Kurz & knapp: Abschleppen
Beauftragen Polizei oder Ordnungsamt Abschleppdienste, können dafür unterschiedliche Gründe vorliegen. Das Abschleppen kann beispielsweise angeordnet werden, wenn Sie im Halteverbot stehen, auf einem Zebrastreifen parken oder einen Parkplatz für Menschen mit Behinderung nutzen, ohne die entsprechende Nutzungsberechtigung zu besitzen.
Die Preise variieren je nach Fahrzeugart, Region und Abschleppunternehmen. Wird beispielsweise in Berlin eine Umsetzung durch die Polizei durchgeführt, kostet dies 136 Euro, wenn es sich um ein Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t handelt.
Sie dürfen auch selbst das Fahrzeug mit der Hilfe eines Freundes oder Bekannten abschleppen, wenn Sie eine Autopanne haben. Denken Sie daran, das Warnblinklicht einzuschalten. Krafträder dürfen grundsätzlich nicht abgeschleppt werden.
Spezifische Informationen zum Abschleppen:
Wieso muss ein Fahrzeug abgeschleppt werden?
Inhaltsverzeichnis
Sie haben Ihr Fahrzeug irgendwo abgestellt, kehren zu diesem Ort zurück und plötzlich ist der Wagen weg – eine Horrorvorstellung. Das Verschwinden kann dann zwei Gründe haben: Der Wagen wurde gestohlen oder jemand hat ihn abschleppen lassen.
Option Nummer zwei ist zwar ärgerlich, aber vergleichsweise das geringere Übel. Doch wann ist jemand eigentlich berechtigt, Ihr Fahrzeug abschleppen zu lassen? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie zudem, was beim Abschleppen an Kosten entstehen kann.
Zusätzlich erfahren Sie, wie Sie selbst ein Fahrzeug abschleppen können, wenn dieses nicht mehr anspringt bzw. liegen geblieben ist. Darüber hinaus beleuchten wir auch, welche Kosten entstehen können, wenn Sie einen Abschleppdienst beauftragen.
Wann kann die Polizei das Auto abschleppen lassen?
Das Abschleppen durch die Polizei wird als „Umsetzung“ bezeichnet. In der Fachsprache ist damit „ …das polizeilich veranlasste Verbringen eines Fahrzeugs zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch beauftragte private Abschleppfirmen oder mit polizeieigenen Mitteln von dem bisherigen Standort zu einem anderen (erlaubten) Stellplatz auf öffentlichem Straßenland.” (Quelle: berlin.de) gemeint.
Allerdings muss, bevor diese Maßnahme ergriffen wird, auch geprüft werden, ob ein nicht so drastischer Schritt in Frage kommt. Beim Abschleppen soll nämlich stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Beispiele vor, bei denen es häufig zu einer Umsetzung des Fahrzeugs kommt:
- Parken in Halteverbotsstrecken
- Abgestellte Fahrzeuge an Taxenständen, Haltestellen oder Sonderstreifen
- Vor Ein- und Ausfahrten
- Auf Radstreifen
- Auf Gehwegen, wenn die Fußgänger dadurch erheblich behindert werden
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung oder Sonderparkplätze für Car-Sharing-Fahrzeuge
Gut zu wissen: In aller Regel werden die Fahrzeuge dann an eine andere Stelle, die sich in der Nähe befindet, abgeschleppt. Die örtliche Polizei hat in aller Regel eine eigene Telefonnummer der Auskunfts- und Fahndungsstelle. Durch einen Anruf können Betroffene herausfinden, wo der Wagen hingeschleppt wurde.
In welcher Höhe entstehen Abschleppkosten?
Muss die Polizei ein Auto abschleppen lassen, entstehen Kosten, welche dem Fahrzeughalter auferlegt werden. Neben einem Bußgeld für den jeweiligen Verstoß gegen die Verkehrsregeln, muss der Betroffene auch für die Abschleppkosten aufkommen.
Wie hoch diese ausfallen, kann regional stark variieren. Wir wollen Ihnen Anhand der Abschleppkosten für Fahrzeuge in Berlin einen kleinen Überblick verschaffen. In der Hauptstadt kommt es auch darauf an, wer das Abschleppen veranlasst hat.
Hierfür kommen drei Möglichkeiten in Frage: BVG, Polizei oder Ordnungsamt. Die erstere Option ist vergleichsweise die günstigste. Lässt die BVG ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t umsetzen, kostet dies in aller Regel 97 Euro. Wird die Maßnahme von der Polizei veranlasst, belaufen sich die Kosten auf 136 Euro, beim Ordnungsamt zahlen Betroffene stolze 199 Euro.
