Kurz & knapp: Abknickende Vorfahrtsstraße
Eine abgeknickte Vorfahrtsstraße wird durch das Zeichen 1002 sowie ein entsprechendes Zusatzzeichen angekündigt, wobei Letzteres den Verlauf der Straße anzeigt (also z. B. von unten nach links oder von oben nach rechts). Treffen Sie im Straßenverkehr auf eine solche abbiegende Hauptstraße, dürfen die Fahrer zuerst fahren, die dem Verlauf dieser Straße folgen; andere Fahrer müssen ihnen die Vorfahrt gewähren und warten.
Wenn Sie geradeaus weiterfahren und die abknickende Vorfahrt somit verlassen, müssen Sie nicht blinken. Verlassen Sie diese hingegen, indem Sie beispielsweise nach rechts abbiegen, müssen Sie den Blinker setzen. Das Gleiche gilt, wenn Sie der abknickenden Vorfahrtsstraße folgen und demzufolge links abbiegen. Grundsätzlich ist also die Fahrtrichtung von Bedeutung und nicht die Regelung zur Vorfahrt. Genauer wird dies in unserer Grafik dargestellt.
Nein, wenn Sie eine abknickende Vorfahrtsstraße verlassen, indem Sie beispielsweise nach rechts abbiegen oder geradeaus weiterfahren, müssen Sie den Fahrern, die auf der Vorfahrtsstraße unterwegs sind, die Vorfahrt gewähren und warten. Dies veranschaulicht auch unsere Grafik.
Im Video: Nützliche Infos über die abknickende Vorfahrt
Wichtiger Teil der Vorfahrtsregeln: Die abknickende Vorfahrt
Inhaltsverzeichnis
Im deutschen Straßenverkehr gibt es eine ganze Menge unterschiedlicher Vorfahrtsregeln. Diese können entweder durch Schilder angekündigt werden oder in bestimmten Situationen allgemeingültig sein, wie beispielsweise die Regel „Rechts vor links“. Für Verwirrung sorgt unter einigen Kraftfahrern jedoch häufig die sogenannte abknickende Vorfahrt.
Zwar kennzeichnet diese ebenfalls ein entsprechendes Verkehrszeichen, Autofahrer sind allerdings teilweise unsicher, was die vorgeschriebene Verhaltensweise auf einer solchen Straße angeht. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer bei einer abbiegenden Vorfahrtsstraße zuerst fahren darf, wer warten muss und wann das Blinken bei abknickender Vorfahrt Pflicht ist.
Abknickende Vorfahrt: Wer hat Vorfahrt auf dieser Straße?
Im Verkehr wird eine abknickende Vorfahrt durch das Schild 1002 sowie ein entsprechendes Zusatzschild angekündigt, wobei Letzteres den Verlauf der Straße anzeigt. Das Verkehrszeichen 1002-20 zeigt beispielsweise an, dass die abbiegende Vorfahrtsstraße an einer Kreuzung von unten nach rechts verläuft. Folgen Sie dem Verlauf der Straße wie auf dem Schild dargestellt, haben Sie Vorfahrt.
Verlassen Sie die abknickende Vorfahrtsstraße hingegen, indem Sie nach links abbiegen oder geradeaus weiterfahren, müssen Sie anderen Fahrern die Vorfahrt gewähren und warten, bis Sie an der Reihe sind. Diese Grafik verdeutlicht das vorgeschriebene Verhalten:
Vorsicht abknickende Vorfahrtsstraße: Wer wann blinken muss
Eine weitere Frage beschäftigt wohl den einen oder anderen Autofahrer auch einige Jahre nach dem Besuch der Fahrschule noch in Bezug auf die abknickende Vorfahrt: Wer muss blinken und wer nicht? Verläuft die abbiegende Vorfahrtsstraße nach links, blinken sowohl die Fahrer, die ihr folgen, als auch die Fahrer, die nach rechts abbiegen und die Straße verlassen. Lediglich die Autofahrer, die geradeaus weiterfahren, müssen keinen Blinker setzen. Zum besseren Verständnis auch hierzu eine Grafik:
Zusammengefasst bedeutet dies also: Es geht um die Fahrtrichtung und nicht um die Regelung zur Vorfahrt beim Blinken. Eine abknickende Vorfahrt hat demzufolge keine Auswirkungen auf die regulären Vorschriften zum Anzeigen der Fahrtrichtung.
Abbiegende Vorfahrt ignoriert? Mögliche Sanktionen
Haben Sie ein Schild, welches eine abknickende Vorfahrt kennzeichnet, einfach links liegen gelassen, können Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zukommen:
- Wenn Sie einem anderen Kraftfahrer die abknickende Vorfahrt nicht gewähren, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro rechnen.
- Kam es dabei zu einer Gefährdung, können ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig werden.
- Ereignete sich sogar ein Verkehrsunfall, steigt der Betrag auf 120 Euro an. Der Punkt bleibt bestehen.
Daniel meint
21. Dezember 2023 at 11:49
Ich verstehe nicht, waeum es hier heißt: “ Verlassen Sie die abknickende Vorfahrtsstraße hingegen, indem Sie nach links abbiegen oder geradeaus weiterfahren, müssen Sie anderen Fahrern die Vorfahrt gewähren und warten, bis Sie an der Reihe sind.”, wenn gleichzeitig im Video gesagt wird, dass es egal sei, in welcher Richtung aus einer Vorfahrtsstraße kommende Fahrzeuge weiterfahren: Sie haben immer Vorfahrt (außer untereinander, da gilt dann rechts vor links).
Das Video erklärt auch, warum ich bei der entsprechenden Frage immer falsch lag, wenn ich mich dran gehalten habe, dass der- oder diejenige Vorfahrt hat, der*die der Vorfahrtsstraße folgt.
Ich freue mich über eine Antwort!
MfG
Daniel
Roland S meint
13. November 2022 at 11:53
Frage: Bei uns sieht das Schild wie folgt aus:
abknickende Vorfahrt nach links, in dem Knick geht links und rechts eine Straße ab. Wenn also links blinke, könnte ein entgegenkommendes Fahrzeug, davon ausgehen, dass ich nach links in die Seitenstrasse abbiege. Blinken wäre also hier verwirrend. Wie ist hier die Rechtslage?
OJ meint
21. März 2023 at 19:07
Blinken! Wenn das den anderen Fahrer verwirren würde, dann dürfte er nicht in die Kreuzung einfahren, weil es sich um eine unklare Verkehrslage handelt.
Steffen E meint
25. Januar 2022 at 19:09
Hallo!
Eine Frage: Ich bin auf einer Abknickende Vorfahrtstraße (nach links) ich blinke links. Nun kommt mir ein Fußgänger beim „links abbiegen“ „entgegen, der die Vorfahrtstraße überquert.
Hat der Fußgänger Vorrang? Oder hab ich Vorfahrt?
Grüße Steffen
OJ meint
21. März 2023 at 19:04
Sorry, sehr späte Antwort, aber vielleicht interessiert es auch andere noch.
In diesem Fall hat der Fußgänger Vorrang, die abknickende Vorfahrt ist eine Regelung, die nur für die Fahrbahn gilt. Die Verkehrsbehörden sind aufgrund der erhöhten Unfallgefahr sogar dazu angehalten, durch Geländer oder ähnliche Baumaßnahmen solche Stellen zu entschärfen.