Ampel angehalten und sich vergewissert hat, dass beim Abbiegen keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, darf er in die Straße einbiegen. So muss ein Fahrer dank Grünpfeil-Schild nicht darauf warten, bis die Ampel wieder grün wird.
Aufgepasst: Verstöße gegen die Grünpfeil-Regelung werden besonders schwer geahndet. Hält der Fahrer nicht an der Haltelinie, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Werden außerdem Verkehrsteilnehmer behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro, bei einer Gefährdung sogar auf 150 Euro. Der Punkt bleibt in beiden Fällen bestehen.
Andre J meint
5. Juni 2023 at 20:11
Hallo ich wollte mal fragen, wie sich das verhält in Einbahnstraße, der für den Radverkehr freigegen ist, von beide Seiten. Wenn ich am Ende links abbiegen möchte, ich weiß das Paragraph 1 immer greift und das beim Abbiegen niemand gefährdet werden darf, aber steht auch irgendwo, wieviel Platz ich nach links für Radfahrer lassen muss ? Und wenn ja wo ?
Bernd.p meint
24. Januar 2023 at 15:20
Sehr geehrte Damen und Herren ich habe da mal eine Frage wenn man rechts fährt und man will zur Mittel spur und Man setzt den Blicker nach links und ein Fahrzeug kracht im Auto Tür ein ,mit was mus man da rechnen Mus man Bußgeld zahlen bei blechschaden oder regelt es die versicherungen dann zntereinander due polizei war vor ort da bitte geben Sie mir eine Info dann mit freundlichen Grüßen Bernd P
Mike meint
13. April 2021 at 14:59
Hallo, ich hatte mal gelesen das man wenn man auf einer Bundestrasse links abbiegen will man sich zuerst rechts halten soll bis der nachfolgende Verkehr vorbei gefahren ist und erst dann links abbiegen darf sofern nichts aus der Gegenrichtung kommt. Ist das richtig?
Schlemmerhorst meint
28. September 2023 at 11:18
Wenn du links abbiegen willst, dann sollst du dich links einordnen. StVO §9 I S2:
„(1) 1Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 2[…] wer nach links abbiegen will, [hat sein Fahrzeug] bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. […] 4Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten;“
Dass man also nach rechts fahren soll, ist vollkommen unlogisch.
Flo meint
16. März 2021 at 12:03
Guten Morgen liebe Forengemeinde,
ich hätte da mal eine brennende Frage, welches auch bei uns auf der Arbeit ein Thema ist.
Folgendes Beispiel. Ich stehe innerorts vor einer Kreuzung, kommend auf einer Fahrbahn mit je 2 Fahspuren pro Seite und baulich voneinander getrennt durch eine Leitplanke. Nach links eine Fahrbahn mit je 2 Spuren pro Seite mit Leitplanke von einander getrennt, geradeaus einspurige Einbahnstraße und nach rechts eine normale Fahrbahn mit je eine Spur pro Richtung.
Wie gesagt, ich stehe jetzt vor der Kreuzung. Linke Spur hat einen Linkspfeil und rechte Spur hat keine Angaben.
Ich bin der Meinung, dass die linke Spur nur zum linksabbiegen ist und die rechte Spur man ebenso nach links abbiegen darf, sowie geradeaus in die Einbahnstraße und nach rechts. Wenn das so stimmt, müsste ich den Fahrer der auf der linken Spur ist, beim linksabbiegen Vorfahrt gewähren, wenn er beim linksabbiegen direkt auf die rechte Spur der 2 vorhanden Fahrspuren möchte?
Ich biege da an der Stelle selber immer gerne von der rechten Fahrspur nach links ab, da die linke Spur sich immer staut. Nur letztens hat da einer von der linken Spur, der noch hinter mir war, extra Gas gegeben um direkt quer vor mir inmitten der Kreuzung zu fahren und stark gehupt. Es wäre fast zu einem Crash gekommen, dass ich stark bremsen musste. Sonst wäre ich ihm fast in die hintere rechte Seite gefahren.
