Kurz & knapp: Abstinenznachweis
Ein Abstinenznachweis wird meist im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) gefordert. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die MPU wegen Alkohol oder Drogen angeordnet wurde.
Durch einen Abstinenznachweis soll geklärt werden, ob bzw. dass der Betreffende während eines bestimmten Zeitraums keinen Alkohol oder keine Drogen konsumiert hat.
Ein Abstinenznachweis kann beispielsweise durch eine Urinprobe oder eine Haaranalyse erbracht werden. Hier lesen Sie mehr dazu.
Abstinenznachweis: Wie Alkohol und Drogen nachgewiesen werden
Inhaltsverzeichnis
Es gibt im Wesentlichen drei Gründe, warum ein Kraftfahrer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss. Entweder wurde zu häufig gegen das Verkehrsrecht verstoßen und der Führerschein bei acht Punkten entzogen, es kam zu einer Alkohol- bzw. Drogenfahrt oder die Fahreignung muss aufgrund körperlicher bzw. geistiger Mängel festgestellt werden.
Wird eine MPU angeordnet, sind Betroffene häufig verunsichert und wissen nicht so recht, was auf sie zukommt. Hinlänglich bekannt ist, dass es einen medizinischen sowie einen psychologischen Teil bei der Untersuchung gibt. Berüchtigt ist allerdings auch die hohe Durchfallquote bei der MPU. Diese liegt bei ca. 50 Prozent. Nicht selten muss das MPU-Gutachten also wiederholt werden.
Unklar ist oftmals auch, ob ein Abstinenznachweis bei der MPU Pflicht ist. Der folgende Ratgeber geht dieser Frage auf den Grund und klärt, wann Betroffene bei der MPU einen Abstinenznachweis beibringen müssen, welche Methoden beim Abstinenznachweis zur Anwendung kommen und mit welchen Kosten gerechnet werden muss.
Weitere Anlässe für einen Abstinenznachweis
Nicht nur bei der MPU kann ein Abstinenznachweis von Alkohol oder Drogen notwendig werden. Auch Arbeitgeber können beispielsweise im Rahmen eines Abmahnverfahrens einen Nachweis fordern. Insbesondere dann, wenn es zu Problemen wegen Alkohol oder anderer Substanzen gekommen ist.
Um die Frage zu klären, ob jemand Alkohol oder Drogen konsumiert hat, kommen in der Regel zwei Verfahren zum Einsatz. Das ist der Abstinenznachweis per Urinprobe oder Haaranalyse. Es wird bei beiden Verfahren nach Abbauprodukten wie Ethylglucuronid (EtG) gesucht, die einen Hinweis auf den Konsum geben. Bleibt der Test ohne Auffälligkeiten, gilt die Abstinenz, also der Nicht-Konsum, als nachgewiesen.
Abstinenznachweis von Alkohol/Drogen mittels Urin
Müssen Kraftfahrer zur MPU wegen Alkohol ist ein Abstinenznachweis oftmals unvermeidlich. Insbesondere dann, wenn eine Suchtproblematik vermutet wird und die Fahrerlaubnisbehörde gerade diesen Sachverhalt in der MPU geklärt haben möchte. Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz geht es in der Regel nicht ohne Drogenscreening.
Eine Methode, um herauszufinden, ob Alkohol oder Drogen konsumiert worden sind, ist der Urintest. Als Alkoholabstinenznachweis hat er sich bewährt und liefert auch bei Drogen verlässliche Ergebnisse.
Um die Abstinenz mittels Urinproben nachzuweisen, müssen Betroffene innerhalb eines festgelegten Zeitraums mehrmals und zu kurzfristig festgelegten Terminen erscheinen, um Urin abzugeben. Dieser wird dann labortechnisch untersucht. Werden über eine längere Zeitspanne keine entsprechenden Stoffwechselprodukte, z. B. bei Alkohol Ethylglucuronid (EtG), gefunden, welche auf einen Konsum hinweisen, gilt die Abstinenz als bestätigt.
Abstinenznachweise per Urin: Wie lange und wie oft sollten Betroffene zur Untersuchung?
Für die Anzahl der abzugebenden Urinproben ist entscheidend, für welchen Zeitraum die Abstinenz nachgewiesen werden soll. In der Regel werden bei der MPU ein halbes bzw. ein ganzes Jahr verlangt. Dies ist aber vom Einzelfall abhängig.
