Kurz & knapp: Gegen eine Abstandsmessung Einspruch einlegen
Wird Ihnen eine Abstandsunterschreitung vorgeworfen, können Sie gegen den Bußgeldbescheid einen Einspruch einlegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle schicken.
Legen Sie gegen das Ergebnis der Abstandmessung Einspruch ein, weil Sie die Sanktionen nicht für gerechtfertigt halten, muss das Schreiben zunächst keine Begründung aufweisen. Haben Sie allerdings den konkreten Verdacht, dass ein Fehler bei der Messung vom Abstand vorliegt oder Ihr Fahrzeug verwechselt wurde, können Sie dies in Ihrem Einspruchsschreiben vermerken.
Bekommen Sie den Bußgeldbescheid wegen einer Abstandsmessung, muss der Einspruch gegen selbigen binnen 14 Tagen erfolgen. Verpassen Sie diese Frist, werden die Sanktionen rechtskräftig und Sie haben keine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen.
Blitzer können Abstandsunterschreitungen aufdecken
Inhaltsverzeichnis
Um zu überwachen, ob sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten, werden Blitzer und Radarfallen eingesetzt. Diese können neben Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen auch Unterschreitungen vom Mindestabstand aufdecken.
Zudem kommen Brückenabstandsmessverfahren und Video-Abstand-Messverfahren (VAMA) zum Einsatz. Wird ein Verkehrssünder der Abstandsunterschreitung überführt, erstellt die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid.
Doch können Betroffene gegen eine Abstandsmessung eigentlich Einspruch einlegen? Wie lange haben sie dafür Zeit? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Wie kann ich bei einer Abstandsmessung Einspruch einlegen?
Grundsätzlich können Sie gegen jeden Bußgeldbescheid, egal wegen welcher Ordnungswidrigkeit dieser ausgestellt wurde, einen Einspruch einlegen. Dieser muss schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen.
Allerdings ist dabei eine gewisse Eile geboten: Der Bußgeldbescheid wird 14 Tage nach dem Erhalt rechtskräftig. Das bedeutet, dass Sie die Sanktionen dann hinnehmen müssen und im Regelfall keinerlei Rechtsmittel mehr einlegen können.
Daher empfiehlt es sich immer, den gegen die Abstandsmessung eingelegten Einspruch per Einschreiben an die zuständige Bußgeldstelle zu schicken. So können Sie im Zweifelsfall beweisen, dass das Schreiben fristgerecht verschickt wurde.
Gut zu wissen: Sind Sie nicht sicher, ob in Ihrem Fall bei der Abstandsmessung ein Fehler vorlag, welcher den Einspruch begründen würde, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Sie beraten und falls nötig eine Akteneinsicht beantragen. Durch diese kann der Rechtsbeistand überprüfen, ob bei der Messung Fehler passiert sind, durch welche die Sanktionen nicht gerechtfertigt sind. Durch eine kostenlose Erstberatung per den Bußgeldcheck ** können Sie überprüfen, welche Möglichkeiten für einen Einspruch zur Verfügung stehen.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei einer Abstandsmessung: Muster
Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Muster für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zum Herunterladen zur Verfügung. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt, welche Sie an die individuellen Umstände Ihres Falls anpassen müssen.
[Name und Anschrift des Absenders]
[Zuständige Bußgeldstelle]
[Ort, Datum]
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (Aktenzeichen xyz)
Sehr geehrter Herr/ Frau xyz,
hiermit lege ich gegen den von Ihnen ausgestellten Bußgeldbescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [xyz] Einspruch mit folgender Begründung ein:
[…]
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Schreibens.
[Datum, Unterschrift]
Kommentar hinterlassen