Sanktionen bei einem Alkoholverstoß unter 21 Jahren
Kurz & knapp: Alkohol am Steuer bei unter 21-Jährigen
Autofahrer, die unter 21 Jahre alt sind, haben ebenso wie Fahranfänger eine Null-Promillegrenze einzuhalten.
Verstoßen unter 21-Jährige gegen die Null-Promillegrenze, drohen ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Ab 21 Jahren gilt dann wie für alle anderen Fahrzeugführer die in Deutschland geltende 0,5-Promillegrenze.
§ 24c StVG: Unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer tabu
Inhaltsverzeichnis
Dass mit Alkohol in der Probezeit kein Auto gefahren werden darf, sollte eigentlich jedem Fahranfänger klar sein. Dennoch riskieren junge Fahrer ihren Führerschein, weil sie alkoholisiert am Verkehr teilnehmen. Gemäß § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren ein striktes Alkoholverbot. Es gilt also nicht die Grenze von 0,5 Promille für erfahrenere Kraftfahrer.
Doch mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn ein junger Fahrzeugführer Alkohol nach der Probezeit trinkt, aber unter 21 Jahren ist? Muss er dennoch mit einem Aufbauseminar rechnen?
Im nachfolgenden Ratgeber gehen wir auf die Promillegrenze unter 21 Jahren und außerhalb der Probezeit ein und klären, wann es sich beim Fahren unter Alkoholeinfluss um eine Straftat und wann um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Strafe bei Alkohol am Steuer: Was gilt unter 21 Jahren?
Alkohol im Blut, unter 21 und mit Auto unterwegs? Das ist ganz sicher keine gute Idee. Es muss nicht mal die Promillegrenze von 0,5 erreicht werden, damit das Bier oder das Glas Wein Konsequenzen hat.
In der Probezeit folgen 250 Euro Bußgeld, ein Punkt, eine Probezeitverlängerung sowie die Anordnung eines Aufbauseminars.
Ab 0,5 Promille sind es 500 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.
Wird Alkohol am Steuer mit unter 21 Jahren getrunken, bleibt es bis 0,5 Promille bei dem Bußgeld und dem Punkt, wenn der junge Kraftfahrer nicht mehr in der Probezeit ist. Damit bewegt sich der Verstoß im Rahmen der Ordnungswidrigkeit.
Wann folgen der Führerscheinentzug und die MPU?
Ab 1,1 Promille wird von einer Straftat gesprochen. Dann kann der Fahrerlaubnisentzug sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe folgen. Ab 1,6 Promille verordnen die Behörden regelmäßig die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), allerdings kann diese auch schon früher eine Auflage für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sein.
Ist egal meint
23. Januar 2021 at 15:49
Hallo
Ich wurde mit 1.0 promile am steuer erwischt bin 20 und aus der probezeit raus und ist das erste mal führerschein wurde sofort vor ort ringezogen mit wekcher strafe muss kch rechnen.danke
anid meint
23. Januar 2021 at 15:48
Hallo
Ich wurde mit 1.0 promile am steuer erwischt bin 20 und aus der probezeit raus und ist das erste mal führerschein wurde sofort vor ort ringezogen mit wekcher strafe muss kch rechnen.danke