- Abstinenz über ein halbes Jahr: Vier Urinuntersuchungen, die Termine werden kurzfristig festgelegt
- Abstinenz über ein ganzes Jahr: Sechs Untersuchungen des Urins, ebenfalls mit kurzfristigen Terminen
Die Termine werden deshalb kurzfristig vereinbart, damit Betroffene nicht „schummeln“ bzw. sich vorbereiten können. Der Abstinenznachweis dient zum Nachweis, dass langfristig kein Konsum stattgefunden hat.
Die Haaranalyse: Dieser Abstinenznachweis ist bei Drogen besonders gut geeignet
Ist für eine erfolgreiche MPU die Alkoholabstinenz bzw. der Nicht-Konsum von Drogen erforderlich, kann der Nachweis auch per Haaranalyse erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Haare ausreichend lang und nicht behandelt worden sind, also nicht gefärbt, getönt bzw. gebleicht.
Abstinenznachweis von Alkohol per Haaranalyse
- Untersuchung auf EtG
- Haarprobe: Drei Zentimeter lange, kopfnahe Haarsegmente
- Für den Nachweis von einem Jahr müssen vier Haaranalysen erfolgen.
Abstinenznachweis von Drogen per Haaranalyse
- Haarprobe: Sechs Zentimeter lange, kopfnahe Haarsegmente
- Für den Nachweis von einem Jahr müssen zwei Haaranalysen erfolgen.
Wo können Betroffene einen Abstinenznachweis machen?
In der Regel kann bei Begutachtungsstellen für Fahreignung wie dem TÜV Nord ein Abstinenznachweis durchgeführt werden. Aber auch ein Arzt mit entsprechender Qualifikation ist dazu berechtigt.
Autorisierte Personen für die Probenentnahme:
- Arzt an einer Fahreignungsbegutachtungsstelle
- Rechtsmediziner
- Arzt für Verkehrsmedizin
- Arbeits- bzw. Betriebsmediziner
- Arzt eines Gesundheitsamtes
- Arzt des öffentlichen Dienstes
- Arzt/Toxikologen in einem forensisch akkreditierten Labor
Wie hoch sind die Kosten für einen Abstinenznachweis?
Für den Abstinenznachweis müssen die Kosten vom Betroffenen selbst getragen werden. Eine Übernahme durch z. B. die Krankenkasse ist in der Regel nicht möglich. Die Preise für den Abstinenznachweis können je nach Arzt bzw. Institution stark variieren, weshalb ein Vergleich der Anbieter unbedingt zu empfehlen ist. Pro Untersuchung müssen Betroffene aber mit ungefähr 150 bis 220 Euro rechnen.
Beim Abstinenznachweis von Alkohol sind die Kosten der Haaranalyse also höher als bei Drogen, da hier doppelt so viele Proben notwendig sind. Die Gesamtkosten liegen somit bei mindestens 600 Euro.
Kann man die MPU bestehen ohne einen Abstinenznachweis?
Um wieder in den Besitz vom Führerschein zu gelangen, müssen sich Betroffene bei der MPU den Fragen eines Verkehrsmediziners sowie eines Verkehrspsychologen stellen. Aber muss auch jeder MPU-Teilnehmer einen Abstinenznachweis erbringen?
Nein. Nicht immer ist es notwendig, dass die Abstinenz nachgewiesen wird. Entscheidend ist, ob eine schwerere Alkohol- bzw. Drogenproblematik zugrunde liegt. Eine erfolgreiche MPU kann auch ohne Abstinenznachweis, selbst bei Alkohol, gelingen.
Handelt es sich beispielsweise um einen einmaligen Verstoß, reicht es in der Regel aus, wenn Sie im Gespräch nachweisen, dass Sie „kontrolliert trinken„. Das bedeutet, dass Sie selten und nur zu besonderen Gelegenheiten Alkohol konsumieren. Bei einer MPU wegen Drogen ist ein Abstinenznachweis dagegen nicht zu umgehen.
Fragen zum Abstinenznachweis können häufig auch bei einer MPU-Beratung gestellt werden. Dort kann oftmals auch geklärt werden, ob kontrolliertes Trinken reicht oder tatsächlich Abstinenz nachgewiesen werden muss.
Christoph meint
4. Dezember 2017 at 14:07
Guten Tag
Ich habe meinen Führerschein 2010 verloren und wurde danach 2 mal mit Alkohol im Blut angehalten.
Führerscheinstelle sagt MPU allerdings wurde mir zu Screenings gesagt : die kann ich machen, muss ich aber nicht.
