Sanktionen bei einem Alkoholverstoß in der Probezeit
Kurz & knapp: Alkohol in der Probezeit
Für Fahranfänger in der Probezeit gilt eine Null-Promillegrenze – für sie ist Alkohol am Steuer also tabu.
Wird die Null-Promillegrenze in der Probezeit nicht eingehalten, droht Führerscheinneulingen ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Ja, denn Alkohol am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß und kann damit eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre und die Anordnung zum Aufbauseminar zur Folge haben.
Video: Alkohol am Steuer während der Probezeit
Probezeit für den Führerschein: Alkohol ist tabu
Inhaltsverzeichnis
Endlich Auto fahren: Mit dem Führerschein gewinnen Fahranfänger Flexibilität und Unabhängigkeit. Nach der Führerscheinprüfung müssen sie allerdings zunächst die Probezeit hinter sich bringen.
In dieser Zeit stehen sie unter besonderer Beobachtung. Schwerwiegende Verkehrsverstöße haben in der Zeit der Bewährung weitreichende Konsequenzen.
Neben den üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog können nämlich zudem Probezeitmaßnahmen, wie die Probezeitverlängerung um zwei Jahre und ein Aufbauseminar, verhängt werden. Ziel ist die Erziehung der Fahranfänger zu verantwortungsvollen Kraftfahrern. Dazu gehört auch, dass beim Führerschein auf Probe Alkohol tabu ist. Es gilt eine Nullpromillegrenze.
Im folgenden Ratgeber informieren wir Sie darüber, was beim Führerschein in der Probezeit bezüglich Alkohol gilt. Wir klären, was erlaubt ist und welche Sanktionen bei einem Verstoß folgen können.
Welche Regelung gibt es zu Alkohol am Steuer in der Probezeit?
Trunkenheit am Steuer während der Probezeit kann für die Fahrerlaubnis schwere Folgen haben. Grundsätzlich gilt für alle Kraftfahrer eine Grenze von 0,49 Promille. Wer mehr Alkohol im Blut hat, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt bereits ab einem Wert über 1,09 Promille.
Für Fahranfänger und Kraftfahrer bis 21 Jahre sind die Regelungen strenger, denn Alkohol und Probezeit passen laut Gesetzgeber nicht zusammen. Gemäß § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) handeln Fahranfänger bzw. Kraftfahrer bis 21 Jahre ordnungswidrig, wenn diese alkoholisiert ein Fahrzeug führen. Für sie gilt eine Nullpromillegrenze.
Probezeit: Alkohol am Steuer hat schwere Konsequenzen
Wird gegen das Verbot von Alkohol in der Probezeit verstoßen und mit dem Auto gefahren, hat das Folgen für die Fahrerlaubnis. Die Fahranfänger kostet der Alkohol in der Probezeit 250 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg .
Zudem handelt es sich hierbei um einen A-Verstoß. Entsprechend wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.
Ab 0,5 Promille folgen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Wird häufiger gegen das Verbot verstoßen, wird das Bußgeld um jeweils 500 Euro erhöht. Außerdem beträgt das Fahrverbot dann drei Monate. Bei Fahranfängern droht der Fahrerlaubnisentzug beim dritten A-Verstoß. Wer also dreimal mit Alkohol in der Probezeit erwischt wird, muss seinen Führerschein für einen längeren Zeitraum abgeben.
Wann müssen Fahranfänger mit einer MPU rechnen?
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird immer dann angeordnet, wenn die Behörde Zweifel an der Fahreignung eines Kraftfahrers hat. Wer häufiger mit Alkohol in der Probezeit angehalten wird oder hohe Promillewerte hat, kann entsprechend negativ auffallen.
Ab einem Wert von 1,6 Promille wird die MPU standardmäßig angeordnet. Einige Bundesländer verhängen die Überprüfung der Fahreignung allerdings auch schon ab einem Wert von 1,1 Promille Blutalkohol.
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