Kurz & knapp: Abgemeldetes Auto abschleppen
Wird ein nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt, kann dieses abgeschleppt und ein Bußgeld verhängt werden.
Das Abschleppen eines nicht angemeldeten Fahrzeugs erfolgt auf Kosten des ehemaligen Halters, der über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer ermittelt werden kann.
Sie sollten ein abgemeldetes Auto nicht im öffentlichen Verkehrsraum abstellen, sondern ausschließlich auf privatem Grund.
Bußgeld und Abschleppen bei Fahrzeug ohne Nummernschild
Inhaltsverzeichnis
Ein Fahrzeug, das im Straßenverkehr geführt werden soll, muss versichert und angemeldet werden. Ein für den Straßenverkehr zugelassenes Kfz erhält ein Kennzeichen und verfügt zumindest über eine Haftpflichtversicherung. Wird ein Fahrzeug nicht mehr gebraucht oder zwangsweise stillgelegt, wird dieses abgemeldet und verliert seine Zulassung.
Ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf im Straßenverkehr weder bewegt noch abgestellt werden. Ein abgemeldetes Auto kann gemäß § 32 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein Verkehrshindernis darstellen, wenn dieses an der abgestellten Stelle den Verkehr gefährdet oder erschwert.
In diesem Fall drohen nicht nur ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Das Fahrzeug kann außerdem abgeschleppt werden.
Darf man ein nicht zugelassenes Auto abschleppen?
Wie bereits erwähnt, darf ein abgemeldetes Auto im öffentlichen Verkehrsraum nicht einmal abgestellt werden. Aber darf man ein Auto ohne Kennzeichen ohne Weiteres abschleppen?
Das Problem bei abgemeldeten Fahrzeugen ist der fehlende Versicherungsschutz. Auf den Straßen und Parkplätzen herrscht ständig ein reges Treiben. Kommt es im öffentlichen Raum zu Schäden, wird keine Versicherung für diese aufkommen.
Deshalb kann das Ordnungsamt in diesem Fall ein abgemeldetes Auto abschleppen lassen. Werden Ordnungshüter im öffentlichen Verkehrsraum auf ein nicht zugelassenes Auto aufmerksam, kann auch ohne Kennzeichen über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) der letzte Halter ermittelt werden.
- Abschleppen mit vorheriger Ankündigung: Auf der Windschutzscheibe des betroffenen Fahrzeugs wird ein roter Punkt geklebt. Dieser dient als Warnung, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird.
- Unverzügliches Abschleppen bei Gefährdung: Erschwert oder gefährdet das Fahrzeug den Verkehr, kann dieses unverzüglich und ohne Warnung abtransportiert werden.
Nicht zugelassenes Fahrzeug abschleppen – Kosten: Beachten Sie, dass das Abschleppen und die eventuelle Entsorgung des Fahrzeugs auf die Kosten des ehemaligen Halters erfolgt.
Auto abgemeldet: Abschleppen vermeiden
Wollen Sie vermeiden, dass das Ordnungsamt Ihr nicht angemeldetes Auto abschleppen lässt, sollten Sie dieses auf privatem Grund abstellen, der für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
Wenn Sie also ein Grundstück besitzen oder gemietet haben, können Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug dort abstellen. So können Sie Ihr Auto in Ihrer eigenen Garage oder auf einem gemieteten Stellplatz z. B. in einer Tiefgarage lassen.
Achtung: Private Wege oder Privatparkplätze gehören zwar nicht zum öffentlichen Verkehrsraum, aber dürfen grundsätzlich nur von bestimmten Fahrzeugen benutzt werden. Hier dürfen Sie Ihr Auto ebenfalls nicht abstellen, da Ihnen die Nutzungsberechtigung fehlt. Andernfalls kann der Inhaber Ihr an- oder abgemeldetes Fahrzeug abschleppen lassen.
Sandra k meint
11. Dezember 2023 at 18:46
Hallo ich habe heute mein Auto abgemeldet und auf ein Parkplatz der Gemeinde geparkt .Polizei kam hat ein Orangen Aufkleber drauf gemacht. Wie hoch ist die strafe
Jonjada O meint
17. Juli 2023 at 14:17
Ich mochte meine auto abstellen lassen ,Hat Motorschaden daswegen mochte ich abgeben
Hackbart meint
2. Juni 2021 at 16:20
Was kann ich Unternehmen, wenn die Gemeinde, bei einem nicht angemeldetem Fahrzeug bzw ohne Nummern Schild auf einem öffentlichen Parkplatz nicht’s unternimmt. Obwohl sie des öfterem darauf hingewiesen würden. ?
Pinkman meint
29. Juni 2022 at 19:21
5L Sprit und ein funktionsfähiges Feuerzeug sollten Abhilfe schaffen.
Emre meint
13. Februar 2021 at 0:32
In dem bericht wird alles beantwortet. Außer was das kostet, wenn das Auto abgeschleppt wird. Und noch eine Frage: wer zahlt das eigentlich? Der Besitzer oder der das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt hatte?