Das heißt ich kann mich ohne Screenings zur MPU anmelden und mit Beratung eines Verkehrspsychologen bestehen?
Oder wer ordnet die Screenings an, bzw gibt es eine Richtlinie wann man diese machen muss?
Ich Danke schonmal für die Antwort :)
bussgeldkatalog.de meint
11. Dezember 2017 at 10:10
Hallo Christoph,
dies wird je nach Einzelfall von der Behörde angeordnet, welche Abstinenznachweise notwendig sind, entscheidet sich stets im Einzelfall, weshalb sich diese Frage von uns nicht beantworten lässt.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Nw. herzigame (benötigt) meint
19. November 2017 at 15:08
Ich habe Silvester 2006 meine Frau aus dem Krankenhaus nach Hause gefahren. Unter Alkohol1,67 Promille.
Den Führerschein erhielt ich 2007 zurück nach erfolgreicher MPU. Ich den folgenden Jahren keinen Alkohol getrunken, wenn ich mit dem Auto unterwegs war. Febr. 2017 verstarb meine Frau plötzlich. An diesem Tage betrank ich mich 2,2 Promille und bin nach 500 m Fahrt, kontrolliert worden mit dem Verlust des FS. 1 Jahr Sperre. Ich bin bei einem Verkehrspsychologen. Habe auch dem Abstinenztest verfahren zugestimmt. 2 Proben abgegeben. Leider sehr lange (3 Monate) Pausen zwischen den Terminen. Habe ich bei der MPU auch mit 3 oder 4 Nachweisen, eine Aussicht auf Erfolg?
bussgeldkatalog.de meint
20. November 2017 at 10:55
Hallo,
Wir können Ihnen darauf keine pauschale Antwort geben, dies entscheidet sich stets im Einzelfall. Das gilt ebenfalls für die Dauer des Nachweises, welche meist zwischen 6 Monaten und einem Jahr schwankt. Erkundigen Sie sich bei der MPU-Stelle, welche Anforderungen in Ihrem spezifischen Fall gestellt werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Kunstturm meint
8. November 2017 at 19:02
Hallo,
habe wegen einem erheblichen Nackenschlag 3 Tage durchgezecht und danach eine Alkoholfahrt mit kleineren Sachschäden, ohne Personenschaden, aber Verkehrsgefährdung durchgeführt. Die Polizei mußte mich zu fünft an Händen und Füßen gefesselt zur Blutentnahme zerren und ich habe die Beamten massivst beleidigt.
Nachdem ich 3,0 Promille im Blut hatte kann ich mich an Nichts erinnern. Nach 3 Tagen bin ich auf die Wache und habe mich in akller Form für mein Verhaktenb entschuldigt und im Polizeibericht stand dann auch das ich mich reuig zeigte.
Später ging ich zu einer MPU Infoveranstaltung und schilderte meinen Fall und der Psychologe meinte ein Abstinenznachweis ist nicht zwingend erforderlich.
Nun habe ich die Neuerteilung beantragt und in dem Antrag wird lediglich ein Zeugnis oder Gutachten zur Fahrtauglichkeit gefordert.
Heisst das es wird keine MPU gefordert und kein Abstinenznachweis? Kann das auch ein Arzt bescheinigen?
Oder kann kann das nach Einreichen des Antrages im Nachgang noch gefordert werden?
Ich bin 47 und arbeite auf Montage und bin oft Monate nicht in Deutschland, weshalb die Nachweise von mir nicht erbracht werden können.
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 14:28
Hallo Kunstturm,
welche und ob überhaupt ein Abstinenznachweie bzw. MPU notwendig sind, entscheidet sich stets im Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Fahrerlaubnisbehörde, welche Anforderungen in Ihrem spezifischen Fall gestellt werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Thomas H. meint
7. November 2017 at 9:11
Guten Morgen ,
Meine frage wäre gewesen ich würde 2012 zu 2,9 Jahren Haft verurteilt wegen Körperverletzung.
Bin seit 3 jahr ’n frei Bewährung erfolgreich Alkoholauflage vom Gericht wurde aufgehoben jetzt heißt es MPU 2 fragen kann … im Straßenverkehr teilnehmen ohne Alkohol und kann ….im Straßenverkehr ohne Aggression teilnehmen .
