Bußgelder bei zu wenig Abstand
Bußgelder für weitere Abstandsverstöße
Bußgeldrechner zum Abstand
Übersicht zu weiteren Themen rund um den Abstand im Straßenverkehr
Kurz & knapp: Abstand
Ein zu geringer Abstand zu anderen Fahrzeugen erhöht das Unfallrisiko und gefährdet damit die Sicherheit der Verkehrsteilnemer.
Als grobe Faustformel für den richtigen Sicherheitsabstand für Pkw-Fahrer gilt der halbe Tachowert in Metern.
Lkw-Fahrer sind verpflichtet, einen Abstand von 50 Metern zum Vordermann einzuhalten.
Video: Das Wichtigste zum Mindestabstand
Risiko Abstandsverstoß
Inhaltsverzeichnis
Ein zu geringer Sicherheitsabstand gehört neben der Geschwindigkeitsüberschreitung mit zu den häufigsten Unfallursachen. Gemeint ist dabei nicht nur der Abstand zum vorausfahrenden Auto, sondern ebenso der seitliche Abstand, den ein Fahrzeug z. B. gegenüber einem Radfahrer einhalten muss.
Wenn das vorausfahrende Auto plötzlich bremst und Sie den Abstand nicht eingehalten haben, dann ist das Risiko eines Auffahrunfalls relativ hoch. Sind Sie beispielsweise mit 50 km/h unterwegs, beträgt der Reaktionsweg oder die sogenannte „Schrecksekunde“ bereits 15 Meter. Erst dann kann der tatsächliche Bremsweg eingeleitet werden.
Übersicht zu speziellen Ratgebern zum Sicherheitsabstand
Sicherheitsabstand innerorts und außerorts
Haben Sie einen Abstandsverstoß begangen oder wollen Sie sich aus Neugier über die Strafmaßnahme bei einem Abstandsverstoß erkundigen, dann schafft unser „Bußgeldrechner Abstandsverstoß“ Abhilfe. Klicken Sie sich schnell und einfach durch die verschiedenen Optionen und lassen Sie sich das entsprechende Bußgeld, die Punkte oder unter Umständen die Länge des Fahrverbots ausrechnen.
Geben Sie hierzu die nötigen Informationen über die gefahrene Geschwindigkeit, dem Abstand zum Fahrzeug und geben Sie zuletzt noch an, ob eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorlag.
Gerne können Sie sich auch das Strafmaß für andere Verkehrsdelikte ausrechnen lassen. Ob Sie beim Fahren beim Telefonieren erwischt wurden, falsch geparkt oder gehalten haben oder über Rot gefahren sind. Der Bußgeldrechner errechnet die jeweliligen Bußgelder und Punkte gemäß der entsprechenden Bußgeldkatalog schnell und unkompliziert.
Nach der Bußgeldtabelle wird ein Abstandsverstoß je nach tatsächlich gefahrener Geschwindigkeit geahndet. Als Leitpunkte gelten hier Geschwindigkeiten
- bis zu 80 km/h
- mehr als 80 km/h
- mehr als 100 km/h
- mehr als 130 km/h
Das heißt, je nach dem mit welcher Geschwindigkeit Sie mit ihrem Fahrzeug gefahren sind, haben Sie aufgrund der höheren Gefährdung mit mehr Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar einem Fahrverbot zu rechnen.
Weiterhin richten sich gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Höhe der Bußgelder, die Punkte oder die Länge des Fahrverbots danach, um wie viele Meter der Abstand zum Vordermann nicht eingehalten wurde. Dabei gilt, je kürzer der erforderliche Sicherheitsabstand, desto härtere Sanktionsmittel folgen.
Sicherheitsabstand im Straßenverkehr
Wie viel beträgt der Sicherheitsabstand nach dem Verkehrsrecht? Hier können Sie sich als Faustformel den „halben Tacho“ merken.
Normalerweise müssen Autofahrer einen Abstand in Metern einhalten, der den halben Wert der momentan gefahrenen Geschwindigkeit beträgt.
Bei 100 km/h wären das dieser Faustformel nach rund 50 Meter. Wer Abstände nicht gut schätzen kann, sollte sich an den Leitpfosten orientieren. Diese sind in einer Distanz von etwa 50 Metern zueinander aufgestellt.
