Abgesenkter Bordstein: Mögliche Bußgelder (Bußgeldkatalog)
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Sie parkten vor einer Bordsteinabsenkung | 10 € |
.... mit Behinderung anderer | 15 € |
Sie parkten länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung | 20 € |
.... mit Behinderung anderer | 30 € |
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn, ohne zu blinken | 10 € |
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn und gefährdeten dadurch Andere | 30 € |
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn und es kam zum Unfall | 35 € |
Kurz & knapp: Abgesenkter Bordstein
Wollen Sie über eine abgesenkte Bordsteinkante in den fließenden Verkehr einfahren, hat dieser stets Vorfahrt. Zudem müssen Sie darauf achten, dass Sie keine Fußgänger behindern oder gar gefährden.
Handelt es sich um eine Straße mit abgesenktem Bordstein, ist das Parken vor diesem ausdrücklich verboten. Halten Sie sich nicht an diese Vorgabe, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.
Werden Sie zum Beispiel beim Parken vor einem abgesenkten Bordstein erwischt, wird eine Geldbuße in Höhe von 15 Euro fällig. Welche weiteren Bußgelder drohen, können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Das steht in der StVO zum Thema „abgesenkter Bordstein“
Inhaltsverzeichnis
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt unterschiedliche Verhaltensweisen für die Teilnahme am Straßenverkehr vor. So existieren grundsätzliche Regelungen zum Halten und Parken oder zur jeweiligen Vorfahrt in unterschiedlichen Situationen.
Ein abgesenkter Bordstein kommt auch nicht selten vor. In diesem Zusammenhang kommen bei einigen Verkehrsteilnehmern aber immer wieder Fragen auf. Welche Vorfahrtsregeln gelten, wenn ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist?
Darf ein Fahrzeug vor einem abgesenkten Bordstein geparkt werden? Wann drohen Bußgelder? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Wer hat Vorfahrt bei abgesenktem Bordstein?
Ein abgesenkter Bordstein markiert häufig eine Ein- oder Ausfahrt. Wenn Sie nun mit Ihrem Kfz rausfahren wollen, stellt sich die Frage, wer eigentlich Vorfahrt hat. § 10 StVO definiert diesbezüglich deutlich:
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren, ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Ist also ein abgesenkter Bordstein vorhanden und Sie selbst befinden sich im fließenden Verkehr, haben Sie immer Vorfahrt. Wer von einem entsprechenden Grundstück herunterfährt, muss zudem darauf achten, dass er keine Fußgänger behindert oder gefährdet.
Wo dürfen Sie parken, wenn ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist?
Als nächstes stellt sich die Frage, ob das Parken am abgesenkten Bordstein erlaubt ist. Gemäß § 12 StVO darf in diesem Bereich kein Fahrzeug abgestellt werden. Ein Halteverbot besteht allerdings nicht, sodass Sie dort für bis zu drei Minuten stehen dürfen, wenn Sie im Fahrzeug bleiben.
Gut zu wissen: Parken Sie Ihr Fahrzeug, obwohl ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist und blockieren dadurch zum Beispiel eine Grundstückseinfahrt, kann Sie der Besitzer unter Umständen abschleppen lassen. Die Kosten dafür müssen Sie selbst tragen.
Abgesenkter Bordstein: Wann drohen Bußgelder?
Da die StVO genaue Regeln vorschreibt, wenn ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist, drohen natürlich auch Sanktionen, wenn Sie gegen die Vorschriften verstoßen. Nachfolgend listen wir Ihnen einige Ordnungswidrigkeiten und die damit verbundenen Geldbußen auf:
- Vor einem abgesenkten Bordstein parken: 10 Euro
- Länger als drei Stunden vor einem abgesenkten Bordstein parken: 20 Euro
- Über einen abgesenkten Bordstein auf die Straßen gefahren, ohne den Blinker zu benutzen: 10 Euro
- Über den abgesenkten Bordstein auf die Straße gefahren und dabei andere gefährdet: 30 Euro
Martin meint
31. Januar 2022 at 15:03
Wir wohnen in einem Neubaugebiet, wo der (rot gepflasterte) Gehweg auf gleicher Höhe zur geteerten Fahrbahn, lediglich mit grauen Pflastersteinen getrennt verläuft.
Welche Regeln gelten bezüglich des berfahrens, haltens und parkens?
Sind das die selben Regeln wie bei einem abgesenkten Bordstein? D.h. im ganzen Gebiet ist kein parken auf der Straße, am Gehwegrand erlaubt?
Danke und Gruß
Heiderose meint
26. September 2022 at 22:05
Ich habe in der Fahrschule noch gelernt, dass der nur durch Pflastersteine getrennte Gehweg zum Überfahren der Feuerwehr und großen Einsatz- und Versorgungsfahrzeuge dient. Daher ist dort ein Parken nicht erlaubt. Wenn im Neubaugebiet nur solche Gehwege markiert sind, ist ein Parken nur auf den ausgewiesenen Stellplätzen möglich, da auch die Straßenfläche ja dann vermutlich schmal ist und die Feuerwehr bei parkenden Fahrzeugen schwer durchkommt.