Habe ein antiaggresionskurs gemacht und war während der ganzen Bewährung bei der Caritas wegen Alkohol freiwillig hab damals in Haft angegeben das ich ein Alkoholproblem habe damit ich früher rauskomme und jetzt in der ganzen Bewährung das mit Gesprächen über Gesprächen endlich eindeutig klären können habe eine Tochter Arbeit und bin aus der Bewährung draußen seit Jahren kein Fehlverhalten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gehabt muss ich jetzt auch noch Abstinenz Nachweise erbringen oder kann ich MPU auch so machen wegen dem positiven Werdegang das wird mir einfach alles zu teuer und brauche bald einen Führerschein befinde mich im Leiharbeiter Verhältnis und hatte Möglichkeit auf Festanstellung nur mit Führerschein Danke vorerst
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 12:58
Hallo Thomas,
dies wird je nach Einzelfall von der Behörde angeordnet, weshalb sich diese Frage von uns nicht beantworten lässt. Erkundigen Sie sich bei der MPU-Stelle, welche Anforderungen in Ihrem spezifischen Fall gestellt werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Mari meint
2. November 2017 at 10:30
Der Psychologe bei der MPU kann willkürlich entscheiden u. sagen, ob der Abstinenznachweis (am liebsten über die Tüv-nahe Firmen=eine riesige Geldmaschinerei) notwendig ist. Trotz positiver Leberwerte beim MPU-Termin (Laborbericht) entscheidet der Psychologe oft negativ nach dem Motto: „Wer hohe Promille bei der Trunkenheitsfahrt aufweist, muss ein Alkoholiker sein“ . Wenn die Laborwerte hingegen negativ sind, wird es zur Untermauerung des negativen Gutachten gerne genutzt. Warum man dann überhaupt Blut bei der MPU abgeben muss, wenn die positiven Laborwerte anschliessend doch keine Rolle spielen, ist nicht verständlich!
Am besten beim Institut beim Info-Abend erkundigen u. dann leider dann vorher die teuren Abstinenzchecks etc. machen, die Werbeflyer dafür liegen bei den Tüv Hessen oder Tüv Nord etc. aus. Auch dass der Psychologe viel Macht hat…u. Sätze u. Aussagen einfach in das Gutachten schreibt, die leider nicht stimmen, ist m.E. kritisch zu sehen. Leider gibt es bei den meisten MPU-Stellen keine Tonaufnahmen!
wolfi meint
14. Februar 2018 at 1:12
hallo mari, ich kann deinen frust gut verstehen,mir erging es fast genauso.von ab-nachweis,war nie die Rede
erfuhr ich erst bei mpu,und schon war alles vorbei,man steht da wie ein Idiot,deshalb auch Idiotentest.
Das schlimmste bei der Sache ist,das kostet richtig Geld,aber,das stört die Herrschaften weing,von wegen
Psyscholgen??? versuche das beste daraus zumachen,man hat fast keine chance LG Wolfi.
Frank meint
26. Oktober 2017 at 17:02
Hallo,
mein Führerschen wurde am 29.04.017 nach Alkoholfaht(1,4 prom.) und kleinen Unfall
eingezogen.Laut Gerichtsurteil 9 Monate Fahrverbot plus Geldstrafe.
Jetzt haben wir fast November,müßte ja eigentlich meinen Schein am 29.01.018 wiederbekommen,oder?Dann sind 9 Monate rum!
Habe von der Führerscheinstelle bis heute nichts gehört wegen MPU….
Muß mir die Führerscheinstelle dann meinen Führerschein wiedergeben?Zumindest vorläufig??Weil in so kurzer Zeit keine MPU möglich wäre!
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 11:51
Hallo Frank,
ob eine MPU notwendig ist, um die Fahrerlaubnis wiederzu erlangen, können Sie bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Mathias meint
23. Oktober 2017 at 19:59
Hallo
Habe 2009 eine Alkoholfahrt mit Mofaroller,der mit 1,8 Promille ausfiel,habe vor 3 Wochen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt,heute am 23.10.2017 wurde ich angerufen und zur MPU aufgefordert,jetzt weiß ich nicht genau ob ich einen Nachweis erbringen muss ob und wie ich mit Alkohol umgehe.Kann nur sagen habe seid
August 2011 keinen Tropfen Alkohol ( über 6 Jahre) zu mir genommen und ehrlich gesagt auch keine Lust darauf,möchte einfach nur den Führerschein zurück.An wen muss ich mich den wenden.