Innerorts beträgt der Sicherheitsabstand min. 15 Meter nach geltendem Verkehrsrecht. Das ist in etwa so viel wie drei hintereinander parkende Autos. Gerade innerorts gilt aufgrund des lebendigen Verkehrs und der vielen Ampeln stetige Wachsamkeit.
Der Abstand richtet sich auch nach den Wetterverhältnissen
Der einzuhaltende Abstand im Straßenverkehr ist aber auch von der Laune des Wetters abhängig. Hier müssen Sie vorsichtig sein. Denn bei Regen, Nebel und Glätte muss der einzuhaltende Abstand entsprechend ausgeweitet werden, da sich die das schlechte Wetter der Bremsweg erhöht. Bei nasser Fahrbahn oder Glatteis können sich Bremswege nahezu verdoppeln oder gar verneunfachen.
Die oben genannten Werte gelten daher nur bei „normalen Wetter- und Straßenbedingungen“. Der einzuhaltende Abstand muss also den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden.
Bußgeld beim Abstandsverstoß: Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen?
Wie bereits erwähnt, richtet sich der Strafmaßstab bei einem Abstandsverstoß je nach der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, die wiederum im Verhältnis gesetzt wird zum nicht-eingehaltenen Abstand bzw. Distanz zum Vordermann.
Wann genau liegt ein Abstandsverstoß vor? Bei dieser Frage geht es darum, durch welche zeitliche Dauer bzw. Weglänge ein Abstandsverstoß definiert wird. Hier hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss vom Juli 2013 einen Verstoß definiert als eine Abstandsunterschreitung von mindestens 3 Sekunden oder (alternativ) genannt, dass ein Verstoß auch dann vorliegt, wenn die Strecke der vorwerfbaren Abstandsunterschreitung mindestens 140 Meter betragen hat.
Wurde der Sicherheitsabstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit unter 80 km/h, hat man nach dem Bußgeldkatalog mit keinen weiteren Maßnahmen zu rechnen außer einem 30-Euro-Bußgeld. Wird der Abstand unterschritten, hängt die Strafe aber auch von der gefahrenen Geschwindigkeit ab.
Anders verhält es sich bei einem Abstandsverstoß über 80 km/h. Beträgt der Abstand weniger als 5/10 des Tachos, so hat man in diesem Fall bereits mit einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Auto weniger als 3/10 des Tachos, wird das Vergehen nicht nur mit einem höheren Bußgeld in Höhe von 160 Euro geahndet, sondern auch mit 2 Punkten in Flensburg. Im selben Fall hat man bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von über 100 km/h zusätzlich mit einem Fahrverbot von einem Monat zu rechnen.
Es gilt: Je höher die Geschwindigkeit und je niedriger die eingehaltene Distanz zum Vordermann, desto höher der Strafmaßstab. Bei 130 km/h – die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen – und einem Abstand von 1/10 Tacho, kommen hier schnell 400 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten zusammen.
Einen Überblick über die Bußgelder, Punkte und die Länge der Fahrverbote bei einem Abstandsverstoß gibt Ihnen die obige Tabelle.
Mindestabstand von Lkw
Für Lkws gelten aufgrund ihres Gewichts gesonderte Regelungen bezüglich des Sicherheitsabstands. Lkws über 3,5 Tonnen müssen zum Vordermann einen Abstand von 50 Metern aufweisen, der auch bei einem Überholvorgang nicht unterschritten werden darf. Auf den deutschen Autobahnen gilt für Lkws über 3,5 Tonnen zudem eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, die es nicht zu überschreiten gilt.
Weiterhin sollte der Lkw-Fahrer in Abhängigkeit vom Gewicht der gefahrenen Ladung und auch in Abhängigkeit der Wetter- und Straßenverhältnisse fahren und den Sicherheitsabstand unter Umständen entsprechend verlängern.
Sicherheitsabstand in der Probezeit
Wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden und weniger Lust haben, dass sich diese verlängert, dann sollten Sie an einen entsprechenden Abstand zum Vordermann denken.
Liegt nämlich ein Abstandsverstoß bei über 80 km/h vor, so verlängert sich nicht nur die Probezeit, sondern Sie müssen auch ein Aufbauseminar besuchen.
Bremsen ohne triftigen Grund und drängeln
Der Bußgeldkatalog ahndet auch diejenigen Fahrer, die grundlos bremsen oder drängeln, das heißt, wenn kein triftiger Grund vorliegt. Bremst ein Autofahrer ohne triftigen Grund, wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Entsteht eine Sachbeschädigung, erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.