Hier habe ich nochmal einen Link zu 3D Google maps. Nur dass es noch nicht aktualisiert ist. Die Straßenführung hat sich vor ca 3 Jahren geändert. Die Stop-Schilder existieren nicht mehr und auf der rechten Spur wurde der Geradeaus-Rechtspfeil entfernt.
Vielen Dank schon mal im Voraus für die hilfreichen Antworten
Florin F meint
8. Dezember 2020 at 23:22
Hallo,
Ich fahre in einspurige Straße in jeden richtung, mit durgezogene Linie zwischen.
Vor der Kreuzung biegt eine andere Spur links ab.
Ich fahre links ab. Ein anderes Auto, von hinten, überholt ( mehrere Fahrzeuge ) links über die durchgezogene Linie und trifft mich links.
st. kluge meint
3. Juni 2020 at 20:59
wann muss ich an einer Ampel blinken, während der gesamten Wartezeit, oder erst beim Anfahren, wenn die Ampel grün an zeigt?
Schlemmerhorst meint
28. September 2023 at 11:31
Abbiegen:
StVO §9 I: „(1) 1Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“
Überholen:
StVO §5 IVa: „Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“
Spurwechsel:
StVO §7 V: „In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“
Du siehst also: BEI JEDEM VERLASSEN deiner Spur hast du RECHTZEITIG vorher zu blinken. Und das ist nicht erst beim Abbiegen oder Verlassen selbst gewährleistet. Du musst den anderen Leuten Zeit geben zu reagieren und zu wissen, was du vor hast. Erst mitten auf der Kreuzung zu blinken hilft niemanden sich auf deine Bremsung einzustellen. Vorm Bremsen zum Abbiegen hast du rechtzeitig davor zu blinken, sodass der Hintermann seinen Sicherheitsabstand vergrößern bzw. abbremsen kann, sodass er dir beim Bremsen zum Abbiegen nicht drauffährt.
Thomas meint
29. Mai 2019 at 6:13
Moin
Ich bin an einer Kreuzung rechts abgebocken obwohl ich nur geradeaus hätte fahren durfte.
( Blaues Schild mit Pfeil geradeaus )
Was hat das für eine Strafe auf sich?
Gruß Thomas aus Quickborn
Michael G. meint
9. September 2018 at 4:19
Moin
Ich habe mich falsch in eine Kreuzung mit Ampelanlage eingeordnet.
Ich wollte links abbiegen, aber habe mich in die mittlere Spur, die
einen weißen Pfeil auf der Straße hat, eingeordnet. Eine rechte Spur
war nur für Rechtsabbieger, und eine linke Spur war nur für
Linksabbieger. Vor mir stand ein Pkw, der vorschriftsmäßig bei Grün
geradeaus fuhr. Ich fuhr ihm hinterher, und bemerkte, das die Pkws
links neben mir stehen blieben. Ich schaute nach links, und sah an
der Straßenseite eine Ampel, die einen roten Pfeil nach links
anzeigte. Somit war mir klar, dass ich mich falsch eingeordnet
hatte, und eigentlich wohl bei rot gefahren bin (obwohl ja meine
Fahrspur Grün für geradeaus hatte). Nun befand ich mich aber schon
auf der Kreuzung, und schaute geradeaus (kein Gegenverkehr), und
nach rechts (alles stand dort). Der Linksverkehr stand auch, also
konnte ich die Kreuzung gefahrlos räumen.
Meine Frage wäre: Ist das nun ein Rotlichtverstoß oder falches
Abbiegen? Wie könnte meine Strafe aussehen?