Mathias
bussgeldkatalog.de meint
13. November 2017 at 12:24
Hallo Mathias,
wenn Sie eine Aufforderung zur MPU erhalten haben, müssen Sie dieser nachgehen. Andernfalls ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich. Wenden können Sie sich an Ihre zuständige MPU-Stelle.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Katja meint
9. Oktober 2017 at 21:32
Wenn die Behörde lediglich schreibt ich solle eine MPU machen innerhalb von zwei Monaten, muss ich dann auch davon ausgehen, dass ich ein Abstinenz-Nachweis erbringen muss? Wer legt fest, ob ich einen machen muss, oder nicht?
Danke im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
16. Oktober 2017 at 8:12
Hallo Katja,
wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Behörde.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Ralf meint
6. Oktober 2017 at 2:59
Hallo zusammen, wurde mit 2,1 Promille erwischt. Habe jetzt die Nachweise über 1 Jahr gesammelt und warte auf den mpu Termin. Nächste Woche heiratet mein Bruder und ich würde gerne mit anstoßen natürlich mit kontrolliertem trinken wie ich es gelernt habe in den vielen Foren. Eher von abzuraten bis nach der mpu oder reichen die 12 Monate Nachweis aus ? Vielen Dank im Vorfeld
bussgeldkatalog.de meint
9. Oktober 2017 at 9:22
Hallo Ralf,
vor der MPU ist der vollständige Verzicht auf Alkohol sinnvoll.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Lukas meint
24. Juli 2017 at 10:51
Hallo zusammen,
mir wurde Führerschein (slowakische) vom deutsche Polizei entnommen nach einem Unfall unter Alkohol Einfluss. Polizei hat gesagt, dass mein Führerschein nach Slowakei geschickt wird und in Deutschland werde ich wahrscheinlich 1 Jähriges Fahrverbot haben… Meine Frage… nach dem 1-jährigen Fahrverbot, ist es vorbei und darf ich weiter fahren oder muss ich MPU hier in DE machen???
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 9:28
Hallo Lukas,
ob eine MPU notwendig ist, können Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.
bussgeldkatalog.de
Lukas meint
31. Juli 2017 at 10:02
Hallo,
können Sie mir noch sagen wer ist da zuständige Behörde? Danke für Antwort..
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 10:47
Hallo Lukas,
zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde.
bussgeldkatalog.de
Manuela meint
12. Juli 2017 at 21:50
Guten Abend,
Ich habe vor 15 Monaten meinen Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt abgeben müssen . Mit 2.4 Promille. Das geschah aufgrund einer hochemotionalen Situation. Ferner war es eine einmalige Sache. Bin weder beim Strassenverkehrsamt negativ aufgefallen noch bei der Polizei. Bin 49 Jahre und lebe in geordneten Verhältnissen. Heute war ich zu einem Beratungsgespräch da meine sperrfrist von 15 Monaten abgelaufen ist und ich einen Termin zur mpu machen wollte. Ich sprach mit einem sehr unangenehmen Psychologen der sich ohne grossartig meine Schilderung abzuhören meinte ich muss weitere 12 Monate warten. Er sagte ich muss einen Abstinenz Nachweis für 12 Monate erbringen und 10 Sitzungen bei ihm buchen da ich ansonsten keine Chance bei der mpu hätte . Das sind erhebliche Kosten. Nun meine Frage ob das als „ersttäter“nötig ist. Bin wie gesagt noch nie negativ aufgefallen und werde es auch nie wieder. Vielen Dank für Ihre Mühe.
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 8:56
Hallo Manuela,
wir können zur Notwendigkeit einer MPU keine Einschätzung geben. Wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde.
bussgeldkatalog.de
bussgeldkatalog.de meint
10. Juli 2017 at 10:08
Hallo Oliver,
was genau kontrolliert werden wird, hängt davon ab, wie die zuständigen Behörden Ihre Suchtproblematik einschätzen. Dementsprechend kann es auch zu Alkoholtests kommen. In der Regel sind Haarproben teurer.
bussgeldkatalog.de
Murat meint
9. Juli 2017 at 14:54
Guten tag
Ich habe im jahre 2010 meinen führerschein abgeben müssen wegen trunkenheit im verkehr mit 1,7 promillie hatte eine mpu absolviert und musste keinen nachweis geben abstinenz etc. jetzt im jahr 2014 erneut doch mit 2,42 promille muss jetzt eine mpu machen komme ich drumherum ohne einen abstinenz nachweis ?