Das Drängeln kann nach § 240 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch (StGB) derweil als Nötigung aufgefasst und als eine Straftat geahndet werden. Fährt man dem Vordermann also „auf die Räder“ oder zwingt man ihn auch umgekehrt viel langsamer zu fahren – zum Beispiel auf der Autobahn – kann dieser unter Umständen eine Strafanzeige erstatten.
Abstand zu Radfahrern und Fußgängern
Der Mindestabstand sollte nicht nur zu dem Vordermann eingehalten werden. Gerade gegenüber Radfahrern und Fußgängern gilt eine besondere Pflicht zur Rücksichtnahme.
§ 5 Absatz 4 StVO zufolge muss der seitliche Abstand zu Fußgängern und Radfahrern innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter betragen. Als kleine Hilfe kann dienen, dass der Abstand so viel betragen sollte, dass sich die Seitentür des Autos öffnen lassen sollte, ohne dass dadurch der Radfahrer behindert wird.
Auch hier gilt wieder: Bei schlechten Wetterverhältnissen erhöht sich der einzuhaltende Abstand entsprechend.
Ott meint
3. März 2023 at 15:43
Frage
Dürfen Radfahrer über denn Fußgänger weg rüber fahren oder mussen die drüber leiten das Fahrrad ?
Detlev N. meint
8. September 2022 at 20:24
Der notwendige Abstand ist NICHT vom Wetter abhängig.
Bei Glatteis verzehntfacht sich zwar der Bremsweg, allerdings auch für das vorausfahrende Fahrzeug. Der Reaktionsweg bleibt jedoch gleich.
Die Abstandsregeln 1/2 Tachowert bzw. 1,8 Sekunden sind also auch bei Glatteis gültig.
Ich bin Physiker und habe das genau nachgerechnet.
Eine Vollbremsung bis zum Stillstand bei Tempo 100 kmh und trockener Straße dauert ca. 3 Sekunden und benötigt ca. 45 Meter. Bei Glatteis würde sie ca. 30 Sekunden dauern und ca. 450 Meter in Anspruch nehmen.
Die Wetteranpassung sollte also unbedingt durch reduzierte Geschwindigkeit erfolgen.
Zu viel Abstand hat jedoch noch nie geschadet.
Monika T. meint
26. Dezember 2022 at 14:08
Die Abstandsregelung ist theoretisch wunderbar, praktisch aber kaum umsetzbar. Möchte man den richtigen Abstand halten, setzt sich sofort ein anderer Fahrer in die Lücke, besonders im innerstädtischen Verkehr. Ich fahre schon sehr lange Auto und stelle immer wieder fest, dass Rücksichtslosigkeit und Egoismus rasant zunehmen. Besondere Gefahrenquellen sind für mich nach wie vor die LKW’s auf den Autobahnen, deren Fahrer wahrscheinlich von Frust getrieben, während meines Überholvorgangs einfach blinken und rücksichtslos in meine Spur wechseln. Ich war nicht nur einmal zur Vollbremsung gezwungen.
Richie meint
18. November 2021 at 1:10
Anbei können die Strafen auch deutlich höher ausfallen, der Bussgeld Katalog ist nicht Rechtsverbindlich. Beispiel Kollege ist mit 80km/h zuviel in einer Autobahnbaustelle geblitzt worden. Das machte Fahrverbot 6 Monate, mehr als 1000 Euro Strafe und mehr als 2 Punkte. Auch eine MPU kann im Fall von Gefährdung mit Unfall mit Personenschaden erhoben werden.
H. Klaus meint
4. Juni 2019 at 20:53
Hallo,
am 8.4.19 bin ich auf der Autobahn A 9 Nürnberg in Fahrtrichtung Leipzig gefahren. Bei Berg 95180
bin ich geblitzt worden (Abstandsmessung). Ich fahren einen LKW (40 to – Sattelzug).
Bei dem Gefälle ist die Autobahn ab 7,5 to auf 60 km/h begrenzt.
Ich fuhr lt. Anhörungsbogen der Polizeiverwaltung
55 km/h = 33 meter Abstand.
Lt. dem Schreiben der Polizei erwartet mich jetzt nun ein Bußgeld von 80,00 Euro
1 Punkt in Flensburg und sonstige Gebühren
Wie soll ich mich nun verhalten ??
Ich hoffe, Sie können mir einen rechtlichen Beistand geben.
mfg
Klaus H.