Bußgeldkatalog zur Abstandsunterschreitung
Bußgeldrechner zum Abstand
Kurz & knapp: Abstandsunterschreitung
Ein ausreichender Abstand soll sicherstellen, dass Sie im Ernstfall noch rechtzeitig anhalten können, ohne auf andere Verkehrsteilnehmer aufzufahren. Wie groß der Sicherheitsabstand sein muss, hängt vor allem vom Tempo ab.
Eine Abstandsmessung kann sowohl mithilfe von Blitzern also auch durch Videomessverfahren erfolgen.
Verkehrsteilnehmer, die den Sicherheitsabstand nicht einhalten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht dabei je nach Ausmaß des Verstoßes und der gefahrenen Geschwindigkeit ein Bußgeld und ggf. auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote vor. Die konkreten Sanktionen der Abstandsunterschreitung verrät dieser Rechner.
Wenn der Abstand nicht ausreicht
Inhaltsverzeichnis
Ereignet sich im öffentlichen Straßenverkehr ein Unfall, kann dies die Gesundheit und das Leben aller beteiligten Personen in Gefahr bringen. Aus diesem Grund definiert der Gesetzgeber Verkehrsregeln, die die Sicherheit erhöhen sollen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei ein ausreichender Sicherheitsabstand, denn dieser kann im Notfall einen Zusammenprall verhindern. Daher müssen Autofahrer, die eine Abstandsunterschreitung begehen, mit weitreichenden Konsequenzen rechnen.
Doch wann ist von einer Abstandsunterschreitung die Rede? Gegen welche gesetzlichen Vorgaben muss in einem solchen Fall verstoßen werden? Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog für die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes vor? Müssen Fahranfänger härtere Strafen befürchten? Und wie lässt sich ein Abstandsverstoß nachweisen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Wann gilt der Abstand als unterschritten?
Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes trägt in erheblichem Maße zur Verkehrssicherheit bei. Denn in der Regel lässt sich nur so gewährleisten, dass es bei einer Notbremsung nicht zu einer Kollision mit dem vorausfahrenden Kfz kommt. Wann eine Abstandsunterschreitung konkret vorliegt, hängt sowohl von der Art des Fahrzeugs als auch von der Ortslage ab. So gelten für Pkw folgende Vorgaben:
- Innerorts: Strecke, die innerhalb von einer Sekunde zurückgelegt wird (etwa drei Autolängen)
- Außerorts: Strecke, die innerhalb von zwei Sekunden zurückgelegt wird (etwa halber Tachowert)
Demnach müssen Autofahrer, die zum Beispiel mit 120 km/h auf der Autobahn unterwegs sind, laut Berechnungsformel einen Mindestabstand von 66,6 m bzw. laut Faustregel von 60 m zum Vordermann einhalten. Ist dies nicht der Fall, drohen für die Abstandsunterschreitung auf der Autobahn Sanktionen.
Wer eine Abstandsunterschreitung mit dem Lkw und anderen Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t vermeiden will, muss allerdings eine andere Regelung beachten. So heißt es in § 4 Abs. 3 StVO:
Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.
Wichtig! Nicht nur die Art des Fahrzeugs, die Ortslage und die gefahrene Geschwindigkeit beeinflussen den notwendigen Mindestabstand zur Vermeidung eines Verkehrsunfalls. Auch schlechte Straßen- und Wetterverhältnisse wirken sich auf die Bremsleistung aus.
Abstandsunterschreitung: Drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot?
Eine unerlaubte Abstandsunterschreitung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird anhand des Bußgeldkataloges sanktioniert. Welche Konsequenzen das Fehlverhalten im Einzelnen hat, hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Ausmaß des Verstoßes ab. Dabei gilt grundsätzlich: Je höher die Geschwindigkeit und je geringer der Abstand, desto härter fallen die Sanktionen aus.
So droht für einen Abstandsverstoß bei einer Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h „nur“ ein Verwarnungsgeld von 25 bis 35 Euro. Sind Sie mit mehr als 80 km/h unterwegs, beginnt das Bußgeld für eine Abstandsunterschreitung bei 75 Euro. Außerdem zieht das Fehlverhalten einen Punkt in Flensburg nach sich.
Entspricht der Abstand bei Tempo 120 weniger als 3/10 des halben Tachowertes, also weniger als 18 m, zieht dies eine Geldbuße von 160 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot nach sich. Die weitreichendsten Konsequenzen, die der Bußgeldkatalog vorsieht, sind ein Bußgeld von 400 Euro, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Diese werden fällig, wenn Autofahrer mit mehr als 130 km/h unterwegs sind und der Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes entspricht.
Für Fahranfänger in der Probezeit sieht der Gesetzgeber bei einer Abstandsunterschreitung weitere Maßnahmen vor. Denn ein solches Fehlverhalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h wird als A-Verstoß gewertet und kann somit zu einer Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre führen. Darüber hinaus muss der Führerscheinneuling an einem sogenannten Aufbauseminar teilnehmen.
Wie wird eine Unterschreitung des Abstandes nachgewiesen?
Die Ahndung einer Abstandsunterschreitung erfolgt vor allem auf der Autobahn, denn durch den geraden Streckenverlauf lassen sich dort Verstöße meist leichter nachweisen. Zu diesem Zweck kommt dort unter anderem die Brückenabstandsmessung zum Einsatz.
Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, Verkehrssündern durch die Nutzung spezieller Polizeifahrzeuge auf die Spur zu kommen. Das Videonachfahrsystem ermöglicht dabei sowohl den Nachweis von Geschwindigkeits- als auch von Abstandsverstößen.
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