bussgeldkatalog.de meint
10. Juli 2017 at 8:44
Hallo Murat,
das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Abstinenz-Nachweis ist zwar nicht immer Pflicht, dennoch: wird beim betroffenen Fahrer eine Alkohol – oder Drogenproblematik vermutet, kann eine Abstinenz durchaus verlangt werden. Da es sich bei Ihnen bereits um die zweite stark alkoholisierte Fahrt handelt, wird neben der MPU sehr wahrscheinlich auch eine Abstinenz verlangt werden.
bussgeldkatalog.de
markus meint
9. Juli 2017 at 13:08
Hallo,
Im dezember 2008 hatte ich eine trunkenheitsfahrt. Einen bahnübergang zerbombt, weiter gefahren und dann einen zweiten unfall gebaut.
blutwerte ergaben 2.73 promille.
gerichtsverhandlung ging schnell und alles andere auch.
meine frage: muss ich nun 10 jahre oder 15 jahre warten bis ich den führerschein neu machen kann? Oder bekomme ich meinen alten zurück und muss ihn gar nicht neu machen?
Nächstes jahr dezember wären die 10 jahre ja rum.
danke im voraus
bussgeldkatalog.de meint
10. Juli 2017 at 8:59
Hallo Markus,
der alte Führerschein wurde Ihnen entzogen, deshalb müssen Sie diesen neu beantragen. Dies passiert bei der Fahrerlaubnisbehörde, welche Ihnen zuerst den Führerschein ausgestellt hat. Wann Sie diesen Antrag stellen können, hängt davon ab, ob Sie die MPU erfolgreich abgelegt haben oder nicht. Haben Sie die MPU bestanden, können Sie den Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen. Wenn nicht, muss gewartet werden, bis die Straftat getilgt ist und eine MPU somit obsolet wird. Dies ist bei alkoholisierten Fahrten zwar nach 10 Jahren der Fall, wann jedoch die Tilgungsfrist der MPU einsetzt, lässt sich nicht generell sagen. Eher kann es bis zu fünf weiteren Jahren dauern.
Beraten Sie sich im Zweifelsfall mit einem Rechtsanwalt – wenn Sie während der 15-Jahres-Frist Ihren Führerschein wieder beantragen, kann es unter Umständen sein, dass erneut eine MPU verordnet wird und die Wartezeit somit von Neuem angesetzt wird.
bussgeldkatalog.de
markus meint
10. Juli 2017 at 12:36
hallo. danke für die schnelle antwort.
das mit den 10 oder 15 jahren verstehe ich einfach nicht.
können sie mir das mal für einen absoluten laien erklären bitte?
war vorher nie auffällig, nie geblitzt worden, kein unfall und nichts.
danke
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 8:28
Hallo Markus,
die Anordnung einer MPU wird nach zehn Jahren aus den Akten gelöscht. Diese Verjährung setzt allerdings nicht sofort nach der Tat ein, denn zuvor muss eine sogenannte Tilgungsfrist ablaufen. Diese beträgt fünf Jahre. Aufgrund dieser Regelung beläuft sich die Verjährungsfrist in der Regel auf 15 Jahre.
bussgeldkatalog.de
Zwiebel Brötchen meint
31. Juli 2017 at 14:26
Toll. Was ist das für eine scheiße mit der tilgungsfrist?
Voll unlogisch zumal ich doch schon 10 jahre gewartet habe.
gibt es eine möglichkeit das zu umgehen?
bussgeldkatalog.de meint
7. August 2017 at 9:17
Hallo,
die Tilgungsfrist kann nicht umgangen werden.
bussgeldkatalog.de
Zwiebel Brötchen meint
7. August 2017 at 21:38
Ganz ganz großes kino. Ehrlich.
Also so oder so, ich warte insgesamt 15 jahre oder mache eine MPU bevor ich meinen lappen wiederbekomme??
bussgeldkatalog.de meint
14. August 2017 at 9:17
Hallo Zwiebel Brötchen,
ja, so ist es. Die Auflage einer MPU kann leider nicht anders umgangen werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Patrick G meint
1. Juli 2017 at 23:08
Guten Tag ich musste meinen Führerschein wegen zu schnelles fahren abgeben, die Behörde hat jetzt gesagt ich muss zur mpu weil ich in meinem polizeilichen Führungszeugnis Straftaten mit Drogen und alk hatte aber nicht im Straßenverkehr muss ich trotzdem Abstinenz vorweisen
bussgeldkatalog.de meint
3. Juli 2017 at 9:23
Hallo Patrick G,
eine Abstinenznachweis muss immer dann erbracht werden, wenn eine Suchtproblematik vermutet wird. Auch wenn der Führerschein wegen zu schnellem Fahren entzogen wurde, ist in diesem Fall ein Nachweis mit großer Wahrscheinlichkeit unvermeidlich.