Wurde die Umsetzung lediglich begonnen, reduzieren sich die Kosten ein wenig. Handelt es sich um größere Pkw, Kombinationsfahrzeuge oder Transporter, mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,501 kg, wird das Abschleppen deutlich teurer und übersteigt bei Polizei und Ordnungsamt die Marke von 300 Euro.
Auto selber abschleppen: Wie funktioniert das?
Nicht immer muss das Abschleppen auf Veranlassung von Behörden erfolgen. Es kann auch vorkommen, dass der Wagen einfach liegen bleibt. Betroffene können sich dann von einem Freund oder Bekannten in eine nahegelegene Werkstatt ziehen lassen. Dabei sind allerdings einige Dinge zu beachten.
Zunächst müssen Sie entscheiden, ob Sie ein Abschleppseil oder eine Abschleppstange nutzen wollen. Die Stange gilt dabei als einfachere und stabilere Variante, ist in der Anschaffung allerdings auch etwas teurer.
Bevor Sie Stange oder Seil anschließen können, müssen Abschlepphaken an beiden Autos befestigt werden. Handelt es sich um ein Seil, darf diese nicht länger als fünf Meter sein. An beiden Fahrzeug müssen Sie nun die Warnblinkanlage und wenn nötig auch die Beleuchtung anschalten.
Für das defekte Fahrzeug ist Folgendes zu beachten: Der Zündschlüssel muss auf die erste Stellung gedreht, die Handbremse gelöst werden. Des Weiteren dürfen Sie keinen Gang einschalten. Lassen Sie ein Automatik-Auto abschleppen, müssen Sie die Schaltung auf „N“ stellen.
Zwar gibt es kein Tempolimit beim Abschleppen, es empfiehlt sich allerdings eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht zu überschreiten. Übrigens: Krafträder dürfen grundsätzlich nicht abgeschleppt werden.
Wichtig: Beim Abschleppen mit Seil oder Stange müssen stets beide Fahrzeuge das Warnblinklicht einschalten. Sollte dies beim defekten Fahrzeug nicht mehr möglich sein, dürfen Sie es nicht abschleppen! Es muss in diesem Fall professionell verladen werden.
Ist Abschleppen auf der Autobahn erlaubt?
Grundsätzlich kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug auf der Autobahn liegen bleibt. In diesem Fall sind besondere Vorsicht und schnelles Handeln gefragt. Zudem müssen, wenn Sie einen Pkw abschleppen, weitere Regeln gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) beachtet werden.
Gemäß § 15a Absätze 1 und 2 StVO gilt Folgendes:
(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.
(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn (Zeichen 330.1) eingefahren werden.
Daraus ergibt sich: Liegt das Fahrzeug auf der Autobahn, müssen Sie beim Abschleppen die nächste Ausfahrt ansteuern. Beginnt ein Abschleppvorgang außerhalb der Autobahn, darf diese nicht befahren werden, da das Gespann ein zu hohes Sicherheitsrisiko darstellen würde.
Was verursacht ein Abschleppdienst an Kosten?
Hat gerade kein Bekannter Zeit oder Sie haben nicht die richtigen Utensilien, um das Fahrzeug selbstständig abschleppen zu lassen, bleibt häufig nur noch der Anruf bei einem Abschleppunternehmen.
Die Kosten für die Umsetzung hängen von unterschiedlichen Faktoren, wie beispielsweise der Fahrzeugart oder der Entfernung vom Zielort, ab. Daher ist eine pauschale Aussage über den Preis nicht möglich.
Gut zu wissen: Sind Sie Mitglied beim ADAC, umfasst die Mitgliedschaft in aller Regel das kostenlose Abschleppen des Fahrzeugs zu einer Werkstatt in Ihrer Nähe.
Meyer meint
15. Juli 2020 at 18:20
Nun mal eine Frage! Wir wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus, hier sind für 12 mietparteien insgesamt 3 Stellplätze sowie garagen sind auch Mangelware! Vor unserem Hauseingang gibt es einen breiten zufahrtsweg der die Garagen und das Haus von einander trennt (welche keine öffentliche Straße darstellt, ca 20m lang und 7m breit) steht ein Halteverbotsschild mit Abschleppwarnung! Gilt dieses Verbot für alle Mitglieder sobald sie das Fahrzeug verlassen oder nur für mich? Jeder darf davor parken wie er will nur bei mir macht der Vermieter Stress?