LG aus 25524 Itzehoe
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 16:29
Hallo Michael,
in diesem speziellen Fall sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser kann die Situation am besten beurteilen und Sie auch über das zu erwartende Straßmaß aufklären.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Michael G. meint
9. September 2018 at 4:16
Moin
Ich habe mich falsch in eine Kreuzung mit Ampelanlage eingeordnet. Ich wollte links abbiegen, aber habe mich in die mittlere Spur, die einen weißen Pfeil auf der Straße hat, eingeordnet. Eine rechte Spur war nur für Rechtsabbieger, und eine linke Spur war nur für Linksabbieger. Vor mir stand ein Pkw, der vorschriftsmäßig bei Grün geradeaus fuhr. Ich fuhr ihm hinterher, und bemerkte, das die Pkws links neben mir stehen blieben. Ich schaute nach links, und sah an der Straßenseite eine Ampel, die einen roten Pfeil nach links anzeigte. Somit war mir klar, dass ich mich falsch eingeordnet hatte, und eigentlich wohl bei rot gefahren bin (obwohl ja meine Fahrspur Grün für geradeaus hatte). Nun befand ich mich aber schon auf der Kreuzung, und schaute geradeaus (kein Gegenverkehr), und nach rechts (alles stand dort). Der Linksverkehr stand auch, also konnte ich die Kreuzung gefahrlos räumen.
Meine Frage wäre: Ist das nun ein Rotlichtverstoß oder falches Abbiegen? Wie könnte meine Strafe aussehen?
LG aus 25524 Itzehoe
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 16:28
Hallo Michael,
in diesem speziellen Fall sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser kann die Situation am besten beurteilen und Sie auch über das zu erwartende Straßmaß aufklären.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hamada meint
3. September 2018 at 9:33
Hallo,
ich bin beim Linksabbiegen in einem Parkhaus mit dem Eck des eignen Fahrzeugs gegen einen Kassenautomat gefahren. Dies hat Schaden am Automat verursacht. Mein Fehler war also eine falsche Einschätzung der Fahrzeugsbreite (war ein Mietwagen). Andere Verkehrsteilnehmer gab es überhaupt nicht zum Zeitpunkt.
Könnten Sie mir bitte schildern, welche der obengenannten Verstöße dabei zutreffen bzw mit welchen Strafen ich rechnen müsste?
Mit freundlichen Grüßen,
Hamada
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 10:12
Hallo Hamada,
wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Unfälle sind immer Einzelfälle und nicht immer liegt ein Verstoß gemäß Bußgeldkatalog vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Dirk meint
26. Juni 2018 at 12:33
Ich sehe jeden morgen autofahrer die nie den blinker setzten beim abbiegen, wird dies den auch irgendwie geandet in irgend einer Form?
Schlemmerhorst meint
28. September 2023 at 11:40
Nein.
Barbara meint
4. Juni 2018 at 23:10
Hallo,
Bei uns gibt’s innerorts eine Baustellenampel, die sehr lange rot ist. (Straße kann nur einspurig benutzt werden.) Kurz NACH der Ampel kann man in eine Straße nach links abbiegen. Hier fahren viele an der wartenden Schlange vorbei, wenn die Gegenspur frei ist und biegen bei Rot ab. Der Verkehr, der aus dieser Straße kommt, in die abgebogen wird, hat zwar Vorfahrt gewähren, aber muss man da auch auf die Gegenfahrbahn schauen, wenn man rechts abbiegt? Ich würde nur nach links schauen. Die Stelle ist sehr schwer einzusehen und ich bin der Meinung, dass man die Kolonne nicht bei Rot überholen darf, um abzubiegen. Sehe ich das richtig.? Oder gilt eine Baustellenampel wirklich nur für die Geradeausfahrer in die Baustelle? Hier gibt’s darüber heftige Diskussionen und ich wollte einfach mal nachfragen. Die Ampel wird auch noch länger stehen. … Herzlichen Dank und ich hoffe, es war verständlich 😁
LG Barbara
bussgeldkatalog.de meint
11. Juni 2018 at 9:53
Hallo Barbara,
da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, können wir keine Einschätzung geben. Wenden Sie sich ggf. an die zuständigen Behörden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sascha meint
15. Februar 2018 at 0:51
Hallo,
bin heute an einer Kreuzung nach links abgebogen, obwohl dies nicht erlaubt ist. Welche Konsequenzen könnte dies haben?
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 14:02
Hallo Sascha,
wenn Sie nicht der vorgegebenen Fahrtrichtung gefolgt sind, kann das ein Verwarngeld von 10 Euro nach sich ziehen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de