bussgeldkatalog.de
Lara meint
28. Juni 2017 at 21:37
Guten Abend,
Mir wurde 2014 der Führerschein entzogen wegen thc im Blut, ich sollte daraufhin eine MPU machen, dies war mir aus finanziellen Gründen nicht möglich. Jetzt möchte ich meine Führerschein wieder haben denn ich habe mittlerweile einen Sohn bekommen und haben einen festen Job, ich brauche meinen Führerschein damit ich meinen Sohn in die Kita fahren kann und pünktlich auf der Arbeit bin. Ist es immer noch notwendig eine MPU zu machen, nachdem mein Leben sich komplett geändert hat.
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
3. Juli 2017 at 10:17
Hallo Lara,
ja, das Absolvieren einer MPU ist immer noch notwendig – auch wenn sich die Lebensumstände geändert haben. Ist der Führerschein entzogen und wurde seitdem nicht neu beantragt, beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre plus 5 Jahre Übergangszeit, also insgesamt 15 Jahre.
bussgeldkatalog.de
John meint
2. Juni 2017 at 11:20
Guten Tag,
ich wurde vor ca. einem Jahr mit 2,4 Promille angehalten (männlich zum Tatzeitpunkt noch 20 Jahre alt). Ich wurde noch vor dem Jugendgericht verurteilt und musste ein Verkehrskompetenztraining ableisten. Ich bin mir nicht sicher ob ich einen Abstinenznachweis benötige oder nicht?
Gruß J
bussgeldkatalog.de meint
7. Juni 2017 at 11:15
Hallo John,
ein Abstinenznachweis ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, auch bei kontrolliertem Alkoholkonsum kann eine MPU positiv verlaufen. Ob Sie einen Abstinenznachweis vorlegen sollten, ist davon abhängig, wie problematisch Ihr Alkoholkonsum im Vorfeld war. Das können wir jedoch nicht einschätzen, weshalb wir Ihnen nicht pauschal sagen können, ob Sie einen Abstinenznachweis benötigen oder nicht. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Frage z. B. innerhalb der MPU-Vorbereitung mit einem Verkehrspsychologen zu besprechen.
bussgeldkatalog.de
Swen meint
31. Mai 2017 at 0:35
Hallo, ich musste mein Führerschein abgeben, da ich in der probezeit geblitz wurde und dafür ein Aufbausseminar machen sollte (was ich erst zu spät gemacht habe) dann musste ich einen neuantrag stellen und dann hat das strassenverkehrsamt mir eine mpu aufgebrummt für ein btm Verstoß der noch vor meiner abgeschlossenen Fahrprüfung war. Ist das überhaupt rechtlich?
bussgeldkatalog.de meint
31. Mai 2017 at 8:45
Hallo Swen,
zweifelt die Behörde an Ihrer Fahrtauglichkeit, kann Sie nach eigenem Ermessen eine MPU anordnen.
bussgeldkatalog.de
Sophie meint
29. Mai 2017 at 12:48
Hallo,
ich wurde nach einer Party mit einem Wert von 1,86 Promille in der Probezeit aufgehalten. Die vorherigen 15 Monate nach Erhalt meines Führerscheins war ich stets unauffällig. Nun ist klar, dass mir von der Führerscheinstelle die MPU verordnet werden wird. Besteht jedoch die Möglichkeit, dass diese ohne Abstinenznachweis erfolgen kann? Da ich mir dadurch einiges an Kosten und Zeit einsparen könnte, wäre mir dies ganz lieb.
bussgeldkatalog.de meint
31. Mai 2017 at 8:49
Hallo Sophie,
dies wird von der zuständigen Behörde entschieden.
bussgeldkatalog.de
Betti meint
24. Mai 2017 at 18:29
Hallo,
ich war heute zur mpu. Vor 9Monaten bin ich mit 1,8Promille Auto gefahren Ich wurde mehrfach gefragt ob ich einen Abstinenznachweis habe,den habe ich nicht, es wurde auch im Vorfeld von keiner Stelle angeordnet das ich diesen Nachweis erbringen muss. Die Psychologin vor Ort meinte ich wäre ja dann, ohne Nachweis, noch gar nicht dran mit der mpu. Zudem wurde ich gefragt ob ich einen Nachweis habe das ich kontrolliert Alkohol trinke. Wie soll ich das denn nachweisen?
Habe ich so überhaupt eine Chance zu bestehen?
Mfg Betti
bussgeldkatalog.de meint
31. Mai 2017 at 9:14
Hallo Betti,
Sie sollten zunächst mit den zuständigen Behörden klären, welche Nachweise Sie im Zuge der MPU erbringen müssen und wo dies zu erledigen ist. Ohne weitere Kenntnisse der Sachlage können wir diesbezüglich keine pauschalen Antworten geben.
bussgeldkatalog.de
thomas meint
2. Mai 2017 at 3:17
Hallo
mal eine frage wegen dem Abstinenznachweis. Habe den Führerschein wegen alk abgeben müssen (2tes mal erstmals 2001) das Problem das ich habe ist das ich an Kreisrundem Haarausfall leide (mit Attest) und über Urin geht auch nicht da ich auf See arbeite und ich nicht übers Wasser laufen kann.
Mir wurde gesagt das ich ohne den Nachweis niemals die MPU bestehen werde gibt es da Sondergenehmigungen und oder ist Juristisch was zu machen????
bussgeldkatalog.de meint
2. Mai 2017 at 9:21
Hallo thomas,
in diesem speziellen Fall sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht zurate ziehen.
bussgeldkatalog.de
Eva meint
11. April 2017 at 12:58
Hallo, Ich wurde auffällig mit 1,65 Promille und Cannabis im Blut.
Mir ist klar dass ich nun einen Abstinenznachweis von Thc erbringen muss.
Aber auch wegen Alkohol ? ( Ich habe gelesen, dass ein Abstinenznachweis bei Alkohol erst ab einem sehr hohen Wert oder bei Wiederholungstätern erforderlich ist).
Und wie lange dauert solch ein Nachweis- ( legale Drogen- illegale Drogen ).. Lg
bussgeldkatalog.de meint
19. April 2017 at 12:06
Hallo Eva,
welche Abstinenznachweise notwendig sind, entscheidet sich stets im Einzelfall – dies gilt ebenfalls für die Dauer des Nachweises, welche meist zwischen 6 Monaten und einem Jahr schwankt. Erkundigen Sie sich bei der MPU-Stelle, welche Anforderungen in Ihrem spezifischen Fall gestellt werden.
bussgeldkatalog.de
emil meint
21. März 2017 at 18:13
habe 2007 meinen Schein abgegeben, wegen thcx. Habe dann einen eu-Schein gemacht 2009 der wurde mir jetzt ab erkannt.hab die Auflage zur mpu bekommen aber ohne Auflagen kann ich so zur mpu gehen?die Behörden wollen keinen Nachweis. Da sie mein leben komplett geändert hat.und die mir glauben???mfg
bussgeldkatalog.de meint
27. März 2017 at 9:15
Hallo Emil,
wenn Sie eine Aufforderung zur MPU erhalten haben, müssen Sie dieser nachgehen. Andernfalls ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich.
bussgeldkatalog.de
Andre meint
13. Februar 2017 at 16:16
Guten Tag, habe mein FS im 2004 wegen Alk. verloren. Die Behörde mitteilte mit, dass ich
zur MPU muss, , wie sieht es MPU ohne Absistenznachweis aus, ??? P.S Tilgungszeit ist bis 2020(faer)
Danke
bussgeldkatalog.de meint
20. Februar 2017 at 10:39
Hallo Andre,
wenn ein Abstinenznachweis von der Behörde verlangt wird, müssen Sie diesen auch organisieren. Ansonsten kann die MPU auch ohne diesen Nachweis erfolgen. Der Ablauf ist immer dergleiche.
bussgeldkatalog.de
Lars K. meint
31. Dezember 2016 at 8:50
Guten Tag.
Ich habe folgendes Problem:
Ich wurde an einem Mittwoch gegen 20:50 Uhr angehalten und hatte eine BAK von 1,34 Promille. Ich bin 21 Jahre alt.
Da heute Silvester ist, würde ich gerne wissen, ob ich eine komplette Abstinenz nachweisen muss.
LG
bussgeldkatalog.de meint
2. Januar 2017 at 10:19
Hallo Lars,
dies wird je nach Einzelfall von der Behörde angeordnet, weshalb sich diese Frage von uns nicht beantworten lässt.
bussgeldkatalog.de